Fotofrafieren mit Gewerbeschein ===> Worauf achten? 19

11.11.2009
Hallo,

Ich habe vor kleinere aufträge anzunehmen und mir einen Gewerbeschein zu beantragen.
Nun möcht ich wissen, welche kosten auf mich zu kommen und worauf ich achten muss.

Ist es damit getan am ende des jahres einen prozentualen anteil meines gewinns an den staat zu entrichten?

Kann ich Objektive, Laptop und Kamera nun mit GS von der Steuer absetzen?

Ich habe einen anderen Hauptberuf. Ab welchem verdienst muss ich mehr steuern zahlen?

Kommen noch weitere kosten außer den 20€ für den GS und dieser Prozentsatz für die summe X die ich im jahr verdiene dazu?

Was sollte man sonst noch so wissen?

Wäre es günstiger auf 200€ basis zu arbeiten?

Vielen Dank :)
Um die Berufsgenossenschaft (Druck und Papier) wirst Du wohl
nicht 'rumkommen.
(... aber die melden sich von selbst. :-) )
11.11.2009
Die HWK wird sicher auch ein paar Euros haben wollen.
Und ganz wichtig: ein paar Euro in den Hand nehmen und einen Steuerberater fragen das ist wohl der einzige der dir eine richtige Antwort auf deine Frage geben kann.
11.11.2009
In der Steuererklärumg musst Du angeben, welches Einkommen Du aus nichtselbständiger und aus selbständiger Arbiet hattest. Einen Teil Deiner Steuern hat Dein Arbeitgeber ja schon abgeführt. Allerdings werden nicht nur die Steuern, sondern auch die zusätzlichen Sozialabgaben fällig. Berufsgenossenschaft wurde schon genannt.

Ausrüstung von der Steuer absetzen, damit meinst Du sicher, das Du Dir die MwSt. wiederholst. Das wiederum setzt vorraus, das Du nicht von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst, wo Du auf das ausweisen der MwSt. verzichtest. Sprich, wenn Du keine MwSt. einnimmst, kannst Du auch nichts gegenrechnen.

Unterm Strich lohnt sich das Ganze kaum.
11.11.2009
Original von cash - just ask for TFP


Ausrüstung von der Steuer absetzen, damit meinst Du sicher, das Du Dir die MwSt. wiederholst. Das wiederum setzt vorraus, das Du nicht von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst, wo Du auf das ausweisen der MwSt. verzichtest. Sprich, wenn Du keine MwSt. einnimmst, kannst Du auch nichts gegenrechnen.

Unterm Strich lohnt sich das Ganze kaum.


Selbstverständlich kannst du deine Ausgabn wie auch Kameras, Objektive... von der Steuer absetzen. Das wird als Ausgabe von deinen Einnahmen abgezogen. Wenn du in solch geringem Maße arbeiten möchtest solltest du dir abwägen ab es besser ist als Kleinstunternehmer dich anzumelden. Nachteil ist du bekommst keine USt heraus. Vorteil: du musst nicht monatlich deine Umsatzsteuer abführen.

Aber da ist es besser mit deinem Steuerberater zu sprechen.

Gruß
Ralf
11.11.2009
@Ralf

HAbe ich was Anderes geschrieben?
11.11.2009
Original von DieAugenweide
...
Selbstverständlich kannst du deine Ausgabn wie auch Kameras, Objektive... von der Steuer absetzen. Das wird als Ausgabe von deinen Einnahmen abgezogen. Wenn du in solch geringem Maße arbeiten möchtest solltest du dir abwägen ab es besser ist als Kleinstunternehmer dich anzumelden. Nachteil ist du bekommst keine USt heraus. Vorteil: du musst nicht monatlich deine Umsatzsteuer abführen.
...


Das kommt ganz auf die Einkünfte an. Wenn diese nicht zu hoch sind, dann reicht auch eine vierteljährliche oder gar jährliche Umsatzsteuererklärung bzw. -Voranmeldung. Das teilt einem aber das Finanzamt mit. Und selbst wenn man das jeden Monat machen muss, so ist das eine Sache von 10min, wenn man seinen Papierkram soweit in Ordnung hat, was man ja dann sowieso machen sollte.
11.11.2009
"Wäre es günstiger auf 200€ basis zu arbeiten?"



ja !
11.11.2009
Da dieses Thema in schöner Regelmässigkeit immer wieder mal auftaucht.
Wie wäre es wenn sich mal jemand der Zeit und Lust hat sich mal hinsetzt und einen kleinen Leitfaden schribbelt ?
Neben den div. Unannehmlichkeiten wie HWK und BG, welche nur die Hände aufhalten, sind jedoch auch bessere Einkaufsmöglichkeiten möglich. z.B. der Einkauf bei fototechnischen Großhandlungen.
Übrigens, sollte das Gewerbe nicht lange ausgeführt werden, wird es hinsichtlich der MwSt. auch Probleme geben können. Hier bitte einen Steuerberater unter anderem einmal auf Abschreibung und die hierfür geltenden Rechte und Pflichten ansprechen.

Viel Erfolg !
11.11.2009
Original von cash - just ask for TFP
@Ralf

HAbe ich was Anderes geschrieben?


Jein.

Du hast dich nur auf die USt bezogen, er hat aber gefragt ob er die dinge von der Steuer absetzen kann, dies hast du nicht beantwortet, bzw kam rüber als ob er dies nciht könnte. Wollte ich noch klarstellen.

Gruß
Ralf
11.11.2009
Original von FrankOWL
[quote]Original von DieAugenweide
...
Selbstverständlich kannst du deine Ausgabn wie auch Kameras, Objektive... von der Steuer absetzen. Das wird als Ausgabe von deinen Einnahmen abgezogen. Wenn du in solch geringem Maße arbeiten möchtest solltest du dir abwägen ab es besser ist als Kleinstunternehmer dich anzumelden. Nachteil ist du bekommst keine USt heraus. Vorteil: du musst nicht monatlich deine Umsatzsteuer abführen.
...


Das kommt ganz auf die Einkünfte an. Wenn diese nicht zu hoch sind, dann reicht auch eine vierteljährliche oder gar jährliche Umsatzsteuererklärung bzw. -Voranmeldung. Das teilt einem aber das Finanzamt mit. Und selbst wenn man das jeden Monat machen muss, so ist das eine Sache von 10min, wenn man seinen Papierkram soweit in Ordnung hat, was man ja dann sowieso machen sollte.[/quote]

Vor 15 Jahren als ich mich anmeldete gab es diese Wahlmöglichkeit, bzw war auch Umsatzabhängig. Vor 3 Jahren ging nur noch monatlich. Vielleicht hat sich dies wieder geändert.
11.11.2009
wahlmöglichkeit is gut *grinsss


Original von DieAugenweide
[quote]Original von FrankOWL
[quote]Original von DieAugenweide
...
Selbstverständlich kannst du deine Ausgabn wie auch Kameras, Objektive... von der Steuer absetzen. Das wird als Ausgabe von deinen Einnahmen abgezogen. Wenn du in solch geringem Maße arbeiten möchtest solltest du dir abwägen ab es besser ist als Kleinstunternehmer dich anzumelden. Nachteil ist du bekommst keine USt heraus. Vorteil: du musst nicht monatlich deine Umsatzsteuer abführen.
...


Das kommt ganz auf die Einkünfte an. Wenn diese nicht zu hoch sind, dann reicht auch eine vierteljährliche oder gar jährliche Umsatzsteuererklärung bzw. -Voranmeldung. Das teilt einem aber das Finanzamt mit. Und selbst wenn man das jeden Monat machen muss, so ist das eine Sache von 10min, wenn man seinen Papierkram soweit in Ordnung hat, was man ja dann sowieso machen sollte.[/quote]

Vor 15 Jahren als ich mich anmeldete gab es diese Wahlmöglichkeit, bzw war auch Umsatzabhängig. Vor 3 Jahren ging nur noch monatlich. Vielleicht hat sich dies wieder geändert.[/quote]
11.11.2009
Original von DieAugenweide
[quote]Original von FrankOWL
[quote]Original von DieAugenweide
...
Selbstverständlich kannst du deine Ausgabn wie auch Kameras, Objektive... von der Steuer absetzen. Das wird als Ausgabe von deinen Einnahmen abgezogen. Wenn du in solch geringem Maße arbeiten möchtest solltest du dir abwägen ab es besser ist als Kleinstunternehmer dich anzumelden. Nachteil ist du bekommst keine USt heraus. Vorteil: du musst nicht monatlich deine Umsatzsteuer abführen.
...


Das kommt ganz auf die Einkünfte an. Wenn diese nicht zu hoch sind, dann reicht auch eine vierteljährliche oder gar jährliche Umsatzsteuererklärung bzw. -Voranmeldung. Das teilt einem aber das Finanzamt mit. Und selbst wenn man das jeden Monat machen muss, so ist das eine Sache von 10min, wenn man seinen Papierkram soweit in Ordnung hat, was man ja dann sowieso machen sollte.[/quote]

Vor 15 Jahren als ich mich anmeldete gab es diese Wahlmöglichkeit, bzw war auch Umsatzabhängig. Vor 3 Jahren ging nur noch monatlich. Vielleicht hat sich dies wieder geändert.[/quote]
Also wählen kann man das sicher nicht. Das legt das Finanzamt fest. Aber ich bin auch selbständig, zwar nicht als Fotograf, aber ich muss zur Zeit "nur" vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen.
11.11.2009
Habe mich vor ca 3 jahren wieder angemeldet und es ging nur noch Monatlich, es gab keine andere Möglichkeit und dies hat auch mein Steuerberater bestätigt, dass es die Möglichkeit der 1/4 oder Jährlichen nicht mehr gibt. Bei Selbstständigen, die ihr Gewerbe schon länger haben mag dies noch so sein.

TO möchte sich aber frisch anmelden.

Gruß
Ralf
11.11.2009
als "ich AG" ? dann mag da was dran sein ... sonst stimmt es so nicht ... im gegenteil ... wird bis zu einem jahr gelockert und nur auf einnahmen/ ausgaben beschränkt


Original von DieAugenweide
Habe mich vor ca 3 jahren wieder angemeldet und es ging nur noch Monatlich, es gab keine andere Möglichkeit und dies hat auch mein Steuerberater bestätigt, dass es die Möglichkeit der 1/4 oder Jährlichen nicht mehr gibt. Bei Selbstständigen, die ihr Gewerbe schon länger haben mag dies noch so sein.

TO möchte sich aber frisch anmelden.

Gruß
Ralf


edit : halbwissen ! *wie alles andere hier ;o)
[gone] Jürgen F Berlin
11.11.2009
Die besten Quellen um wirklich was genaues zu erfahren sind: Gewerbeamt, Handwerkskammer, Finanzamt, Berufsgenossenschaft usw. ansonsten bekommt man meist nur Halbwissen, Vermutungen und Spekulationen, die oft nicht wirklich weiter helfen. Ich hab das hinter mir und habe die genauen Informationen da bekommen, wo man mir die Genehmigungen für meine Tätigkeiten erteilt hat, die haben mir ganz genau gesagt, was ich machen muss und was nicht!
Meine Steuerberaterin stellt ihren Mandanten monatlich eine mehrseitige Dokumentation zu aktuellen Veränderungen im Steuerrecht zur Verfügung.
Ich denke, das sind die einzigen, die noch halbwegs einen Überblick haben.
Deswegen sind solche Tipps hier eher fehl am Platze. Ehe einer von uns einen Leitfaden fertig hat, haben sich schon wieder so viele Dinge geändert, da ist er wieder Makulatur.

(Den Job in der Titelzeile kenne ich übrigens gar nicht)

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