Rechnung schreiben an ausländische (englische) Kunden... kann jemand helfen? 19
23.09.2009
Original von DELICATE *in London*
Hat jemand von euch vielleicht eine Art "Vordruck" von einer englischen Rechnung und wie das aussieht?
Dann habe ich noch eine Frage zu der Umsatzsteuer. Die muss ich auf meinen Rechnungen nicht ausweisen weil ich momentan noch Kleinunternehmerin bin. Das hört sich dann so an: "Der Rechnungsbetrag erhält aufgrund § 19 UStG keine Umsatzsteuer."
Wie drückt man sowas auf einer englischen Rechnung aus? Im Übersetzen bin ich ja sehr gut, aber die haben ja nicht die gleichen Paragraphen usw.
Verlangt Dein Kunde wirklich eine englische Rechnung ?
Was macht er, wenn Du die auf Deutsch schickst wie sonst auch ? Nicht zahlen ?
#2Report
[gone] _rd_
23.09.2009
Schreibe Deine Rechnung wie gewohnt (nur halt englisch *g*).
Steuer fällt keine an!!
Vermerke auf der Rechnung:
"Tax free intracommunity despatch/delivery"
(das bezeichnet die steuerfreie leistung innerhalb der EU)
Englische Formulierungen der Rechnung:
http://www.ego4u.de/de/business-english/communication/invoice-reminder
oder hier: http://www.piloh.de/englisch-rechnung.html
LG,
René
Steuer fällt keine an!!
Vermerke auf der Rechnung:
"Tax free intracommunity despatch/delivery"
(das bezeichnet die steuerfreie leistung innerhalb der EU)
Englische Formulierungen der Rechnung:
http://www.ego4u.de/de/business-english/communication/invoice-reminder
oder hier: http://www.piloh.de/englisch-rechnung.html
LG,
René
#3Report
[gone] DELICATE *in London*
23.09.2009
Super, Danke das ist sehr lieb von euch :)
Liebe Grüße
Nadine
Liebe Grüße
Nadine
#4Report
23.09.2009
Bei mir hatten die so nen Wisch mit den ich unterschreiben sollte...
Da stand alles drauf was die gebraucht haben ;)
Honorar, Datum etc rein und fertig ;)
Da stand alles drauf was die gebraucht haben ;)
Honorar, Datum etc rein und fertig ;)
#5Report
23.09.2009
Arbeite sehr oft für einen amerikanischen Kunden.. Rechnung schreibe ich in deutsch, OHNE MwSt! Habe weder vom Steuerberater noch vom Finanzamt Ärger bekommen.
Der Kunde verlangt die Rechnung nicht in englisch... Warum auch? Er bekommt das Projekt ja auch in Deutschland erstellt. Wenn man etwas in Amiland oder woanders bestellt, bekommt man ja auch keine extra in deutsch ausgestellte Rechnung. ;)
Der Kunde verlangt die Rechnung nicht in englisch... Warum auch? Er bekommt das Projekt ja auch in Deutschland erstellt. Wenn man etwas in Amiland oder woanders bestellt, bekommt man ja auch keine extra in deutsch ausgestellte Rechnung. ;)
#6Report
23.09.2009
1. eine rechnung nach amerika in deutsch zu schicken finde ich persönlich ziemlich peinlich.
wer international arbeiten will, sollte eine rechnung auf englisch schon hinbekommen.
2. amerika ist nicht england. (weil nicht EU)
ich habe erst letzte woche eine rechnung nach england schreiben müssen.
volgendes ist (laut meinem steuerberater) zu beachten:
Die von Ihnen auszustellende Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden
- USt-IDNr. von Ihnen
- Ust-IDNr. vom Kunden
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Art der sonstigen Leistung
- netto Entgelt (also ohne MwST.)
- Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers (McDonald`s)
formulierung Hinweis:
Reverse-Charge, client settles the VAT
Client VAT-ID: GB37*********
wie das ist wenn man kleinunternehmer ist weiss ich nicht, ruf doch mall beim finanzamt an, vielleicht können sie dir helfen.
mein finanzamtheini konnte es nicht, die haben mich den halben tag lang weiterverbunden, und am ende wurde mir ein paragraph vorgelesen den ich nicht verstanden habe.
zum glück habe ich einen fähigen steuerberater.
globalisierung ist spitze
geht wählen
wer international arbeiten will, sollte eine rechnung auf englisch schon hinbekommen.
2. amerika ist nicht england. (weil nicht EU)
ich habe erst letzte woche eine rechnung nach england schreiben müssen.
volgendes ist (laut meinem steuerberater) zu beachten:
Die von Ihnen auszustellende Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden
- USt-IDNr. von Ihnen
- Ust-IDNr. vom Kunden
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Art der sonstigen Leistung
- netto Entgelt (also ohne MwST.)
- Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers (McDonald`s)
formulierung Hinweis:
Reverse-Charge, client settles the VAT
Client VAT-ID: GB37*********
wie das ist wenn man kleinunternehmer ist weiss ich nicht, ruf doch mall beim finanzamt an, vielleicht können sie dir helfen.
mein finanzamtheini konnte es nicht, die haben mich den halben tag lang weiterverbunden, und am ende wurde mir ein paragraph vorgelesen den ich nicht verstanden habe.
zum glück habe ich einen fähigen steuerberater.
globalisierung ist spitze
geht wählen
#7Report
24.09.2009
Hallo Nadine,
ich wähle eher den pragmatischen Ansatz :-)
Eine Rechnung auf englisch zu verfassen ist nett aber nicht zwingend erforderlich.
In Deiner Situation hast Du Dich nur an die Anforderungen zu halten, die Du ohnehin auch für einen steuerinländischen Kunden bei der Rechnungslegung einhalten musst.
Anschrift Kunde und Aussteller, Rechnungsbetrag, etc
Erleichternd ist wahrscheinlich wirklich, die Passage mit der UmsatzSteuererklärung ins Englische zu übersetzen, um Rückfragen zu vermeiden.
Du solltest auch vorab mit dem Kunden bzw. Deiner Bank klären, in welcher Währung Du den Rechnungsbetrag überwiesen bekommen möchtest. Nicht alle Banken können britische Pfund abwickeln. Ich würde Dir ein Abschluss in EUR empfehlen.
Viele Grüße
Holger
ich wähle eher den pragmatischen Ansatz :-)
Eine Rechnung auf englisch zu verfassen ist nett aber nicht zwingend erforderlich.
In Deiner Situation hast Du Dich nur an die Anforderungen zu halten, die Du ohnehin auch für einen steuerinländischen Kunden bei der Rechnungslegung einhalten musst.
Anschrift Kunde und Aussteller, Rechnungsbetrag, etc
Erleichternd ist wahrscheinlich wirklich, die Passage mit der UmsatzSteuererklärung ins Englische zu übersetzen, um Rückfragen zu vermeiden.
Du solltest auch vorab mit dem Kunden bzw. Deiner Bank klären, in welcher Währung Du den Rechnungsbetrag überwiesen bekommen möchtest. Nicht alle Banken können britische Pfund abwickeln. Ich würde Dir ein Abschluss in EUR empfehlen.
Viele Grüße
Holger
#8Report
24.09.2009
Na ja ...
Und was die Anmeldung als Kleingewerbetreibende(r) angeht ... ich kann mir vorstellen, dass das gerade bei Auslandsgeschäften ein Problem geben könnte ... aber näheres erzählt Dir dazu das Finanzamt oder ein Steuerberater.
Original von Licht-Zeichnerwes wird automatisch jeder Eingang in Fremdwährung auf ein in Euro geführtes Konto konvertiert. Anders lässt sich das nämlöich gar nicht verbuchen ;-)
Du solltest auch vorab mit dem Kunden bzw. Deiner Bank klären, in welcher Währung Du den Rechnungsbetrag überwiesen bekommen möchtest. Nicht alle Banken können britische Pfund abwickeln. Ich würde Dir ein Abschluss in EUR empfehlen.
Und was die Anmeldung als Kleingewerbetreibende(r) angeht ... ich kann mir vorstellen, dass das gerade bei Auslandsgeschäften ein Problem geben könnte ... aber näheres erzählt Dir dazu das Finanzamt oder ein Steuerberater.
#9Report
[gone] DELICATE *in London*
24.09.2009
Hallo,
Danke für die vielen Antworten.
Ich habe die Rechnung jetzt einfach mal auf englisch übersetzt, das finde ich persönlich irgendwie professioneller, und da ich mehrere Rechnungen schreiben muss für verschiedene Jobs ist es auch besser wenn der Kunde weiß worum es sich auf der Rechnung handelt.
Ich habe auch mal diesen "tax free" Satz benutzt und hoffe mal dass das alles so klappt.
Ich danke euch für die Hilfe und die vielen Tipps.
Liebe Grüße
Nadine
Danke für die vielen Antworten.
Ich habe die Rechnung jetzt einfach mal auf englisch übersetzt, das finde ich persönlich irgendwie professioneller, und da ich mehrere Rechnungen schreiben muss für verschiedene Jobs ist es auch besser wenn der Kunde weiß worum es sich auf der Rechnung handelt.
Ich habe auch mal diesen "tax free" Satz benutzt und hoffe mal dass das alles so klappt.
Ich danke euch für die Hilfe und die vielen Tipps.
Liebe Grüße
Nadine
#10Report
24.09.2009
Original von Uiiii-Gen
1. eine rechnung nach amerika in deutsch zu schicken finde ich persönlich ziemlich peinlich.
wer international arbeiten will, sollte eine rechnung auf englisch schon hinbekommen.
Meinem Kunden ist es egal, ob ich sie in deutsch oder englisch schreibe – ich habe aber auch ohne Ausnahme super nette Kunden (zum Glück kann ich mir die selber aussuchen). Und glaube mir, für mich wäre es absolut kein Problem die Rechnung auch in englisch zu schreiben. ;)
Für ihn ist wichtig, dass ich meine Jobs richtig mache, und dass die Qualität stimmt! Dazu kommen Zuverlässigkeit und Einhaltung der Termine.
Ob DU es peinlich findest, ist mir und auch meinen Kunden Wurst. ;)
#11Report
24.09.2009
Original von DELICATE *in London*Wobei der ja bei Dir nicht einmal zutrifft, denn Deine Rechnung ist eben nicht steuerfrei, sondern beinhaltet die Umsatzsteuer.
Ich habe auch mal diesen "tax free" Satz benutzt und hoffe mal dass das alles so klappt.
Steuerfrei wäre sie nur dann, wenn Du MwSt ausweisen dürftest und darauf verzichten kannst. Im Zweifel wird das jetzt doppelt versteuert, wobei ich denke, dass das nicht einen Finanzamtsmenschen stören wird ;-)
#12Report
[gone] _rd_
24.09.2009
Verwirr das Mädel nicht! :)
Sie ist Kleinunternehmerin und arbeitet eh Brutto für Netto ... Ergo:
Banane *g*- sie weist keine Vorsteuer aus und führt auch keine USt. ab.
LG
René
Steuerfrei wäre sie nur dann, wenn Du MwSt ausweisen dürftest und darauf verzichten kannst. Im Zweifel wird das jetzt doppelt versteuert, wobei ich denke, dass das nicht einen Finanzamtsmenschen stören wird ;-)[/quote]
Sie ist Kleinunternehmerin und arbeitet eh Brutto für Netto ... Ergo:
Banane *g*- sie weist keine Vorsteuer aus und führt auch keine USt. ab.
LG
René
Original von Tobias VossWobei der ja bei Dir nicht einmal zutrifft, denn Deine Rechnung ist eben nicht steuerfrei, sondern beinhaltet die Umsatzsteuer.
[quote]Original von DELICATE *in London*
Ich habe auch mal diesen "tax free" Satz benutzt und hoffe mal dass das alles so klappt.
Steuerfrei wäre sie nur dann, wenn Du MwSt ausweisen dürftest und darauf verzichten kannst. Im Zweifel wird das jetzt doppelt versteuert, wobei ich denke, dass das nicht einen Finanzamtsmenschen stören wird ;-)[/quote]
#13Report
24.09.2009
Original von Rene Deutscher (Aktmodel gesucht!)
Ergo:
Banane *g*- sie weist keine Vorsteuer aus und führt auch keine USt. ab.
Blödsinn.
Sie muss sich trotzdem an die Spielregeln halten
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/514a_FAQ_Vergabe_UStIdNr/index.html#1991371
#14Report
[gone] _rd_
24.09.2009
OH!
Das wusste ich bislang noch nicht :-)
Hat sich nun gerade geändert *g* Dankeschööön :-)
LG
René
Blödsinn.
Sie muss sich trotzdem an die Spielregeln halten
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/514a_FAQ_Vergabe_UStIdNr/index.html#1991371[/quote]
Das wusste ich bislang noch nicht :-)
Hat sich nun gerade geändert *g* Dankeschööön :-)
LG
René
Original von r23
[quote]Original von Rene Deutscher (Aktmodel gesucht!)
Ergo:
Banane *g*- sie weist keine Vorsteuer aus und führt auch keine USt. ab.
Blödsinn.
Sie muss sich trotzdem an die Spielregeln halten
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/514a_FAQ_Vergabe_UStIdNr/index.html#1991371[/quote]
#15Report
[gone] DELICATE *in London*
24.09.2009
Hä???
Ich konnte mir beim Finanzamt damals aussuchen ob ich die Mwst. ausweisen will oder nicht. Ich habe nein gesagt weil es für mich ja nur noch mehr Rennerei und Papierkram bedeutet hätte.
Warum wird denn das jetzt doppelt versteuert wenn ich nichtmal was ausweise?
Naja, ich habe diesen Satz jetzt da drunter geschrieben und hoffe das klappt irgenwie :)
Steuerfrei wäre sie nur dann, wenn Du MwSt ausweisen dürftest und darauf verzichten kannst. Im Zweifel wird das jetzt doppelt versteuert, wobei ich denke, dass das nicht einen Finanzamtsmenschen stören wird ;-)[/quote]
Ich konnte mir beim Finanzamt damals aussuchen ob ich die Mwst. ausweisen will oder nicht. Ich habe nein gesagt weil es für mich ja nur noch mehr Rennerei und Papierkram bedeutet hätte.
Warum wird denn das jetzt doppelt versteuert wenn ich nichtmal was ausweise?
Naja, ich habe diesen Satz jetzt da drunter geschrieben und hoffe das klappt irgenwie :)
Original von Tobias VossWobei der ja bei Dir nicht einmal zutrifft, denn Deine Rechnung ist eben nicht steuerfrei, sondern beinhaltet die Umsatzsteuer.
[quote]Original von DELICATE *in London*
Ich habe auch mal diesen "tax free" Satz benutzt und hoffe mal dass das alles so klappt.
Steuerfrei wäre sie nur dann, wenn Du MwSt ausweisen dürftest und darauf verzichten kannst. Im Zweifel wird das jetzt doppelt versteuert, wobei ich denke, dass das nicht einen Finanzamtsmenschen stören wird ;-)[/quote]
#16Report
[gone] DELICATE *in London*
24.09.2009
Kannst du mir das grade mal erklären?
Ich kriege langsam echt nen Anfall bei dem ganzen Steuer WirrWarr.
Dankeschööön.
Blödsinn.
Sie muss sich trotzdem an die Spielregeln halten
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/514a_FAQ_Vergabe_UStIdNr/index.html#1991371[/quote]
Ich kriege langsam echt nen Anfall bei dem ganzen Steuer WirrWarr.
Dankeschööön.
Original von r23
[quote]Original von Rene Deutscher (Aktmodel gesucht!)
Ergo:
Banane *g*- sie weist keine Vorsteuer aus und führt auch keine USt. ab.
Blödsinn.
Sie muss sich trotzdem an die Spielregeln halten
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/514a_FAQ_Vergabe_UStIdNr/index.html#1991371[/quote]
#17Report
24.09.2009
...um die steuerliche Verwirrung noch zu komplettieren ;) hier ein Thread in der FC mit weiterführenden Links:
CLICK
VLG: Manni
CLICK
VLG: Manni
#18Report
24.09.2009
Original von Rene Deutscher (Aktmodel gesucht!)
Schreibe Deine Rechnung wie gewohnt (nur halt englisch *g*).
Steuer fällt keine an!!
Vermerke auf der Rechnung:
"Tax free intracommunity despatch/delivery"
(das bezeichnet die steuerfreie leistung innerhalb der EU)
.....
LG,
René
Diese Aussage ist komplett falsch und kann sehr teuer werden.
Diese Formuliering /oder ähnlich darf nur verwendet werden wenn du selber umsatzsteuer pflichtig bist und eine Steuer ID nummer hast und auch die Steuer ID deines Kunden vorliegt. Diese auf Richtigkeit zu über prüfen ist die Aufgabe von dir. Wenn du Umsatzsteuerpflichtig wärst, du bist aber Kleinunternehmer. Was da richtiger weisse für ein Text auf eine EU-Rechnung schreiben musst weiß ich nicht.
Aber für all diejenigen die Umsatzsteuerpflichtig sind und keine oder eine Falsche IDnummer vom Kunden haben zahlen, bei einer Steuerprüfung die kompletten 19%USt und es gibt keine Rückerstattung.
Gruß
Ralf
#19Report
Topic has been closed
Ich habe das jetzt hier mal in der Laberecke gepostet weil ich nicht genau wusste wo es hin passt.
Ich habe einen Kunden mit Sitz in England und muss ihm eine Rechnung schreiben für ein paar Mediengestaltungsjobs und eine Modelsuche die ich für ihn gemacht habe.
Bis jetzt habe ich immer nur Rechnungen an deutsche Kunden geschrieben oder welche an ausländische Kunden die aber einen Sitz in Deutschland hatte.
Hat jemand von euch Kunden in England und weiß worauf man da achten muss bei der Rechnung? Ich habe diese ID Nummer die man für Kunden innerhalb der EU braucht bereits beantragt und auch meine Kontodaten so angepasst dass die IBAN und BIC dabei ist.
Hat jemand von euch vielleicht eine Art "Vordruck" von einer englischen Rechnung und wie das aussieht?
Dann habe ich noch eine Frage zu der Umsatzsteuer. Die muss ich auf meinen Rechnungen nicht ausweisen weil ich momentan noch Kleinunternehmerin bin. Das hört sich dann so an: "Der Rechnungsbetrag erhält aufgrund § 19 UStG keine Umsatzsteuer."
Wie drückt man sowas auf einer englischen Rechnung aus? Im Übersetzen bin ich ja sehr gut, aber die haben ja nicht die gleichen Paragraphen usw.
Ich wäre euch echt dankbar wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte.
Vielen lieben Dank,
Nadine