Firmen drohen satte Nachzahlungen 9

23.06.2010
Wer schon immer den Untergang des Abendslandes heraufziehen sah, wird sich bei diesem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel bestätigt sehen. Das Gericht stufte vergangenen Herbst Dieter Bohlen als Künstler ein (Az: B3 KS 4/08). Bohlens Sätze in der RTL-Sendung Deutschland sucht der Superstar wie »Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein befreiter Furz« sind nach höchstrichterlicher Entscheidung kein Ausweis von Expertentum, wobei man Bohlen eine profunde Kenntnis auf dem Fachgebiet der Proktologie nicht absprechen kann. Sie seien vielmehr Teil des Unterhaltungskonzepts dieser Sendung - also Kunst. Mit der Folge, dass RTL gegen die beklagte Künstlersozialkasse (KSK) eine Schlappe einstecken und für die »Jurymitglieder« der beliebten Sendung Beiträge zur KSK von 173.500 Euro zahlen musste. So weit, so schlecht für die Kunstszene. Nicht aber für die Deutsche Rentenversicherung.

Diese Behörde fahndet derzeit verstärkt nach weiteren »Künstlern«, die von Firmen beauftragt wurden, ohne dass die Auftraggeber Beiträge zur KSK abgeführt haben. Das können Webdesigner, Grafiker, Fotografen, Layouter oder Texter sein, die selbständig sind und regelmäßig im Auftrag von Firmen arbeiten. Mitglied der KSK müssen diese nicht einmal sein, der Beitrag von 3,9 Prozent des Rechnungsbetrags ist dennoch fällig, warnt die Essener Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner. Der klassische Fall: Ein Einzelunternehmer erstellt für eine Firma die Website. Für diese Leistung könnte unter Umständen eine Abgabe für die KSK fällig sein.

Apropos Untergang des Abendlandes: Solange staatliche Behörden auf schöpferisch-kreative Weise brach liegende Quellen erschließen, muss man sich - trotz Bohlen und RTL - keine Sorgen über unsere Hochkultur machen.

Quelle: Chefredakteur Martin Fryba (CRN)

Das kann ja noch lustig werden.....;)
[gone] User_6449
23.06.2010
Das war schon immer so und ist nichts neues ...

Viele Grüße
Peter
[gone] Tom van Achaim
23.06.2010
...und wird sich auch nie ändern.

Als Auftraggeber Aufträge nicht an natürliche Personen, sondern an juristische (wie GmbH) vergeben. Schon ist man das Problem KSK (ja, das ist ein Problem) los.

tom
23.06.2010
Sowas von falsches Geblubber......

Dann hat die auftragnehmende GmbH für ihre angestellten "Künstler" den Beitrag am Arsch und ist per Gesetz verpflichtet, diesen an den Auftraggeber weiterzuberechnen.
Also keine Kosten gespaart, nur den Aufwnd für die Anmeldung.

Wer als GmbH den Beitrag nicht mit einkalkuliert und so später aus eigener Tasche bezahlen muss, ist dann selber schuld..

Rolf Hellmeier



Original von Tom van Achaim
...und wird sich auch nie ändern.

Als Auftraggeber Aufträge nicht an natürliche Personen, sondern an juristische (wie GmbH) vergeben. Schon ist man das Problem KSK (ja, das ist ein Problem) los.

tom
23.06.2010
Dieter wer?
[gone] Tom van Achaim
23.06.2010
Original von Rolf Hellmeier
Sowas von falsches Geblubber......

Dann hat die auftragnehmende GmbH für ihre angestellten "Künstler" den Beitrag am Arsch und ist per Gesetz verpflichtet, diesen an den Auftraggeber weiterzuberechnen.
Also keine Kosten gespaart, nur den Aufwnd für die Anmeldung.

Wer als GmbH den Beitrag nicht mit einkalkuliert und so später aus eigener Tasche bezahlen muss, ist dann selber schuld..

Rolf Hellmeier



[quote]Original von Tom van Achaim
...und wird sich auch nie ändern.

Als Auftraggeber Aufträge nicht an natürliche Personen, sondern an juristische (wie GmbH) vergeben. Schon ist man das Problem KSK (ja, das ist ein Problem) los.

tom
[/quote]

Nein, eben nicht. Lies doch mal nach.

Tom
23.06.2010
Original von Rolf Hellmeier
Sowas von falsches Geblubber......

Dann hat die auftragnehmende GmbH für ihre angestellten "Künstler" den Beitrag am Arsch und ist per Gesetz verpflichtet, diesen an den Auftraggeber weiterzuberechnen.
............



jetzt wirds ja immer toller .... das Gesetz zeigst mir mal :-)
[gone] Nasty World Media
23.06.2010
@Tom van Achaim:

Rolf jat das völlig korrekt beschrieben.

Wenn man einer GmbH einen Auftrag gibt der künstlerische Tätigkeiten enthält muss die GmbH für diesen Teil den Beitrag abführen.

Und natürlich wird sie diese Kosten in ihre Kalkulation eingehen lassen.
Eine gesetzliche Pflicht dazu diese Kosten weiter zu berechnen gibt es natürlich nicht. ;)


Gruß
Nasty
30.06.2010
Das ist vielleicht nicht juristisch sicher, aber mein Wissen ist, dass die GmbH keine Beiträge bezahlt, sofern sie nicht selbst selbständige Künstler beauftragt.

Im Falle meiner GmbH hat der Hinweis genügt, dass wir unsere kreativen Dinge wie Fotos, Layouts etc. selbst erstellen. Das ging ein paarmal hin und her und dann war Ruhe. Allerdings haben wir selbst nie kreative Dienstleistungen angeboten, sondern redaktionelle.

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