Rechtslage bei dem nachstellen von gemalten Bildern 24

[gone] User_177693
12.01.2010
Das ist richtig May ..... aber viele Models sehen sich halt gerne selber in solchen Bildern und für MICH war es eine echte Herrausforderung ob ich es schaffe sowas umzusetzen. Der größte Teil war halt extreme Bildbearbeitung ;-)
[gone] User_177693
12.01.2010
Ich glaube das hier genug geschrieben wurde. Ich möchte mich bei allen Schreiberlingen bedanken dass das Thema hier sehr sachlich behandelt wurde. Auch für die Informationen per Mail und PN möchte ich mich nochmals bedanken.

Ich glaub hier kann jetzt das Licht ausgeschaltet (Mod) und alles für die Nachwelt konserviert werden.

Beste Grüße
Udo
12.01.2010
Original von Chilltopia-Photoworks - Wer mag PinUp? -
Nicht unbedingt Kunstdruck vom Original sondern fotografisch so gut es geht nachgestellt.

Es gibt z.B. auch Fotos vom Abendmahl die dem Original nachempfunden wurden ..... halt nur fotografisch.


Was Du darfst, ist eine freie Benutzung: Die freie Benutzung stellt eine Grenze des urheberrechtlichen Schutzes dar. Eine urheberrechtsfreie Benutzung eines fremden Werkes liegt vor, wenn es lediglich als Anregung oder Vorlage für ein eigenes Werk gedient hat. Das fremde Werk darf jedoch nur als gedanklicher Ausgangspunkt gedient haben.

ich hoffe, das hilft weiter

lg

ralf
12.01.2010
Original von Hermann Klecker
Ob der 71 UhrG in bestimmten seltenen Einzelfällen einschlägig ist, sei mal dahingestellt.

Der berühmteste Fall der letzten Zeit ist die "Himmelsscheibe von Nebra"... Aber der § kommt häufiger zur Anwendung als man vielleicht denkt, denn es ist nicht so selten, daß von Urhebern, an deren Werke die Urheberrechte an sich schon abgelaufen sind, immer noch mal wieder bislang unveröffentlichte Werke gefunden werden. Oder auch einfach nur erstmals zur Veröffentlichung zur Verfügung stehen.

Ich persönlich glaube, daß man ein Gemälde in dem Rahmen nachstellen darf, in dem man auch ein Lichtbild nachstellen darf.

Da kann man wohl von ausgehen.

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