Köln Rheinauhafen Fotgrafierverbot 22

03.10.2010
In Köln stehen im Rheinauhafen die 3 "Kranhäuser", modernste Architektur! Das Areal ghört zu Kölner Hafen, zuständig ist das Hafenamt.
Ich bin dort Freitag durch einen Mitarbeiter des Hafenamtes einen Platzverweis erhalten.
Dort ist Fotografieren und Filmen nur mit entsprechender Genehmigung gestattet!!!

Eine Rechtsgrundlage wurde nicht genannt, nur, dass er HAusrecht ausübe.

Das Gelände ist für JEDEN frei zugänglich!

Gruß Matthias
[gone] Hermann Klecker
03.10.2010
Wenn das Gelände dem Hausrecht unterliegt, dann geht das.

Es muß dafür allerdings umfriedet sein, also als privater Grund erkennbar.

Zaun und (offene) Tore genügen oder entsprechende Schilder.
03.10.2010
zugänglich heisst nicht daß du da machen kannst was du magst ... Hausrecht ist Hausrecht :-)

anTon
[gone] Hermann Klecker
03.10.2010
Original von anTon
zugänglich heisst nicht daß du da machen kannst was du magst ... Hausrecht ist Hausrecht :-)

anTon


Ja.

Aber das Hausrecht ist an mehr Voraussetzungen gebunden als reines Eigentum.


Niemand muß erst zum Katasteramt laufen, um festzustellen, ob ein Grundstück grad jemandem gehört oder nicht.
03.10.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von anTon
Niemand muß erst zum Katasteramt laufen, um festzustellen, ob ein Grundstück grad jemandem gehört oder nicht.


Ich bin kein Anwalt, aber wenn ich auf Wikipedia nachschaue, steht da zu Panoramafreiheit:
"Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.[3] § 59 UrhG gilt jedoch nicht für Privatgelände, auf dem zwar Publikumsverkehr stattfindet, das aber durch Zäune oder Kontrollen vor ungehindertem Zutritt geschützt wird"

Wenn da Kontrollen stattfanden - muss ja, wie kommt es sonst zum Platzverweis - ist doch der letzte Punkt gegeben.
03.10.2010
rund um jeden (Binnen)Hafen sind ein paar Schilder die darauf hinweisen. Eingefriedet sind nur Seehäfen.

anTon
[gone] Hermann Klecker
03.10.2010
Original von Jörg N.
[quote]Original von Hermann Klecker
[quote]Original von anTon
Niemand muß erst zum Katasteramt laufen, um festzustellen, ob ein Grundstück grad jemandem gehört oder nicht.


Ich bin kein Anwalt, aber wenn ich auf Wikipedia nachschaue, steht da zu Panoramafreiheit:
"Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.[3] § 59 UrhG gilt jedoch nicht für Privatgelände, auf dem zwar Publikumsverkehr stattfindet, das aber durch Zäune oder Kontrollen vor ungehindertem Zutritt geschützt wird"

Wenn da Kontrollen stattfanden - muss ja, wie kommt es sonst zum Platzverweis - ist doch der letzte Punkt gegeben.[/quote]


Das stimmt ja, was Wikipedia schreibt.

Nur - was hat das mit dem oben beschriebenen Fall zu tun?

Die Panoramafreiheit regelt nicht, wo man hingehen und fotografieren darf. Sie ist lediglich eine Ausnahme zum Uhrheberschutz. Sie regelt unter welchen Umständen ansonsten urheberrechtlich geschützte Kunstwerke dennoch abgelichtet werden dürfen.

Sie sagt nichts, aber auch gar nichts, darüber aus, ob ein Grundstück einfach so betreten werden darf und ob dort fotografiert werden darf.

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Öffentlicher Grund, auch in privatbesitz (auch Behörden sind in diesem Sinne private Eigentümer) erfüllt erst die Voraussetzungen dafür, daß die Panoramafreiheit bei Fragestellungen des Urheberrechts angewendet werden kann.

Und deswegen ist das in der Wikipedia auch so beschrieben.
[gone] Hermann Klecker
03.10.2010
Original von anTon
rund um jeden (Binnen)Hafen sind ein paar Schilder die darauf hinweisen. Eingefriedet sind nur Seehäfen.

anTon


Schilder in ausreichender Dichte sind eine Umfriedung.

Ich kenne durchaus auch umfriedete Binnenhafengelände. Viele sogar. Da gibts ja nun einmal viel Privatgrund der Firmen, die dort ihre Geschäfte verrichten.
03.10.2010
Nur eine Zwischenbemerkung.
Das geelände ist wie das Rheinufer für jedermann zugänglich und genau so gestaltet. es gibt dort weder schilder, noch einen zaun oder ähnliches oder jemanden, der einem am betreten hindert!

wenn die stadt köln geantwortet hat, geb ich bescheid.
03.10.2010
Das gleiche Problem hatte ich vor kurzem auch! Ich wurde jedoch nicht direkt vom Platz verwiesen aber sollte beim nächsten Mal jedoch eine Genehmigung in der Tasche haben. Auch für mich ist das schwer nachvollziehbar. Es ist ein öffentlicher Platz der für jedermann zugänglich ist. Viele Menschen laufen an der Promenade entlang und holen ihre Kameras (Kompakt, DSLR etc.) raus! Ich glaube nicht, dass die alle eine Genehmigung in der Tasche haben :) !!!
Schilder habe ich keine gesehen und Zäune sowieso nicht! Bin aber auch der Meinung, dass es ein öffentlicher Raum ist, wo man nicht zwingend eine Genehmigung braucht. Kommerzielle Zwecke jetzt ausgenommen!

Gruß Markus
03.10.2010
Jezt macht Euch doch nichts ins Hemd, und schaut doch mal - das haben all die Hobbyfotografen die zu hunderttausenden jetzt weil wir seit ein paar Jahren nen Fotoboom haben selbst verschuldet, dass die Eigentümer von unbefriedigten Geländen, immer heftiger reagieren. Ist das gleiche wie in anderen Foren auch, es wird immer gejammert, man könne kaum noch Street fotografieren, und wird gleich angemacht, wenn man mit ner Kamera herumläuft.

Ich kann das sehr gut nachvollziehen, dass Eigentümer vom Hausrecht Gebrauch machen und das Fotografieren untersagen. Mal ehrlich, wenn ich ne Industrieruine hätte, dann würde ich auch nicht wollen, das da Hinz und Kunz ein zB Aktshooting macht, ich würde da soger wahrscheinlich noch heftiger reagieren wie die DB.

Ist es den so schwer, das von vorn herein vernünftig zu machen, sich zu erkundigen, und dann die Genehmigung zu holen.

Mich kotzt es auch an, wenn ich, was schon passiert ist, Leute in Naturschutzgebieten gesehen habe, die da mit dem Geländewagen meinten rein fahren zu müssen um dort zu shooten, ich hab gedacht mich laust der Affe. Betreten Verboten Naturschutzgebiet, heißt einfach betreten verboten!

Solche Wildwüchse machen es allen nur immer schwieriger. Und solche Diskussionen haben wir ja fast jede Woche.

-
Boris
[gone] Hermann Klecker
03.10.2010
Original von MWi-Photographie
Das gleiche Problem hatte ich vor kurzem auch!
...



Iin Deutschland?
03.10.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von MWi-Photographie
Das gleiche Problem hatte ich vor kurzem auch!
...



Iin Deutschland?[/quote]

ja, auch am Rheinauhafen mitte September!
03.10.2010
Original von Kunststuerze - 100 days of active resistance
die Hobbyfotografen die zu hunderttausenden jetzt weil wir seit ein paar Jahren nen Fotoboom haben selbst verschuldet, dass die Eigentümer von
....


naja ob da jemand was "verschuldet" hat weiß ich nicht, einige Fotografen legen aber schon befremdliches verhalten an den Tag, das muß das Equipment bis vor sie Location gefahren weren obwohl man da nicht hinfahren darf/soll. Einen solchen Fall hab ich erst erlebt und auf meine Frage kam die Antwort "spinnst, was glaubst was das Zeugs ales wiegt" Der Bus stand im Wald eigentlich ein Fußweg, der Parkplatz 500m weg. Es ging um Porty und ein paar Kunststoff und Alubehälter. Wenn da dann der Förster sauer wird ist auch nicht verwunderlich.

anTon
[gone] fotograf-ruhrgebiet
03.10.2010
Komisch wäre es schon, wenn man dort nicht fotografieren dürfte. Schließlich ist es ein touristisches Ausflugsziel. Vor kurzem wurde noch im WDR darüber berichtet. Schaut man sich diesen Link an, könnte man glauben, dass Fotografieren sogar erwünscht sei.
03.10.2010
Was hat das eine mit dem anderen zu tun. Die meisten Museen sind auch touristische Attraktionen, und da darf man auch nicht fotografieren. Es spielt do überhaupt keine Rolle, warum, das ist doch die freie Entscheidung vom Berechtigten der Location, wie er das handhaben will.


Original von Peter | NRW
Komisch wäre es schon, wenn man dort nicht fotografieren dürfte. Schließlich ist es ein touristisches Ausflugsziel. Vor kurzem wurde noch im WDR darüber berichtet. Schaut man sich diesen Link an, könnte man glauben, dass Fotografieren sogar erwünscht sei.
03.10.2010
Nun, ich war mit einem Foto-Kollegen und einem Model auf einer Location
bei der im Internet steht: Fotografieren erlaubt!
Als wir da waren, meinte der Hauswart:
Na, stimmt schon, aber heute möchte ich das nicht.
Und wir waren draussen.

Ist halt so.

LG
Heiner
[gone] User_6449
03.10.2010
Original von matthi-h
Das Gelände ist für JEDEN frei zugänglich!

Frei zugänglich bedeutet nicht, daß man dort einfach so seine Fotoprojekte
durchziehen darf, denn praktisch jeder Ort gehört irgend jemandem und der
hat dann dort eben das "Hausrecht".

Also immer vorher fragen!

Denn wie Boris bereits sagte, treten Fotografen an den üblichen Orten leider
massenhaft auf und die Eigentümer reagieren entsprechend allergisch ...

Viele Grüße
Peter
03.10.2010
Es ist ganz einfach, alles was Privateigentum ist ist Privateigentum. Der Eigentümer kann Fotografierverbot verhängen soviel er will. Dazu ist keine Einzäunung und kein Schild notwendig.
Wenn du ein Haus hast kannst du auch jedem verbieten auf deinem Vorgarten Fotos zu machen, egal ob mit oder ohne Zaun. Ist ganz einfach.
Selbst öffentliches Gelände, wie der Platz vor dem Reichstag und dem Bundeskanzleramt zählt als Privatgrundstück und er Wachschutz kann und wird dir kommerzielles Fotografieren ohne Genehmigung verbieten.
03.10.2010
Halloele!

Ist mir in Frankfurt am Westhafen auch schon passiert! Da kam die Hafenpolizei :-) Begruendung dass man in Ffm nur mit Genehmigung shooten darf ist, dass man ja auch die ansaessigen Lagerhaeuse rmit der Kamera "ausspionieren" koenne, da her wollen sie schon wissen, wer da rumfotografiert!

Greets Kirstin

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