Erfahrungsberichte über Teilgewerbe 17

[gone] Ramona Mueller* DDORF
05.12.2009
Hallo ihr lieben,


ich wollte in kommender Zeit ein Teilgewerbe neben meinen bisherigen Beruf anmelden, weil sich die Anfrage zu meiner Fotografie häuft.
Dabei sind es nicht nur Personen, sondern auch Objekte, Gebäude und Werbeaufnahmen.

Ich wollte euch daher einmal um eure Erfarhungsberichte fragen, wie regelt ihr das mit den Rechnungen bei Kundenaufträgen?

Wollt ihr eine Teilzahlung? Spätere Bezahlung oder komplett im vorraus eure Arbeiten bezahlt haben?

Wäre hierfür ein seperates konto wünschenswert für die Übersicht der Finanzen?


Stimmt es auch, dass wenn ich ein Teilgewerbe Anmelde, einen Steuerfreien Nebenverdienst im Jahr von bis zu 14.000€ erarbeiten darf? Denn beim Finanzamt krieg ich vorher keinen Termin mehr - und wenn dann nur Morgens aber da bin ich arbeiten *nerv*


Danke im Vorraus für nette Antworten


lg
[gone] User_177693
05.12.2009
14.000 steuerfrei?? Das wäre schön ;-)

Solange du ca. 17.000 im Jahr nicht überschreitest darfst du dich als Kleinunternehmen bezeichnen, bekommst dafür auch keine Umsatz-Steuernummer, darfst allerdings auch nicht bei gewerblichen Kunden (auch privat) eine Mehrwertsteuer aufführen. Da die das aber mit Sicherheit so wollen, musst du dich schon über das Kleinunternehmertum hinaus fit machen.

Ein Steuerberater wäre ebenfalls von Vorteil.

Gruß Udo
05.12.2009
Ich glaube es sind 17.600 Euro, man ist das erste Jahr von der Umsatzsteuer befreit. Am besten gehst du zu einem Steuerberater, der erklärt es dir genau.
LG Klaus
[gone] User_177693
05.12.2009
Nicht nur das erste Jahr ..... solange du Kleinunternehmer bist.

Solange man für private Leute Portraits usw. macht ist das alles noch im Rahmen ... heikel wird es erst bei gewerblichen Kunden die doch meistens auf die Angabe der Mehrwertsteuer bestehen und das geht halt als Kleinunternehmer nicht.

Da brauchst du dann eine Umsatzsteuer-Nummer und dann geht das auch irgendwann mal los mit Bilanzen etc.

Um legal etwas Geld nebenbei zu verdienen kann man es auch einfacher haben ....... kein Gewerbe anmelden ...... aber bei der Einkommenssteuererklärung den Verdienst aus selbstständiger Arbeit mit angeben.

Aber es ist schon richtig ...... wirklich echte Ratschläge kann dir nur ein Steuerberater geben.
Kostet zwar Geld, kann sich aber wirklich lohnen.

Gruß Udo
05.12.2009
14.000 € steuerfrei DAZU !!! *wär echt schön ... grins ... aber ich glaub des geht nur bei rentnern ;o))

sonst wie meine vorschreiberlinge ... wichtig ist zu prüfen ob sich ein nebengewerbe wirklich lohnt oder ob die einkunftsangabe bei der lohnsteuererklärung reicht

ps: nebengewerbe bedarf der zustimmung deines chefs im momentanen arbeitsverhältnis
05.12.2009
Original von carcranking- Drehpause bis 05/2010
Ich glaube es sind 17.600 Euro, man ist das erste Jahr von der Umsatzsteuer befreit.


Kennst Du den Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer überhaupt?


Original von carcranking- Drehpause bis 05/2010Am besten gehst du zu einem Steuerberater, der erklärt es dir genau.
LG Klaus


Damit hast Du die Kurve allerdings gerade noch bekommen. Denn nur der kann wirklich helfen!

@all
Das ist mal wieder ein Thread mit Postings und gefährlichem Halbwissen, Vermutungen und Spekaltionen.

Gewerbliche Kunden interessiert die ausgewiesene MwSt. überhaupt nicht. Die gucken nur auf Nettopreise. Für Privatkunden ist es sogar ein Vorteil, wenn sie keine MwSt. zahlen müssen.

Der TO sollte gewarnt sein!
[gone] User_177693
05.12.2009
Wovor sollte der TO gewarnt sein?
05.12.2009
Original von Chilltopia-Photoworks 2.0
Wovor sollte der TO gewarnt sein?


Zu glauben, was hier so alles an gefährlichem Halbwissen gekritzelt wird.
[gone] User_177693
05.12.2009
Tja TO ..... geh zum Steuerberater .... da wird dir geholfen.
05.12.2009
Original von Chilltopia-Photoworks 2.0

Da brauchst du dann eine Umsatzsteuer-Nummer und dann geht das auch irgendwann mal los mit Bilanzen etc.


Das hier verbreitete Halbwissen ist wirklich schlimm und auch gefährlich.

Du kannst die Erträge auch bei Deiner privaten Einkommensteuer angeben oder als sogenannte Einnahme- Überschussrechnung. Erträge gegen Ausgaben ergibt Gewinn.

Bis Du Bilanzen brauchst, also bilanzierungspflichtig wirst, must Du eine ganz andere, viel höhere Eikommensgrenze erreicht haben. Da hast Du dann mindestens ein 100m² gro0es Studio, 2 Visa und 4 Bildbearbeiter beschäftigt, dauert also noch ein bisschen ... Dann erreichst Du vielleicht die Umsatzgrenzen für Bilanzpflicht.

Also keine Angst vor solchen Hinweisen.

Aber Steuerberater ist gut, der erklärt Dir dann auch, welche Kosten Du gegen Deine Einnahmen rechnen kannst, um die steuerpflichtigen Erträge zu reduzieren.

Klaus
05.12.2009
Original von mueller.photography - look @ my Jobs
Wollt ihr eine Teilzahlung? Spätere Bezahlung oder komplett im vorraus eure Arbeiten bezahlt haben?

Komplett im voraus bezahlt wär zwar schön, wirst du aber kaum von jemand kriegen. Wenn du unnötige schlechte Erfahrungen vermeiden willst, ist dringend anzuraten, daß du dir unbedingt SCHRIFTLICH den Auftrag bestätigen läßt. Das muß kein riesiges Vertragswerk sein, sondern es geht einfach darum, daß du was in der Hand hast, aus dem unzweifelhaft hervor geht, daß dich der Kunde tatsächlich beauftragt hat, dieses oder jenes für ihn zu den und den Konditionen zu tun. Es kommt nämlich viel öfter vor als der Treugläubige so denkt, daß man mündlich in schönster Harmonie sich drauf verständigt, das und das zu tun, und hinterher stellt sich alles als ein "bedauerliches Mißverständnis" heraus, und der Kunde will das alles plötzlich ganz unverbindlich gemeint haben. Da du dann aber schon gearbeitet hast und wahrscheinlich die Bilder anderweitig wertlos sind, also nicht zu Geld zu machen für dich, stehst du dann schön dumm da - mit dem Ergebnis, daß man "sich im Guten einigt" und der Kunde wesentlich weniger bezahlt als du eigentlich wolltest.

Eine Teilzahlung vorweg zu verlangen ist nicht ganz abwegig und macht vor allem dann Sinn, wenn der genaue Umfang des Auftrags noch offen ist (z.B. auch deshalb, weil der Kunde erst mal sehen will, was du tatsächlich lieferst, also ob ihm das soweit zusagt, daß er dich für Weiteres beauftragt). Ob eine solche Teilzahlung im voraus aber taktisch klug ist oder eher dazu führt, daß du gar keinen AUftrag kriegst, das hängt von deinem Gespür und deinem Auftreten ab. Je mehr gute Referenzen du mal hast, umso leichter wird es aber dann fallen.
[gone] ShutDown
06.12.2009
Kleinunternehmer und Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung tritt ein, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr laut Umsatzsteuergesetz §19 nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen.
Kleinunternehmer haben die Wahl, ob sie die Umsatzsteuer ausweisen möchten oder nicht. Bei Nichtausweisung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Das lohnt sich für alle, die weder bei der Existenzgründung noch später hohe laufende Kosten haben, von denen sie sonst die Umsatzsteuer abziehen könnten. Dies hat den Vorteil, dass den Kleinunternehmern die ständigen Meldungen beim Finanzamt entfallen.

Unternehmen und Ausweisung der Mehrwertssteuer:
Hier gehen die Meinungen auseinander, denn ein Kleinunternehmer schlägt auf die Preise keine MwSt auf. D.h. seine Preise sind "Nettopreise". Der Kunde (Unternehmen) kann zwar keine abziehen, zahlt aber auch keine. Manche Kunden sehen darin einen "schwachen Partner", weil sie es mit jemanden zu tun haben der das Gewerbe nebenberuflich ausübt und möglicherweise nicht als professionell eingeschätzt wird. Diese Einschätzung ist aber rein subjektiv und muss nicht immer den Tatsachen / Arbeitsergebnissen entsprechend sein. Wer durch gute Ergebnisse überzeugt, hat auch die Chance Aufträge zu bekommen.
Ein Kleinunternehmer hat aber den Vorteil dass er möglicherweise günstiger arbeiten kann, weil er durch die Nebentätigkeit keine Krankenversicherung und sonstige Abgaben zusätzlich erwirtschaften muss (sehr zum Ärger der Berufsfotografen).


Falls du berufstätig bist, solltest du das deinem Arbeitgeber melden.

Steuerfrei ist überhaupt nix was mit Geldverdienen zu tun hat. Die Einnahmen/Ausgaben müssen belegt werden und in der Steuererklärung auf der Anlage G (Einnahmen aus Gewerbebetrieb) vermerkt werden. Erst ab 17.500 € ist eine Einahmen-Überschussrechnung abzugeben. Deine Unkosten kannst du mit den Einnahmen verrechnen, z.B. Abschreibung der Kamera und Zubehör, Software, Hardware. Allerdings ist die Dauer zwischen 5 und 7 Jahre.

Teilzahlungen sind nur bei grösseren Aufträgen üblich, z. B. wenn Teilprojekte fertiggestellt wurden. Ansonsten immer eine Leistungsbeschreibung abgeben, möglichst detailliert und diese vom Auftraggeber unterschreiben lassen. Danach hoffen das sie auch wirklich zahlen, falls nicht liegts nicht am Kleingewerbe, denn auch andere grosse Agenturen haben "uneinbringliche Forderungen" von Kunden, die nicht zahlen wollen oder vorher schon pleite waren.

Bei der Präsentation der Bildergebnisse sollte ein fettes Copyright drauf sein, die echten Bilder gibts wenn die Knete auf dem Konto ist. Aber so hat der Kunde einerseits eine Einschätzung der Bildqualtität und andererseits der Fotograf die Sicherheit, dass dieses Bildmaterial so nicht verwendet werden kann.

Tipp:
Bevor du ein Gewerbe anmeldest und gleich zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet bist, erst ein Kleinbewerbe anmelden. Wenns gut läuft dann kannst dir immer noch überlegen ob du es als Gewerbe anmeldest. Dann allerdings bist du 5 Jahre daran gebunden und kannst vorher nicht wieder zurück ins Kleingewerbe.

Beratung gibts beim Finanzamt umsonst, beim Steuerberater ausführlicher und Verbraucherfreundlicher. Halbwissen ist gefährlich und kostet Lehrgeld.

gruss
msc
[gone] User_177693
06.12.2009
@msc

Sehr schön und verständlich erklärt ..... wichtig ist wirklich eine optimale Beratung, sei es durch das Finanzamt oder einen Steuerberater.
Wüsste ich alles wie was funktioniert kann man seine Steuererklärung auch alleine machen, wozu ich aber nicht unbedingt rate und auch niemanden raten würde.

Das ich des Halbwissens bezichtigt werde akzeptiere ich nur bedingt ..... denn wenn ich ALLES wissen würde, wäre ich Steuerberater. Deswegen habe ich bei meinen Ausführungen auch immer darauf hingewiesen sich optimal beraten zu lassen. Dafür sind nunmal Steuerberater da und es ist keine Schande nicht alles zu wissen. Dafür ist das Steuersystem viel zu komplex.

Das Bilanzierungen in Deutschland auch erst ab sehr hohen Summen anfallen ( ich glaube es waren ab 500.000 € Umsatz) ist mir auch klar.

Letztendlich ist entscheidend was man erreichen will. In den meisten Fällen reicht es eigentlich aus, den Gewinn aus selbständiger Arbeit, auch ohne Gewerbeschein, in der Einkommenssteuer-Erklärung mit aufzuführen.

Mehr habe ich eigentlich nicht sagen wollen.
Ich habe meinen Teil nun dazu gelernt .... vor allem was die Ausweisung der Mehrwertsteuer in Bezug auf gewerbliche Unternehmen angeht.
Bin eigentlich durch Informationen davon ausgegangen das bei gewerblichen Aufträgen eine Ausweisung der Mehrwertsteuer ein MUSS und kein KANN ist.

Es kommt also auf den Kunden an ob er es akzeptiert oder nicht. So habe ich das jetzt verstanden. Ok.

Einen schönen 2. Advent und die dicke Rute vom Nikolaus wünscht

Udo
[gone] ShutDown
06.12.2009
@ Chilltopia-Photoworks 2.0

"Das ich des Halbwissens bezichtigt werde akzeptiere ich nur bedingt ....."

War nicht auf dich bezogen - sorry wenns so gelesen wird.

Will damit nur ausdrücken, dass Erfahrungen von MK-Usern sind durchaus nützlich sein können, aber in Steuerfragen sollte man besser Steuerberater od. Finanzamt kontaktieren.
06.12.2009
Bei Kleinstgewerbe muss dann ein Satz unter die Rechnung der so lauten kann:

" Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da Kleinstunternehmer"

oder ähnlich da kann dir der Steuerberater oder das Finanzamt helfen.

Mit Kunden hatte ich als Kleinstunterehmer keine Probleme man muss es nur kurz und richtig erklären. Wie schon erwähnt wurde hat es sogar Vorteile.

Der Vorteil ist aber nur da solange du sehr viel Arbeitszeiten/Honorare abrechnest. Solltest du viel Material abrechnen müssen hast du/dein Kunde einen Preisnachteil. Da hängt es dann von dir ab ob du dir in die karten schauen lassen möchtest oder nicht.

Gruß
Ralf
06.12.2009
@mueller.photography - look @ my Jobs


wenn ich dir einen guten Rat geben darf, dann klär das mit deinem Steuerberater und nicht hier im Forum!

Zu diesem Thema wurde hier in der Vergangenheit schon so viel Mist geschrieben, dass es nicht mehr feierlich ist.

Ich weiß nicht ob sich da bestimmte Leute nur wichtig machen wollen, oder ob man Berufsanfänger bewußt mit Falschaussagen in den vorzeitigen Ruin treiben will.

Wenn ich in über 20 Jahren Selbständigkeit solche Ratschläge befolgt hätte, wären wir schon längst mit Pauken und Trompeten untergegangen.

Die paar Euro für den Steuerberater - gerade bei der Unternehmensgründung - sind absolut gut investiert.

Ach ja weil ich es grade lese: Frag mal bei deinem Gewerbeamt nach ob du ein Kleingewerbe anmelden kannst - die werden dich auslachen. Gewerbe ist Gewerbe!
Da werden schon wieder Gewerbeanmeldung undFinanzamt kunterbunt durcheinandergewürfelt-
*Kopfschüttel*

EDIT:
Inwieweit es sinnvoll für dich ist, die Kleinunternehmerregelung nach §19 USTG in Anspruch zu nehmen oder nicht, kann dir ebenfalls der Steuerberater sagen. Das hängt nämlich ganz von deiner persönlichen Situation ab. Unter Umständen verschenkst du damit bares Geld!

Mit den Rechnungen: Abschlagszahlungen sind mittlerweile üblich, teilweise sogar Vorkasse. Du solltest immer prüfen was der Markt bei dir hergibt. Am besten ist immer Bares in der Kasse!
Bei Privatkunden arbeite ich mittlerweile nur mehr auf Vorkasse bzw. Ware nur gegen Bargeld!

Noch was: Die mehrfach angesprochene "Kleinunternehmerregeleung hat absolut nichts aber auch gar nichts mit Haupt- oder nebenberuflich zu tun!
Dabei geht es lediglich nach Umsatz ob die Kleinunternehmerregelung möglich ist oder nicht!

Die Kleinunternehmerregelung "trifft auch nicht ein" sondern Du mußt dich definitiv für eine von 2 Möglichkeiten entscheiden!

Grundsätzlich solltest du noch bedenken, dass sehr vieles bundeseinheitlich geregelt ist, in Feinheiten (zum Beispiel bei den Handwerkskammern) aber immer noch Unterschiede innerhalb der Regelungen der einzelnen Bundesländer bestehen. Somit lässt du dich am Besten vor Ort beraten.

Die Handwerkskammern können da durchaus hilfreich sein. Damit rechnet sich dieser Zwangsbeitrag unter Umständen ganz schnell, wenn du diese Summe gegen die Beratungshonorare von Freiberuflern aufrechnest.

Die IHKen veranstalten oft eintägige Existenzgründerseminare für verhältnismäßig billiges Geld. Da erfährst du in komprimierter Form alles Wesentliche was du für den Start brauchst. Die Teilnahme ist auch oder gerade für Nebenerwerbsbetriebe sehr ratsam.

Nach deiner Gewerbeanmeldung bekommst du vom Finanzamt einen Fragebogen zugesandt. Lass dich dabei am besten von deinem Steuerberater informieren welche Summen du da sinnvollerweise in welcher Spalte angibst. Machst du da grob falsche Angaben, kannst DU damit deine Finanzen ganz schön durcheinander bringen. Das egalisiert sich zwar irgendwann wieder, kann dir aber schnell einige schlaflose Nächte bereiten.

Der Beste Tipp bisher war die Sache mit deinem Arbeitgeber. Solltest du im öffentlichen Dienst sein brauchst du dafür eine Genehmigung deiner Dienststelle bei privaten Arbeitgebern solltest Du deinen AG auf alle Fälle vor einer Gewerbeanmeldung informieren.

Sei sehr vorsichtig mit allgemein gehaltenen Ratschlägen. Viele Angelegenheiten kann man nur bei genauer Kenntnis der Sachlage entscheiden. Meistens wird aus einem vermeintlich guten Rat sehr schnell ein Bumerang, der dich im Nachhinein einiges an Geld oder Mühen kosten kann.

Achte darauf, dass du korrekte Rechnungen/Quittungen ausstellest, sonst hast Du schneller Ärger mit dem Finanzamt als du glaubst. Unverzichtbare Angaben auf Rechnungen Quittungen: Deine Adresse, Datum der Rechnung/ Quittung, Zeitpunkt der Lieferung, fortlaufende Nummer (Ganz ganz wichtig!!!!), Deine Steuernummer/UStID-Nummer. Bei Rechnungen: Festes Zahlungsziel (am Besten als Datum - z.B: Zahlbar bis zum 31.12.xxxx und deine Bankverbindung.

Ein eigenes Bankkonto für jedwege gewerbliche bzw selbständige Tätigkeit ist aus verschiedenen Gründen unverzichtbar. Dazu berät dich Deine Bank - falls du eine vernünftige hast. Die besten Erfahrungen haben wir mit kleinen Banken gemacht, bei denen man noch persönlich bekannt ist.

(Wenn mir noch mehr brauchbares einfällt, schreib ich das hier weiter)!
[gone] User_177693
06.12.2009
@msc

Nein, nein ..... das wurde schon vorher so gesagt und ich hatte mich da auch angesprochen gefühlt. Du warst da nicht mit gemeint. ;-) Für mich hast du einiges gut und verständlich dargestellt. ;-)

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