Urheberrecht ohne Vertrag ? 30

Oder man dealt mit der Agentur was aus, falls das eine ist bei der man auftragsmässig was erben kann. *fg*
[gone] _____
31.08.2010
Nabend zusammen!

Habe eure Diskussion ein wenig verfolgt. Wie sieht es denn beispielsweise aus, wenn ein Foto vom Model resp. Visa zu einem Contest eingereicht wird und bei der Teilnahme an dem Contest dem Veranstalter Nutzungsrechte eingeräumt werden (welche muss ich noch in Erfahrung bringen), die das Model ohne Vertrag, wie ich es bei euch bisher rausglesen habe, gar nicht besitzt.

Weiter im Verlauf nutzt der Veranstalter diese Bilder für seine Webseite sowie in einem Fachmagazin, welches nicht umsonst ist, sondern aboniert werden muss...Urheber wurde in keinem Fall genannt.

Was tun?

Beste Grüße
Sebastian
31.08.2010
Original von ArtManCologne :: Portrait, Akt- u. Teilaktzeichnen
Ausnahmen können sein:
eine Agentur beauftragt ein Bild, dann verbleibt das Urheberrecht bei der Agentur,
da der Bildsteller Auftragnehmer ist.


Nein, nicht in Deutschland - das widerspräche geltendem deutschen Recht.

Selbst wenn die Agentur/der Auftraggeber an der Bildgestaltung derart
mitwirkt, daß eine gemeinsame Urheberschaft begründet wird, selbst dann
ist die Urheberschaft auf die Person bezogen, die schöpferisch tätig war.
(also wird vielleicht der Agenturinhaber oder ein Agenturmitarbeiter zum
Miturheber wenn die entsprechenden Vorsaussetzungen vorliegen, nie
aber die juristische Person Agentur)

Der einzige (!) Weg das Urheberrecht auf eine juristische Person zu
übertrag ist es zu vererben. Das Urheberrecht ist erblich und auch
juristische Personen können Erben sein.

Allerdings kann der Urheber danach nicht mehr schöpferisch tätig sein -
also nicht zu häufig machen ...
[gone] Ralf Röhrig
31.08.2010
[b][i]

Weiter im Verlauf nutzt der Veranstalter diese Bilder für seine Webseite sowie in einem Fachmagazin, welches nicht umsonst ist, sondern aboniert werden muss...Urheber wurde in keinem Fall genannt.

Was tun?



Rechnung schreiben nach MFM-Liste, zzgl. 100% Aufschlag für die Nichtnennung des Urhebers.
Datum bis wann der Betrag einzugehen hat mit angeben. Sollten nicht weniger als 14 Tage sein.
Falls bis dahin nicht gezahlt wird, mahnen. Oder wenn Du bös' bist direkt Mahnverfahren. Der Rechnungsempfänger ist dann bereits in Verzug.

LG Ralf

Edith meint, wenn man schon was schreibt sollte man auch sagen worauf es sich bezieht. Quote eingefügt.
[gone] _____
31.08.2010
Hallo Ralf,

danke für die schnelle Antwort.

Habe gerade recherchiert und folgende Passage gefunden

Durch die Teilnahme übertragen die Teilnehmer der MinAG automatisch und unwiderruflich das Recht, die eingereichten Unterlagen für weitere werbliche Zwecke der Marke afri-cola zu nutzen, abzubilden und zu veröffentlichen.


Der Teilnehmer räumt der Minag AG zeitlich und räumlich unbefristete ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte für das eingesandte Werk ein.


Heißt also, dass die fein aus dem Schneider sind :/ Schlauer Weise wurde vom Model ein Bild eingereicht, welches schlauer Weise von mir ohne Copyright herausgegeben wurde, da es anfürsich nicht für den Contest gedacht war. Nun Habe ich ein wenig gegoogled und das Bild auf etlichen Seiten gefunden, was so nun nicht mehr zu ändern ist, da ich das Copyright nicht eingefügt habe und der Veranstalter das gemäß der oben genannten Nutzungsrechte weiter verbreiten darf *DINGDONG*

ABER das beste ist, dass der Veranstalter das Bild auf seiner eigenen Homepage beschnitten und bearbeitet hat und das geht dann so ja nicht.

Wiki definiert das Verwertungsrecht folgendermaßen:

Das Verwertungsrecht des Urhebers eines Werkes im Sinne des Urheberrechts umfasst das Vervielfältigungsrecht (§ 16 Urhebergesetz), das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) und das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)


...immer wieder Lehrgeld! I love that shit!
AGB soweit so gut... aber wer keine Rechte hat kann auch keine Rechte übertragen. Wer Bilder nutzt muß sicherstellen das er die Rechte daran auch hat. Ein einfaches Kreuzchen unter "AGB gelesen" dürfte da nicht ausreichen. Die Rechnung kannst du trotzdem an den Veranstalter schicken. Ob er sich das dann vom Modell wiederholt bleibt ihm dann überlassen...

Wenn du ein geklautes Auto kaufst nützt dir der Kaufvertrag auch nichts. Das musst du auch wieder abgeben, auch wenn der Verkäufer hundert mal gesagt hat das es seins ist.
[gone] _____
31.08.2010
Die Rechnung kannst du trotzdem an den Veranstalter schicken. Ob er sich das dann vom Modell wiederholt bleibt ihm dann überlassen...


Ja das könnte ich, allerdings habe ich mit dem Model zusammen an dem Contest teilgenommen, nur hat sie dann doch ein anderes Bild eingeschickt, welches, gerade weil es nicht für die Einsendung gedacht war, kein Copyright drauf hatte...Das ist dann dumm gelaufen.

Das Problem besteht eher darin, dass der Veranstalter das eingeschickte Bild beschnitten und bearbeitet hat, was meinem Verständnis nach nichts mit Nutzungs- und Verwertungsrechten zu tun hat, da es sich um eine Veränderung eines Lichtbildwerkes handelt.
Ist halt die Frage in wie weit man sich da den Stress geben will. Rechtlich kann man vieles,
aber sowas kostet auch oft Nerven und Geld und Rennerei. Muß man halt wissen ob es
einem das Wert ist. So wie das aussieht wird es am Ende umgerechnet auf den Aufwand
eher ein miserabler "Stundensatz" werden.
01.09.2010
Original von Hermann Klecker
Ralf, Fotogafien sind so ziemlich das einzige, wobei es nicht auf die Schaffenshöhe ankommt.
Gut, es wird unterschieden zwischen Lichtbildern und Lichtbildnissen.
Andere beteiligte können natürlich bei entpsrechenden Voraussetzungen eine Miturheberschaft erwerben. Aber das geht nun wirklich vom Thema ab.
Ansonsten dacor.


Zu dem Thema gibt es gerade eine recht kuriose Verhandlung deren Urteil am 8.September veröffentlicht werden soll:
Bizarrer Prozess um Kaugummi-Kunst
#30

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