Haftbarkeit von Mitgliedern im (n.e.) Verein 26

Hallo vereehrte MKler,

aus aktuellem Anlass und zur reinen Vorsorge ergab sich für mich eine Frage, die ich für mich bisher noch nicht vollständig aufklären konnte.

Folgendes (fiktives) Szenario:

2 Leute beschließen einen nicht eingetragenen Verein (zu gemeinnützigen Zwecken) zu gründen.

Im Gegensatz zum e.V. wird der n.e.V. rechtlich als GbR angesehen, somit haftet "der Handelnde" persönlich (inkl. privates Vermögen). (§ 54 Satz 2 BGB)

Jetzt ergibt sich für mich folgende Frage. Wie wird "der Handelnde" definiert? Wenn ein Gründer aus irgendwelchen Rechtsgeschäften heraus Mist baut, ist er nach §54 haftbar. Wie sieht es in dem Moment mit dem zweiten Gründer aus? Kann er unter Umständen auch belangt werden, wenn er von der betreffenden Abwicklung keine Kenntnis hatte?

Kann man laut Satzung (Thema Vorstandregelung) bei dem n.e.V. festlegen, dass nur der ernannte Vorstand Rechtsgeschäfte abschließen darf?
Ich hab in Erinnerung, dass die Gesellschafter in einer GbR komplett gleichberechtigt sind...in allen Belangen...besteht da überhaupt die Möglichkeit der Rechtebeschränkung für den zweiten Gründer?
Vielleicht hat jemand mit dem Thema bereits Erfahrung. Freue mich auf Antworten.


Liebe Grüße
Mathias
[gone] Hermann Klecker
30.01.2010
Ein nicht eingetragener Verein ist so ziemlich das blödeste was man machen kann.

Alle Mitglieder haften voll mit ihrem Privatvermögen.
Beschlüsse sind nur einstimmig möglich.

"Mist bauen" müsstest Du schon etwas genauer definieren. Da alles einstimmig erfolgen muß, kann ja nicht einer im Namen des Vereins Mist bauen. Es müssen also alle unterschreiben, damit das rechtsgültig ist - was auch immer.


Bei einer GbR könnt Ihr einen Gesellschaftsvertrag schließen und Euch gegenseitig irgendwie bevollmächtigen. (Bestimmte Gescäfte sind davon ausgenommen wie z.B. Grundstücksachen)


Wenn Ihr so viele seid, daß es sich lohnt, einen Vorstand zu benennen, dann könnte sicher auch 7 für eine ordentliche Vereinsgründung zusammen bekommen. Da hast du dann einen Vorstand mit Vollmachten entsprechend der Satzung und/oder der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Und dabei haftet dann nur der geschäftsführende Vorstand (i.d.R. 3 Personen.)

Gruß
Hermann
Hallo Hermann,

danke für Deine Antwort.

Nunja...das Problem ist, dass ich ein bestimmtes Projekt umsetzen will, die Umsetzung allerdings eine Vereinsgründung verlangt. Bei dem e.V. müsste ich ZU viele Leute involvieren, zumal mein Projekt dann unter Umständen sehr verwässert werden könnte und ich somit den Einfluss darauf verliere.

Alternativ halt der n.e.V.
Weitere Mitglieder sind auch, bis auf uns beide, nicht vorgesehen. Vorerst zumindest. Sollte es sich nach Plan entwickeln, könnte man über eine Eintragung im Vereinsregister nachdenken. Allerdings macht das erst Sinn, wenn sich das Konzept durchsetzt.

Wird bei dem n.e.V. dann überhaupt ein Vorstand gewählt?

Liebe Grüße
Mathias

Zusatz:

Hab gerad folgendes zur letzten Frage gefunden:

§ 26 Abs. 1 BGB regelt den Vorstandszwang.
Hier wird auch aufgeführt, dass in der Satzung die Vertretungsmacht beschnitten werden kann. (Betrifft sicher den e.V.)
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
30.01.2010
http://www.recht.de - forum

da wird ihnen geholfen ;)
30.01.2010
GbR und zu gemeinnützigen Zwecken schließt sich aus meiner Sicht aus.
30.01.2010
Original von starfire
GbR und zu gemeinnützigen Zwecken schließt sich aus meiner Sicht aus.


Aus meiner nicht.
Original von starfire
GbR und zu gemeinnützigen Zwecken schließt sich aus meiner Sicht aus.



Der n.e.V. ist keine GbR.
Er hat nur den Rechtsstatus einer GbR.
30.01.2010
Man kann auch sagen, ... ist einer GbR gleichzusetzen. Wie es im Innenverhältnis aussieht, ist vollkommen wurscht, im Außenverhältnis haftet jeder einzelne in voller Höhe, auch mit seinem Privatvermögen. Somit also immer der am meisten, bei dem auch was zu holen ist!
Zu empfehlen das Büchlein mt CD Rom "Mein Verein" vom Haufe Verlag.
So etwas muss man einfach haben und auch lesen wenn man einen Verein leitet.
Das habe ich als Geschafäftsführer des APPI e.V. schätzen gelernt. Man glaubt nicht, wie schnell durch ein falsche Formulierung, ein fehlender Tagesordnungspunkt etc. ein ganze Jahreshauptversammlung mit ihren Beschlüssen für nichtig erklärt werden kann. Gut bei 2 Personen scheint es nicht so dramatisch, aber die 15€ würde ich investieren, bevor Du hier fragwürdige Hilfen bekommst. Gibt´s natürlich auch von anderen Verlagen.
@ Mathias

Ich weiß nicht, ob Dir der Tip hilft, aber wir haben uns, weil uns e. V. zu kompliziert und kostenintensiv war, als korporatives (nicht zu verwechseln mit kooperativ) Mitglied an die AWO angeschlossen. Ist wie e. V.. Simpel und einfach und dient unserem gemeinnützigen Zweck.
Danke für den Buchtip, Thomas.. wenn es dann soweit ist, werd ich es mir sicher holen. Allein schon aus dem Grund, weil an kleinen Formfehlern so einiges scheitern kann.


Monique...kann man bei der AWO sein eigenständiges Projekt umsetzen? Das Problem ist dann allerdings, dass es komplett offiziell über die AWO läuft, oder?
@ Mathias

Nö, bei uns nicht. Das Konto ist zwar dort, aber mehr "Nachteile" haben wir nicht. Die AWO kann mit unserem Logo/Namen werben, aber auch das ist nicht schlimm. Wir wollen ja möglichst viele Leute bei uns erreichen.
Schau am besten mal, ob Du bei Dir in der Nähe jemanden ufindest. Du musst dann ne Art Vereinszweck festlegen und schriftlich fixieren. So ne Art Statut. Das wird dann im Ortsverband und später im Landesverband bestätigt. Das ist eigentlich alles.
Das Gute daran ist, dass wir halt über die AWO Spendenbescheinigungen ausstellen lassen können.
Original von Monique. l 2. großes MK-Treffen am 17.04.
@ Mathias

Nö, bei uns nicht. Das Konto ist zwar dort, aber mehr "Nachteile" haben wir nicht. Die AWO kann mit unserem Logo/Namen werben, aber auch das ist nicht schlimm. Wir wollen ja möglichst viele Leute bei uns erreichen.
Schau am besten mal, ob Du bei Dir in der Nähe jemanden ufindest. Du musst dann ne Art Vereinszweck festlegen und schriftlich fixieren. So ne Art Statut. Das wird dann im Ortsverband und später im Landesverband bestätigt. Das ist eigentlich alles.
Das Gute daran ist, dass wir halt über die AWO Spendenbescheinigungen ausstellen lassen können.


hm...deshalb will ich eigentlich auch nur den Weg über den Verein gehen... um ein öffentliches Spendenkonto anmelden und Spendenbescheinigungen ausstellen zu können.

Aber die Tatsache, dass bei dem Kontoempfänger ein anderer Name steht als bei dem betreffendem Projekt erkennbar, würde mich als Spender irritieren...deshalb will ich etwas schaffen, was alles aus einem Bereich kommt...
Du kannst - also wir haben das so gemacht - einen Verwendungszweck festlegen, der auf den Überweisungen steht. Klar, kann es erstmal zu Irritationen kommen. Wir haben jedoch festgestellt, dass diese verschwinden, wenn wir 2 oder 3 erklärende Sätze zum Warum dazu geben. Wir sind völlig eingeständig. Uns gibts nun schon 3 Jahre mit 2 Veranstaltungen pro Jahr. Es läuft gut und die Akzeptanz war von Anfang an da.
Gibt es eigentlich noch andere Wege, außer sich einem schon bestehenden Verein/Verband anzuschließen und selber einen zu gründen?

Was ist eigentlich mit einer "Stiftung"? Die haben ja ebenfalls volle Befugnisse. Ist das auch eine Art eingetragener Verein?
Mit weiteren Formen haben wir uns nicht eingehender beschäftigt. Immer dann, wenn Notarkosten aufkamen, haben wir für uns gesagt "Nö.". Ist halt alles ne Kostenfrage.
30.01.2010
Original von MathiasK - Photography & Retouching
Im Gegensatz zum e.V. wird der n.e.V. rechtlich als GbR angesehen, somit haftet "der Handelnde" persönlich (inkl. privates Vermögen). (§ 54 Satz 2 BGB)

Jetzt ergibt sich für mich folgende Frage. Wie wird "der Handelnde" definiert? Wenn ein Gründer aus irgendwelchen Rechtsgeschäften heraus Mist baut, ist er nach §54 haftbar. Wie sieht es in dem Moment mit dem zweiten Gründer aus? Kann er unter Umständen auch belangt werden, wenn er von der betreffenden Abwicklung keine Kenntnis hatte?

Zivilrechtliche (Haftungs-)Pflichten sind grundsätzlich von "Kenntnis" unabhängig - es gibt viele Konstellationen, in denen sich eine Haftungs- oder Zahlungspflicht allein aus der jeweiligen Rechtsstellung ergibt. Nimm nur die Gesellschafterhaftung für eine in Gründung befindliche GmbH etc.pp.

Kann man laut Satzung (Thema Vorstandregelung) bei dem n.e.V. festlegen, dass nur der ernannte Vorstand Rechtsgeschäfte abschließen darf?
Ich hab in Erinnerung, dass die Gesellschafter in einer GbR komplett gleichberechtigt sind...in allen Belangen...besteht da überhaupt die Möglichkeit der Rechtebeschränkung für den zweiten Gründer?
Vielleicht hat jemand mit dem Thema bereits Erfahrung. Freue mich auf Antworten.

Eine tragfähige Antwort kann Dir jeder Rechtsanwalt geben.

Alles andere wäre a) ziemlich gewagt und b) auch schon ziemlich dicht an der Grenze zur "unzulässigen Besorgung fremder Rechtsgeschäfte".

Die Sache ist aber sowieso vorn vornherein in dieser Form zum Scheitern verurteilt...

2 Leute beschließen einen nicht eingetragenen Verein (zu gemeinnützigen Zwecken) zu gründen.


1. "Gemeinnützigkeit" muß vom zuständigen Finanzamt anerkannt werden.
2. Um "Gemeinnützigkeit" zu erlangen, muß ein Verein bestimmte Anforderungen erfüllen.
3. Ein "gemeinnütziger Verein" muß jeden als Mitglied aufnehmen, der sich zu den Vereinszielen bekennt. Er ist nicht mehr frei darin, sich seine Mitglieder auszusuchen.
Original von Monique. l 2. großes MK-Treffen am 17.04.
Mit weiteren Formen haben wir uns nicht eingehender beschäftigt. Immer dann, wenn Notarkosten aufkamen, haben wir für uns gesagt "Nö.". Ist halt alles ne Kostenfrage.



Naja...wobei sich die Kosten, selbst bei einem e.V., im Rahmen halten... Satzungsbeglaubigung und Eintragung + Veröffentlichung unter 100 Euro...

und beim n.e.V. hat man sogar nur die Kosten für die Beglaubigung... tendenziell 20-30 Euro... das sollte stemmbar sein. ;)
Für uns waren 100 EUR schon zuviel. ;o) 90% der Mitglieder waren damals Studenten. :o)


Original von MathiasK - Photography & Retouching
[quote]Original von Monique. l 2. großes MK-Treffen am 17.04.
Mit weiteren Formen haben wir uns nicht eingehender beschäftigt. Immer dann, wenn Notarkosten aufkamen, haben wir für uns gesagt "Nö.". Ist halt alles ne Kostenfrage.



Naja...wobei sich die Kosten, selbst bei einem e.V., im Rahmen halten... Satzungsbeglaubigung und Eintragung + Veröffentlichung unter 100 Euro...

und beim n.e.V. hat man sogar nur die Kosten für die Beglaubigung... tendenziell 20-30 Euro... das sollte stemmbar sein. ;)[/quote]
Original von Monique. l 2. großes MK-Treffen am 17.04.
Für uns waren 100 EUR schon zuviel. ;o) 90% der Mitglieder waren damals Studenten. :o)


nunja...bei mindestens 7 benötigen Gründern, sind es plötzlich nur noch 14,00 Euro pro Person. ;)

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