Blitzerfotos: Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung wird verletzt !? 20
#1
[gone] User_3319
15.12.2009
Nein. Es geht darum, dass man ohne bestehenden Verdacht gefilmt wird.
#2Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
15.12.2009
hast falsch verstanden, geht nicht um blitzer fotos, sondern um verdachtsunabhängige generalüberwachung, die nicht erlaubt ist.
deshalb befasst sich z.b. aiuch gerade das verfassungsgericht mit der vorratsdatenspeicherung, wo alle daten der bürger gespeichert werden
deshalb befasst sich z.b. aiuch gerade das verfassungsgericht mit der vorratsdatenspeicherung, wo alle daten der bürger gespeichert werden
Er macht im Wesentlichen geltend, die Videoaufzeichnung stelle einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien von einer Autobahnbrücke aus alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt worden. Der jeweilige Fahrer sei erkennbar und identifizierbar aufgenommen worden. Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Die Löschung sei frühestens nach Auswertung erfolgt. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberwachung bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt sei.
#3Report
15.12.2009
Genau, des geht um Videoüberwachung
Erst alles aufzeichnen, und dann mal sehn was wir verwerten können.
Blitzerfotos werden ja gemacht nachdem eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen wurde.
Gruß
Martin
Erst alles aufzeichnen, und dann mal sehn was wir verwerten können.
Blitzerfotos werden ja gemacht nachdem eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen wurde.
Gruß
Martin
#4Report
[gone] Hermann Klecker
15.12.2009
Nein. Das steht da nicht.
Lies es noch einmal gründlich durch und versuche, es zu verstehen. Achte insbesondere auf den Unterschied, ob ohne Verdachtsmoment erst gefilmt und dann gemessen wird oder ob erst gemessen und dann gefilmt wird.
Lies es noch einmal gründlich durch und versuche, es zu verstehen. Achte insbesondere auf den Unterschied, ob ohne Verdachtsmoment erst gefilmt und dann gemessen wird oder ob erst gemessen und dann gefilmt wird.
#5Report
#7
15.12.2009
Genau, bei Blitzerfotos wird erst gemessen, und dann evt. ein Bild gemacht.
Bei der genannten Videoüberwachung wurde der Verkehrsstrom aufgezeichnet, und dann diejenigen herausgesucht, die zu schnell waren.
---Tyo korrigiert
Bei der genannten Videoüberwachung wurde der Verkehrsstrom aufgezeichnet, und dann diejenigen herausgesucht, die zu schnell waren.
---Tyo korrigiert
#8Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
15.12.2009
wer zu schnell fährt, hat die konsequenzen zu tragen. punkt.
#9Report
15.12.2009
Original von EP-SHOOTINGS [Nix Neues im Moment]
OK .... Video und Foto ist schon klar aber beim googeln hab ich nen Bericht von Heute gefunden: Gugst Du hier
Lustig....
Der Artikel befasst sich mit genau mit dem Urteil...
Ich vermute mal eine leichte "Presse_Fehlinterpretation".
Steigert bestimmt die Auflagezahlen ^^
#10Report
[gone] Hermann Klecker
15.12.2009
Original von BS
[quote]Original von EP-SHOOTINGS [Nix Neues im Moment]
OK .... Video und Foto ist schon klar aber beim googeln hab ich nen Bericht von Heute gefunden: Gugst Du hier
Lustig....
Der Artikel befasst sich mit genau mit dem Urteil...
Ich vermute mal eine leichte "Presse_Fehlinterpretation".
Steigert bestimmt die Auflagezahlen ^^[/quote]
Man soll auch auf seine Quellen achten. Express, Bild, Kronenzeitung, AZ etc. zu zitieren, wäre mir erstens zu peinlich und zweitens ob des Wahrheitsgehalts zu unsicher.
#11Report
#12
[gone] User_3319
15.12.2009
Express ist das Pendant zur "Bild-Zeitung" … wer sowas liest, wird mit Fehlinformationen gestraft ;D …
#13Report
[gone] xxxxxx
15.12.2009
'Informell' ist die Selbststimmung eh nicht, stell ich hier als Toppklugscheißer mal ganz formell fest...
#14Report
15.12.2009
Original von foto-martin
Genau, bei Blitzerfotos wird erst gemessen, und dann evt. ein Bild gemacht.
Bei der genannten Videoüberwachung wurde der Verkehrsstrom aufgezeichnet, und dann diejenigen herausgesucht, die zu schnell waren.
---Tyo korrigiert
plus diejenigen die mitm Händy quatschen, plus diejenigen die nicht angeschnallt sind, plus ...........
anTon
#15Report
15.12.2009
Nein, nein, so ganz falsch ist dieser Bericht nicht.
Ich habe vor ein paar Wochen von einer Entscheidung eines hohen Deutsches Gerichtes gehört, das das Anfertigen des Fotos nach einem Verstoß als unzulässig bezeichnet hat.
Begründung war, dass es zwar einen Verstoß gab und dass der auch ahndungswürdig ist, aber für das Anfertigen des Fotos eine gesetzliche Grundlage fehlt. Und damit würde in das Selbstbestimmungsrecht des Fahrers eingegriffen.
Zur Zeit ist man also dabei, das Fotografieren des Temposünders auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Messen, stoppen und Sofortkasse sind davon nicht betroffen.
Ich meine, dass es zur Zeit gute Gründe gibt, bei zu hohen Überschreitungen mit diesem Argument zu kommen.
Sachen gibt es ....
Ich habe vor ein paar Wochen von einer Entscheidung eines hohen Deutsches Gerichtes gehört, das das Anfertigen des Fotos nach einem Verstoß als unzulässig bezeichnet hat.
Begründung war, dass es zwar einen Verstoß gab und dass der auch ahndungswürdig ist, aber für das Anfertigen des Fotos eine gesetzliche Grundlage fehlt. Und damit würde in das Selbstbestimmungsrecht des Fahrers eingegriffen.
Zur Zeit ist man also dabei, das Fotografieren des Temposünders auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Messen, stoppen und Sofortkasse sind davon nicht betroffen.
Ich meine, dass es zur Zeit gute Gründe gibt, bei zu hohen Überschreitungen mit diesem Argument zu kommen.
Sachen gibt es ....
#16Report
15.12.2009
Nachtrag:
Es war übrigens das Bundesverfassungsgericht.
Hier noch einmal ein weiterführender Link dazu .
Klaus
Es war übrigens das Bundesverfassungsgericht.
Hier noch einmal ein weiterführender Link dazu .
Klaus
#17Report
15.12.2009
diese ganzen aktuellen verfahren dienen doch nur dazu, neue gesetze vorzubereiten, nach denen dann das video-filmen letzten endes doch zulässig sein wird. die gerichte schicken damit den gesetzgeber auf die richtige schiene. stichwort: mautbrücken!
#18Report
15.12.2009
hm... interessante reaktionen hier.
offensichtlich sind die meisten hier der selben meinung, denn frag ich doch mal, wo die gesetzliche grundlage für die lieben blitzerfotos ist?!
bin mal gespannt. kleiner, auf keinen fall böse gemeinter hinweis: ein urteil zu lesen ist eins. es zu verstehen ist was anderes....
ich verweis mal als kleinen tipp auf das urteil des AG Grimma diesen jahres....
verliert des thema mal nich aus den augen, besonders wenn ihr ne rechtsschutzsverischerung im verkehrsbereich habt....
offensichtlich sind die meisten hier der selben meinung, denn frag ich doch mal, wo die gesetzliche grundlage für die lieben blitzerfotos ist?!
bin mal gespannt. kleiner, auf keinen fall böse gemeinter hinweis: ein urteil zu lesen ist eins. es zu verstehen ist was anderes....
ich verweis mal als kleinen tipp auf das urteil des AG Grimma diesen jahres....
verliert des thema mal nich aus den augen, besonders wenn ihr ne rechtsschutzsverischerung im verkehrsbereich habt....
#19Report
[gone] www.trash-pixel.de
15.12.2009
Wer rast, der gehört auch bestarft ... das mal vorweg!
Irgendwas wird man sich einfallen lassen, damit das in Zukunft wieder passt ...
So ... ich geh mal eine Klage vorbereiten, weil mich die Stadt auf dem Marktplatz ect ungefragt filmt und die Verkehrsbetriebe gleich mit, die machen das an fast jeder Haltestelle, meine Persönlichkeit ist mir sehr wichtig! ... Ich sage nur Stasi 2.0 ...
Irgendwas wird man sich einfallen lassen, damit das in Zukunft wieder passt ...
So ... ich geh mal eine Klage vorbereiten, weil mich die Stadt auf dem Marktplatz ect ungefragt filmt und die Verkehrsbetriebe gleich mit, die machen das an fast jeder Haltestelle, meine Persönlichkeit ist mir sehr wichtig! ... Ich sage nur Stasi 2.0 ...
#20Report
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