Erfahrung mit dem ANKAUF NOTLEIDENDER FORDERUNGEN ??? 21

[gone] Oliver Götting
25.02.2011
Hallo MK-ler!

...ich habe mal ne Frage an Euch:

Ich bin ja hier nicht der Erste, dessen Bilder von irgendwem irgendwo ohne Erlaubnis verwendet wurden.

Wie seit Ihr dann weiter vorgegangen?

Folgender Sachverhalt:
Ich habe bei Zwei Unternehmen Fotos von mir entdeckt und nen Screenshot gemacht. Dann habe ich die Unternehmen angeschrieben und innerhalb einer Frist die Löschung der Bilder gefordert. Nachdem das nicht passiert ist - zweiter Screenshot selbstverständlich - habe ich dann beiden Unternehmen eine Rechnung geschickt. Danach sind die Bidler von den Webseiten genommen worden - dritter Screenshot.
Nachdem dann die Fristen für die Rechnungen verstrichen waren habe ich die - in beiden Fällen mittlerweile drei! -Mahnungen geschrieben.

Von beiden Unternehmen kam in der ganzen Zeit keinerlei Resonanz außer daß eben irgendwann die Bilder doch von den Seiten entfernt wurden.

Jetzt meine Frage in die Runde: Ich bin ja wahrscheinlich nicht der Erste dem es so ergeht. Wie geht Ihr dann weiter vor?

a) selber Mahnbescheid erwirken?
b) ein Inkasso-Unternehmen mit den weiteren Schritten beauftragen?
c) habt Ihr nen spezialisierten Anwalt für die weitern Schritte? (Kontaktdaten gerne per PN!)
d) die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen verkaufen (Ankauf notleidender Forderungen)
e) ... weitere Ideen???

Ich weiß, ich bekomme - und will - hier keine Rechtsberatung! Ich frage bewußt nach Euren persönlichen Erfahrungen! ...nach dem wie Ihr Euch halt jetzt verhaltet.

Vielen Dank an Euch!
Oli :-)
25.02.2011
Guten Tag, die Sachlage ist ganz eindeutig.
Entweder hast du bzw. dein Fotograf/ das Unternehmen einen Vertrag in dem der Verwendung dieser Bilder stattgegeben wurde und in dem die Dauer, Art, Umfang geregelt ist, oder eben nicht..bei " oder eben nicht" kannst du dich nun so stellen lassen, als wenn das geregelt worden wäre, neben einer Vergütung für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Diese Honoraransprüche sind jedoch frei regelbar, allerdings orientieren sich - auch in diesem Falle - die Gerichtsbarkeiten an der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing) wo Honorarsätze für alle erdenklichen Arten von Fotomarketing gelistet sind. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte aufzuwiegen hängt von zum Einen von der " Art der Darstellung" als auch von deren Umfang ab...auf jedenfall muss aber noch geklärt werden, WEM man eine Rechnung schickt...hat´s der Fotograf " versaut" ( fehlende Nutzungs und Urheberrechte) oder das veröffentlichende Unternehmen ( unterlassende Nutzungsrechtsvereinbarungen) auf alle Fälle wärest Du im Recht, sofern der erste Satz s.o. nicht zutrifft, und somit solltest du dir einen Anwalt nehmen, der dich entsprechend vertritt, allerdings brauche ich nicht zu erwähnen, dass damit deine Karriere bei den von dir genannten Unternehmen wohl auch zu Ende ist...
daher ein Tipp: vielleicht solltest du anstelle der Klage lieber ein neues JointVenture vorschlagen:
neue Bilder gegen Bezahlung aller damit verbundenen Kosten ( Fotograf, Honorar, Rechte etc. )
zwei Fliegen mit einer Klappe....wie wärs ?
so, viel Text aber ich hoffe, für dich und andere nützlich.
Allerdings bin auch ich kein Jurist, sondern Fotografenmeister.
25.02.2011
Ich hatte den Fall schon ein paar Mal (nicht bei Photos, sondern bei Webseiten).

Einen Anwalt beauftragen ist so eine Sache. Da zahlst Du erstmal und das bekommst Du nicht mehr zurück.

Ein Inkassounternehmen beauftragen war für mich bisher der erfolgreichste Weg.
Die haben auch Anwälte, Du zahlst nur im Erfolgsfall und dann auch nur einen Prozentsatz des eingetriebenen Geldes.
Wenn Du ein unterschriebenes Angebot hast, dann kriegen die das Geld eigentlich immer.

Bisher ist es bei mir nur einmal vor Gericht gegangen.
Ergebnis: Kunde zahlungsunfähig, zwei weitere Gläubiger in der Liste vor mir, den Titel kann ich mir über´s Klo hängen, meine Anwaltskosten sind verbranntes Geld.

Was das Mahnen betrifft (das mit den drei Mahnungen gibt es eigentlich nicht mehr):

Meist rufe ich einmal an und frage nach den Gründen. Dann kommt per Briefpost ein freundlicher Hinweis, danach nochmal eine Mahnung, die etwas schärfer formuliert ist. Das ist schon weit mehr, als üblich. Große Firmen schreiben eine Mahnung, fertig.

Edit: Den Fall mit den Bilder hatte ich auch schon. Damals Anwalt beauftragt. Der hat Geld gekostet. Der Typ hatte die Bilder gleich nach dem Schreiben des Anwalts rausgenommen. Damit war der Fall erledigt, ich konnte da nicht weiter klagen, da er ja auf die Forderung des Anwalts eingegangen ist und ich blieb auf den Kosten sitzen.

Desweiteren sollte der Anwalt die Screenshots machen, nicht Du. Und ich konnte damals auch nicht nachweisen, daß mir ein finanzieller Schaden entstanden ist, darum war dem Recht mit dem Herausnehmen der Bilder Genüge getan.
25.02.2011
bevor du mit kanonen auf spatzen schiesst, wie hoch ist / sind denn deine rechnung / rechnungen.

ich hab auch mehrmals im jahr solche fälle, auch wenn gemeckert und gebettelt wirtd, gezahlt haben ALLE.
25.02.2011
Wenn ich den Post richtig verstanden habe, war es kein Auftrag, sondern eine Firma hat unerlaubt Bilder veröffentlicht und er hat daraufhin einfach eine Rechnung geschrieben.

Der Weg ist so nicht ganz richtig, bzw. durchsetzbar.
Er kann erstmal nur fordern, die Bilder rauszunehmen und dann kann er vielleicht einen Preis aushandeln.

Wenn er keinen Schaden nachweisen kann, passiert eben garnichts weiter. Nichtmal den Anwalt bezahlt der andere.


Original von andrew spark
bevor du mit kanonen auf spatzen schiesst, wie hoch ist / sind denn deine rechnung / rechnungen.

ich hab auch mehrmals im jahr solche fälle, auch wenn gemeckert und gebettelt wirtd, gezahlt haben ALLE.
25.02.2011
Versteh ich nicht Leute. Wo ist denn da der Sinn?

WIESO sollte er NUR verlangen können, dass die Nutzung der Fotos eingestellt wird und wieso sollte er beweisen müssen, dass ihm ein finanzieller Schaden entstanden ist?
Ist doch totaler Quatsch, seine Fotos wurden verwendet, damit steht ihm ein Honorar zu. Sie wurden unerlaubt und vermutlich ohne Urheberhinweis verwendet, damit steht ihm doppeltes Honorar zu!

Klug wäre es natürlich, die Screenshots in solchen Fällen unter Zeugen machen zu lassen bzw. von einem Notar/Anwalt sofern vorhanden.

Aber seit wann muss man denn einen SCHADEN nachweisen, wenn jemand Fotos unerlaubt verwendet? Es wurden Fotos verwendet, dafür gibts detaillierte Preislisten.
[gone] heiko-fotografiert.de | Hannover
25.02.2011
Original von Coniaric
Wenn ich den Post richtig verstanden habe, war es kein Auftrag, sondern eine Firma hat unerlaubt Bilder veröffentlicht und er hat daraufhin einfach eine Rechnung geschrieben.

Der Weg ist so nicht ganz richtig, bzw. durchsetzbar.
Er kann erstmal nur fordern, die Bilder rauszunehmen und dann kann er vielleicht einen Preis aushandeln.


Ich hab diesen Weg inzwischen mehr als zehnmal so beschritten, hab die Rechnung allerdings von einem Anwalt schreiben und verschicken lassen.

Und natürlich ist ihm ein Schaden entstanden, da die Verwendung der Bilder nicht vergütet wurde. Als Schaden je Bild wurden bei mir jeweils 50 Euro angesetzt, das ist ein Kurs der von verschiedenen Gerichten auch für Privatpersonen und Hobbyisten analog den Vergütungsempfehlungen akzeptiert wird. Zzgl. Aufschlag wegen unerlaubter Nutzung/Nichtnennung des Fotografen etc. im Rahmen der durch Rechtsprechung gesicherten Aufschläge.

Gezahlt haben alle, ob Künstleragentur, Tageszeitung, Sportverein, Plattenverlag und Online Magazin - ohne das je ein Fall vor Gericht gegangen wäre, den geforderten Betrag inkl. der Kosten des Rechtsanwaltes. Teilweise gabs Nachverhandlungen wegen Mengenrabatten (51 Bilder a 100 Euro...) aber das ist ja der normale Geschäftsgang.

Gruß,
Heiko
#8
25.02.2011
Ich finde, wenn jemand das schonmal erfolgreich gemacht hat und sein Anwalt ist zu empfehlen, dann könnte er den mit Kontaktdaten oder Webseite oder so hier ja auch ruhig nennen oder?
Man soll doch was lernen aus solchen Threads. ;)
[gone] Oliver Götting
25.02.2011
@ Christian und Sylvio!

...ich habe per PN folgendes erhalten:

"Frag mal unseren Hausanwalt Herrn Dr. Kötz. der hat da wirklich Plan und hilft dir sicher sehr Zeitnah.
http://www.model-kartei.de/sedcard/fotograf/6829/ "

...da er ja ne MK-Sedcard hat, denke ich mal, daß ich die PN veröffentlichen darf! ;-)
25.02.2011
Ich mein auch nur, je konkreter die Lösungen sind, desto eher hat man was davon, wenn man die Infos irgendwann mal hier nachgucken will. ;)
25.02.2011
Ich würde erstmal mit einen konkreten und aussagekräftigen Threadtitel anfangen - oder ist das hier eine Rateshow?


Zum Thema selbst:
Nicht für mich, aber für die Firma, für die ich arbeite, habe ich schon mehrfach einen Mahnbescheid erwirkt. Das geht mancherorts schon online und kostet keine 20,- €.
Dabei gibt´s aber auch Tücken. Wird diesem nämlich wiedersprochen, stehst Du in der Pflicht und musst Beweise erbringen und Gerichtskosten vorstrecken. Dann einfach zurückziehen ist nämlich nicht. Wir haben deshalb immer eine Anwalt beauftragt, der immer im Vorfeld die Rechtslage beurteilen konnte.
Du solltest Dir vorher also unbedingt mal überlegen, ob es das wert ist. Schliesslich könntest Du dennoch vor Gericht verlieren. Deine ursprüngliche Forderung, die Bilder zu entfernen, ist ja auch erfüllt worden.
[gone] kj
25.02.2011
hier mal ein paar preise, besonders s. 46 ist interessaant für den preis der nutzung, dazu die aufschläge für unerlaubt, credits....

http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Arbeitsfelder/Arbeitsfelder_Freie/Honorare/DJVWissen_2_2011.pdf

unterschieden wird dort noch zwischen redationeller nutzung und werbung/pr
25.02.2011
Der Threadtitel und die Umfrage sind irreführend und nicht wirklich zutreffend. Eher zutreffend bei Aufträgen, hier geht es aber um "Klau".

Ich denke, hier gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach Risikobereitschaft, Portokasse, Nervenkostüm und Sachlage möge da selber für sich entscheiden. Den allumfassenden Tipp kann es IMHO hier nicht geben.

Ist bei dem "Bilderdieb" was holen, kann ich meine Forderungen auch durchsetzen?
Handelt es sich bei dem Dieb um ne Privatperson oder Firma?
Bin ich ein Hobbyknipser oder Selbstständig?
Alle Umstände sollten in die Überlegungen mit einfließen.

a) Ein freundliches Anschreiben mit der Bitte um Entfernung
b) Abmahnung
c) Forderung eines Honoars
- Anwalt
(Inkassobüro u. Mahnbescheid scheiden hier IMHO aus, da das "Belegen" der Forderung nicht unzweifelhaft belegbar und hier mit Fallstricken behaftet ist)

LG Mikesch
3 Typen mit Lederjacke hinschicken, denen nen Kasten Bier spendieren, Thema durch.
Geld ist in der Kasse abzüglich dem genannten Kasten Bier.
Nicht? Kann man nicht machen?
Doch, funktioniert, zumindest bis jetzt immer.
lg rolf
25.02.2011
Da fehlt ein Punkt:

Wenn der Schuldner wahrscheinlich nicht zahlen kann oder die Forderung gering ist, schieb ich mir die sonst wo hin.

Wozu gutes Geld schlechtem hinterherwerfen?

Viele Grüße,
Frank
#17
[gone] Martina Raab
26.02.2011
Original von DigiMik ** In Namibia, Pause bis Mai **
Der Threadtitel und die Umfrage sind irreführend und nicht wirklich zutreffend. Eher zutreffend bei Aufträgen, hier geht es aber um "Klau"....


LG Mikesch

Sehr richtig -und ärgerlich. Ich hätte hier nämlich auch fast geklickt -bis ich gesehen hab, es geht um Bilderklau! Und damit hab ich bisher (zum Glück) noch kein Problem gehabt. Daher ist es umso interessanter für mich hier mitzulesen.
26.02.2011
Hallo,

dass ein Mahnbescheid nicht mal 20 Euro kostet, ist so nicht richtig.
Auch die Höhe der Mahngebühr richtet sich nach der Höhe der Forderung. Wenn also die Forderung gering war, dann lagen natürlich die Gebühren unter 20 Euro. Wobei das schon dicht an der Mindestgebühr ist (erster Gebührensprung ist von 300 Euro aufwärts - bleibt deine Hauptforderdung unter 300 Euro, wirds günstig. Danach steigts entsprechend - einfach mal guggen Kostenverzeichnis (KV) zum Gerichtskostengesetz. Angesetzt wird für das Mahnverfahren die KV 1100 ... die Gebührentabelle sollte im Anhang zum GKG sein, einfach mal goggeln, dann weiß man, was es kostet).
Mahnbescheid wäre erstmal das günstigste "Druckmittel", das auch zum Erfolg führen kann.
Dabei natürlich alle Kosten mitaufführen (Auslagen, Porto usw. und natürlich die Kosten für den Mahnbescheid).
[gone] User_6449
26.02.2011
Original von Marc Stephan
Mahnbescheid wäre erstmal das günstigste "Druckmittel", das auch zum Erfolg führen kann.
Dabei natürlich alle Kosten mitaufführen (Auslagen, Porto usw. und natürlich die Kosten für den Mahnbescheid).

Sehe ich auch so und habe das selbst bereits in drei Fällen so gemacht.

Denn wenn die Unternehmen auf einen Mahnbescheid nicht reagieren,
steht nach Ablauf der üblichen Fristen und einem Vollstreckungsbescheid
der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Aber:

Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, bleibt man auch beim Weg über
den Mahnbescheid auf seinen Kosten sitzen. Die Kosten sind dann jedoch
nicht so hoch, als wenn sich ein Anwalt stundenlang damit beschäftigt.

Viele Grüße
Peter

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