Brauch mal Hilfe 21

06.01.2010
Also dreht sich um folgendes...
ich hab im Sommer 2009 eine Veranstaltung besucht und hab auch Bilder gemacht und sie dann im entsprechenden Forum veröffentlicht, natürlich alle mit meinem Namen dran und drum. Naja wie es eben kommen musste, gab es zwischen den Freunden nun Streit. Ich wurde als die Böse auserkohren und aus dem Forum gefeuert... Meine Bilder sind aber nur gelöscht wurden um sie dann unter dem Namen der Freunde zu veröffentlichen. Mag kindisch klingen aber wie kann ich denen das untersagen? Sind jetzt keine aussergewöhnlichen Bilder, aber ich find es nicht rechtens...

Liebe Grüße

Jaana
[gone] Dufte Mami hat burzelday
06.01.2010
hm,
Naja wie es eben kommen musste, gab es zwischen den Freunden nun Streit. Ich wurde als die Böse auserkohren und aus dem Forum gefeuert...

warum gab es denn Streit ?
wegen der Bildrechte ?

wenn Du Bilder von Dritten oder zusammenhängend mit Dritten veröffentlichst egal ob diese Plattform oder eine andere sollte Dir bewusst sein dass es eine Erlaubniss hierzu geben sollte..
Falls Du die Bilder gemacht haben solltest und diese dann ohne Rücksprache mit den anderen eingestellt hast , gibbet halt krach ..

lg DM
06.01.2010
Ich hab die Bilder und dann auch mit vorherigem Einverständnis der abgebildeten Personen eingestellt. Nun wurde die Bildtitel von den aderen verändert und eingestellt als die ihren, sind aber meine, ich hab die Originale hier auf dem Rechner... Klingt kompliziert.l
06.01.2010
Das Ganze ist absolut kein Problem weil Du die alleinige Urheberin bist.
Untersagst Du die Nutzung und werden sie trotzdem eingestellt, dann ist das eine Urheberrechtsverletzung gegen die Du vorgehen kannst

Außer es gibt einen Vertrag der den Anderen die Nutzung zusichert.

Ohne Vertrag haben sie einfach Pech gehabt. Der erste Schritt wäre dann der Gang zum Anwalt (oder ein Anschreiben mit der Ankündigung genau das zu tun)
06.01.2010
Danke Pixelspalter, das werde ich dann mal tun.
[gone] Dufte Mami hat burzelday
06.01.2010
sehe dies wie Pixelspalter

Urheberrechte , sind und bleiben dieselbigen ;O)
06.01.2010
Einmal Urheber, immer Urheber.

Die Leute haben, so wie Du schreibst, nicht nur einfach die Bilder veröffentlichet, sondern auch noch als ihre eigenen Bilder ausgegeben.

Dein Anwalt wirds ganz einfach haben. Du solltest Dich nur drauf einstellen, Deine Anwaltskosten selbst tragen zu müssen.
06.01.2010
Brauchst deine Anwaltskosten nicht selber tragen, ist ja wohl nicht jeder zahlungsunfähig.

Schreibe den Forumsbetreiber an, dass das Urheberrecht bei dir liegt, dann muss er reagieren,
da brauchst du dann auch keinen Anwalt.
[gone] Marc Sigrist
06.01.2010
Das ist nicht kindisch....verwenden sie deine Bilder zu Recht - haben sie einen VE'RNÜNFTIGEN Vertrag, der ihnen die Veröffentlichung erlaubt...??? - Falls ja...ärgern und abhaken...

Falls nein - die Personen unter deren Accounts anschreiben und/oder den Betreiber der Seite - mehrmals - keine Reaktion? - rechtliche Schritte über Anwalt....

ist immer das gleiche Vorgehen....sollte es so sein, wie von dir hier beschrieben würde ich rot sehen und denen ordentlich auf den Kopf hauen - egal, was oder wie gut die Fotos waren...

Marc Sigrist


Original von Lorienna
Also dreht sich um folgendes...
ich hab im Sommer 2009 eine Veranstaltung besucht und hab auch Bilder gemacht und sie dann im entsprechenden Forum veröffentlicht, natürlich alle mit meinem Namen dran und drum. Naja wie es eben kommen musste, gab es zwischen den Freunden nun Streit. Ich wurde als die Böse auserkohren und aus dem Forum gefeuert... Meine Bilder sind aber nur gelöscht wurden um sie dann unter dem Namen der Freunde zu veröffentlichen. Mag kindisch klingen aber wie kann ich denen das untersagen? Sind jetzt keine aussergewöhnlichen Bilder, aber ich find es nicht rechtens...

Liebe Grüße

Jaana
06.01.2010
ich finde es wirklich amüsant wie schnell in foren wie diesem nach dem anwalt geschrien wird. früher nannte man so etwas lehrgeld, das man zu zahlen hat.
was für ein schaden ist hier denn entstanden? worüber reden wir hier eigentlich? werden hier bilder, für deren produktion ein kleines vermögen investiert wurde geklaut? geht es um fotos die so exklusiv sind, das mit deren vermarktung ein kleines vermögen erzielt werden kann?
oder geht es um ein paar bildchen, derethalben sich ehemalige freunde jetzt in den haaren liegen? und deswegen ratet ihr jemandem zum anwalt zu laufen?
@Tim:

Der Anlaß, die "Schadenshöhe" ist doch völlig wurscht - es geht ums Prinzip. Da wirste auf freier breiter auf 70 km/h begrenzter Landstrasse mit 102 geblitzt. Na und? Ist doch nix passiert - kein Schaden entstanden......

VLG: Manni
06.01.2010
@manni:

genau; und wir werden zum land der prinzipienreiter und die einzigen die darüber ein breites grinsen aufsetzen sind die anwälte!
ich gebe ja jedem recht, der den hier zu grunde liegenden sachverhalt verurteilt. aber wir sollten doch in der lage sein so etwas auch anders zu regeln als mittels juristischer instanzen die sich auf wichtigeres konzentrieren sollten als sollche "maschendrahtzaunfälle".
Original von Tim Brakemeier
...aber wir sollten doch in der lage sein so etwas auch anders zu regeln...

Einverstanden. Zunächst mal auf die smarte Tour - per Gespräch, Mail, Brief.... In der Hoffnung dass es hilft. Allerdings wenn nicht bleibt nur die grobe Kelle in der Hinterhand ;)

VLG: Manni
[gone] www.trash-pixel.de
06.01.2010
Ich würde auch ganz gezielt auch den Forenbetreiber anschreiben mit dem Hinweis, dass wenn er bei bekannten Rechtsverstößen nicht umgehend und durchgreifend handelt, er als Mitstörer ebenfalls in die Klage auf Unterlassung mit einbezogen wird. Selbst wenn er sich von den Usern aus der Haftung nehmen lässt wie AGB oder Nutzungsbedingungen und Forenregeln, kann er da schnell den schwarzen Peter in der Hand haben. Und wenn er All In gehen möchte mit nix auf der Hand, dann eiskalt ins Messer laufen lassen zusammen mit den übrigen Übeltätern.

Meine Devise ist, erst mal das Gespräch suchen, zwar nicht mit Samthandschuhen aber sachlich, ruhig aber auch deutlich. Es muss ja nicht gleich die Blutkonserve bereitgehalten werden. Du brauchst auch erst mal keinen Anwalt, das geht auch erst mal ohne per Strafantrag beim Staatsanwalt, denn Verstöße gegen das UrhG sind Straftaten und keine zivilen Bakatellvergehen, die muss der Staatsanwalt von amtswegen verfolgen. Natürlich ist es hier ratsam gleich Beweise mit einzureichen (Screenshots, Emails ect) und den Sachverhalt klar und deutlich (du sprichst ja mit einem Beamten) offenlegen. Wenn Du es auf die Spitze treiben möchtest, dann geht auch eine Einstweilige Verfügung losmachen, die Kosten trägt der Antragsgener ... also der Gang zum Anwalt muss nich unbedingt sein
07.01.2010
Huch hier ist aber ne rege Disskuision entstanden... Also erst mal dank ich allen für ihre Hinweise und Hilkfestellungen, ich habe den Betreiber des Forums bereits angeschrieben und warte nun eine Reaktion ab. Mal schauen wie es weiter geht.

Zum Thema Lehrgeld... Mir ist bewusst das ich mich da besser hätte absichern müssen, aber in diesem Falle bin nicht nur ich die jenige die Lehrgeld bezahlen muss, denn auch ein Betreiber eines Forums muss sich klar darüber sein das bestimmte Veröffentlichungen auch mal Ärger nach sich ziehen können. Und das vor allem wenn es darum geht, das eine Erlaubnis fehlt. Ich kann eindeutig beweisen das es sich bei den Bildern um meine handelt und das ich sie eingestellt habe und niemand sonst. das sie nun nachhaltig erneut eingestellt worden sind betrachtete ich als unfair grad wenn man so ist, das die gegnerische Seite so auf ihr "Recht" pocht. Ich find das meißtens selber alles albern, aber ich denke das auch dieser Herr "Lehrgeld" bezahlen darf.
07.01.2010
Ich würde nicht sagen, daß Du Dich absichern hättest müssen oder was falsch gemacht hast.

Also Urheber darfst Du die Bilder veröffentlichen wann Du willst sofern nicht das Persönlichkeitsrecht von den abgebildeten Personen beinträchtigt wird.

Den Vertrag bräuchten die anderen nicht Du
07.01.2010
Original von Tim Brakemeier
ich finde es wirklich amüsant wie schnell in foren wie diesem nach dem anwalt geschrien wird. früher nannte man so etwas lehrgeld, das man zu zahlen hat.

Wieso ist es "Lehrgeld", wenn man Opfer eines Rechtsverstoßes wird?
was für ein schaden ist hier denn entstanden?

Unberechtigte Veröffentlichung von Fotos, sowie falsche Urheberbezeichnung. Wenn ein Fotograf das nicht "Schaden" nennt, weiß ich nicht, was ein Schaden noch sein soll.

worüber reden wir hier eigentlich?

Über eine Straftat (geahndet mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) und einen Rechtsverstoß, der diverse zivilrechtliche Regressansprüche nach sich zieht.
oder geht es um ein paar bildchen, derethalben sich ehemalige freunde jetzt in den haaren liegen? und deswegen ratet ihr jemandem zum anwalt zu laufen?

Wenn jemand meine Fotos unberechtigt veröffentlicht und auch noch für seine ausgibt, ist der Gang zum Anwalt eine vollkommen angemessene Reaktion.

Alles andere ist sehr freundlich und sehr großzügig.
07.01.2010
Original von Lorienna
Zum Thema Lehrgeld... Mir ist bewusst das ich mich da besser hätte absichern müssen

Wieso? Und wie?

Wie willst Du Dich dagegen absichern, daß irgendein Hempel unberechtigt Deine Fotos nimmt, seinen Namen drunterschreibt und die dann so veröffentlicht?

Die einzige Sicherheit dagegen wäre es, niemals seine Fotos zu veröffentlichen oder anderen Leuten zu geben.

Und das ist etwas, das in der MK wohl nun wirklich niemand ernsthaft vorschlagen kann... [IMG]


Ich kann eindeutig beweisen das es sich bei den Bildern um meine handelt und das ich sie eingestellt habe und niemand sonst. das sie nun nachhaltig erneut eingestellt worden sind betrachtete ich als unfair

Es ist schlicht und einfach rechtswidrig, und selbst in dem blöden Fall, daß Du vielleicht irgendwo irgendwie sozusagen unbeabsichtigt Nutzungsrechte eingeräumt haben solltest (ohne das bewußt zur Kenntnis zu nehmen), ist und bleibt es unzulässig, falsche Angaben zur Urheberschaft zu machen. Das ist in jedem Fall immer rechtswidrig.

grad wenn man so ist, das die gegnerische Seite so auf ihr "Recht" pocht.

Das klingt nach einem typsichen "Vereins/Gruppen/Ehe-Streit", nur daß das in diesem Fall bös nach hinten für die andere Seite losgeht.
@ TomRohwer

ich sehe das genauso wie Du.

Nur würde ich nicht als erstes zum Anwalt gehen, sondern den Betreffenden Personen schriftlich meine Forderung der Unterlassung zukommen lassen, mit Fristsetzung und Androhung der weiteren Schritte.

Wenn das nicht fruchtet, dann zum Anwalt.

Das hat den ganz einfachen Grund, dass die Rechtsschutzversicherung einem entweder kündigen oder den Beitrag drastisch erhöhen wird, wenn man zu häufig zum Anwalt rennt. Egal ob man immer gewinnt oder verliert.

Ich gehöre zu den Leuten, die das leidlich erfahren mussten und nun erhöhte Beiträge zahlen müssen.

Grüße aus Stade
Frank
08.01.2010
Original von McFly_Stade
@ TomRohwer

ich sehe das genauso wie Du.

Nur würde ich nicht als erstes zum Anwalt gehen, sondern den Betreffenden Personen schriftlich meine Forderung der Unterlassung zukommen lassen, mit Fristsetzung und Androhung der weiteren Schritte.

Wenn das nicht fruchtet, dann zum Anwalt.

Das hat den ganz einfachen Grund, dass die Rechtsschutzversicherung einem entweder kündigen oder den Beitrag drastisch erhöhen wird, wenn man zu häufig zum Anwalt rennt. Egal ob man immer gewinnt oder verliert.

Privatrechtschutzversicherungen schließen Urheberrechtsstreitigkeiten immer komplett aus...

Bevor man auf seine Rechtschutzversicherung baut, sollte man lieber erstmal in den Versicherungsbedingungen nachlesen, welche Bereiche die überhaupt deckt. Im Normalfall sind das Mietrecht, Arbeits/Berufsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Datenschutzrecht. Strafrecht nur bei Fahrlässigkeit und Verkehrsdelikten.

Wenn ich es richtig sehe, sind übrigens auch Rechtsstreitigkeiten aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht gedeckt ("Recht am eigenen Bild"). Auf jeden Fall: vorher genau prüfen.

Und, by the way: wenn ein Model für Geld modelt, übt es ein Gewerbe aus, und dann zahlt eine Privatrechtschutzversicherung überhaupt für gar nichts mehr - weil das nicht privat ist, sondern durch die Ausübung der selbständigen Tätigkeit zustandekommt. Und Berufs/Betriebs-Rechtschutzversicherungen für Gewerbetreibende und Freiberufler gibt es zwar - deren Prämien spielen aber in einer völlig anderen Liga als Privatrechtschutzversicherungen.

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