verischerungspflicht selbstständiger 5

01.06.2010
vielleicht hat ja jmd von euch ahnung.....

ne bekannte ist coach in einer privaten einrichtung auf selbständigenbasis. sie erhält einen honorar für geleistete stunden.

nun besteht für sie versicherungspflicht. sie beschäftigt jedoch noch zwei hilfskräfte als einmal 220 € und als 240€ job.... in der summe macht des nach adam riese 460€.

meine frage ist nun, ob sie unter zusammenziehung beider beschäftigter unter die ausnahmeregelung des § 2 Abs. I Nr. 1 SGB VI fällt.....

ich weiß, es ist sehr speziell.... aber außer ner informationsbroschüre der dt. rentenversicherung find ich nix.... und auf den "feind" verlass ich mich nicht.....

mein bauchgefühl sagt mir, dass nicht zusammengerechnet werden kann.....
01.06.2010
kommen mitarbeiter (ganz gleich ob mini-jober oder angestellte) > kommen kosten

> mini-jober - pauschale versicherung bei der abrechnung (siehe auch http://www.minijob-zentrale.de - knappschaft)
hier einsehbar versicherungs-, beitrags- und melderecht (pflicht)

> entsprechende kosten zur erstellung der abrechnungen und meldungen - steuerberater

> gesetzliche unfallversichung und berufsgenossenschaft (je nach art des unternehmens z.b. die vbg oder druck+papier etc)

...
01.06.2010
§ 2 Selbständig Tätige

Versicherungspflichtig sind selbständig tätige

1. Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit
regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,

es geht um die selbständige selber nicht um ihre beschäftigten.....
Zwischen ihrer möglichen Versicherungspflicht (welche meist Du konkret?) und den Minijobbern besteht kein Zusammenhang.
Das es eigentlich keine Gestaltungsspielräume gibt, kann man den "Feind" durchaus fragen.
01.06.2010
Original von Wolfgang Blachnik
Zwischen ihrer möglichen Versicherungspflicht (welche meist Du konkret?) und den Minijobbern besteht kein Zusammenhang.
Das es eigentlich keine Gestaltungsspielräume gibt, kann man den "Feind" durchaus fragen.


also.... die bekannte ist nach dieser ziffer grundsätzlich versicherungspflichtig.....

diese pflicht entfällt, wenn versicherungspflichtige arbeitnehmer beschäftigt werden.... nach dem genauenn wortlaut also mindestens eine person, die 401 € verdient.... die frag die sich nun stellt, was passiert, wenn zwei personen unter 400€ beschäftigt werden, die jedoch in der summe 401€ übersteigen.... trifft dann die regelung der versicherungsfreiheit zu oder nicht?

verständlicher? ich hoffe.....

Topic has been closed