hausmeisterkosten???? 13

17.09.2010
hey, vielleicht kann mir mal jmd weiterhelfen....

hab grad nebenkostenabrechnung durchgeschaut....

soweit so gut....

der hausmeister schlägt mit ca. 22 € pro arbeitstag zu buch..... der witz.... des ist ne firma die 1-2 mal pro woche kommt.... da wird halt geputzt.... des is normal?

google hat mir leider nix brauchbares hinsichtlich durchschnittszahlen ausgespuckt... vielleicht weis ja einer von euch mehr.....
17.09.2010
Hm....ich kenne es nur so, dass Reinigungskosten auf die mtl Mietnebenkosten umgelegt werden, die aber eben mit der mtl Miete abgegolten wird. Z.Bsp. mit 10€ im Monat, so ist es bei meinem Sohn, der konnte es sich aussuchen, ob er die Haustreppe selbst reinigen, oder die 10€ zahlen will.
[gone] Hermann Klecker
17.09.2010
Ja, das geht.

22€ pro Tag entspricht ja 660€ im Monat.

Halte ich für realistisch für einen Hausmeisterdienst mit Hausflurreinigung, Winterdienst, kleinen Wartungen, Laub entfernen, Hof fegen, Handwerker beaufsichtigen, Müll vor die Tür bringen und dann die Tonnen wieder zurück, ...

Nur echte Reparaturen darf der Dienst nicht machen bzw. nicht über diese Kostenposition abrechnen. Reparaturen sind nicht Umlagefähig.
17.09.2010
Die Kosten für Hausmeister in der Nebenkostenabrechnung ist normal. 22 Euro klingt nicht so viel (110 Euro pro Woche), zumindest wenn das nicht nur dein Anteil ist.
Immerhin kannst Du das als haushaltsnahe Handwerksleistung zu 25% von der Steuer absetzten. So bekommst Du wenigstens einen Teil wieder.

Schönen Gruß
Andreas
17.09.2010
Original von Anpix
..............
Immerhin kannst Du das als haushaltsnahe Handwerksleistung zu 25% von der Steuer absetzten. So bekommst Du wenigstens einen Teil wieder.

Schönen Gruß
Andreas


Aber nur mit ganz viel Glück - ansonsten solltest du mal GENAU nachlesen was im Gesetz steht. Jeder Finanzbeamte, der genau arbeitet wird dir das rausstreichen.

Der Betrag an sich ist absolut in Ordnung wenn es sich um reine Hausmeistertätigkeiten und nicht um Reparaturen handelt! Ixh kenne das auch höhere Beträge.
17.09.2010
HUHU!
Ich konnte als "haushaltsnahe Handwerksleistungen" nur Sachen absetzen, fuer die ich eine Rechnung habe und die Überweisung des abgerechneten Betrages nachweisen kann... Also z.B. Schornsteinfegerkosten (wir haben ein Haus). Aber ich wuerd's mal ansetzen, mehr als streichen kann das Finanzamt nicht...
Gruessle Kirstin
Ob der Preis gerechtfertigt ist kann mam doch erst abschätzen, wenn mal weiß wieviele Parteien sich einen Hausmeister teilen. Und wenn das dann mehrere sein sollten.... ui, ich fänd das sehr heftig und würde es prüfen lassen. hast du ein Haus gemietet... ja dann ist das ev. real. Was mir noch aufstoßen würde ist, dass er jeden Tag berechnet obwohl er nur einmal die Woche kommt?... oder hab ich das falsch verstanden?
17.09.2010
22€ für dich alleine pro tag ?
[gone] www.trash-pixel.de
17.09.2010
Ein pauschaler Betrag ist unzulässig
Mietervereine und Gerichte gehen von max. 70 Cent je Quadratmeter aus als Kosten für den Hausmeister ...
Ergebnis Tante Google

BGH-Urteil 20.02.2008 Az. VIII ZR 27/07:

Nach diesem Urteil dürfen Vermieter auf der Nebenkosten Abrechnung keinen pauschalen Betrag für Hausmeistertätigkeiten erheben. Es muss detailliert aufgeschlüsselt werden, welche Arbeiten vom Hausmeister erledigt wurden und nicht jede Tätigkeit des Hausmeisters darf dabei dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Nach dem Bundesgerichtshof sind arbeiten des Hausmeisters für die Instandsetzung, Instandhaltung und die Verwaltung des Wohnhauses nicht umlagefähig.

Der Mieter muss in der Nebenkosten Abrechnung genau nachvollziehen können, für welche Aufgaben des Hausmeisters er bezahlen soll. Nach dem Bundesgerichtshof ist ein pauschaler Abzug nicht zulässig.

Der vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelte Fall gewann der Mieter, der sich gegen eine Nebenkosten Abrechnung gewehrt hatte. In dieser Abrechnung wurden 10 Prozent der Hausmeisterkosten als nicht umlagefähig pauschal abgezogen.

Die Richter sahen dies als nicht ausreichend und sehen den tatsächlichen Aufwand des Hausmeisters für die jeweiligen Arbeiten als entscheidend an. Selbst eine Beschreibung der Aufgaben im Hausmeistervertrag sind lediglich ein Indiz und der Vermieter muss im Streitfall vor Gericht den Umfang der umlagefähigen Arbeiten nachweisen.

Kosten für einen Hausmeister oder einen Hauswart können nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung prinzipiell auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Hierbei geht der Gesetzgeber allerdings davon aus, dass der Hausmeister oder Hauswart "klassische" Tätigkeiten wie die Flurreinigung, das Schneeschippen oder die Gartenpflege übernimmt, mit einem Wort: das Gebäude "in Ordnung" hält.

Oftmals ist der Hausmeister oder Hauswart allerdings in gänzlich anderen Bereichen beschäftigt: So wird er beispielsweise oftmals auch kleinere Reparaturen im Haus ausführen oder Verwaltungsarbeiten wie die Betreuung von Mieterwechseln oder die Kommunikation mit öffentlichen Einrichtungen wie Müllabfuhr etc. übernehmen. Weder für die Kosten für Reparaturen, noch für diejenigen von Verwaltungsarbeiten muss der Mieter aufkommen.

Dies gilt selbst dann, falls etwas Entsprechendes im Mietvertrag vereinbart sein sollte. Eine derartige Vereinbarung ist nämlich unwirksam. Der Vermieter hat von vornherein den Teil der Hausmeister- oder Hauswartkosten, der auf derartige Tätigkeiten entfällt, herauszurechnen und bei der Berechnung des Nebenkostenanteils des Mieters außer Acht zu lassen.
Für den Vermieter kann diese Berechnung schwierig werden, wenn der Hausmeister oder Hauswart nicht Buch darüber geführt hat, welchen Anteil seiner Arbeitszeit er für "klassische" Tätigkeiten aufgewandt hat, welchen hingegen für Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten. Der Vermieter muss sich notfalls mit einer realistischen Schätzung behelfen
[gone] Hermann Klecker
18.09.2010
@Trash,

das wurde ja schon geschrieben, nur kürzer und verstänldicher.

In ihrem Fall geht es um eine externe Firma. Natürlich wird der Vermieter die Tätigkeiten, die Gegenstand des Auftrags sind, darlegen können.

Und diese Kosten können 1:1 umgesetzt werden.


Der von Dir zitierte Text bezieht sich höchstwahrscheinlich auf einen Fall, in dem ein Hausmeister bei der Verwaltung angestellt ist. Dann ist es etwas schwieriger für die Verwaltung, klar darzulegen, welche Teile der Hausmeisterkosten auf Reparaturen und welche auf den normalen Betrieb entfallen. Die Betriebskosten sind umlagefähig, Instandhaltungen nicht.

Wenn eine Verwaltung das sauber trennt, z.B. weil ein Hausmeister grundsätzlich keine Reparaturen macht sondern dafür immer einen Handwerker bestellt und den beaufsichtigt, dann braucht sie das auch nicht weiter aufzulisten, dann die Abgrenzung ist ja gegeben. Aber das ist eine andere Situation als die der TO und deshalb ist das hier einfach nicht relevant.
18.09.2010
Original von shadowshooter
hey, vielleicht kann mir mal jmd weiterhelfen....

hab grad nebenkostenabrechnung durchgeschaut....

soweit so gut....

der hausmeister schlägt mit ca. 22 € pro arbeitstag zu buch..... der witz.... des ist ne firma die 1-2 mal pro woche kommt.... da wird halt geputzt.... des is normal?

google hat mir leider nix brauchbares hinsichtlich durchschnittszahlen ausgespuckt... vielleicht weis ja einer von euch mehr.....



wenn du hier einen vernünftigen Rat erwartest, solltest du schon die details posten. Besser du gehst zum mieterverein wenn es sich um eine Mietwohnung handelt oder zum haus-und Grundbesitzer Verein, wenn es sich deine eigentumswohnung handelt. da bekommst du vernünftige Hilfe. alles andere hier ist ein Rathaus.
[gone] www.trash-pixel.de
18.09.2010
Original von Hermann Klecker
Der von Dir zitierte Text bezieht sich höchstwahrscheinlich auf einen Fall, in dem ein Hausmeister bei der Verwaltung angestellt ist.
Spielt keine Rolle ob externe Firma oder angestellter Hausmeister ... gilt für alle Tätigkeiten die im Rahmen des Hausmeisters abgewickelt werden - ich mache seit 8 jahren bei uns im Haus den Hausmeister und auch die NK-Abrechnungen für 8 Pateien, glaube mir ich weiß wovon ich schreibe ...
19.09.2010
ganz allgemein....

es sind 3 häuser, die nebeneinander stehen.... direkt miteinander verbunden sind auf einem grundstück.

in den jeweiligen erdgeschossen sind überall gewerbe und obendrüber jeweils noch 4 stockwerke mit jeweils 4 wohnungen.....

der hausmeisterdienst für alles zusammen soll 14.500,- € pro jahr betragen......

eine trennung von gewerbe und wohnungen als auch trennung zwischen reinigung und instandhaltung ist der abrechnung natürlich nicht zu entnehmen....

die monatlichen kosten für den hausmeister übersteigen meine heizkosten um einiges, obwohl überall nachzulesen ist, dass die heizkosten immer die größte position ausmachen....

deswegen war ich etwas verwirrt und wollte nurmal richtwerte, was ihr so dafür hinlegt.....

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