Handy aufladen am Arbeitsplatz = fristlose Kündigung! 6

04.08.2009
Soeben gelesen:

Link
04.08.2009
Das ist krass!!!
Aber hier muss es schon im Vorfeld Probleme gegeben haben. Der AG suchte vermutlich einen Grund den AN rauszukicken!
Schon sehr banal das Ganze...

Gruß Markus
04.08.2009
Das mit dem unerlaubt fotografiert dürfte eventuell der wichtigere Punkt der Kündigung sein.
In anderen Zeitungen heißt es:

"Der Arbeitgeber wirft dem Beschäftigten den Angaben zufolge vor, Fotos von seinem Arbeitsplatz trotz eines entsprechenden Verbots gemacht zu haben."

In manchen Konzernen reicht schon das Mitführen eines Handys mit integrierter Kamera als Kündigungsgrund. Dafür muss noch nicht mal fotografiert werden; es reicht das bloße Mitführen.

Unabhängig davon, ob die o.g. Vorwürfe des Arbeitgebers stimmen: "Entlassung wegen Aufladen des Handys" macht den geneigten Leser natürlich neugieriger als "Entlassung wegen Verstoß gegen Arbeitsvertrag" ;-)
04.08.2009
Ich hab davon auch eher im Zusammenhang mit unerlaubten Fotos gesehen. Fotoverbote in Unternehmen, besonders in Produktions und Kontruktionsbetrieben sind keine Seltenheit.

Ich habe mal Bilder eines BMW-Mitarbeiters gesehen, der ein neues Modell fast ein ganzes Jahr vor Serienstart im Designzentrum abgelichtet hat. Er hat die Bilder nur im Handy mitgeschleppt und nicht veröffentlicht. Aber auch das wäre schon ein Kündigungsgrund gewesen. Er hatte Glück, keiner hats je gemerkt.
[gone] www.trash-pixel.de
05.08.2009
Als ehemaliger Betriebsrat ... da muss schon was voran gegangen sein, sonst würde der AG nicht so reagieren ... vermutlich schon wegen anderem ne Abmahnung. Fristlos Kündigen geht nämlich nicht so einfach, da muss schon was größeres auf dem Tisch liegen ...

Es muss eine Abmahnung voraus gehen ...
Abmahnung

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn zuvor eine Abmahnung an den zu kündigenden Arbeitnehmer ergangen ist. In dieser Abmahnung muss der Arbeitgeber das Verhalten des Arbeitnehmers beanstanden und für den Fall einer Wiederholung, die Kündigung androhen. Die Abmahnung dient dazu, den beanstandeten Vorfall für den Arbeitgeber festzustellen (Dokumentationsfunktion). Des Weiteren soll der Arbeitnehmer an seine vertraglichen Verpflichtungen erinnert (Erinnerungs- oder
Ermahnungsfunktion) und vor Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis bei weiterem Fehlverhalten gewarnt werden (Ankündigungs- und Warnfunktion).

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