Sanssouci darf kostenlos fotografiert werden 51

[gone] Abgemeldet
20.05.2011
Dann dürften hier also keine Fotos aus TFP-Shootings hochgeladen werden, bei denen es vertraglich untersagt wäre sie kommerziell zu nutzen (oder anderen zur kommerziellen Nutzung zu überlassen)?

Gersade wenn man als Fotograf Mitglied in Verwertungsgesellschaften ist, die einem für im Web veröffentlichte Fotos (anteilig, prozentual) Geld ausschütten, wäre eine "umkommerzielle" Netzung gänzlich unmöglich.

Original von TomRohwer
[quote]Original von Dorfstudio
Wenn hier unzählige Fotos aus Shootings mit solchen, kommerzielle Verwendung untersagenden, TFP-Verträgen raufgelsen werden - dann müsste die MK als unkommerzielle Seite angesehen werden .

???

Die MK ist eine gewerblich betriebene Internetseite, weil sie auf Dauer angelegt ist und mit ihr Geld verdient wird.

So simpel ist das.

Kann man schon im Impressum der MK erkennen: USt-ID Nummer: DE202152387[/quote]
21.05.2011
Original von Dorfstudio
Dann dürften hier also keine Fotos aus TFP-Shootings hochgeladen werden, bei denen es vertraglich untersagt wäre sie kommerziell zu nutzen (oder anderen zur kommerziellen Nutzung zu überlassen)?

Das ist ja nun unabhängig von "TfP" oder "Nicht-TfP", sondern hängt allein von den Vertragsbedingungen ab...

Die eigentliche Frage wäre doch aber: wer nutzt? Die MK? Oder der Sedcard-Inhaber?

Auch wenn Du eine völlig private Website, ohne Bannerwerbung, ohne jede Gewinnabsicht erstellst und dort Deine Fotos zeigt, verdient der Betreiber des Webservers mit seinem Unternehmen ja durchaus trotzdem Geld. Wird Deine Website dadurch "kommerziell"?

Gersade wenn man als Fotograf Mitglied in Verwertungsgesellschaften ist, die einem für im Web veröffentlichte Fotos (anteilig, prozentual) Geld ausschütten, wäre eine "umkommerzielle" Netzung gänzlich unmöglich.

Wieder völlig andere Baustelle.

Die VG Bild zieht für den Urheber Nutzungsabgaben ein, die dem Urheber qua Gesetz zustehen, die aber nur über die VGs eingezogen werden können.

Der VG gegenüber abgabepflichtig sind auch Nutzer, die selbst völlig "nicht-kommerziell" handeln. Beispiel: GEMA-Abgaben werden auch dann fällig, wenn es sich um eine reine non-profit Wohltätigkeitsveranstaltung handelt.

Auf die VG-Ansprüche kann der Urheber rechtlich gar nicht im Voraus verzichten, das ist unmöglich. Insofern hat jeder Fotograf, sobald er seine Fotos in bestimmter Weise veröffentlicht, automatisch immer bestimmte Ansprüche über die VG.

Daß man den ganzen Klumpatsch von vornherein vermeidet, wenn man auf so dusselige Vertragsklauseln wie "keine kommerzielle Nutzung" einfach verzichtet, ist völlig klar. Wie Gerichte da im Zweifelsfall entscheiden würden, steht in den Sternen - zumal es sich ja meist nur um Minibeträge handelt. Wer da auf Nummer sicher gehen will, muß es halt präzise bis ins letzte Detail ausformulieren und darauf hoffen, daß er nicht irgendwas übersieht.
[gone] Abgemeldet
21.05.2011
Demnach wäre einem Urheber, da er schon den Snspruch auf Ausschüttung der VG besitzt, garnicht möglich einen Vertrag aufzusetzen der ihm "kommerzielle Nutzung" untersagt. Es sei denn er veröffentlicht seine Bilder absolut nirgends.
21.05.2011
Original von Dorfstudio
Demnach wäre einem Urheber, da er schon den Snspruch auf Ausschüttung der VG besitzt, garnicht möglich einen Vertrag aufzusetzen der ihm "kommerzielle Nutzung" untersagt. Es sei denn er veröffentlicht seine Bilder absolut nirgends.

1. Jeder Urheber hat Anspruch auf Ausschüttungen der VG Bild, VG Wort, GEMA usw., wenn von ihm geschaffene Werke in bestimmter Weise genutzt werden und er der jeweiligen Verwertungsgesellschaft beitritt und sie mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. (Was jedermann tun kann, und was kein Geld kostet.)

2. Ich weiß nicht, wie Du jetzt auf diese Idee kommst. Ich sehe dafür jedenfalls keine Grundlage.
[gone] Abgemeldet
21.05.2011
Wenn man als Urheber Anspruch auf Ausschüttungen für seine im Web veröffentlichten Bilder hat - dann wäre es eigentlich unmöglich Bilder im Web "unkommerziell" zu veröffentlichen - weil man Anspruch auf dafür Geld dann per se schon hätte (auch wenn es wenig wäre).

(es geht mir um die Frage ob man heute überhaupt als Fotograf "unkommerziell" sein könnte - und um die Sinnlosikeit dies in Verträgen festzulegen)

Um Ontopic zu bleiben: Von Sanssouci könnte dann auch niemand "unkommerziell" Fotos ins Web stellen.
21.05.2011
Natürlich kannst Du weiterhin als Urheber nicht kommerziell veröffentlichen.

Anspruch und Kohle entstehen doch erst bei Nutzung/Kauf durch Dritte.
[gone] Abgemeldet
21.05.2011
Nein - wenn man Bilder ins Web stellt hat man bereits Anspruch darauf als Urheber (verdient, zwar wenig, Geld damit)
21.05.2011
Wenn ich selber meine eigenen Bilder ins Netz stelle, habe ich Geld verdient?

Genial, ich geh sofort knipsen.

Perpetuum mobile für Fotografen, warum ist das nur noch keinen aufgefallen?
21.05.2011
Die letzte Hauptversammlung der VG Bild-Kunst hat da ein paar Änderungen beschlossen - eine rein elektronische Veröffentlichung reicht zukünftig nicht mehr für eine Ausschüttung ...
[gone] Abgemeldet
21.05.2011
Keinem aufgefallen trifft hier absolut nicht zu. (ich bin nicht der einzige der das hier weiß)
[gone] Abgemeldet
21.05.2011
Werden denn nicht Fotos in Zukunft immer mehr in Web Medien veröffentlicht? - Print ist doch im Rückgang begriffen.


Original von monochromatic
Die letzte Hauptversammlung der VG Bild-Kunst hat da ein paar Änderungen beschlossen - eine rein elektronische Veröffentlichung reicht zukünftig nicht mehr für eine Ausschüttung ...

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