Video mit Sound unterlegen 8

Hallo,
mal eine rechtliche Frage. Konnte da bislang nicht wirklich eine Antwort ergoogeln.
Es gibt ja schöne Tools, mit denen man Videos aus Youtube als MP3 Sounddatei runterladen kann.

1.) Ist das legal?
2.) Wenn ich dann die Sounddatei als Unterlegung für ein eigenes Video benutzen möchte und das Video auf einem eigenen Server plazieren möchte, ist das legal?

Kennt sich da jemand aus oder weiss Links dazu, wo man sich informieren kann?

VG
Achim
[gone] User_3319
09.10.2009
Die Tools sind legal, weil sie ja nix grundsätzlich Falsches tun. Quicktime kann sowas ja auch, oder jedes Schnittprogramm. Die Videos mit kommerziellen Songs zu unterlegen ist nicht legal, weil du keine Rechte an denen hast (gehe ich von aus). Auf Youtube werden solche Videos derzeit gelöscht, da einige Plattenfirmen in Kooperation mit YT systematisch die Audiospuren abgleichen lassen. Bestraft wird man derzeit aber noch nicht, soviel ich weiß, da bei YT einfach zuviel los ist. Ein eigener Server wird das Ganze nicht legaler machen. Du umgehst, dass Youtube dein Video durchsuchen kann … dafür rückst du eher ins Licht von Abmahnern ;)
09.10.2009
Das ist nur teilweise richtig. Hatte das Problem letztens auch bei einem Beitrag, den wir für Peugeot produziert haben.
Habe wegen der rechtlichen Fragen die GEMA kontaktiert und selbst die haben mir nur gesagt, dass sie im Moment mit Youtube in Verhandlung sind und mir nichts genaues sagen können und dass man abwarten müsse...
Also ist das, so wie ich es verstehe, im Moment noch eine rechtliche Grauzone was zumindest das Portal Youtube angeht.
09.10.2009
grauzone hin oder her.. im endeffekt ist die zone nämlich gar nicht so grau.
wenn du ein lied benutzt, auf das du keine rechte zur nutzung (kommerziell oder auch nichtkommerziell) hast, bzw keine rechte zur veröffentlichung dessen hast, begehst du eine urheberrechts bzw leistungsschutzverletzung.
diese ist selbstverständlich strafrechtlich verfolgbar. wird im grossen und ganzen ersteinmal nicht geahndet ( das allerdings komtm ganz drauf an, WER der urheber dessen ist)

als urheber eines liedes oder als dessen rechteinhaber kann ich jederzeit eine abmahnung, einstweilige verfügung oder klage gegen derartige verwendung einreichen sofern du dir nicht vorab die rechte daran erworben hast.

grüsse
spike
Alles klar, das hilft schonmal in der Tendenz, die ich auch hatte.
Also dann lieber die Finger davon.
VG
Achim
#6
09.10.2009
im prinzip stimmt das, aber auch nicht ganz ;)
gema - frei alleine reicht nicht aus, es muss schon musik sein, die auch zur freien verwendung freigegeben ist. denn nur allein die gemafreiheit bedeutet nicht, dass der urheber auch eine verwendung gestattet.
denn nur weil ein werk nicht bei der gema gemeldet ist, heisst es nicht automatisch, dass es rechtefrei ist.



Original von RAWdy
Im Großen und Ganzen ist das so, wie es Spike beschrieben hat. Einzige Lösung in deinem Fall wäre die sogenannte GEMA-freie Musik. Also solche, für deren Nutzung keine Lizenzgebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anfallen. Schau mal im I.-net nach. Da gibt es Downloadquellen.
LG Sven
Also so GANZ GANZ GANZ genau stimmt das auch nicht! :D

Sobald ein Beteiligter an dem Song GEMA-Mitglied ist, ist das Werk automatisch abgabenpflichtig, ist eben ein ziemlicher Gängelverein.

Das Einzige, bei dem ich mir im Moment nicht ganz sicher bin: Ob noch die Möglichkeit besteht, einzelne Werke aus dem GEMA-Repertoire ausschließen zu lassen (das könnten dann natürlich nur daran Beteiligte beantragen).

YouTube hatte mal einen Deal mit der GEMA, der den Nutzern erlaubte, GEMA-abgabenpflichtige Werke kostenfrei zu nutzen. Die beiden sind aber gerade etwas im Clinch, weil der Vertrag ausgelaufen ist und die GEMA jetzt viel höhere Gebühren verlangte (pauschal pro Klick).

Wie Spike schon richtig schrieb: GEMA-frei bedeutet nicht zwangsläufig generell lizenzfrei. Auch gibt es div. Werke unter CreativeCommons-Lizenz, in denen aber nur die kostenfreie Verwendung gestattet ist, solange diese nicht in andere Medien eingebunden werden und nur in der angebotenen Form genutzt werden.

Original von Spike (wieder unterwegs)
im prinzip stimmt das, aber auch nicht ganz ;)
gema - frei alleine reicht nicht aus, es muss schon musik sein, die auch zur freien verwendung freigegeben ist. denn nur allein die gemafreiheit bedeutet nicht, dass der urheber auch eine verwendung gestattet.
denn nur weil ein werk nicht bei der gema gemeldet ist, heisst es nicht automatisch, dass es rechtefrei ist.



[quote]Original von RAWdy
Im Großen und Ganzen ist das so, wie es Spike beschrieben hat. Einzige Lösung in deinem Fall wäre die sogenannte GEMA-freie Musik. Also solche, für deren Nutzung keine Lizenzgebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anfallen. Schau mal im I.-net nach. Da gibt es Downloadquellen.
LG Sven
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