Haftung von Websiteersteller bei Urheberrechtsverstoß ? 11

03.08.2009
Ich habe folgendes Problem, meine Firma hat in 2001 durch einen Subunternehmer eine Website erstellt, die seitdem durch den Auftraggeber, ein Reisebüro, gepflegt wurde. Dabei wurden die Bilder vom Reisebüro gestellt und lediglich skaliert eingefügt.

Jetzt (2009) bekommt der Auftraggeber und Informationsanbieter eine Rechnung wegen Bildernutzung und will diese an mich (den Websiteersteller) abwälzen.

Wenn uns Bilder für die Website gestellte wurden, müssen wir als Designer der Site die Rechte prüfen oder haftet der Informationsanbieter, der die Site abgenommen hat und seitdem pflegt ?

Gibt es dazu Referenzurteile ?

LG

Michael
ich habe einen entsprechenden passus in meinen agb, dass der auftraggeber fuer die von ihm gestellten texte und bilder gerade steht.

aber:
das mit der gestaltung beauftragte unternehmen haftet in dem fall, das eine grobe fahrlaessigkeit nachgewiesen werden kann. das heisst, wenn das unternehmen z.b. bewusst fotos verwendet hat, die offensichtlich urheberrechtlich geschuetzt sind und fuer die der auftraggeber keine lizenz hat.

auf der sicheren seite ist man, wenn man sich vom auftraggeber schriftlich versichern laesst, das er fuer alle von ihm gestellten texte und grafiken lizenzen hat bzw. selbst der verfasser ist.
03.08.2009
Den Passus habe ich auch in meinem Vertrag, aber das beantwortet die Frage ja nicht. *bookmark*
Grundsätzlich gibt nur eine Rechtsberatung rechtssicheren Beistand.

Ein interessanter Fall im Urheberrecht.

An sich habt ihr nur im Auftrag gehandelt und die Website mit vorgegebenen Material erstellt. Da ihr nicht veröffentlicht habt, seid ihr insofern auch nicht angreifbar.
-> §23 UrhG

Allerdings stellt sich jetzt hier die Frage, inwieweit ihr eine Prüfungspflicht für das Bildmaterial habt, wenn ihr den Auftrag zur Websitegestaltung im vollem Umfang angenommen habt.
Oder zumindest eine Hinweispflicht, dass das Bildmaterial eventuell geschützt ist.

Hier mal ein konkretes Beispiel, wenn auch etwas differenzierter im Ablauf:

"bilderklau-6-bilder-kosten-10460-euro"

Bin gespannt wie sich der Thread entwickelt.
03.08.2009
Hallo,

es gibt einige Urteile zur Prüfungspflicht wegen unberechtig genutzter Fotos auf Webseiten, die Aktenzeichen habe ich jedoch nicht im Kopf. Ich glaube, die standen im neuen "Fotografie und Recht"-Buch.

Lg, Robert
03.08.2009
Original von Nicole&Michael
Wenn uns Bilder für die Website gestellte wurden, müssen wir als Designer der Site die Rechte prüfen oder haftet der Informationsanbieter, der die Site abgenommen hat und seitdem pflegt ?
l


evtl. stellt du deine Frage einem Anwalt?


http://www.frag-einen-anwalt.de/Haftet-Webdesigner-f%C3%BCr-Urheberrechtsverletzung-der-Ver%C3%B6ffentlichers-__f20432.html
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
03.08.2009
wenn du beweisen kannst, dass sie die bilder zur verfügung gestellt haben und es nicht 100% klar ersichtlich war, dass sie nicht von denen sein können, denk ich mal dass du nicht haftbar bist dafür.

wie schon geschrieben wurde, hast du die bilder ja sowieso nicht veröffentlicht.

kann mir auch nicht vorstellen, dass du eine genaue prüfpflicht hast, das hätte dann jeder webseite auch, also die mk, fc, flirtseiten usw...

da wird soviel ich weiss erst dann jemand haftbar bei nicht handeln nach kenntnisnahme.

ist nur meine meinung, da würde ich dann doch eher mal einen anwalt dazu befragen.
z.b. im forum von http://www.recht.de bereich urheberrecht oder online recht.
wichtig: da in 3. person schreiben z.b, "angenoimmen agentur a macht eine webseite für firma y und wird nun verklagt...."


p.s. von wem wurden die denn verklagt, nicht zufällig getty images oder?
[gone] Hermann Klecker
03.08.2009
Sorry, zu wenig Information um etwas halbwegs handfestes zu sagen.
03.08.2009
Ist es nicht so, das genau wie bei Zeitungen der Herausgeber (Impressum) für den Inhalt gerade steht!?

Wenn man Dir als Designer und Programmierer keine Absicht und/oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann, dürfte der Anbieter wohl selbst in der Patsche sitzen.
03.08.2009
Es war getty images ...

Bislang noch keine Klage, ondern Rechnung ...
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
03.08.2009
Original von Nicole&Michael
Es war getty images ...

Bislang noch keine Klage, ondern Rechnung ...


war klar, dass es getty images war

wie hoch ist die rechnung 1500-5000€ schätz ich mal


hier 1 news und ein urteil dazu:
http://www.heise.de/newsticker/Getty-Images-mahnt-Nutzer-von-Homepage-Templates-ab--/meldung/135682

http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Sechs-kopierte-Bilder-rechtfertigen-ueber-10-000-Euro-Schadensersatz--/meldung/119344

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