Beitrag mit Dr. Daniel Kötz zum Fotorecht bei PLANETOPIA 14

31.05.2010
Hallo,

für alle, die's nicht gesehen haben - hier der Link zum Beitrag:

http://www.planetopia.de/magazin/news-details/datum/2010/05/30/fotos-im-netz-wie-schnell-die-rechte-dritter-verletzt-werden-koennen.html

Viele Grüße,
Daniel Kötz
[gone] Kristina Bode
31.05.2010
Die Caro Cute...das ist ja cool - danke für den Beitrag!
31.05.2010
...danke für den professionelleren Link!
;-))


Original von Dr. Daniel Kötz
...danke für den professionelleren Link!
31.05.2010
Gut gemacht, die Sendung. Sehr informativ.
Bei dem Gebäude hätte ich Bedenken gehabt. Ein normaler Fußgänger hat kein Tele und sieht ein Haus anders.
VG Ernst
NS: Das Landschaftsfoto wird auf der Übersicht mit den vier Bildern jeweils seitenverkehrt gezeigt. Pfusch beim Fernsehen, beeinträchtigt jedoch den Informationsgehalt nicht.
31.05.2010
5100,- für die unerlaubte Veröffentlichung im Internet! Ein stolzer Preis! Wie sieht das wohl im Printbereich mit hoher Auflage aus? Ist das realistisch oder treibt man so nur das eigene Honorar in die Höhe! Ist eigentlich jedes Haus nur ein "Haus", das jeder in beliebiger Form veröffentlich darf oder gibt es da nicht vielleicht Ausnahmen?
Netter Beitrag............

PieJay
31.05.2010
ein extrem gut gemachter Beitrag. Sehr informativ und nicht so übertrieben wie in vielen solcher Shows.
31.05.2010
Mich würde etwas sehr interessieren, vielleicht lässt es sich hier im Forum klären?
Und zwar was ist, wenn das Foto zwar 1:1 genutzt wird, aber trotzdem nicht mehr als Foto zu erkennen ist?

Beispiel: Eine Hauswand ist bemalt. Ich fotografiere nur das Bild auf der Wand. Dieses drucke ich auf T-Shirts in meinem Versandhandel, so dass es nicht mehr aussieht, als wäre es mal an dem Haus gewesen.

Darf ich das und wie verhält es sich, wenn ich unter das Bild auf dem T-Shirt schreibe, wo es aufgenommen wurde?
31.05.2010
Original von netAction
Mich würde etwas sehr interessieren, vielleicht lässt es sich hier im Forum klären?
Und zwar was ist, wenn das Foto zwar 1:1 genutzt wird, aber trotzdem nicht mehr als Foto zu erkennen ist?

Beispiel: Eine Hauswand ist bemalt. Ich fotografiere nur das Bild auf der Wand. Dieses drucke ich auf T-Shirts in meinem Versandhandel, so dass es nicht mehr aussieht, als wäre es mal an dem Haus gewesen.

Darf ich das und wie verhält es sich, wenn ich unter das Bild auf dem T-Shirt schreibe, wo es aufgenommen wurde?

ich würde sagen, dass das keine freie nutzung ist, sondern du illegal ein kunstwerk vervielfältigst. unabhängig davon, ob dabei steht, wo es aufgenommen wurde.
31.05.2010
Ein Haus ist auch architektonische Kunst, und da wurde im Film gesagt, dass es erlaubt ist, so lange ich mich wie ein Fußgänger bewege und es an der Straße steht.

Original von Henning Zachow *Schmetterlinge :)*
[quote]Original von netAction
Mich würde etwas sehr interessieren, vielleicht lässt es sich hier im Forum klären?
Und zwar was ist, wenn das Foto zwar 1:1 genutzt wird, aber trotzdem nicht mehr als Foto zu erkennen ist?

Beispiel: Eine Hauswand ist bemalt. Ich fotografiere nur das Bild auf der Wand. Dieses drucke ich auf T-Shirts in meinem Versandhandel, so dass es nicht mehr aussieht, als wäre es mal an dem Haus gewesen.

Darf ich das und wie verhält es sich, wenn ich unter das Bild auf dem T-Shirt schreibe, wo es aufgenommen wurde?

ich würde sagen, dass das keine freie nutzung ist, sondern du illegal ein kunstwerk vervielfältigst. unabhängig davon, ob dabei steht, wo es aufgenommen wurde.[/quote]
31.05.2010
das nennt sich panoramafreiheit

Maßgeblich ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
„(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“

Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten.

Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang. Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen, nicht dagegen beispielsweise ein U-Bahnhof oder eine Bahnhofshalle.

lg

ralf
03.06.2010
Die Antwort von Ralf trifft zu, ihr ist nichts hinzuzufügen!

Gruß,
Daniel Kötz
03.06.2010
Alles klar, vielen Dank für die Auskunft in diesem Detail.

Den Film mit dir und Caro Cute finde ich klasse. Ich würde bei Bedarf zu dir gehen.

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