Aufhebung des Vertrages nach Erreichen der Volljährigkeit 41

Hallo Gemeinde,

folgende Frage an Euch. (reine Präventivmaßnahme)

Lage: Model X (17 Jahre) macht bei Fotograf Y ein tfp-Shooting. Die Eltern sind entsprechend die Unterschriftleistenden. Vertragsbestandteil sind die komplette Überlieferung der Bildrechte an beide Parteien. (sofern relevant)

Jetzt meine Frage. Ich hab irgendwie im Hinterkopf, dass das Model den Vertrag bei Erreichen der Volljährigkeit annullieren lassen könnte und somit der bestehende Vertrag nichtig ist.

Habt Ihr da genauere Informationen oder Quellen?

Danke für Eure Antworten.

Liebe Grüße
Mathias
26.08.2009
Das wäre mir neu und würde mich sehr wundern! Aber ich bin kein Jurist und von daher sag ich mal: Keine Ahnung!
[gone] xxxxxx
26.08.2009
Wäre mir auch neu.
Meine Ergänzungsfrage: Nützt es da was, wenn dann das Model -wie auf meinen selbstgebastelten Verträgen- zusätzlich zu einem Erziehungsberechtigten unterschreibt?
Original von bilderLEBEN! +++Kiel, Hamburg, Lübeck+++
Wäre mir auch neu.
Meine Ergänzungsfrage: Nützt es da was, wenn dann das Model -wie auf meinen selbstgebastelten Verträgen- zusätzlich zu einem Erziehungsberechtigten unterschreibt?



Meines Erachtens bringt die Unterschrift von ihr gar nichts, wenn sie nicht volljährig ist und somit eh keine Unterschrift leisten darf, die rechtswirksam ist.
Die Eltern sind zu dem Zeitpunkt die Alleinigen "Rechtsvertreter" der Minderjährigen.
[gone] xxxxxx
26.08.2009
Original von MathiasK - Photography & Retouching
.... eh keine Unterschrift leisten darf, die rechtswirksam ist.
Die Eltern sind zu dem Zeitpunkt die Alleinigen "Rechtsvertreter" der Minderjährigen.


Na, ob DAS mal so stimmt da hab ich meine Zweifel. Einschränkungen gibt es, das stimmt.
[gone] xxxxxx
26.08.2009
Mal davon abgesehen: Soll das jetzt eine rein akademische Diskussion werden- da wäre man im Juraseminar wahrscheinlich besser mit aufgehoben als hier bei uns Rechtsspekulanten in MK...
[gone] heiko-fotografiert.de | Hannover
26.08.2009
Och, zum einen gibts den sogenannten Taschengeldparagraphen, das Jugendliche auch finanzielle Verfügungen im Taschengeldbereich machen dürfen.

Was Verträge angeht, dürfen sie dies, wenn diese ausschliess zu ihrem Vorteil sind.

Ein Auto darf man Ihnen nicht per Vertrag schenken, dafür müssen Steuern und Versicherung zahlen, was zu ihrem Nachteil ist, zudem haften sie als Halter.

Grundsätzlich gibt es Situationen, wo Verträge die die Eltern für das Kind abschliessen, nicht automatisch auf diese bei Volljährigkeit übergehen. Beispiel: Eltern unterschreiben für ihr Kind die Mitgliedschaft im Sportverein und zahlen den Beitrag.
Nach Volljährigkeit stellen sie die Beitragszahlungen ein. Der Sportverein kann seine Ansprüche nicht gegen den Volljährigen durchsetzen, da es zwischen Ihnen kein Vertragsverhältnis gibt.

Insgesamt eine sehr komplizierte Materie, wo ich mich nicht auf Ratschläge und Meinungen hier aus dem Forum verlassen würden...
Nunja... ich habe gehofft, dass sich schonmal jemand intensiver mit dem Thema befasst hat und somit hilfreiche Infos geben kann.
Wie gesagt...ich kann mich nur noch bedingt daran erinnern, dass der Fall schonmal war, dass ein Model nach Erreichen der Volljährigkeit den von den Eltern geschlossenen Nutzungsvertrag anullieren lies.
Unter welchen Umständen das Ganze stattfand, fällt mir gerad schwer zu beurteilen. Deshalb die Hoffnung, dass hier jemand Infos liefern kann.

Es ist nur rein informativ...mich betrifft es nicht wirklich... Allerdings will ich das vorher zumindest abklären, bevor ich mich auf diverse Shootinganfragen einlasse.

Achso...wir bewegen uns gerad ausschließlich bei der Materie Modelvertrag.
Deshalb bitte keine artfremden Vergleiche bringen, die keinen rechtsrelevanten Bezug dazu herstellen können.
26.08.2009
bin auch kein Jurist - weiß aber, dass die Gültigkeit von Verträgen durchaus "gefährdet" ist.

Oder anders gesagt: Es kommt drauf an!

EINERSEITS gibt es durchaus Verträge oder Vereinbarungen aus denen man am 18. Geburtstág nicht so einfach herauskommt. Das ist auch gut so, da sonst die 18-jährigen tagelang damit beschäftigt wären, ihr Leben neu zu ordnen - angefangen damit, dass jedes Sparkonto bestätigt werden müsste.

ANDERERSEITS ist es unserem Gesetzgeber schon wichtig, dass Menschen nicht ein Leben lang unter den Entscheidungen der Eltern zu leiden haben. Dabei geht es hauptsächlich um finanzielle Verpflichtungen. Aus diesem Grund enden viele Versicherungsverträge "automatisch" mit dem 18. Geburtstag. Ich befürchte, dass diese "Leidensargumentation" von einem Model dahingehend gebogen werden könnte, dass der Vertrag gekündigt werden könnte.

Aber auch, wenn ein Richter das auch so sieht - hat es keinen EInfluss auf bereits getätigte Veröffentlichungen.
26.08.2009
Original von MathiasK - Photography & Retouching
Meines Erachtens bringt die Unterschrift von ihr gar nichts, wenn sie nicht volljährig ist und somit eh keine Unterschrift leisten darf, die rechtswirksam ist.
Die Eltern sind zu dem Zeitpunkt die Alleinigen "Rechtsvertreter" der Minderjährigen.


Sehe ich etwas anders. Siehe auch LINK

Ab 14 sollte die Person auch unterschreiben. Siehe LINK Punkt 17 (Anwalt)

IMHO wäre ein Widerruf bei Minderjährigen einfach(er):
1. Ein Widerruf der Einwilligung in die Nutzung eines Bildnisses ist dann möglich, wenn für den Abgebildeten aufgrund eines Wandels seiner inneren Überzeugung ein Festhalten an der früher erteilten Einwilligung nicht mehr zuzumuten ist. Quelle
Gerade bei Minderjährigen sehe ich die Chance hoch, dass sie einen Sinneswandel glaubhaft begründen können. Nicht nur dass Pupertät doch oft sehr eigenartige Wege geht, auch könnte einem/einer Theologiestudent/in selbst Bademodebilder nicht gerade angenehm sein.

2. Könnte das Model nachträglich anführen, die Bilder seien gegen den eigenen Willen auf Druck der Eltern entstanden.
Original von Cerunnos (hier könnte IHRE Werbung stehen)
Sehe ich etwas anders. Siehe auch LINK

Ab 14 sollte die Person auch unterschreiben. Siehe LINK Punkt 17 (Anwalt)



Eine nützliche Info, danke!

Aber es lüftet sich schon etwas. Die Verträge sind also weitläufig unter Umständen angreifbar, was mich auch weiterhin in der Ansicht bestärkt, keine Minderjährigen zu fotografieren.^^
26.08.2009
Original von MathiasK - Photography & Retouching
Achso...wir bewegen uns gerad ausschließlich bei der Materie Modelvertrag.
Deshalb bitte keine artfremden Vergleiche bringen, die keinen rechtsrelevanten Bezug dazu herstellen können.


Sorry, dass mein Beitrag gegen die Bitte verstoßen hat - ich schrieb ihn zwar vorher, schickte ihn aber verspätet ab. Allerdings: Artfremde Vergleiche sind durchaus geeignet, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und es ist schon etwas merkwürdig, wenn man bestimmte Argumente gar nicht erst lesen oder hören möchte.
Original von S. Eckhardt
[quote]Original von MathiasK - Photography & Retouching
Achso...wir bewegen uns gerad ausschließlich bei der Materie Modelvertrag.
Deshalb bitte keine artfremden Vergleiche bringen, die keinen rechtsrelevanten Bezug dazu herstellen können.


Sorry, dass mein Beitrag gegen die Bitte verstoßen hat - ich schrieb ihn zwar vorher, schickte ihn aber verspätet ab. Allerdings: Artfremde Vergleiche sind durchaus geeignet, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und es ist schon etwas merkwürdig, wenn man bestimmte Argumente gar nicht erst lesen oder hören möchte.[/quote]


Nein, so ist es nicht...wenn die Vergleiche einen sinnvollen Beitrag leisten, bin ich natürlich sehr froh darüber. Doch zumeist kommen dann solche Argumente, dass das 17-jährige Mädel ja auch selbstständig einen Lolli am Kiosk kaufen darf... -.- Wir sind hier in der MK. ;))
Das war im Ursprung damit gemeint.
27.08.2009
Original von MathiasK - Photography & Retouching
eh keine Unterschrift leisten darf, die rechtswirksam ist.


Das stimmt so nicht. Neben der Volljährigkeit gibts noch die Rechtsfähigkeit. Die beginnt in bestimmten Schritten bereits mit 14 oder gar noch früher. Da ist dann unter anderem festgelegt, das Jugendliche ab 14 bestimmte Rechtsgeschäft auch ohne Einwilligung der Eltern tätigen dürfen. Wie uns was genau, kann Dir sicher ein Jurist erklären. Ob so ein Vertrag oder Teile davon dazu gehören könnten, weiss ich nicht.
Original von cash - just ask for ...
[quote]Original von MathiasK - Photography & Retouching
eh keine Unterschrift leisten darf, die rechtswirksam ist.


Das stimmt so nicht. Neben der Volljährigkeit gibts noch die Rechtsfähigkeit. Die beginnt in bestimmten Schritten bereits mit 14 oder gar noch früher. Da ist dann unter anderem festgelegt, das Jugendliche ab 14 bestimmte Rechtsgeschäft auch ohne Einwilligung der Eltern tätigen dürfen. Wie uns was genau, kann Dir sicher ein Jurist erklären. Ob so ein Vertrag oder Teile davon dazu gehören könnten, weiss ich nicht.[/quote]


Es wäre schön, wenn Du meine Zitate nicht auseinanderreißt und die Hälfte unterschlägst. Es ging bei der Aussage ausschließlich um Unterschriftleistung bei Modelverträgen, um nichts anderes. Und diese sind faktisch ungültig, wenn ein Minderjähriger diesen ohne Einwilligung der Eltern allein unterschreibt.Nichts anderes sollte das aussagen...das es für eine langsame Übertragung der Rechtsgeschäfte (Eltern an Kind) einen gewissen Sinn macht, dass eine 16+ den Vertrag -MIT-unterschreibt, haben wir ja bereits geklärt...
27.08.2009
Ich bin auch kein Jurist,
zudem Schweizer, wo sogar der Käse, nicht nur Gesetzte Löcher haben.

Die Unterschrift des Models, auch unter 18 Jahren scheint mir zwingend,
analog zu einem Ausbildungsvertrag, der ungültig ist, wenn er nicht von
der betroffenen Person, egal welchen Alters (erst)unterzeichnet ist.
Dass die Erziehungsberechtigen mitunterzeichnen ist quasi eine Rechtsbestätigung,
dass die Unterschrift der noch jungen Person im freien Willen im eigenen Ermessen
getätigt wurde und die Erziehungsberechtigten dagegen keine Einwände erheben.
Solange damit keine Offizialdelikte entstehen können. Zum Beispiel eine Tätigkeit
zum schmuggeln von Drogen oder dgl dient. Dann guckt der Staat und sagt :
Nein, wenn er es denn bemerkt.

Diese so abgeschlossenen Verträge laufen über die Volljährigkeit hinaus und
enden nur, wenn ein End - Datum oder ein Laufzeit bestimmt wurde.

Kommt ein Model, das in jungen Jahren Verträge abgeschlossen hat
zur Meinung: Nein, dazu kann ich nicht mehr stehen, bekommt sie die gleichen Probleme,
die auch eine volljährige Person bekommt, wenn sie feststellt:
Ich will nicht mehr 1'000 Mal im Netz von einer Fotografie gucken.

Wenn ich heute die unsäglich vielen Blogs ansehen, mit Bildern von
hunderten von Leuten, von denen wohl kaum einer je ein Modelrelease
unterzeichnet oder einer Publikation zugestimmt haben, wird das
durchsetzten vom Recht am Bild irgendwie obsolet. Einerseits wird versucht,
die Persönlichkeitsrechte zu stärken, wir erfahren aber täglich genau das Gegenteil.

Ich für mich halte es so. Ich mache Verträge, einfach zu lesende ohne viel
Nebenbestimmungen. Gleiche Rechte was Nutzung anbelangt. Ich nehme an,
vor einem höchsten gericht würde das Ding, obwohl von meinem
Kollegen und Juristen kontrolliert sicher Lücken aufweisen. Aber das schert mich nicht.
Bestimmend ist für mich: Du machst Bilder von mir. Sie dürfen ohne spezielle
Vereinbarung von beiden nicht verkauft werden. Sie dürfen an Wettbewerben und
Castingsbewerbungen verwendet werden. Sie können in Internetportalen auf den
eigenen Profilen frei verwendet werden.

Hm, teiweise OT, sorry. Aber das gehrt für mich irgendwie zusammen.

Heiner
Da ich ja zu den Bösewichten gehöre, die U 18 fotografieren habe ich folgendes Procedere eingeführt:
Den U-18-Vertrag unterschreiben das Model und die Erziehungsberechtigten (müssen nicht zwangsläufig die Eltern sein).
Wenn das Model 18 ist, unterschreibt es mir, dass der Vertrag inhaltlich fortbestehen soll.
Eine Unterschriftsverweigerung wegen Sinneswandels ist mir da noch nicht vorgekommen.
Original von Wolfgang Blachnik (Ascanius ist da!)
Da ich ja zu den Bösewichten gehöre, die U 18 fotografieren habe ich folgendes Procedere eingeführt:
Den U-18-Vertrag unterschreiben das Model und die Erziehungsberechtigten (müssen nicht zwangsläufig die Eltern sein).
Wenn das Model 18 ist, unterschreibt es mir, dass der Vertrag inhaltlich fortbestehen soll.
Eine Unterschriftsverweigerung wegen Sinneswandels ist mir da noch nicht vorgekommen.


Find ich eine gute Lösung... wobei man dann darauf Vertrauen muss, dass das Model nicht irgendwelchen Spinnereien erliegt und Stress macht...aber sollte wirklich nur Seltenheitswert haben.

Danke für Eure Beiträge. :)
[gone] User_81538
27.08.2009
"Jetzt meine Frage. Ich hab irgendwie im Hinterkopf, dass das Model den Vertrag bei Erreichen der Volljährigkeit annullieren lassen könnte und somit der bestehende Vertrag nichtig ist."

Nööö !

An meiner Rechtsanwältin würde Sie sich die Zähne Aus-beißen.
Meine Anweisung an meiner Rechtsanwältin währe nur
"Mache es sehr Teuer für die Tussi."

lg.

PS: Stelle Dir vor von dem Modell? wurde ein Portrait als Buch-Cover gedruckt
und 100.000 mal verkauft. Wer will so was wieder vom Markt nehmen.
27.08.2009
Original von MathiasK - Photography & Retouching
[quote]Original von Wolfgang Blachnik (Ascanius ist da!)
Da ich ja zu den Bösewichten gehöre, die U 18 fotografieren habe ich folgendes Procedere eingeführt:
Den U-18-Vertrag unterschreiben das Model und die Erziehungsberechtigten (müssen nicht zwangsläufig die Eltern sein).
Wenn das Model 18 ist, unterschreibt es mir, dass der Vertrag inhaltlich fortbestehen soll.
Eine Unterschriftsverweigerung wegen Sinneswandels ist mir da noch nicht vorgekommen.


Find ich eine gute Lösung... wobei man dann darauf Vertrauen muss, dass das Model nicht irgendwelchen Spinnereien erliegt und Stress macht...aber sollte wirklich nur Seltenheitswert haben.

Danke für Eure Beiträge. :)[/quote]
Die Diskussion um geplatzte Verträge durch Erreichen der Volljährigkeit des Modells, geht genaugenommen an der Realität vorbei. Es geht ja nicht um den Vertrag an sich, sondern um die Nutzungsrechte, die aus dem Vertrag abgeleitet werden. In der Regel werden diese Rechte sehr zeitnah zum Shooting wahrgenommen, also noch vor der Volljährigkeit des Modells. Das bedeutet dann auch, dass die Verwertung schon längst erfolgt ist, wenn das Modell volljährig wird und ein Widerruf des Vertrags keine Auswirkungen mehr auf die bereits geschehene Verwertung hat. Damit sind jetzt nicht längerfristige Verwertungen wie beispielsweise Bücher gemeint, die dümmstenfalls vom Markt genommen werden müssten, sondern die üblichen schnellen Verwertungen in der Modell-"Industrie".

Das ist dann auch der entscheidende Unterschied zwischen Fotografen, die auf eine konkrete Nutzung hin arbeiten und Fotografen, die sich über die Nutzung noch gar nicht im Klaren sind. Bilder, die ggf. aus dem persönlichen Profil entfernt werden müssen, sehe ich nicht als großes Problem an, denn nichts ist älter, als Bilder von gestern.

Die rechtliche Seite wurde hier ja ausreichend beleuchtet, jetzt muss man sich einfach als Fotograf fragen, warum man die Bilder überhaupt macht und wofür. Dass hier Hobbyisten andere Ziele verfolgen als Profis (das sind in diesem Zusammenhang die, die Geld damit verdienen), sollte einleuchten und dass die Frage real in erster Linie die Hobbyisten betrifft, wohl auch.

Wer natürlich erst später seine mit dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte verwerten möchte, muss sich bei minderjährigen Modellen durchaus die Frage des Threadstarters stellen, der dann aber auch die Prüfung der eigenen Beweggründe vorausgehen sollte.

Im Endeffekt also ein Problem, das in der Praxis eigentlich gar keines ist, besonders dann nicht, wenn man weiß warum man welche Bilder macht.

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