Formulierung im TFP Vertrag und kommerzielle Nutzung 48

26.11.2009
Hallo,

ich habe meine TFP-Verträge immer wieder überarbeitet, aber eine Formulierung findet sich immer wieder darin, nämlich die "Übertragung eines einfachen und unbeschränkten Nutzungsrechts".

Aber jetzt stellt sich die Frage, darf ein Model solche Bilder verkaufen? Braucht es da nicht eine Zusatzvereinbarung? Kommerzielle Nutzung durch das Model hatte ich in meinen alten Verträgen nicht ausdrücklich ausgeschlossen (in den neuen schon).

Also: deckt ein EINFACHES Nutzungsrecht den Verkauf von Bildern an Dritte ab?

Viele Grüße,
Frank

EDIT zur Konkretisierung: Es geht hier NICHT um einen konkreten Fall, deswegen stellt dieser Thread auch KEINE Rechtsberatung dar, sondern wie diskutieren einen fiktiven Fall! Und zwar diesen:

Model und Fotograf machen ein TFP-Shooting. Nun möchte das MODEL (nicht der Fotograf) die Bilder verkaufen.

Die Frage ist: Reicht eine Übertragung der Nutzungsrechte mit dem Zusatz "einfach und unbeschränkt" hierzu aus, oder ist diese Formulierung möglicherweise soagr rechtlich unzulässig?

Danke!
[gone] Hermann Klecker
26.11.2009
Ohne den vollständigen Vertragstext wird das hier niemand wirklich sagen.

Die Bedeutung des Wortes "unenigechschränkt" heißt aber, ohne weitere einschränkungen.
Diese Aussage stünde also in krassem Widerspruch zu anderen Vertragsteilen, die eine Enschränkung vorsehen.
26.11.2009
Ich sehe schon, das wird ein schwieriges Thema. Ich möchte den vollständigen Text aber nicht posten, denn das lohnt sich nicht. Da geht es nur um ein Wiederrufsrecht von Einzelbildern für das Model und dass der Vertrag auch für künftige Sessions gilt ... Beides ist schon überholt.

Mir geht es wirklich und um diese spezielle Formulierung, was ist durch ein EINFACHES Nutzungsrecht abgedeckt?

Den Tipp bezüglich unbeschränkt nehme ich aber sofort mit auf!

Danke und viele Grüße,
Frank

Original von HermannK
Ohne den vollständigen Vertragstext wird das hier niemand wirklich sagen.

Die Bedeutung des Wortes "unenigechschränkt" heißt aber, ohne weitere einschränkungen.
Diese Aussage stünde also in krassem Widerspruch zu anderen Vertragsteilen, die eine Enschränkung vorsehen.
26.11.2009
Was soll den ein einfaches und unbeschränktes Nutzungsrecht sein?
[gone] User_6863
26.11.2009
Original von pre-plan
Was soll den ein einfaches und unbeschränktes Nutzungsrecht sein?


Die Formulierung "einfaches Nutzungsrecht" habe ich auch noch nie gehört - ohne hier eine Rechtsbelehrung geben zu können (oder zu wollen)!

Meine Wissens, ist ein Nutzungsrecht unbeschränkt (dann bedarf das keiner weiteren Erklärung), oder eben beschränkt, dann muss man das spezifizieren, muss schreiben, was erlaubt ist, und was nicht....
[gone] Abgemeldet
26.11.2009
Könnte es sein das sich TFP-Vertrag und kommerzielle Nutzung eigentlich ausschließen?
Es gibt ja kommerzielle Model-Release Verträge, die beinhalten dass das Model ein Honorar bekommen hat und dem Fotografen z.B. das räumlich- und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht incl. Weitergabe/Verkauf an Dritte unwideruflich reinräumen. Solch ein Vertrag ist glaub ich (man korrigiere mich falls es anders ist) juristisch nur gültig wenn der Model dafür ein Honorar erhalten hat (und somit alle weiteren Ansprüche abgegolten sind). Es soll die Variante geben, dass die dem Model ausgehändigten Bilder als Honorar (in "Naturalien") angesehen werden könnten (ob das juristisch wasserdicht ist weiß ich nicht).
26.11.2009
Original von Dorfstudio
Könnte es sein das sich TFP-Vertrag und kommerzielle Nutzung eigentlich ausschließen?


Nein
[gone] User_6863
26.11.2009
Original von Dorfstudio
Könnte es sein das sich TFP-Vertrag und kommerzielle Nutzung eigentlich ausschließen


Noch einmal KEINE Rechtsbelehrung:

Die Bezahlung des Model (Tfp, Pay, Mischung aus beiden) hat NICHTS mit den Nutzungsrechten zu tun!

Die Bildzeitung hat fast täglich ein - unbestritten kommerzielles - Foto auf ihrem Titelblatt, und bezahlt dabei dem Model in aller Regel nichts :-)
[gone] Abgemeldet
26.11.2009
Dann konkretisiere ich die Frage nochmal: Wären TFP Verträge möglich, nach denen der Fotograf das kommerzielle Nutzungsrecht für die Fotos hätte - das Model aber nur für private Zwecke, und ohne dafür ein Honorar erhalten zu haben?
[gone] User_6863
26.11.2009
Keine Rechtsbelehrung:

Ja!

Original von Dorfstudio
Dann konkretisiere ich die Frage nochmal: Wären TFP Verträge möglich, nach denen der Fotograf das kommerzielle Nutzungsrecht für die Fotos hätte - das Model aber nur für private Zwecke, und ohne dafür ein Honorar erhalten zu haben?
[gone] Abgemeldet
26.11.2009
OK - meine Frage hier war sinnlos - es sei denn ein Jurist würde hier noch antworten.
26.11.2009
Das Model hat doch ein Honorar bekommen. Und zwar in Form von Bildern. Im übrigen hat der Fotograf immer die Nutzungsrechte.
[gone] Abgemeldet
26.11.2009
Der Fotograf ist und bleibt der Urheber - hat folglich die Urheberrechte - nutzen könnte er seine Aufnahme aber event. trotzdem nicht wenn ihm Model- oder Property-Release Verträge dazu fehlen. Oder er könnte sie schon nutzen - müsste aber dann späterselber dafür blechen (Schadensersatzforderungen)
[gone] User_6863
26.11.2009
Original von pre-plan
...Im übrigen hat der Fotograf immer die Nutzungsrechte.


Falsch!

Bei Personen Fotos hat der Fotograf lediglich das Urheberrecht.
Welche Nutzungsrechte er hat, muss vertraglich festgelegt werden - sonst darf er kein Model-Foto (Recht am eigenen Bild) veröffentlichen.

(Keine Rechtsbelehrung)
[gone] Abgemeldet
26.11.2009
Das wäre ja aus Fotografensicht zu schön. wenn durch Aushändigen von Prints alle künftig erdenklichen Forderungen seitens des Models abgegolten wären.
26.11.2009
Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von pre-plan
...Im übrigen hat der Fotograf immer die Nutzungsrechte.


Falsch!

Bei Personen Fotos hat der Fotograf lediglich das Urheberrecht.
Welche Nutzungsrechte er hat, muss vertraglich festgelegt werden - sonst darf er kein Model-Foto (Recht am eigenen Bild) veröffentlichen.

(Keine Rechtsbelehrung)[/quote]

Veröffentlichung und Nutzung sind nun mal 2 Paar Schuhe. Zur Veröffentlichung braucht er die Zustimmung der Abgebildeten Person das wiederum hat nichts mit der Nutzung zu tun.
[gone] User_6863
26.11.2009
Ich bitte Dich - natürlich ist mit Nutzung die Veröffentlichung gemeint.
Und zwar nichts anderes!

Deine Aussage, dass der Fotograf immer die Nutzungsrechte hat ist definitiv falsch!
Wird Dir jeder bestätigen....


Original von pre-plan
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
[quote]Original von pre-plan
...Im übrigen hat der Fotograf immer die Nutzungsrechte.


Falsch!

Bei Personen Fotos hat der Fotograf lediglich das Urheberrecht.
Welche Nutzungsrechte er hat, muss vertraglich festgelegt werden - sonst darf er kein Model-Foto (Recht am eigenen Bild) veröffentlichen.

(Keine Rechtsbelehrung)[/quote]

Veröffentlichung und Nutzung sind nun mal 2 Paar Schuhe. Zur Veröffentlichung braucht er die Zustimmung der Abgebildeten Person das wiederum hat nichts mit der Nutzung zu tun.[/quote]
26.11.2009
Original von pre-plan
Veröffentlichung und Nutzung sind nun mal 2 Paar Schuhe. (…)


Also wenn du unter dem Wort Nutzung erstmal nur das Anguugen der Bildchen auf dem Monitor oder als Fototapete an der Wand ansiehst.…
.…tjooo....dann hast du da wohl Recht. ^^
26.11.2009
Die Frage des TO bezog sich aber nicht auf die Veröffentlichung sondern auf die Nutzung. Das das Model der Veröffentlichung zugestimmt hat davon gehe ich mal aus und daraus resultiert nun mal auch das der Fotograf mit den Bilder machen kann was immer er will, es sei denn er schränkt sich selber durch seine Verträge ein z.B. nur zur nichtkommerziellen Nutzung.
26.11.2009
Achtung: Es geht hier gar nicht um einen konkreten Fall, deswegen stellt dieser Thread auch KEINE Rechtsberatung dar, sondern wie diskutieren einen fiktiven Fall! Und zwar diesen:

Model und Fotograf machen ein TFP-Shooting. Nun möchte das MODEL (nicht der Fotograf) die Bilder verkaufen.

Die Frage ist: Reicht eine Übertragung der Nutzungsrechte mit dem Zusatz "einfach und unbeschränkt" hierzu aus, oder ist diese Formulierung möglicherweise soagr rechtlich unzulässig?

Danke!


Original von pre-plan
Die Frage des TO bezog sich aber nicht auf die Veröffentlichung sondern auf die Nutzung. Das das Model der Veröffentlichung zugestimmt hat davon gehe ich mal aus und daraus resultiert nun mal auch das der Fotograf mit den Bilder machen kann was immer er will, es sei denn er schränkt sich selber durch seine Verträge ein z.B. nur zur nichtkommerziellen Nutzung.

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