Preußens Schlösser & Parkanlagen - gebührenpflichtig 7

KK-Fotodesign
17.12.2010
Das gibt das ja wohl gar nicht...
#1Report
17.12.2010
In der Mitteilung des BGH geht das Gericht immer von einer gewerblichen Nutzung der Bilder mit der Folge einer Gebührenpflicht aus. Da das in jedem entsprechenden Satz immer ausdrücklich erwähnt wird, bleibt ab zu warten, wie die nicht gewerbliche, private Nutzung der Bilder bewertet wird.
Meiner Meinung nach ist das bisher noch nicht geregelt, obwohl ja auch hier Regelungsbedarf besteht, denn die Stiftung will auch für derartige Nutzung Geld.
Das wird eine lange Diskussion geben.
Der Klaus
Meiner Meinung nach ist das bisher noch nicht geregelt, obwohl ja auch hier Regelungsbedarf besteht, denn die Stiftung will auch für derartige Nutzung Geld.
Das wird eine lange Diskussion geben.
Der Klaus
#2Report
17.12.2010
ja und? lasst sie doch...einfach nicht mehr hin gehen.. wenn die Einnahmen dauerhaft wegbrechen...wird es wieder anderes...*gg*
#3Report
17.12.2010
In dem Beitrag steht, dass die Stiftung darf nun die Verwendung von Fotografien "zu gewerblichen Zwecken untersagen, wenn die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden seien."
Also ich verstehe das so: wenn man weiter weg ist und außerhalb von deren Grundstück fotografiert, ist das völlig okay.
Also ich verstehe das so: wenn man weiter weg ist und außerhalb von deren Grundstück fotografiert, ist das völlig okay.
#4Report
17.12.2010
steht in jeder zweiten (oder soger in höherem anteil) der hausordnung von schlöösern, parkanlagen etc deren zutritt gebührenpflichtig ist (teilweise auch bei freiem eintritt) so drin.
nichts aufregendes also.....
J.H. de la Torre
nichts aufregendes also.....
J.H. de la Torre
#5Report
17.12.2010
Original von PixelKarl
Das gibt das ja wohl gar nicht...
Was ist daran bemerkenswert oder ungewöhnlich?
"Aus dem Staatsvertrag ergebe sich der Vorrang der Erhaltung von Kulturgütern wie das Schloss Sanssouci, nicht aber die Kostenfreiheit für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)"
Wenn ich im Schloss Sanssouci heiraten will, muß ich den Saal auch mieten. Wieso sollte die Nutzung öffentlichen Eigentums für gewerbliche Zwecke kostenlos sein?
"Der Eigentümer kann bestimmen, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen jemand sein Grundstück betritt. Ihm steht das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien zu, die von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind", heißt es in der Mitteilung des Gerichts."
Alles also wie gehabt.
#6Report
[gone] DerDasDieFoto
17.12.2010
ich zitiere:
15. Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ist in den Gartenanlagen selbstverständlich erlaubt.
Für die Fotoerlaubnis in allen Schlössern wird eine Gebühr von 3 Euro erhoben. Die Erlaubnis ist gültig für einen Tag in allen Schlössern. Sie gilt nur für private Nutzung, nicht zur Veröffentlichung. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur ohne Blitz und ohne Stativ fotografiert werden darf.
Quelle: http://www.spsg.de/index.php?id=4445
Zum Thema gewerblich hab eich auf der Webseite nichts gefunden, müsste man mal anschreiben.
15. Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ist in den Gartenanlagen selbstverständlich erlaubt.
Für die Fotoerlaubnis in allen Schlössern wird eine Gebühr von 3 Euro erhoben. Die Erlaubnis ist gültig für einen Tag in allen Schlössern. Sie gilt nur für private Nutzung, nicht zur Veröffentlichung. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur ohne Blitz und ohne Stativ fotografiert werden darf.
Quelle: http://www.spsg.de/index.php?id=4445
Zum Thema gewerblich hab eich auf der Webseite nichts gefunden, müsste man mal anschreiben.
#7Report
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