Geltendes Hausrecht für Composings - ACHTUNG! Bildbearbeiterregel! 1

04.02.2010
WICHTIGE INFO FÜR ALLE BILDBEARBEITER
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HENDRIK SIEMENS als Admin dieser Seite weist hiermit auf eine geltende MK-interne Regelung hin. KLICK ZUM REGELTEXT

Keine Composings mit nicht freigegebenen Werken anderer Künstler.

Hierbei gibt es juristisch betrachtet die Schöpfungshöhe, die beschreibt:
Als Schöpfungshöhe (auch: Gestaltungshöhe, Werkhöhe) wird im Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland das Maß an Individualität (persönlicher geistiger Schöpfung) in einem Produkt geistiger Arbeit bezeichnet. Es entscheidet darüber, ob ein „Werk“ vorliegt und insofern Urheberrechte bestehen können. In der Praxis wird der Begriff vor allem als Ja/Nein-Option verwendet: Schöpfungshöhe muss gegeben sein, um einem solchen Produkt Werkcharakter und damit Urheberrechtsschutz zusprechen zu können, mangelnde Schöpfungshöhe begründet dagegen Gemeinfreiheit. Die Schöpfungshöhe stellt als notwendige Bedingung sozusagen die Untergrenze des Urheberrechtsschutzes dar.

SIEHE WIKIPEDIA - KLICK MICH MAL

Leider schätzen manche Bildbearbeiter ihre künstlerischen Fähigkeiten falsch ein.
Darum gilt hier das Hausrecht.
Wir akzeptieren von nun an keine Bilder mehr, die nicht freigegebene Werke anderer Künstler beinhalten.

Keine Monalisa mit reinretuschiertem anderen Gesicht.
Keine einmontierten Bilder zeitgenössischer und nostalgischer Künstler, sobald diese klar zu erkennen sind.
Keine Heidi Klum mit neuem Hintergrund auf Omas Lieblingssessel.

Dazu gehören auch die Cover von Zeitschriften, diese Labels sind geschützt.

Wir möchten darauf hinweisen und hoffen, daß jeder seine Bilder auf diese Regelung hin prüft und gegebenenfalls löscht.
Wenn Zweifel da sind, fragt bei einem Moderator (NICHT Freischalter!!) nach.


Danke für Eure Hilfe.

Das Mk-Moderatoren-Team

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