Urheberrecht ohne Vertrag ? 30
18.12.2009
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Vertrag
nur schwerer zu belegen.
Also habt ihr einen gültigen Vertrag.
Wenn sie ihren Teil nicht einhält musst du sie Abmahnen
dann kannst du vom Vertrag zurücktreten
Ihr die Nutzung untersagen
und der Agenturseite wegen unerlaubter Nutzung eine Rechnung schreiben.
nur schwerer zu belegen.
Also habt ihr einen gültigen Vertrag.
Wenn sie ihren Teil nicht einhält musst du sie Abmahnen
dann kannst du vom Vertrag zurücktreten
Ihr die Nutzung untersagen
und der Agenturseite wegen unerlaubter Nutzung eine Rechnung schreiben.
#2Report
[gone] User_6099
18.12.2009
Oder gleich ne Rechnung schreiben... diese auf 0 buchen ist kein Problem...
ich hab da einen Satz stehen, der lautet... bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung verbleiben alle Rechte beim Urheber.
das beschleunigt so etwas meist sehr...
ich hab da einen Satz stehen, der lautet... bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung verbleiben alle Rechte beim Urheber.
das beschleunigt so etwas meist sehr...
#3Report
[gone] OneTwoFive
18.12.2009
Also:
Wenn kein Vertrag geschlossen wurde liegen die Urheberrechte eh bei dir.
Sicher kann man einen Vertrag auch mündlich schließen nur gehören dazu dann Zeugen.
Solltest Du ihr natürlich unter Zeugen gesagt haben das sie Aufnahmen verwenden darf dann hast du ein Problem wenn z.B. der Freund dabei war wird der natürlich verschweigen das ihr jemals über Geld geredet habt.
Also wie meine Vorschreiber schon tippten, Unterlassungserklärung schicken, Frist abwarten, sollte sie nicht reagieren, KLAGEN !!!
Aus die Maus....
Wenn kein Vertrag geschlossen wurde liegen die Urheberrechte eh bei dir.
Sicher kann man einen Vertrag auch mündlich schließen nur gehören dazu dann Zeugen.
Solltest Du ihr natürlich unter Zeugen gesagt haben das sie Aufnahmen verwenden darf dann hast du ein Problem wenn z.B. der Freund dabei war wird der natürlich verschweigen das ihr jemals über Geld geredet habt.
Also wie meine Vorschreiber schon tippten, Unterlassungserklärung schicken, Frist abwarten, sollte sie nicht reagieren, KLAGEN !!!
Aus die Maus....
#4Report
[gone] Hermann Klecker
18.12.2009
Original von OneTwoFive©
Also:
Wenn kein Vertrag geschlossen wurde ligen die Urheberrechte eh bei dir.
Erstens wurde ein Vertrag geschlossen und zweitens liegen die Urheberrechte immer beim Fotografen. Er kann sie auch nicht veräußern, höchstens vererben.
#5Report
18.12.2009
Original von HermannK
[quote]Original von OneTwoFive©
Also:
Wenn kein Vertrag geschlossen wurde ligen die Urheberrechte eh bei dir.
Erstens wurde ein Vertrag geschlossen und zweitens liegen die Urheberrechte immer beim Fotografen. Er kann sie auch nicht veräußern, höchstens vererben.[/quote]
So ist das. Einmal Urheber, immer Urheber. Das einzige, was Du ihr eigeräumt hast, sind Nutzungsrechte. Wenn ihr keinen schriftlichen Vertrag hat, müsste Sie im Zweifel beweisen, das sie Nutzungsrechte bekommen hat.
#6Report
[gone] FineArtShooting-hört auf-schnauze voll
18.12.2009
Vielen Dank erst einmal an alle !
Es wurde alles mündlich am Telefon besprochen, wobei ich auch ihren Mann gut kenne, der auch bei den Castings dabei war.
Na werde es noch einmal im guten versuchen, und dann erst auf die Nutzungsrechte eingehen.
Es geht ja um ein paar hundert Euro, die ich eh in den wind schießen kann, aber dann sollte sie wenigsten auch nicht die bilder nutzen können.
Vielen Dank allen noch einmal !
Gruß Tommy
Es wurde alles mündlich am Telefon besprochen, wobei ich auch ihren Mann gut kenne, der auch bei den Castings dabei war.
Na werde es noch einmal im guten versuchen, und dann erst auf die Nutzungsrechte eingehen.
Es geht ja um ein paar hundert Euro, die ich eh in den wind schießen kann, aber dann sollte sie wenigsten auch nicht die bilder nutzen können.
Vielen Dank allen noch einmal !
Gruß Tommy
#7Report
[gone] ArtManCologne :: Zeichnen statt Fotografieren
18.12.2009
Das Urheberrecht ist grundsätzlich ein unveräusserliches und personengebundenes Recht.
d.h., es liegt immer beim Urheber.
Ausnahmen können sein:
eine Agentur beauftragt ein Bild, dann verbleibt das Urheberrecht bei der Agentur,
da der Bildsteller Auftragnehmer ist.
alles andere hat mit Urheberrecht nichts zu tun,
da handelt es sich um das Nutzungsrecht,
und das ist natürlich Verhandlungssache.
LG, AMC
d.h., es liegt immer beim Urheber.
Ausnahmen können sein:
eine Agentur beauftragt ein Bild, dann verbleibt das Urheberrecht bei der Agentur,
da der Bildsteller Auftragnehmer ist.
alles andere hat mit Urheberrecht nichts zu tun,
da handelt es sich um das Nutzungsrecht,
und das ist natürlich Verhandlungssache.
LG, AMC
#8Report
[gone] Hermann Klecker
18.12.2009
Original von ArtManCologne :: gewinnt European Newspaper Award
Das Urheberrecht ist grundsätzlich ein unveräusserliches und personengebundenes Recht.
d.h., es liegt immer beim Urheber.
Ausnahmen können sein:
eine Agentur beauftragt ein Bild, dann verbleibt das Urheberrecht bei der Agentur,
da der Bildsteller Auftragnehmer ist.
Gewagte These :-)
Eine Institution oder eine juristische Person kann nicht Urheber sein. Urheber ist immer der geistige Schöpfer, bei Fotografien der Fotograf.
alles andere hat mit Urheberrecht nichts zu tun,
da handelt es sich um das Nutzungsrecht,
und das ist natürlich Verhandlungssache.
LG, AMC
Richtig. Deine "Ausnahme" hat allerdings auch nur etwas mit Nutzungsrecht zu tun.
#9Report
[gone] ArtManCologne :: Zeichnen statt Fotografieren
18.12.2009
es gibt werbeagenturen, für die ich arbeite...
wo ich sowas schon mal im vertrag hatte ;-))
wo ich sowas schon mal im vertrag hatte ;-))
#10Report
[gone] Hermann Klecker
18.12.2009
Original von ArtManCologne :: gewinnt European Newspaper Award
es gibt werbeagenturen, für die ich arbeite...
wo ich sowas schon mal im vertrag hatte ;-))
Ich wette, daß die Passagen im Streitfall nicht gültig sind. Ich wette außerdem, daß die Verträge nicht von Juristen ausgearbeiet wurden.
Hast Du mal den einen oder anderen genauen Wortlaut zur Hand?
#11Report
[gone] ArtManCologne :: Zeichnen statt Fotografieren
18.12.2009
jetzt grade nicht..
das wird auch heut nix, aber dank dir für die nachfrage,
möglicherweise hast du mit deiner annahmerecht!
LG, AMC
das wird auch heut nix, aber dank dir für die nachfrage,
möglicherweise hast du mit deiner annahmerecht!
LG, AMC
#12Report
18.12.2009
Original von HermannK
[quote]Original von ArtManCologne :: gewinnt European Newspaper Award
es gibt werbeagenturen, für die ich arbeite...
wo ich sowas schon mal im vertrag hatte ;-))
Ich wette, daß die Passagen im Streitfall nicht gültig sind. Ich wette außerdem, daß die Verträge nicht von Juristen ausgearbeiet wurden.
Hast Du mal den einen oder anderen genauen Wortlaut zur Hand?[/quote]
Hermann,
Du irrst, alldieweil in der Praxis der Fotogtraf bein einem Werbeshooting genau vorgegeben bekommt, wie die Aufnahme zu machen ist, d.h. er kann daraus keine Schaffenshöhe ableiten, die wiederum Vorausetzung für die Urheberschaft ist. aber wir kommen vom Thema ab.
Wenn kein Vertrag existiert, kann der Fotograf die Nutzung verweigern. Wer von sich ein Foto anfertigen lässt, besitzt nicht automatisch auch die Erlaubnis zur generellen Verwertung (z. B. für seinen Internetauftritt).
lg
ralf
#13Report
[gone] Hermann Klecker
18.12.2009
Ralf, Fotogafien sind so ziemlich das einzige, wobei es nicht auf die Schaffenshöhe ankommt.
Gut, es wird unterschieden zwischen Lichtbildern und Lichtbildnissen.
Andere beteiligte können natürlich bei entpsrechenden Voraussetzungen eine Miturheberschaft erwerben. Aber das geht nun wirklich vom Thema ab.
Ansonsten dacor.
Gut, es wird unterschieden zwischen Lichtbildern und Lichtbildnissen.
Andere beteiligte können natürlich bei entpsrechenden Voraussetzungen eine Miturheberschaft erwerben. Aber das geht nun wirklich vom Thema ab.
Ansonsten dacor.
#14Report
18.12.2009
klugscheissmodus
schöpfungshöhe, lichtbilder und lichtbildwerke
/klugscheissmodus
schöpfungshöhe, lichtbilder und lichtbildwerke
/klugscheissmodus
#15Report
[gone] Hermann Klecker
18.12.2009
touché
Zurück zur Sache ...
Zurück zur Sache ...
#16Report
18.12.2009
Original von Ralf S
Du irrst, alldieweil in der Praxis der Fotogtraf bein einem Werbeshooting genau vorgegeben bekommt, wie die Aufnahme zu machen ist, d.h. er kann daraus keine Schaffenshöhe ableiten, die wiederum Vorausetzung für die Urheberschaft ist. aber wir kommen vom Thema ab.
der art director und die anderen werbefuzzis können da, - wie schon von hermann erwähnt - allenfalls eine miturheberschaft erwerben, siehe §8 urhg. der fotograf ist immer beteiligt.
ansonsten d'accord, wenn ich ein foto nutzen möchte, brauche ich einen vertrag, und zwar einen schriftlichen. alle mündlichen abreden ohne zeugen helfen mir im zweifelsfalle wenig, weil immer aussage gegen aussage steht. das gilt gleichermaßen für model und fotografen.
#17Report
[gone] Lichtstreif
18.12.2009
Ungültig...
Das Urheberrrecht ist unveräußerlich an die Person des Schöpfers geknüpft...
Das Urheberrrecht ist unveräußerlich an die Person des Schöpfers geknüpft...
Original von ArtManCologne :: gewinnt European Newspaper Award
es gibt werbeagenturen, für die ich arbeite...
wo ich sowas schon mal im vertrag hatte ;-))
#18Report
18.12.2009
Original von Th-Photoshoot Nbg/ER
Es wurde zwischen uns kein Vertrag gemacht.
Ohne Vertrag keine Veröffentlichung. Ganz einfach...
Was ihr mündlich besprochen habt ist wenig relevant, solange sie nicht mehr Zeugen hat als du. Sie hat dich schliesslich auch nicht bezahlt, was du ihr ebenfalls nicht beweisen kannst das sie das sollte. Du kannst dein Geld abschreiben und sie ihre Veröffentlichung.
#19Report
[gone] FineArtShooting-hört auf-schnauze voll
19.12.2009
Danke schön noch einmal an alle für die Tipps.
Ich schreib jetzt halt das Geld ab, und werde der Agentur die Veröffentlichung untersagen.
Gruß Tommy
Ich schreib jetzt halt das Geld ab, und werde der Agentur die Veröffentlichung untersagen.
Gruß Tommy
#20Report
Topic has been closed
Hab schon Gegooglet, und hier a weng gestöbert, aber vielleicht hat von euch auch schon mal einer dieses Problem gehabt. Werde aus den Rechten nicht ganz schlau.
Ich habe für eine Bekannte die Castings für ihre neue Agentur aus fraundschaft kostenlos geshootet. Hab mich um das Studio gekümmert, und dieses auch bezahlt.
Das Geld wollte sie mir dann überweisen ein paar tage später.
Doch bis heute habe ich kein Geld bekommen, trotz mehrfacher mails.
Kann ich jetzt von ihr verlangen, daß sie die von mir gemachten Aufnahmen von ihrer
Agenturseite wieder löscht ?
Es wurde zwischen uns kein Vertrag gemacht.
Ich habe keine Bezahlung bekommen.
Vielen Dank schon mal im vorraus !
Gruß tommy