Unerlaubte Bildernutzung? 37

[gone] Nasty World Media
12.09.2009
Leute lest doch wenigstens den Ausgangspost bevor ihr zu einem Thema was schreibt.


Gruß
Nasty
12.09.2009
@ Calin:

Was hältst du denn davon mal den angebotenen Link zu nutzen und im Urhebergesetz zu suchen?

Damit wäre Deine Frage in relativ kurzer Zeit beantwortet oder erwartest du hier den absoluten Geheimtipp der natürlich an keiner anderen Stelle veröffentlicht ist?
12.09.2009
Original von calin
Die blöde Diplomarbeit ist doch gar nicht SEINE Diplomarbeit. Er hat sie nur gestaltet.

Es war eine Diplomarbeit einer MODESTUDENTIN. Also nochmal:

Die Diplomarbeit: MODESTUDENTIN
Die Grafik des Diplombuchs: GRAFIKER
Die Fotos fürs Diplombuchs: ICH

...


das haben wohl alle begriffen, aber du schreibst, dass der grafiker "das buch zeigt".

zeigt er eine abbildung des titelblatts, dann darf er das sicher ohne deine einwilligung. zeigt er die komplette diplomarbeit beispielsweise als pdf-download, könnte durchaus das urheberrecht betroffen sein, und nicht nur deins.

wenn du rat haben willst, solltest du das problem genauer beschreiben...
[gone] www.trash-pixel.de
12.09.2009
Original von Nicole Schweizer Fotografie
@ TO: Wurdest Du für die Anfertigung der Fotos bezahlt oder war es eine TFP Geschichte?

Im letzteren Fall würde ich auf die Nennung als Urheber bestehen und das ist Dein gutes Recht. Sollte der Grafiker keine Einsicht zeigen, mußt Du Dir halt überlegen ob Dir das ein Gang zum Anwalt wert ist.

Ist doch völlig egal, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat ... es spielt keine Rolle ober es Pay oder TFP war, den aus keinem von Beiden lassen sich irgendwelche Nutzungsrechte ableiten, es ist nur eine Form des Honorars.
Das Recht auf Namensnennug hat er bei Pay wie bei TFP ... selbst wenn er nur ein Marmeldenbrot dafür bekommen hat
[gone] www.trash-pixel.de
12.09.2009
Mich würde mal interessieren, ob die Auftraggeberin dem Grafiker auch alle notwendigen Daten zur Verfügung gestellt hat, was den Grafiker aber nicht davon befreien würde vorher nochmals nach zu fragen ...
Aber daran kann man mal sehen, wer ein solches Fach belegt wie Grafiker, er in seinem Beruf mit Sicherheit mit dem Urheberrecht zu tun habem wird, nicht mal ansatzweise darüber nachdenkt ... und das mit Abbi und Studium ... arme Akademiker in Deutschland ... so mancher ein Fachidiot, Dumm geboren, studiert und nichts dazu gelernt ..
12.09.2009
Der Grafiker zeigt mehrere Seiten aus dem Inhalt, die Fotos sind dabei deutlich zu sehen (das Buch besteht praktisch aus Fotos).

Wenn man die vorherigen Posts liest, bekommt man eine ziemlich guten und genauen Eindruck des Problems.
[gone] xxxxxx
13.09.2009
Naja, die Frage die sich für mich daraus ergibt:
Muss der Grafiker, wenn er auszugsweise Seiten aus SEINEM Buch zeigt, in JEDEM Zusammenhang dazusetzen, dass aber die Fotos von DIR sind?!?

Ich wäre da kritisch und würde davon ausgehen, dass eine Nennung deiner Urheberschaft im BUCH genügt.

Ich würde mich an deiner Stelle aber nochmals um eine GÜTLICHE Einigung bemühen. Es spricht ja vermutlich wenig dagegen aus Sicht des Grafikers, außer dass es ihm Arbeit macht und er deswegen vielleicht etwas Trägheit in der Sache an den Tag legt.
Vielleicht hilft es auch ihm zu verdeutlichen, dass du echt sauer bist deswegen? :D
13.09.2009
Genau das ist meine Frage!

Original von bilderLEBEN! ***Kiel Lübeck Hamburg***
Naja, die Frage die sich für mich daraus ergibt:
Muss der Grafiker, wenn er auszugsweise Seiten aus SEINEM Buch zeigt, in JEDEM Zusammenhang dazusetzen, dass aber die Fotos von DIR sind?!?
13.09.2009
Schau mal bei den Buchbesprechungen von digitalkamera.de
Hier ein Beispiel. Das Buch hat zwei Autoren. Im Besprechungstext wird von 9 Topfotografen geschrieben. Dennoch finde ich bei den drei Beispielseiten und den dort gezeigten Bildern keinen Hinweis auf den jeweiligen Fotografen. Sicherlich wird es dort im Anhang einen Hinweis auf die einzelnen Fotografen geben, die aber nicht gezeigt wird.
Ich bin kein Jurist, vermute aber, da ich diese Vorgehensweise schon oft gesehen habe, dass dies in Ordnung ist.


Original von calin
Genau das ist meine Frage!

[quote]Original von bilderLEBEN! ***Kiel Lübeck Hamburg***
Naja, die Frage die sich für mich daraus ergibt:
Muss der Grafiker, wenn er auszugsweise Seiten aus SEINEM Buch zeigt, in JEDEM Zusammenhang dazusetzen, dass aber die Fotos von DIR sind?!?
[/quote]
13.09.2009
Ja, aber wer der Grafiker dabei so tut, als ob er die Bilder gemacht hätte?!
13.09.2009
Original von calin
Ja, aber wer der Grafiker dabei so tut, als ob er die Bilder gemacht hätte?!


Schreibt er das explizit? Oder unterstellst Du ihm das unbewusst?
13.09.2009
Original von calin
Ja, aber wer der Grafiker dabei so tut, als ob er die Bilder gemacht hätte?!


Ich schreibs mal nicht aus der "rechtlichen Sicht", denn das kann ich nicht. ;)

Ist die Frage, wie die gezeigten Seiten aufgebaut sind. Wenn da auf jeder seite ein Bild von dir seitenfüllend zu sehen ist, ohne irgendwelche Grafiken/Typo sonstwas, dann würde ich es nicht so schön finden.

Wenn man aber seine grafische Leistung im Zusammenspiel mit deinen Fotos sieht, dann würde ich da kein Drama draus machen.

Genauso wie ich kein Drama draus machen würde, wenn die Modedesignerin davon was zur eigenen Werbung nehmen möchte. Oder wenn du damit für dich werben möchte. Dann ist doch jedem geholfen.

Und von wegen Urheberecht usw., das könnte ja alles fein unter euch ausmachen. :P
13.09.2009
Naja, er schreibt das nicht direkt, das Buch befindet sich aber auf seiner Webseite sowohl unter der Rubrik "Buchgestaltung" als auch unter der Rubrik "Fotografie" und "Fotografiekoordination"... Dabei hatte er mit der Fotografie nichts am Hut.

@18% grey
wie schon mehrmals geschrieben, ich habe kein Problem damit, dass er damit wirbt! Das Buch lebt aber nun von den Bildern, er hat sie im Prinzip nur angeordnet und ein schickes Umschalg drumrum gemacht. Auf alles Fotos sind aber Bilder von mir zu sehen.
13.09.2009
Ich empfehle eine Rechtsberatung, z.B. von dem hier anwesenden DR. KÖTZ .
[gone] Beautypics Photography
13.09.2009
rein menschlich betrachtet , fände ich eine Namensnennung nur korrekt ....
[gone] www.trash-pixel.de
13.09.2009
Original von bilderLEBEN! ***Kiel Lübeck Hamburg***
Ich wäre da kritisch und würde davon ausgehen, dass eine Nennung deiner Urheberschaft im BUCH genügt.
Jepp ... so ischt es ...! Es reicht der Quellennachweis ... und das nicht bei jedem einzelnen Bild ein einmalger genügt.
[gone] egal
13.09.2009
Original von trash-pixel.de [the real Zeus] News in XXL
[quote]Original von Nicole Schweizer Fotografie
@ TO: Wurdest Du für die Anfertigung der Fotos bezahlt oder war es eine TFP Geschichte?

Im letzteren Fall würde ich auf die Nennung als Urheber bestehen und das ist Dein gutes Recht. Sollte der Grafiker keine Einsicht zeigen, mußt Du Dir halt überlegen ob Dir das ein Gang zum Anwalt wert ist.

Ist doch völlig egal, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat ... es spielt keine Rolle ober es Pay oder TFP war, den aus keinem von Beiden lassen sich irgendwelche Nutzungsrechte ableiten, es ist nur eine Form des Honorars.
Das Recht auf Namensnennug hat er bei Pay wie bei TFP ... selbst wenn er nur ein Marmeldenbrot dafür bekommen hat[/quote]

Pardon, war von mir schlecht formuliert. Dies sollte eine persönliche Stellungnahme sein und keine rechtliche. Ich persönlich mache einen Unterschied zwischen TFP und Jobs.
Wobei auch das wieder zu knapp formuliert ist, denn ich bin in der Regel die letzte Person, die sich über fehlende Namensnennung aufregt. Aber würde es mir nun sehr am Herzen liegen, wäre meine Reaktion abhängig davon, ob ich 2000 Euro erhalten habe oder es sich um eine freie Arbeit von mir handelt.

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