Erbrecht Niedersachsen - Frage zu Bestattungskostenübernahme 34

Ben Iks Photography
08.01.2011
Ist für die nächste Woche geplant. Todesnachricht schriftlich am 13.12.10 erhalten, das paßt noch locker.
#21Report
[gone] www.trash-pixel.de
08.01.2011
In der Urkunde ...
Nachfolgend namentlich aufgeführte Person, erklären durch Unterschrift, dass Sie als Erbberechtigte das Erbe ausschlagen ...
Formgerecht nach § 129 BGB ... das sollte dir ja was sagen wenn du damit zu tun hast ... egal, ich hab mein Geld wieder und damit Ende ...
Nachfolgend namentlich aufgeführte Person, erklären durch Unterschrift, dass Sie als Erbberechtigte das Erbe ausschlagen ...
Formgerecht nach § 129 BGB ... das sollte dir ja was sagen wenn du damit zu tun hast ... egal, ich hab mein Geld wieder und damit Ende ...
Original von Marc Stephan
@trash:
ok, ändert aber nix dran.
Dann hat der Notar lediglich beglaubigt, dass ihr die Ausschlagung erklärt habt.
Aber nicht, dass ihr ausgeschlagen habt.
Isn kleiner aber feiner Unterschied.
Egal, wenn das bei euch so funktioniert, isses ja ok.
Also wenn ich Stadt wäre, würde ich das nicht akeptieren, weil es nichts Rechtskräftiges ist.
Aber egal, wie schon gesagt: Wenn es bei euch klappt, ist das ok und alle freuen sich.
Muss sich der TO einfach mal kundig machen, ob das dort auch so klappt.
#22Report
[gone] Jürgen F Berlin
08.01.2011
Sorry, wenn ich das alles so lese! Vom Erfinder war das mal so gedacht, Bestattungskostenübernahme, wenn kein Familienmitglied mehr wirtschaft in der Lage ist, die Bestattungskosten zu übernehmen. Also, der letzte Weg um seinen Angehörigen noch auf Steuerzahlerkosten unter die Erde zu bringen, weil man selber wirtschaftlich nicht mehr dazu in der Lage ist!
Leute die sich noch das teure Hobby der Fotografie leisten können und ich denke die meisten wissen, was das kostet, die wollen nun ihre Angehörigen auf Steuerzahlers Kosten unter die Erde bringen, Sorry da habe ich kein Verständnis für, zwei Kameras weniger und ich kann die Beerdigung von meinem Vater selber bezahlen.
Ich weis, meine Worte sind nun mal sehr hart, aber viele sehen die Lösung sich vom Staat was zu holen als die erste Lösung an, aber so war es nie gedacht, es war so gedacht, das es die letzte Lösung ist, wenn alles andere nicht mehr geht und dann die Solidargemeinschaft einspringt um zu helfen.
So nun haut drauf , ich habe einen dicken Pelz, aber eben auch meine Meinung.
Leute die sich noch das teure Hobby der Fotografie leisten können und ich denke die meisten wissen, was das kostet, die wollen nun ihre Angehörigen auf Steuerzahlers Kosten unter die Erde bringen, Sorry da habe ich kein Verständnis für, zwei Kameras weniger und ich kann die Beerdigung von meinem Vater selber bezahlen.
Ich weis, meine Worte sind nun mal sehr hart, aber viele sehen die Lösung sich vom Staat was zu holen als die erste Lösung an, aber so war es nie gedacht, es war so gedacht, das es die letzte Lösung ist, wenn alles andere nicht mehr geht und dann die Solidargemeinschaft einspringt um zu helfen.
So nun haut drauf , ich habe einen dicken Pelz, aber eben auch meine Meinung.
#23Report
[gone] User_6449
08.01.2011
Original von Jürgen F Berlin
Sorry, wenn ich das alles so lese! Vom Erfinder war das mal so gedacht, Bestattungskostenübernahme, wenn kein Familienmitglied mehr wirtschaft in der Lage ist, die Bestattungskosten zu übernehmen. Also, der letzte Weg um seinen Angehörigen noch auf Steuerzahlerkosten unter die Erde zu bringen, weil man selber wirtschaftlich nicht mehr dazu in der Lage ist!
Leute die sich noch das teure Hobby der Fotografie leisten können und ich denke die meisten wissen, was das kostet, die wollen nun ihre Angehörigen auf Steuerzahlers Kosten unter die Erde bringen, Sorry da habe ich kein Verständnis für, zwei Kameras weniger und ich kann die Beerdigung von meinem Vater selber bezahlen.
Ich weis, meine Worte sind nun mal sehr hart, aber viele sehen die Lösung sich vom Staat was zu holen als die erste Lösung an, aber so war es nie gedacht, es war so gedacht, das es die letzte Lösung ist, wenn alles andere nicht mehr geht und dann die Solidargemeinschaft einspringt um zu helfen.
So nun haut drauf , ich habe einen dicken Pelz, aber eben auch meine Meinung.
Ich haue nicht drauf, aber die Sache ist nicht so einfach wie sie zunächst scheint:
Bei meiner Großmutter haben ich und mein Bruder die Beerdigungskosten übernommen und
bei unserem Vater würden wir das auch tun und im Ernstfall einen Kredit aufnehmen, weil
es ganz einfach eine Frage der Ehre ist.
Bei meiner Mutter sieht die Sache aber anders aus, ich würde mich mit Händen und Füßen
wehren auch nur einen Pfennig für sie zu bezahlen und sie in der Leichenhalle versauern
lassen und das weiß sie auch, da wir gar nicht gut aufeinander zu sprechen sind und das
schon seit 20 Jahren.
Aber als Erster direkter Angehöriger bin ich natürlich dran, auch wenn es mir nicht paßt ...
Viele Grüße
Peter
#24Report
Original von Jürgen F Berlin
...
Ich weis, meine Worte sind nun mal sehr hart, aber viele sehen die Lösung sich vom Staat was zu holen als die erste Lösung an, aber so war es nie gedacht, es war so gedacht, das es die letzte Lösung ist, wenn alles andere nicht mehr geht und dann die Solidargemeinschaft einspringt um zu helfen.
So nun haut drauf , ich habe einen dicken Pelz, aber eben auch meine Meinung.
Ich finde ja, das ist der absolut falsche Zeitpunkt und der definitiv falsche Thread, um so etwas zu debattieren. Der TO hat eine Frage gestellt und würde dazu gerne eine Antwort haben...
#25Report
09.01.2011
@trash:
Eben, du hast dein Geld wieder und damit Ende *g*
Schön, dass du aus der Urkunde zitierst, ändert aber nichts an der Rechtslage.
Verbindlich ist es in diesem Stadium noch nicht. Du hast nur eine formgerechte Erklärung abgegeben, die auf ihre Wirksamkeit noch nicht geprüft wurde. Ein verbindliche Aussage darüber, wer Erbe ist oder nicht, ist eben nur der Erbschein. Erst dann wirds wirklich verbindlich und amtlich. Ich weiß, dass viele sich allein mit der Vorlage der "ungeprüften" Erklärung zufrieden geben. Das ist a) einfacher und billiger, b) ist es natürlich für die Ausschlagenden einfacher, weil sie ohne langes Verfahren aus "allem raus sind".
Aber egal. Unsere Diskussion bringt den TO nich weiter. Und egal wie, wenn du dein Geld wiederhast und der TO zu einer passenden Lösung kommt, sind die rechtlichen Feinheiten sowieso uninteressant. Außerdem habe ich auch keine weitere Lust auf die Diskussion, weil ich die beruflich fast jeden Tag führe.
Eben, du hast dein Geld wieder und damit Ende *g*
Schön, dass du aus der Urkunde zitierst, ändert aber nichts an der Rechtslage.
Verbindlich ist es in diesem Stadium noch nicht. Du hast nur eine formgerechte Erklärung abgegeben, die auf ihre Wirksamkeit noch nicht geprüft wurde. Ein verbindliche Aussage darüber, wer Erbe ist oder nicht, ist eben nur der Erbschein. Erst dann wirds wirklich verbindlich und amtlich. Ich weiß, dass viele sich allein mit der Vorlage der "ungeprüften" Erklärung zufrieden geben. Das ist a) einfacher und billiger, b) ist es natürlich für die Ausschlagenden einfacher, weil sie ohne langes Verfahren aus "allem raus sind".
Aber egal. Unsere Diskussion bringt den TO nich weiter. Und egal wie, wenn du dein Geld wiederhast und der TO zu einer passenden Lösung kommt, sind die rechtlichen Feinheiten sowieso uninteressant. Außerdem habe ich auch keine weitere Lust auf die Diskussion, weil ich die beruflich fast jeden Tag führe.
#26Report
09.01.2011
Ein Wort zu Jürgen F: Ich weiß nicht wieviel Aufwand Du betreiben mußt, um Fotografie zu betreiben. Meine Fotos sind allesamt mit einer 250 €-Bridgekamera entstanden. Tageslicht bekam ich umsonst, Kunstlicht on location oder von Baustrahlern. Bildbearbeitungsprogramm gehört meiner Bildbearbeiterin, die auf Freundschaftsbasis gratis gearbeitet hat.
Teuer wird Fotografie erst wenn man entweder der Meinung ist "teuer= automatisch gut" oder aber wenn man anfängt, langsam auf die semiprofessionelle Schiene zu gelangen.
Aber das soll an dieser Stelle bitte das einzige OT bleiben, danke.
Teuer wird Fotografie erst wenn man entweder der Meinung ist "teuer= automatisch gut" oder aber wenn man anfängt, langsam auf die semiprofessionelle Schiene zu gelangen.
Aber das soll an dieser Stelle bitte das einzige OT bleiben, danke.
#27Report
09.01.2011
Original von http://www.trash-pixel.de is sick!
[quote]Original von Yarp!
Frage: Muß ich (wohnhaft in Niedersachsen) als Bestattungspflichtiger trotz Erbausschlagung die Kosten für die Bestattung übernehmen?
Wir hatten den Fall Mitte November ... ersteinmal ja, die Kosten sind vorzustrecken, werden aber nach vorlage einer notariellen Bescheinigung über die Erbausschlagung zurück erstattet. Die Bescheinigung muss alle Namen der erbberechtigten Erbfolger enthalten und deren Einlassung oder Ausschlagung.
die Bestattungskosten wurden Mitte Dezember zurückerstattet ...[/quote]
Die Übernahme der Bestattungskosten hat nichts mit dem Erbe zu tun, das ist Unsinn.
Die Pflicht, für die Bestattung zu bezahlen, besteht auch, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Wen es interessiert, der kann es nachlesen, geregelt ist es im Niedersächsischen Bestattungsgesetz, §8 Abs. 3:
(3) Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der
eingetragene Lebenspartner,
2. die Kinder,
3. die Enkelkinder,
4. die Eltern,
5. die Großeltern und
6. die Geschwister.
(4) Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort
zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen. Die nach Absatz 3 vorrangig Bestattungspflichtigen haften der Gemeinde als Gesamtschuldner für die Bestattungskosten.Diese werden durch Leistungsbescheid festgesetzt. Lassen sich die Bestattungskosten von den vorrangig Verpflichteten nicht erlangen, so treten die nächstrangig Verpflichtetenan deren Stelle.
#28Report
09.01.2011
Ich hab´s jetzt mal bei frag-einen-anwalt-de versucht, mal schauen was da rauskommt.
#29Report
[gone] Hermann Klecker
09.01.2011
Original von Yarp!
Ich hab´s jetzt mal bei frag-einen-anwalt-de versucht, mal schauen was da rauskommt.
Vermutlich nichts anderes als das, was Tom zitiert hat. (Der Teil in Gelb ist der ausschlaggebende.)
#30Report
09.01.2011
Antwort des Rechtsanwaltes für Erbrecht:
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Erbe muss binnen 6 Wochen (§ 1944 BGB) ab Kenntnis von dem Erbfall schriftlich gegenüber dem Amtsgericht, welches als Nachlassgericht fungiert, ausgeschlagen werden.
Zu beachten ist die Formbedürftigkeit des § 1945 BGB.
Die Erbausschlagung schützt den Erben vor den Begräbniskosten.
In erster Linie ist es Sache der Erben, die Kosten für die Beerdigung des Verstorbenen zu tragen, § 1968 BGB. Dafür müssen die Erben allerdings nur solche Mittel einsetzen, die sich im Nachlass befinden.
Ist der Nachlass überschuldet, dann können sich die Erben weigern, die Kosten zu übernehmen.
Wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde, dann kommt eine Haftung schon deshalb nicht in Frage, weil Sie gar nicht erst Erbe geworden sind.
Allerdings führt die Ausschlagung dazu, dass der nächste in der Reihe an Ihrer Stelle Erbe wird. Dieser kann sich dann aber auch darauf berufen, dass der Nachlass überschuldet sei.
Im Ergebnis wären also nach der Ausschlagung keine weiteren Kosten, die Sie zu tragen haben.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Erbe muss binnen 6 Wochen (§ 1944 BGB) ab Kenntnis von dem Erbfall schriftlich gegenüber dem Amtsgericht, welches als Nachlassgericht fungiert, ausgeschlagen werden.
Zu beachten ist die Formbedürftigkeit des § 1945 BGB.
Die Erbausschlagung schützt den Erben vor den Begräbniskosten.
In erster Linie ist es Sache der Erben, die Kosten für die Beerdigung des Verstorbenen zu tragen, § 1968 BGB. Dafür müssen die Erben allerdings nur solche Mittel einsetzen, die sich im Nachlass befinden.
Ist der Nachlass überschuldet, dann können sich die Erben weigern, die Kosten zu übernehmen.
Wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde, dann kommt eine Haftung schon deshalb nicht in Frage, weil Sie gar nicht erst Erbe geworden sind.
Allerdings führt die Ausschlagung dazu, dass der nächste in der Reihe an Ihrer Stelle Erbe wird. Dieser kann sich dann aber auch darauf berufen, dass der Nachlass überschuldet sei.
Im Ergebnis wären also nach der Ausschlagung keine weiteren Kosten, die Sie zu tragen haben.
#31Report
11.01.2011
Finger weg von frag-einen-anwalt.de, der Anwalt hat mir glatt eine Falschauskunft erteilt. Geile Sache.
#32Report
11.01.2011
Original von Yarp!
Finger weg von frag-einen-anwalt.de, der Anwalt hat mir glatt eine Falschauskunft erteilt. Geile Sache.
Vor allem, wenn der Anwalt offensichtlich nicht weiß, daß es in Niedersachsen (wie in anderen Bundesländern auch) ein Bestattungsgesetz gibt, das gegenüber den zivilrechtlichen Pflichten nach BGB Vorrang hat. Aber darüber braucht man nicht diskutieren, das klärt sich alles, wenn die Zahlungsaufforderung von der Gemeinde kommt, falls diese die Kosten vorgestreckt hat.
#33Report
11.01.2011
Die hat nichts vorgestreckt, das ist noch unbezahlt. Wenigstens bleibt das der einzige Posten, den ich ausgleichen "darf".
#34Report
Topic has been closed