Impressum ein Muss bei ner Modelhomepage? 10
#2Report
[gone] Bas Em
06.04.2010
Original von goe37073 (wieder Termine frei: ab Ende Mai)
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum#Rechtslage_in_.C3.96sterreich
Dankeschön. Das heisst jetzt? :D
#3Report
06.04.2010
Original von Bas Em
Dankeschön. Das heisst jetzt? :D
Damit sind die Impressumspflichten innerhalb der EU weitgehend harmonisiert
#4Report
[gone] Frau_K
06.04.2010
Kurzgefasst aus dem ECG zitiert:
"(1) Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:
1. seinen Namen oder seine Firma;
2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;
3. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;
4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht;
5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;
6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;
7. sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(2) Sofern in Diensten der Informationsgesellschaft Preise angeführt werden, sind diese so auszuzeichnen, dass sie ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen und zuordnen kann. Es muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet sind (Bruttopreise) oder nicht. Darüber hinaus ist auch anzugeben, ob Versandkosten enthalten sind.
(3) Sonstige Informationspflichten bleiben unberührt."
Das gilt auch für Österreich, da es für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt. Das Gesetz ist weitest gehend in allen Ländern angeglichen worden, bis auf ein paar Ausnahmen.
"(1) Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:
1. seinen Namen oder seine Firma;
2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;
3. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;
4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht;
5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;
6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;
7. sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(2) Sofern in Diensten der Informationsgesellschaft Preise angeführt werden, sind diese so auszuzeichnen, dass sie ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen und zuordnen kann. Es muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet sind (Bruttopreise) oder nicht. Darüber hinaus ist auch anzugeben, ob Versandkosten enthalten sind.
(3) Sonstige Informationspflichten bleiben unberührt."
Das gilt auch für Österreich, da es für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt. Das Gesetz ist weitest gehend in allen Ländern angeglichen worden, bis auf ein paar Ausnahmen.
#5Report
[gone] www.trash-pixel.de
06.04.2010
Du bist auf der sicheren Seite, wenn ... :
der Name vollständig angegeben wird
die Adresse vollständig angegeben wird
-> Nun wirst Du als Modell schon die Krise bekommen ...
die Emailadresse angegeben wird (am besten per "mailto:" also klickbar)
-> eine klickbare Grafik ist hier grenzwertig! wegen der Barrierefreiheit ...
die Telefonnummer oder alternativ ein Kontaktformular
(EU-Gerichtshof führte dazu aus, dass eins von beiden da sein soll, das Kontaktformular aber auch nur, wenn innerhalb eine angemessenen Zeit reagiert wird, Pi mal Daumen 2 Stunden)
eine Faxnummer wenn vorhanden
eine Umsatzsteuer-ID wenn vorhanden
-> Steuernummer hat im Impressum nichts zu suchen ...
und die Eintragungsnummern in den verschiedenen Verbänden ect ...
der Name vollständig angegeben wird
die Adresse vollständig angegeben wird
-> Nun wirst Du als Modell schon die Krise bekommen ...
die Emailadresse angegeben wird (am besten per "mailto:" also klickbar)
-> eine klickbare Grafik ist hier grenzwertig! wegen der Barrierefreiheit ...
die Telefonnummer oder alternativ ein Kontaktformular
(EU-Gerichtshof führte dazu aus, dass eins von beiden da sein soll, das Kontaktformular aber auch nur, wenn innerhalb eine angemessenen Zeit reagiert wird, Pi mal Daumen 2 Stunden)
eine Faxnummer wenn vorhanden
eine Umsatzsteuer-ID wenn vorhanden
-> Steuernummer hat im Impressum nichts zu suchen ...
und die Eintragungsnummern in den verschiedenen Verbänden ect ...
#6Report
[gone] Bas Em
06.04.2010
Vielen Dank an alle!
#7Report
06.04.2010
Dass eine Emailadresse klickbar sein muss ist wohl kaum gesetzlich vorgeschrieben.
#8Report
06.04.2010
Original von Satyr [GothicModels.net]Stimmt. Hat auch keinereiner behauptet.
Dass eine Emailadresse klickbar sein muss ist wohl kaum gesetzlich vorgeschrieben.
VLG: Manni
#9Report
[gone] www.trash-pixel.de
06.04.2010
Original von Satyr [GothicModels.net]Sorry, dass ich nochmals einhake ... als ich Anfang des Jahres einen Kurs auf der VH besuchte für Webdesigner wurde unter anderem auch die rechtliche Seite besprochen. Der Dozent legte Fälle vor, in denen die "Beklagten" Prozesse verloren, weil die Adresse nicht klickbar war ... man ging davon aus, dass somit die "unmittelbare Erreichbarkeit" nicht gegeben sei, da nicht jeder fähig ist eine Adresse zu kopieren und im Emailclient einzufügen.
Dass eine Emailadresse klickbar sein muss ist wohl kaum gesetzlich vorgeschrieben.
Ok ... ich dachte mir meinen Teil dazu ...
Ja du hast Recht, es ist nicht vorgeschrieben, aber auch wurden schon Leute verurteilt verurteilt weil es eine Grafik war die technisch nicht angezeigt werden konnte ... also, ist es "geschickt" wenn man es klickbar macht ...
#10Report
Topic has been closed
Der Titel verrät eigentlich schon alles!
Ich bin gerade dabei, meine eigene Website zu erstellen und mir wurde nun gesagt, dass die Seite ein Impressum beinhalten muss. Allerdings bezog sich das auf Deutschland.
Nun, ich komme aus Österreich und jetzt weiss ich nicht, ob ich jetzt auch ein Impressum drin haben muss.
Was macht das denn aus? Meine Website ist sozusagen ein ganz, ganz schön gemachtes Fotoalbum, ich biete ja sozusagen keine Preise darin an, ausser ein Kontakformular für etwaige Bookings, etc ...
Die Sache ist die, ich möchte nicht meine ganzen Daten öffentlich machen, darum hab ich auch meine Domain über nen Proxy registrieren lassen, weil ich einfach keine Lust hab, dass irgendwer per whois meine kompletten Daten sieht.
Kann mich jemand aufklären, bzw. wenn es dringend notwendig ist, welcher Text in das Impressum reinkommt? Woher ich diesen Text auch auf Englisch bekomme?
vielen Dank im Vorraus.
Basem