Erbrecht Niedersachsen - Frage zu Bestattungskostenübernahme 34

Hallo Leute.

Dieses Thema in der "Laberecke" zu besprechen, fällt mir ein wenig schwer, aber wird wohl mangels MK-Bezug die richtige Ecke sein.

Vorab: Ich weiß natürlich, daß ich hier nicht zwingend rechtlich verbindliche Antworten bekomme und werde auch niemanden auf seine Antwort festnageln. Ich möchte einfach nur wissen, ob ich zurecht schlecht schlafe oder bald wieder besser nächtigen kann.

Mein Vater ist kurz vor Weihnachten verstorben. Er hat, rein finanziell gesehen, wenig Gutes hinterlassen, ich werde das Erbe ausschlagen müssen. Nun meine Frage: Muß ich (wohnhaft in Niedersachsen) als Bestattungspflichtiger trotz Erbausschlagung die Kosten für die Bestattung übernehmen?

Ich bitte angesichts des Themenhintergrunds um sachliche Antworten und Bemerkungen, das wäre lieb. Danke vielmals.
07.01.2011
es gibt in jeder größeren Stadt Anwälte die anbieten eine Rechtsfrage zu beantworten und dafür eine Pauschale von 25-50.- verlangen. Etwas besseres kann ich dir nicht raten.

anTon
07.01.2011
Ich kann zwar nichts Raten außer das gleiche was mein Vorschreiber Dir geraten hat, aber ich kann nur aus gesundem Menschenverstand folgendes sagen:

Erbrecht hat mit Sorgepflichten so gar nicht zu tun. Wenn Dein Vater auch noch so viele Schulden hat, so musst Du auch solange es Dir finanziell möglich ist eine eventuelle Pflege selbst vornehmen, bzw. die Kosten in einem Heim ganz oder teilweise übernehmen. Das sind halt die sogenannten Sorgeverpflichtungen. So wie die Eltern verpflichtet sind, die Kinder zu pflegen, sind auch die Kinder per Gesetzt dazu verpflichtet die Eltern nach angemessenen Kräften zu pflegen.

Ist wie gesagt nix was ich belegen kann, aber in Deinem Fall würde ich gleiches denken.

Geh aber zu einem Anwalt uns lass es klären. Wenn Du Rechtschutzversichert bist, kostet das in der Regel nix und wenn nicht dann wird Dich das auch nur max 100-200 € kosten. Hatte einen Sorgerechtsanliegen und habe das mit meinem Anwalt besprochen und der hat mir etwas über 100 € in Rechnung gestellt.
Ich hoffe das hilft weiter:
Bestattungspflicht

"Die Bestattungspflicht besteht auch dann, wenn die Bestattungspflichtigen die Erbschaft (z. B. wegen Überschuldung oder weil sie mit dem Verstorbenen zerstritten waren) ausschlagen.
Grundsätzlich ergibt sich die Bestattungspflicht aus dem Familen- oder Verwandtschaftsverhältnis und hat nichts damit zu tun, ob man dem Verstorbenen nahe stand oder ob man ihn unter ungünstigsten Umständen vielleicht überhaupt nicht kannte."
[gone] P.Pictures -just faces!
07.01.2011
Echte Anwaltsantworten für einen Preis den du bereit bist zu zahlen kriegst du hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/

Nutze ich gelegetlich für kleine Gewissensanliegen.
[gone] Hermann Klecker
07.01.2011
Zunächst einmal mein aufrichtiges Beileid zu diesem Schicksalsschlag und natürlich dazu, daß Du Dich danach auch in dieser Weise damit auseinander setzen mußt.

Wenn es nicht noch schlimmer wäre, finde ich, daß Eltern ihre Kinder verlieren, dann müsste es verboten werden, daß Mama und Papa sterben.

Leider kann man nicht alles verbieten.



Zur Frage.
Das ist nicht einfach. Das hängt sehr davon ab, wer wen beauftragt hat.
Natürlich ist das nicht verbindlich und keine Rechtsauskunft. Und ich hab zum Glück meine Eltern noch. Aber meine Eltern haben das, wenn auch unter anderen Vorzeichen, hinter sich.

Wenn Du (oder Ihr falls es Geschwister oder andere Erben gibt. Ich bleibe bei "Du") das von Anfang an kaltschnäuzig auf Schadensbegrenzung hin betrieben hättet dann hätte die Gemeinde letzten Endes für die Beisetzung aufkommen müssen. Dann hätte aber auch die Gemeinde alles betrieben. Vermutlich gäbe es dann ein anonymes Urnen-Grab, eine Einäscherung, die einfachste Urne, keine Andacht, keine Grabpredigt etc.
(ggf. Eigenleistungen sind i.d.R. dennoch möglich.)

Wenn Du aber eine Beerdigung in Auftrag gegeben hast, womöglich bei einem Bestatter, Wünsche geäußert hast -und sei es nur der, alles möglichst preiswert zu gestalten- mündlich oder schriftlich, dann bist Du der Auftraggeber, und sicher nicht Dein verschiedener Vater.

Anders wäre es, wenn Dein Vater vorgesorgt hätte, Grabstätte und Bestater bezahlt, oder zumindest eine Familiengruft vorhanden wäre, die noch genutzt werden kann, ... . Aber so klingt Deine Frage schon gar nicht.


Im Detail ist das alles sehr komplex. Wenn es dann zum Thema Gebührenordnung und Friedhofsordnung kommt, dann bewegst Du Dich auf dem Niveau der Gemeindesatzung.
Mein Rat: Sprich mit einem altgedienten (!) Anwalt am Wohnort des Vaters bzw. dort, wo die Grabstätte ist. Es geht für Dich um einen erwachsenen vierstelligen Betrag, ggf. mehr. Ein erstes Gespräch beim Anwalt kostet keine drei Stellen, wenn der Anwalt danach nicht für Dich tätig wird. Und nach dem Gespräch kennst Du die Rahmenbedingungen, Kostenrisiken und auch, was Dein Anwalt Dich im günstigsten und ungünstigsten Fall kosten kann.

Ich hatte schon Anwälte, die mir kostenlos erklärt haben, was die nächsten Schritte sind, die eich selbst gehen kann und in welchen Fällen ich dann zurück zum Anwalt gehen soll. Manchmal blieb es dabei, was die Anwaltskosten betrifft, manchmal haben wir uns halt wieder gesehen.
Zugegeben, das waren andere und im Vergleich zu Deinem fast schon erfreuliche Anlässe.

Hab Kraft.

Gruß
Hermann
07.01.2011
Original von Yarp!
Muß ich (wohnhaft in Niedersachsen) als Bestattungspflichtiger trotz Erbausschlagung die Kosten für die Bestattung übernehmen?

Ja. Für die Bestattungskosten sind grundsätzlich die hinterbliebenen Angehörigen zuständig. (Frag mich nicht, bis ins "wievielte Glied", aber Kinder/Eltern meines Wissens immer, eben diejenigen, die auch füreinander unterhaltspflichtig wären.)

Wenn die Kosten den Hinterbliebenen nicht zugemutet werden können, dann übernimmt sie die Gemeinde, in der der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes gemeldet war. "Nicht zugemutet werden kann" definiert sich über das Einkommen und die Unterhaltsverpflichtungen der Hinterbliebenen. Ansprechpartner ist ggf. das Sozialamt, das gibt Dir genaue und verbindliche Auskünfte. Auch die Bestatter kennen sich in der Materie aus.

Wundere Dich auch nicht, wenn es irgendwann eine Rechnung vom Arzt gibt, der die Leichenschau gemacht und den Totenschein ausgestellt hat - diese Kosten trägt nicht die Krankenversicherung des Verstorbenen, deshalb geht eine ärztliche Privatrechnung an die Hinterbliebenen. Auch das hat seine formale Richtigkeit. (Hält sich kostenmäßig aber sehr in Grenzen, Ärzte bekommen nicht viel für diese Leistung.)

Aus persönlicher Erfahrung noch ein Wort: an Todesfällen und Bestattungen versuchen diverse Institutionen ordentlich Geld zu verdienen. Um's freundlich auszudrücken. Allen voran die Kirchen für die Grabstätten, aber auch die Bestatter verkaufen verständlicherweise gern "Luxus". Die Kunden sind im Trauer-, nicht selten fast im Schockzustand, und keiner mag in so einer Situation gern handeln. Und man hat auch ein schlechtes Gewissen, wenn man an diesem Punkt "knausern" soll.

Ich habe mir in jenem Moment gesagt, daß mein Vater als gestandener Kaufmann alter Schule buchstäblich vor Empörung im Sarg rotieren würde, wenn bei seiner Beerdigung unnötig Geld vergeudet würde, und daß es bei einem Kaufmann nur angemessen und respektvoll ist, auf Preis und Leistung zu achten.

Es mag zynisch klingen, aber von dem Geld, das wir damals wirklich nur aus diesem Grund nicht völlig unnötig zu viel bezahlt haben, konnte einige Jahre später mühelos eine ebenso würdevolle Beerdigung für meine Mutter bezahlt werden... (Bis heute empört mich, daß die evangelische Kirchengemeinde für die Miete der Grabstätte 3500 Mark in Rechnung stellte, obwohl schon lange vorher mal ein Familiengrab mit mehreren "freien Plätzen" bis 2025 im Voraus bezahlt worden war. Auf meine Nachfrage hieß es "Oh, Entschuldigung, das war wohl ein Irrtum von uns." Ich möchte gar nicht wissen, wie oft die sich da zu ihren Gunsten irren.)
[gone] Jürgen F Berlin
07.01.2011
Meine Eltern, würde ich nicht versuchen auf Staatskosten unter die Erde zu bringen, das würde ich erst mal selber machen, egal wie die Rechts und Erblage ist!

Ich würde auch nie auf die Idee kommen, so eine Frage hier einzustellen. Mein Rat, geht zu einem Rechtsanwalt und lass Dich beraten, wie Du um die Beerdigungskosten rum kommst, ein Anwalt wird Dir da bestimmt alle Kniffe und Tricks verraten, aber ich fürchte, es wird auch nicht umsonst sein, den der Anwalt will auch bezahlt werden ;-)
Nun denn, es scheint durchaus so als bliebe es an mir hängen, wenn ich es mir nicht mit meinem Gewissen und der restlichen Verwandtschaft verderben will.

Ich bin mir bewußt, daß das Thema für MK-Verhältnisse etwas sehr ernsthaft ist, aber einen Fall von Erbausschlagung habe ich in meinem Umfeld nicht finden können, daher - man hofft ja, daß die Frage einfach zu beantworten ist und versucht´s dann mal im Lieblingsforum. So scheint´s nicht zu sein.

Mal schauen wie ich aus der Nummer rauskomme. Bin bis jetzt für Eure respektvollen Antworten jedenfalls dankbar.
07.01.2011
Original von Yarp!


Mal schauen wie ich aus der Nummer rauskomme. Bin bis jetzt für Eure respektvollen Antworten jedenfalls dankbar.


hier ganz einfach durch ausklinken.
im realen leben nicht, wie du anhand einiger antworten rausfinden konntest.

ein beispiel aus meinem freundeskreis:
- erblasser stirbt
- einzige tochter erhält nur den pflichtanteil
- erbmasse geht testamentarisch verfügt an andere verwandte 2. grades
- tochter musste alle kosten der bestattung zahlen
- klage dagegen endete mit vergleich
- kosten der klage blieb zum teil an der klägerin hängen
- hätte sie auch gleich die bestattungskosten in voller höhe übernehmen können

fazit:
kaum geld gespart und eine zerstörte familie
http://www.bestatterweblog.de
Dort war das schon oft Thema und gibt viele Beiträge dazu. Kurzform: Man muss zahlen, wenn nicht sehr gute Gründe dagegen sprechen (z.B. sexuell vom Vater missbrauchte Tochter ohne Kontakt seitdem muss nicht zahlen).
07.01.2011
Wie schon gesagt wurde, muss man unterscheiden zwischen der Erbenhaftung und der Auftragshaftung.
Wenn keiner die Bestattung beauftragt, was öfter vorkommt, wird es "veranlasst" und die Angehörigen müssen ggfs. später dafür aufkommen. Inwieweit sie dafür aufkommen müssen, weiß ich nicht. Kann ich verbindlich nix zu sagen und mit Vermutungen halte ich mich mal zurück. Bei uns schlagen die Leute immer nur aus und die Gläubiger fragen uns nach den Erben. Meistens gibt es aber einen, der es beauftragt und dann spielt die Ausschlagung keine Rolle mehr, weil dann die Auftragshaftung greift. Manche beauftragen aber auch, ohne es zu wissen, scheint mir. Also manche Bestatter scheinen einen Auftrag ziemlich schnell "herauszuhören", da muss man aufpassen. Wurde hier aber auch schon gesagt.

Wenn du aber ohnehin ausschlagen willst, frag doch einfach mal bei der Gelegenheit nach. Ausschlagen funktioniert ja beim Notar oder beim Amtsgericht. Die Gerichte dürfen ja eigentlich keine Rechtsauskunft geben, manchmal kommt man aber an einen Sachbearbeiter, der mal laut denkt.
07.01.2011
...auch wenn es Offtopic ist, mein Beileid und alles gute für dich und deine Familie. :(

...zum Thema selbst kann ich leider nichts beitragen.


Original von Yarp!
....Mein Vater ist kurz vor Weihnachten verstorben....
[gone] www.trash-pixel.de
07.01.2011
Original von Yarp!
Frage: Muß ich (wohnhaft in Niedersachsen) als Bestattungspflichtiger trotz Erbausschlagung die Kosten für die Bestattung übernehmen?


Wir hatten den Fall Mitte November ... ersteinmal ja, die Kosten sind vorzustrecken, werden aber nach vorlage einer notariellen Bescheinigung über die Erbausschlagung zurück erstattet. Die Bescheinigung muss alle Namen der erbberechtigten Erbfolger enthalten und deren Einlassung oder Ausschlagung.
die Bestattungskosten wurden Mitte Dezember zurückerstattet ...
08.01.2011
@trash:
Und das mit dieser Bescheinigung über die Erbausschlagung war auch in Niedersachsen?
Das klingt nämlich sehr komisch. Kann ja sein, dass es in anderen Bundesländern andere Regeln gibt bzw. dass andere Behörden das anders sehen. Jedenfalls können wir (ich arbeite auf dem Nachlassgericht) keine Bescheinigung über eine Erbausschlagung erteilen und Notare können das ebenfalls nicht. Also keine wasserdichte jedenfalls. Denn das Problem ist ja dieses (nach Bundesrecht): Eine Erbausschlagung wird, wenn sie bei Gericht eingeht, nicht auf ihre Wirksamkeit geprüft. Sie bleibt also quasi "schwebend unwirksam" (genauso wie ein Testament vom Gericht nicht "bewertet" wird). Diese erforderliche Prüfung erfolgt erst im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens. Und dann kann zB ein Testament "bestätigt" werden oder eine Ausschlagungserklärung (mal laienhaft ausgesprochen).

D.h. man kann auch nach Ablauf der 6-Wochenfrist noch eine Ausschlagungserklärung abgeben beim Nachlassgericht. Diese wird auch angenommen. Oder sie kann fristgerecht sein, aber Formfehler enthalten (auf die machen wir i.d.R. aber aufmerksam). Dann hängt das Zeug erstmal in der Akte rum. Irgendwann kommt ein Gläubiger, der viel Kohle zu kriegen hat, beantragt Akteneinsicht und dabei fällt ihm die Fristversäumnis oder der Formfehler auf und er Gläubiger beantragt einen Erbschein. Jetzt muss da Gericht das ganze prüfen und könnte zu dem Schluss kommen: Ätsch! auch wenn du damals eine Ausschlagungserklärung abgegeben hast, hast du trotzdem geerbt - das Ding hatte nämlich Formfehler bzw. war verspätet eingereicht worden.

Was ich damit sagen will: Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist eine solche Bescheinigung eigentlich gar nicht möglich. Wenn es aber gemacht wird und man sein Geld wieder kriegt ... umso besser. Außerdem ist in den südlichen Bundesländern das Nachlassgericht oft Teil eines Notariats und vielleicht haben die da wieder andere "Möglichkeiten" und Gepflogenheiten. Man sollte dabei aber immer auf sein Bundesland achten und besser direkt nochmal nachfragen, bei den entsprechenden Behörden. Bei uns in Hessen, bekäme derjenige jedenfalls keine entsprechende Bescheinigung, weil sie rechtlich gar nicht erteilt werden kann (s.o.).
[gone] www.trash-pixel.de
08.01.2011
@ Marc .... zur Chronologie:

Wir erhielten Post von der Stadt bla bla verstorben bla bla Kosten der Beerdigung in Höhe von bla bla als Erbberechtigter bla bla verpflichtet, Nachfrage beim Anwalt - Kosten werden erstattet, wenn eine notarielle Beglaubigung über die Erbausschlagung vorliegt binnen Zeitraum X ...

5 Tage später alle Erben beim Notar - Unterschrift - Kopie beglaubigt - Vorlage bei der Stadt - Geld zurück, weil alle Ausschlugen - Kosten trägt die Stadt für anonyme Sozialbeerdigung! Ende Aus - der Drop ist gelutscht ...
Ich schrieb nicht, dass das Gericht oder die Stadt die Bescheinigung ausstellt - ich schrieb notarielle Beglaubigung ... und es war in BaWü ...
08.01.2011
@trash:
ok, ändert aber nix dran.
Dann hat der Notar lediglich beglaubigt, dass ihr die Ausschlagung erklärt habt.
Aber nicht, dass ihr ausgeschlagen habt.
Isn kleiner aber feiner Unterschied.
Egal, wenn das bei euch so funktioniert, isses ja ok.
Also wenn ich Stadt wäre, würde ich das nicht akeptieren, weil es nichts Rechtskräftiges ist.
Aber egal, wie schon gesagt: Wenn es bei euch klappt, ist das ok und alle freuen sich.
Muss sich der TO einfach mal kundig machen, ob das dort auch so klappt.
Naja, hier in BaWü haben die Notariate auch sehr viel mehr Aufgaben, gerade auch was Nachlass etc. angeht. Vielleicht ging es deshalb hier einfacher...

Aber @TO:

Erstmal auch von mir mein Beileid. Und ich finde so eine Frage hier völlig legitim. Wenn der eigene Vater stirbt, ist das eine sehr schmerzhafte Belastung - eine Erbschaft ausschlagen zu müssen, ist ja nun auch nicht ohne. Und dann zu versuchen, wenigstens nicht auch noch über Gebühr finanziell belastet zu werden, hat in meinen Augen nichts mit Geiz, Pietätslosigkeit oder ähnlichem zu tun, sondern ist völlig berechtigt.

Leider kann ich Dir auch nicht viel raten, außer Dich tatsächlich mal genauer bei einem Anwalt beraten zu lassen. Das zeigen ja auch die anderen Beiträge, daß das alles etwas knifflig ist.
Außerdem solltest Du auch noch prüfen lassen, ob Dir nicht zusätzliche Kosten aufgrund Deiner Unterhaltspflicht drohen (die ja unabhängig von der ganzen Erbgeschichte ist). Bspw. wenn Dein Vater in einem Pflegeheim war. Das war nämlich bei meiner Oma das Problem, daß von dort nach ihrem Tod Gelder von den Kindern zurückgefordert wurden (führ ich jetzt nicht genauer aus, weil sich da die Rechtslage geändert hat, Dir das also nichts bringt). Aber man weiß ja nie, ob da nicht noch was anderes droht. Insofern wäre ein Gang zu einem Spezialisten durchaus lohnenswert.
Wieder mal ein "Danke!" für die weiteren Antworten.

Es ist in der Tat auch oder vielleicht grade für jemanden, der nach außen oft koddrig und kaltschnäuzig erscheint, nicht zwingend eine angenehme oder leichte Sache, überhaupt über diese Angelegenheit zu sprechen.

Mein Vater wurde zwar grad eben so noch "alt genug", war aber trotzdem noch zu jung zum Sterben. Somit hinterließ er keine Pflegealtlasten oder sonstige im Nachhinein zu erfüllenden Unterhaltsansprüche, da bin ich raus. Nur aus der Beerdigung wohl nicht.

Was ich eventuell trotz Erbausschlagung (was sich übrigens auch nicht gut anfühlt) sonst noch an Kosten zu tragen habe oder nicht, wird dann das nächste zu öffnende Kapitel sein.
08.01.2011
@Yarp

achte aber darauf, dass du die 6-Wochenfrist zur Ausschlagung einhältst.
Die Ausschlagung muss in der richtigen Form binnen 6 Wochen beim zuständigen Nachlassgericht (oder deinem Wohnsitzgericht) eingegangen sein. D.h. wenn eine formungültige Ausschlagungserklärung fristgerecht eingeht, die formgültige aber erst später eintrudelt, ist es, als wäre die erste, formungültige nie da gewesen = Frist versäumt und es wir knifflig.

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