Minderjährige und das Recht am eigenen Bild! 38

07.12.2009
Ich habe schon immer, auch damals als Moderator, dafür votiert Kinderfotos und minderjährige Modelle aus der MK zu verbannen.

Dazu stehe ich auch heute noch.

Und nun zurück zum Topic von mir aus...
07.12.2009
@ Tobias Voss
Edel, edel ... dieser uneigennützige Kampf für die Rechte Minderjähriger. Ein Schelm der böses dabei denkt.
07.12.2009
Original von a-fis
Edel, edel ... dieser uneigennützige Kampf für die Rechte Minderjähriger. Ein Schelm der böses dabei denkt.
Denk was Du willst ...

Ich seh nur keinen Sinn darin, dass hier einige wenige User der Meinugn sind, andere zu bevormunden.

Hendrik als Betreiber hat nun einmal festgelegt, dass sich auch minderjährige Models anmelden dürfen ... und seine Regeln sind nun einmal deutlich schärfer als das, was die derzeitigen Gesetze vorschreiben ...

Und noch einmal ... ich habe bislang ausser haltlosem blabla noch keinen Grund gehört, warum man keine mindrjährigen Models im Rahmen der geltenden Gesetze fotografieren sollte ...
07.12.2009
Mal aus der Sicht eines minderjährigen Models. Ich shoote nun schon seit einigen Jahren, warum auch nicht???? (bin immer noch minderjährig), mit Einverständnis meiner Eltern und ich hatte bis dato noch keinerlei Probleme. Verträge werden vorher mit den Fotografen festgelegt. Unterschrieben werden sie von ihm, von meinen Eltern und mir.Selbst im Rahmen kommerzieller Veröffentlichungen klappt das Ganze recht gut. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an die Fotografen die auch mit Minderjährigen arbeiten...

Liebe Grüsse

luna
07.12.2009
Liebe Leute,

ich habe hier nichts zum Thema "Minderjährige und Aktfotos" zur Diskussion gestellt. Das hatte wir wirklich oft genug!

Es geht um das Recht am eigenen Bild und die erforderliche Einwilligung dazu.
Lasst uns doch mal über Portraits reden.

Danke!

Die frag ist derzeit eigentlich mal den Begriff "Dienstvertrag" zu klären. Was genau ist ein Dienstvertrag und wann kommt er zustande?
07.12.2009
Original von cash - just ask for ...
ich habe hier nichts zum Thema "Minderjährige und Aktfotos" zur Diskussion gestellt. Das hatte wir wirklich oft genug!
Nee, es geht ja eher darum, dass man gar keine Minderjährigen fotografieren sollte ...

Wikipedia sagt das zum Thema Dienstvertrag, und für alles weitere müsste ich meine alten Bücher wälzen :-(
07.12.2009
Original von Tobias Voss
Nee, es geht ja eher darum, dass man gar keine Minderjährigen fotografieren sollte ...


Auch nicht! Es geht darum, ob ein minderjähriges Modell, das TFP-Shootings macht, die Verträge dazu, in Verbindung mit einer Generalerlaubnis der Eltern, alleine unterschreiben darf!?
07.12.2009
Wie schon gesagt, bei "normalen" Gewerben ist das möglich, dass auch Minderjährige für diesen Bereich als volljährig gelten. Wie das allerdings umgesetzt wird, ob eine Erklärung der Eltern reicht, ob sie eine bestimmte Form (notarielle Urkunde, bla bla) haben muss oder ob das Vormundschaftsgericht zustimmen muss, weiß ich nicht. Wenns um Minderjährige und Geschäfte/Finanzen geht, hängt fast immer das Vormundschaftsgericht mit drin, um irgendwas zu genehmigen. Ob das in diesen Fällen auch so is, weiß ich nicht.
Gugg doch einfach mal ins BGB, da is die Geschäftsfähigkeit geregelt, auch mit Ausnahmen. Ich denke, auch ein Modell-Gewerbe kann nur auf den "Grundvorschriften" des BGB aufbauen (falls es da wirklich Sonderregelungen geben sollte).
07.12.2009
Auf die Frage:
"Welcher Fotograf würde das anerkennen?"
Ich.
;-)

Zusätzlich möchte ich noch betonen, dass ich DOCTOR SPEEDLITE gern zustimme.
Er sollte auf keinen Fall Minderjährigen fotografieren, wenn er damit Probleme hat !
Richtig so !

Original von DOCTOR SPEEDLITE
Fotografiert einfach keine Minderjährigen, dann habt Ihr auch keine Probleme.
Das ist wohl am einfachsten und auch einleuchtend.
Gruß, Uwe...
07.12.2009
Zitat: "Sofern der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen ermächtigt hat, im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine Tätigkeit als Fotomodell wahrzunehmen, so ist eine zusätzliche Einwilligung der Eltern für eine Veröffentlichung eines bestimmten Bildnisses, welches aufgrund der Tätigkeit entstanden ist, nicht mehr erforderlich! In diesen Fällen kann der Minderjährige die Einwilligung alleine erteilen.


Im Text ist von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen die Rede, nicht von Dienst- oder Arbeitsverträgen (nur am Rande). Dass Dienst- oder Arbeitsverhältnisse durch Verträge begründet werden, ist klar, dann steht auch genau das in dem Vertrag drin.

TfP-Verträge begründen genau kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis.

Das oben angeführte Zitat bezieht sich auf eine gewerbliche Tätigkeit, das Modell geht also einem Beruf nach. Ihm Rahmen dieses Berufs ist das minderjährige Modell berechtigt Unterschriften unter Verträge zu leisten, die zur Ausübung des Berufs nötig sind - Shootingverträge.

Verträge über den Kauf eines Einfamilienhauses beispielsweise, sind in der Regel nicht rechtswirksam, wenn nicht superhohe Gagen und spitzfindige Interpretationen einen Hauskauf noch irgendwie mit dem "Taschengeldparagraphen" begründen können - was eher unwahrscheinlich ist.
07.12.2009
Aus der Praxis, die wohl jeder von uns kennt:

Genau wie Eltern von schauspielenden Kindern am Anfang der Dreharbeiten Ihre Einverständniserklärung für den gesamten Film geben und nicht bei jeder Szene neu angefragt werden müssen, so wird auch die Heide Klum GmbH und die Firma, die für Pro7 GNTM produziert, nicht jeden Tag erneut nachfragen, sondern bekommen mit der Einverständniserklärung die komplette und unbegrenzte Freigabe der Nutzung aller Bilder und Drehaufnahmen, bevor das Mädchen (ab 16) überhaupt zum Casting zugelassen wird.

Beinhaltet u.a. ja wohl auch mehrere Shootings, oder?
07.12.2009
Original von cash - just ask for ...
...
Zitat: "Sofern der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen ermächtigt hat, im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine Tätigkeit als Fotomodell wahrzunehmen, so ist eine zusätzliche Einwilligung der Eltern für eine Veröffentlichung eines bestimmten Bildnisses, welches aufgrund der Tätigkeit entstanden ist, nicht mehr erforderlich! In diesen Fällen kann der Minderjährige die Einwilligung alleine erteilen.
...


das heißt in meinen augen klipp und klar, dass ein deutsches gericht entschieden hat, dass ein model mit einer vorliegenden schriftlichen einverständniserklärung der eltern selbsttätig releases für einzelne shootings unterschreiben darf.

durchaus brauchbar, beispielsweise bei (legal abgewickelten) workshops oder rudelshootings, denn bei denen kommt ein befristetes arbeitsverhältnis zustande, wenn das model entlohnt wird.

bla... keine rechtsberatung... bla..., nur meine 2 cents ;)
Henning: Es kommt kein befristetes Arbeitsverhältnis zustande !
[gone] www.trash-pixel.de
08.12.2009
Original von cash - just ask for ...
Ich kenne mich damit zu wenig aus. Gut, was ein Arbeitsvertrag ist, das weiss eich wohl, aber die Abgrenzung zum Dienstvertrag ist was genau?
Der Dienstvertrag ist das gleiche wie ein Arbeitsvertrag, aber für freie Mitarbeiter (natürlich nicht mit den üblichen Klauseln wie Arbeitsvertrag)
[gone] Hermann Klecker
08.12.2009
Es geht doch garnicht primär um den Arbeitsvertrag/Dienstverhältnis/sonstwas.

Lest Euch den Post doch einmal genau durch. Es wird geschrieben, daß wnen ein solches Arbeitsverhältnis vorliegt - mit Zustimmung der Eltern - der KunstUrhG 22 2. Satz gilt. Und der besagt sinngemäß, daß ein Einverständnis mit der Veröffentlichung vorliegt, wenn ein Honorar gezahlt wurde.

Also, es gibt einen Vertrag, dem die Eltern zustimmen, in dessen Folge Geld zum Modell fließt. Und dann bedarf es keiner separaten Einverständniserklärung mehr.



Mehr steht da nicht und um mehr geht es nicht (beim Aspekt Arbeitsverhältnis).
08.12.2009
Original von trash-pixel.de Neue Galerie!
Der Dienstvertrag ist das gleiche wie ein Arbeitsvertrag, aber für freie Mitarbeiter (natürlich nicht mit den üblichen Klauseln wie Arbeitsvertrag)


Also sozusagen auf Honorarbasis. Da bin ich dann doch aber sehr nah am TFP-Vertrag!?
Original von Wolfgang Blachnik
Ein TfP Shooting ist kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis ! Ich sehe in dem zitierten Beitrag absolut keine neue Verfahrensweise.


Was ist denn ein Fotoshooting in Deinen Augen für das Model, wenn es KEIN Dienstvertrag ist?

Ein Werkvertrag ist es wohl kaum. Ein Vertrag kommt aber schon zustande, oder?

Was wäre es denn, wenn es kein Dienstvertrag ist? Das Model schuldet Dir eine Dienstleistung: das Posen und Mitmachen beim Shooting, oder?
Original von JoeDi
Mhhhh, die Frage die sich dahinter versteckt ist, ob man einen TFP-Vertrag als Dienst- oder Arbeitsvertrag interpretieren kann. Diese Möglichkeit nutzen hier einige, denn solche Verträge habe ich hier schon gesehen. Wenn im Vertrag darauf hingewiesen wird, dass er auch für folgende shootings gelten soll, sehe ich auch erstmal kein Problem. Gruß Joe


Jeder Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag...

Ein Arbeitsvertrag ist eine spezielle Art des Dienstvertrages.

Also einen Arbeitsvertrag wird hier wohl niemand mit einem Model machen, oder zahlt ihr Sozialabgaben für das Model?

Es ist ein Dienst(leistungs)vertrag, wenn das Model sich fotografieren lässt.
Der Fotograf schuldet entweder auch aus einem Dienst(leitungs)vertrag oder aus einem Werkvertrag, je nachdem, was abgemacht ist. Das ist Auslegungssache

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