Rechtslage bei dem nachstellen von gemalten Bildern 24

[gone] User_177693
12.01.2010
Hallo zusammen,

immer wieder werde ich gefragt ob ich im Bereich Fantasy auch Bilder mache nach Vorlagen von z.B. Luis Royo. Bilder als Vorlagen findet man ja satt genug aber wie sieht die rechtliche Lage aus?

Darf man für nicht kommerzielle Zwecke Bilder von Künstler (Maler die noch leben) fotografisch nachstellen?

Wie ist das allgemeine Rechtsempfinden oder Wissen?

(Vorab .... ich habe im Moment diesbezüglich einen interessanten Mail-Austausch, möchte dies aber erst nach einigen Antworten näher erläutern.)

Beste Grüße
Udo
12.01.2010
Diese Fragen interessieren auch mich sehr , da ich ebenfalls Fantasy-Fan bin und z.B. die Sirenen von Chris Achilleos sehr liebe . Außerdem stelle ich auch selbst Fantasy-Waffen her .

Gruß , Urgan
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
12.01.2010
Ich denke mal das da nichts gegen spricht. Nichtmal kommerziell. Denn das Werk eines Künstlers ist geschützt, nicht die Pose. Oder?
[gone] User_177693
12.01.2010
Ok .... was ist aber wenn das Bild als eindeutig Royo erkannt wird ..... also Pose, Aufmachung ... also die gesamte Bildgestaltung?
12.01.2010
schreib ne pn mit deiner emailaddi und ich schick dir nen schönen aufsatz... daran kannste dich dann gütlich tun....
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
12.01.2010
Gute Frage. Also quasi sowas wie Kunstdruck vom Original? Ich denke da wirds sehr eng bis gefährlich. Vom Gefühl her. Bin kein Rechtsexperte.
[gone] User_177693
12.01.2010
Nicht unbedingt Kunstdruck vom Original sondern fotografisch so gut es geht nachgestellt.

Es gibt z.B. auch Fotos vom Abendmahl die dem Original nachempfunden wurden ..... halt nur fotografisch.
12.01.2010
Ist genau wie das Nachmalen von Fotos. Im Normalfall eine unzulässige Vervielfältigung und/oder Bearbeitung und/oder Entstellung.

Sieh zu, daß Dein "eigenschöpferischer Anteil" deutlich überwiegt, dann geht als als "freie Benutzung eines geschützten Werkes" (§24 UrhG).
[gone] User_177693
12.01.2010
@ Tom

Das dürfte des Pudels Kern sein ..... also der Anteil an Eigenschöpfung sollte deutlich überwiegen. Bedeutet es das z.B. die Pose wie im Original sein darf aber der Rest sich vom Original deutlich unterscheiden muss? Ich sehe es mal so.
[gone] May
12.01.2010
[b][i]Es gibt z.B. auch Fotos vom Abendmahl die dem Original nachempfunden wurden ..... halt nur fotografisch.


Ich würde glatt mal behaupten dass das Abendmahl weniger Probleme macht wie ein Royo. Denn der Schöpfer des Abendmahls ist schon weit mehr als 70 Jahre verschieden.
[gone] User_177693
12.01.2010
Die Frage ist aber ob nicht doch irgend jemand die Rechte an dem Bild übernommen hat?
Ich weiß nicht wie da die Sachlage ist.
[gone] May
12.01.2010
Rechtlich nicht UNBEDINGT bindend, aber sicherlich ziemlich gehaltvoll (und vor allem mit Quellenangaben)

Und ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass man Bilder deren Urheberrecht verfallen ist, nicht wieder Schützen kann. Ist auch analog zu dem "Konnte van Gogh schwimmen?"-Eintrag im Link.
12.01.2010
Original von Chilltopia-Photoworks - Wer mag PinUp? -
@ Tom

Das dürfte des Pudels Kern sein ..... also der Anteil an Eigenschöpfung sollte deutlich überwiegen. Bedeutet es das z.B. die Pose wie im Original sein darf aber der Rest sich vom Original deutlich unterscheiden muss? Ich sehe es mal so.

Die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Im Streitfall klärt sie das Gericht, notfalls unter Hinzuziehung von Gutachtern.
12.01.2010
Original von May
Und ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass man Bilder deren Urheberrecht verfallen ist, nicht wieder Schützen kann. Ist auch analog zu dem "Konnte van Gogh schwimmen?"-Eintrag im Link.

Eine Bearbeitung kann ein neues Urheberrecht begründen, für den Bearbeiter. Weil sie dann eben ein neues Werk ist.

Außerdem gibt es in bestimmten Fällen noch den Fallstrick des §71 UrhG:

§ 71 UrhG Nachgelassene Werke

(1) Wer ein nicht erschienenes Werk nach Erlöschen des Urheberrechts erlaubterweise erstmals erscheinen läßt oder erstmals öffentlich wiedergibt, hat das ausschließliche Recht, das Werk zu verwerten. Das gleiche gilt für nicht erschienene Werke, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes niemals geschützt waren, deren Urheber aber schon länger als siebzig Jahre tot ist. Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die §§ 15 bis 24, 26, 27, 44a bis 63 und 88 sind sinngemäß anzuwenden.
(2) Das Recht ist übertragbar.
(3) Das Recht erlischt fünfundzwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Werkes oder, wenn seine erste öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
[gone] User_177693
12.01.2010
Was mich bei diesen ganzen Ausführungen des Urheberrechts stutzig macht ist das man in den meisten Fällen davon ausgeht das man das Original nimmt und verändert. Also Bearbeitung usw. aber alles auf das Original bezogen.

Z.B. nehme ich ein Royo-Bild und bastel einfach einen neuen Kopf ein, das wäre dann für mich eine Bearbeitung die nicht zulässig wäre ...... aber das nachstellen von gemalten Bildern als Foto ..... irgendwie findet man nicht wirklich etwas handfestes.

Würde ich ein Royo-Bild 100%ig nachmalen wären das natürlich nicht nur eine Urheberrechtsverletzung sondern auch eine Fälschung. Male ich van Gogh nach ist´s nur ne Fälschung ;-)
[gone] Hermann Klecker
12.01.2010
Ob der 71 UhrG in bestimmten seltenen Einzelfällen einschlägig ist, sei mal dahingestellt.

Wenn ein Werk gemeinfrei ist und bereits veröffentlicht wurde (um den 71 auszuschließen) dann stellt sich die Frage nicht.



Ich persönlich glaube, daß man ein Gemälde in dem Rahmen nachstellen darf, in dem man auch ein Lichtbild nachstellen darf. Das man das also genau so bewerten kann, wie in den ganzen Posenklau- und Perspektivenklau-Diskussionen hier.
[gone] User_177693
12.01.2010
Ok ..... ich werde jetzt mal auf mein Beitrag am Anfang zurück kommen, bezogen auf den interessanten Mail-Austausch.

Ich habe mit einigen Models Bilder nach Luis Royo gemacht. Mit Bücher und Bilder bewaffnet haben wir uns an die Umsetzung gemacht. Leider kann ich kein Beispiel mehr zeigen.

Ich bin den sichersten Weg gegangen und habe Luis Royo angeschrieben und ihm auch Bilder zur Ansicht mitgeschickt.

Die Antwort war eindeutig.

Er möchte nicht das diese Bilder veröffentlicht werden ..... auch wenn sie nicht kommerziell genutzt werden. Daran werde ich mich und meine Models wohl halten müssen. Allen Ausführungen zum Trotz ..... wenn er will gibt es Ärger ..... und auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hat wohl niemand Lust.

Danke für eure Beteiligung. ;-)

Beste Grüße
Udo
12.01.2010
Du fragst ja auch nach Rechtsempfinden und nicht nur nach Wissen. Mein Empfinden ist, das man ein gemaltes Bild ohne Probleme fotografisch nachstellen kann. Mein Empfinden sagt mir, das es sich dabei um eine eigene Interpretation handelt, die als eigenständiges Werk anzusehen ist.

Wissen tu ich es aber nicht! ;-))
[gone] User_177693
12.01.2010
Richtig ..... das Empfinden kann aber eben mächtig in die Hose gehen. Ich hatte es eigentlich auch so gesehen wie du, aber die Diskussion um das Bild TV-Mann ..... und die gerichtlichen Entscheidungen belehrten mich doch eines besseren ..... zumindest ist Vorsicht angesagt.
Um allen Risiken aus dem Weg zu gehen ..... einfach die Finger von Bildern lassen die in irgendeiner Form existieren.

Für mich selber ist es kein rechtliches Problem solche Bilder zu machen ..... solange sie auf dem Rechner bleiben und nicht den Weg ins Netz finden. Das gilt natürlich auch für die beteiligten Models.
[gone] May
12.01.2010
Das ist es halt...im Zweifel und schlimmsten Fall entscheidet dann der Richter. Und das Risiko ist einfach verdammt hoch für ein paar Hobbybilder - meiner Meinung nach.

(Und äh...noch dazu....wenn ich Royobilder die genau wie Royobilder aussehen haben will, dann häng ich mir doch ein Poster an die Wand.....*hüstel*)

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