Was ist "Kommerzielle" Benutzen? 29
[gone] falschbelichtung ( o.O )
02.03.2011
Hey! ;-)
Tfp doesn't say nothin about commercial usage.
In fact, Tfp IS already commercial use, if only one of the participants uses the pics for self-promotion as a commercial photographer/model/whatsoever.
TfP in Basic does just say: we all give our time, we all receive the pics. nothin more.
what the contract says about how to handle rights-stuff and realeases are the things you should ask for.
my personal used tfp-contract says: "same rights for all parties, that participated in producing the pictures" private usage in all ways is allowed, using it for self-promotion, too - but media not suiteable for persons under the age of 18 is excluded. it also prohibits selling the pics or taking any other monetary advantage out of the pics other than due to self-promotion related stuff.
BUT if I get the offer to sell a pic - I'd just tell the model, if she goes ok with it, offering her x% of the money earned. If she says "jeah", I'll sell, if she says "oh noes" I won't.
Talkin is pretty easy - and communication is all about talkin - an shootin related things are all about communication. so finally: communication is easy ;-)
Tfp doesn't say nothin about commercial usage.
In fact, Tfp IS already commercial use, if only one of the participants uses the pics for self-promotion as a commercial photographer/model/whatsoever.
TfP in Basic does just say: we all give our time, we all receive the pics. nothin more.
what the contract says about how to handle rights-stuff and realeases are the things you should ask for.
my personal used tfp-contract says: "same rights for all parties, that participated in producing the pictures" private usage in all ways is allowed, using it for self-promotion, too - but media not suiteable for persons under the age of 18 is excluded. it also prohibits selling the pics or taking any other monetary advantage out of the pics other than due to self-promotion related stuff.
BUT if I get the offer to sell a pic - I'd just tell the model, if she goes ok with it, offering her x% of the money earned. If she says "jeah", I'll sell, if she says "oh noes" I won't.
Talkin is pretty easy - and communication is all about talkin - an shootin related things are all about communication. so finally: communication is easy ;-)
#2Report
02.03.2011
Hi Nico,
der Term "kommerziell" ist nicht klar definiert. "Gewerblich" ist noch übler. Beides kann z.B. bei Eigenwerbung für einen Berufsfotografen durchaus angenommen werden.
Selbstverständlich kann auch ein Designer im Rahmen eines TfP-Shots Rechte am Bild erhalten. Wenn das Model damit nicht einverstanden ist, kein Problem - keiner zwingt das Model, mitzumachen. Aber wenn sie coole Outfits for free haben will, wird sie halt damit leben müssen.
Ich spezifiziere in meinen TfP-Verträgen die Rechte der Teilnehmer zur Bildnutzung explizit:
"Das Modell räumt dem Fotographen und seinen Rechtsnachfolgern das Recht ein, diese Aufnahmen zu bearbeiten und sie mit anderen Bildern, Texten und Graphiken zu kombinieren, die Aufnahmen und Bearbeitungen in allen Medien zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen, und Lizenzen zur Nutzung unentgeltlich an Dritte zu übertragen. Hiervon ausgenommen ist die Verwendung in pornographischer und diffamierender Weise."
Und:
"Der Fotograph räumt dem Modell das Recht der Verwendung der Aufnahmen und Bearbeitungen zum Zwecke der Eigenwerbung und für persönliche Zwecke ein."
Genauso räume ich das Nutzungsrecht allen anderen Shooting-Teilnehmern ein.
Viele Grüße
Thomas
der Term "kommerziell" ist nicht klar definiert. "Gewerblich" ist noch übler. Beides kann z.B. bei Eigenwerbung für einen Berufsfotografen durchaus angenommen werden.
Selbstverständlich kann auch ein Designer im Rahmen eines TfP-Shots Rechte am Bild erhalten. Wenn das Model damit nicht einverstanden ist, kein Problem - keiner zwingt das Model, mitzumachen. Aber wenn sie coole Outfits for free haben will, wird sie halt damit leben müssen.
Ich spezifiziere in meinen TfP-Verträgen die Rechte der Teilnehmer zur Bildnutzung explizit:
"Das Modell räumt dem Fotographen und seinen Rechtsnachfolgern das Recht ein, diese Aufnahmen zu bearbeiten und sie mit anderen Bildern, Texten und Graphiken zu kombinieren, die Aufnahmen und Bearbeitungen in allen Medien zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen, und Lizenzen zur Nutzung unentgeltlich an Dritte zu übertragen. Hiervon ausgenommen ist die Verwendung in pornographischer und diffamierender Weise."
Und:
"Der Fotograph räumt dem Modell das Recht der Verwendung der Aufnahmen und Bearbeitungen zum Zwecke der Eigenwerbung und für persönliche Zwecke ein."
Genauso räume ich das Nutzungsrecht allen anderen Shooting-Teilnehmern ein.
Viele Grüße
Thomas
#3Report
[gone] It's what I do....
02.03.2011
Thank you both. I think we are all of the same understanding. TFP means that we give our work to help one another and all have the same rights to the images and their use. So this can also extend to someone else who wishes to participate - such as a clothing or jewelry designer.
And as soon as an images is "used" to promote something or someone, such as posted here to "advertise" a model or photograph or whomever, then it is being used commercially.
I thought I had a clear contract and I am usually very explicit about what I ask for and what I expect – and I like to think I am quite generous about helping others and offering good value and support of others. But I guess I need to be a bit more clear. And I wont even go into the BS that someone pulled on me at the END of the shoot today. Speak about extortion.
Thanks again,
n
And as soon as an images is "used" to promote something or someone, such as posted here to "advertise" a model or photograph or whomever, then it is being used commercially.
I thought I had a clear contract and I am usually very explicit about what I ask for and what I expect – and I like to think I am quite generous about helping others and offering good value and support of others. But I guess I need to be a bit more clear. And I wont even go into the BS that someone pulled on me at the END of the shoot today. Speak about extortion.
Thanks again,
n
#4Report
#5
[gone] falschbelichtung ( o.O )
02.03.2011
So in etwa hab ich das in englisch auch formuliert. Ausgenommen Deinem Part über die Eigenwerbung - denn sobald Eigenwerbung in kommerziellem Hintergrund (banalstes Beispiel akquirieren von pay-jobs) geschieht, ist das ganze bereits kommerziell geworden, denn es steht eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter.
Wenn Du in der Zeitung ne Anzeige schaltest für Dein Fotostudio mit dem Bild vom Model ist das sogar sehr deutliche Eigenwerbung mit kommerziellem Hintergrund.
Wenn Du in der Zeitung ne Anzeige schaltest für Dein Fotostudio mit dem Bild vom Model ist das sogar sehr deutliche Eigenwerbung mit kommerziellem Hintergrund.
Original von Sylvio D. (sammelt Modellschätze)
Ich kann leider nur ein schlechtes englisch, sorry.
Eigentlich ganz klar, ab dem moment wo einer der Beteiligten mit den Bildern, Erlöse oder Honrare einnimmt, ist es eine kommerzielle Nutzung.
Eigenwerbung fällt nicht darunter, da mit dieser Werbung ja nur weitere Jobs, ( für die es dann auch Honorar geben darf) akquiriert werden, diese stellen aber eine separate Leistung dar.
#6Report
#7
[gone] falschbelichtung ( o.O )
02.03.2011
Darüber braucht man ja gar nicht streiten. ;-)
Du sagst es ja selbst - nur solange überhaupt keine Gewinnabsicht für keinen der Beteiligten dabei zugrunde liegt, wäre so etwas als "Nichtkommerziell" zu werten. Und selbst dabei werden Sachwerte getauscht, die irgend einen Wert haben könnten, also irgendwie auch schon wieder in Richtung "Geldwert" tendieren.
Letztlich ist TfP ein Tauschhandel: Bilder für die geopferte Arbeitsleistung. Nicht viel anders als "Ich helf Dir beim Kirschenpflücken, wenn ich dann von den Früchten einen Eimer voll mit nach Haus nehmen kann."
Du sagst es ja selbst - nur solange überhaupt keine Gewinnabsicht für keinen der Beteiligten dabei zugrunde liegt, wäre so etwas als "Nichtkommerziell" zu werten. Und selbst dabei werden Sachwerte getauscht, die irgend einen Wert haben könnten, also irgendwie auch schon wieder in Richtung "Geldwert" tendieren.
Letztlich ist TfP ein Tauschhandel: Bilder für die geopferte Arbeitsleistung. Nicht viel anders als "Ich helf Dir beim Kirschenpflücken, wenn ich dann von den Früchten einen Eimer voll mit nach Haus nehmen kann."
Original von Sylvio D. (sammelt Modellschätze)
Darüber könnte man ewig streiten, aber in unserer Branche ist es nun mal so, das man mindestens ab Portfolio Werbung für sich macht, darunter fallen genau so Webseiten und wenn man es weit sieht auch Ausstellungen.
Wenn man es streng sieht, dürften nur Amateure TFP machen, die nie Geld mit irgendeiner Art von Fotografie verdienen.
Die Praxis zeigt doch zB. das, wenn ein Fotograf hübsche Mädels im Portfolio hat, er auch die Schrauben für die Firma xy knipsen darf.........
#8Report
[gone] Hermann Klecker
02.03.2011
Original von Thomas H. Opitz
Hi Nico,
der Term "kommerziell" ist nicht klar definiert. "Gewerblich" ist noch übler.
Nein. Gewerblich ist deutlich klarer definiert als kommerziell.
Und Eigenwerbung ist klar kommerziell, wenn man eine Leistung bewirbt, mit der man eine Einnahme anstrebt.
Ob Eigenwerbung jetzt auch gewerblich ist ... ? :-)
#9Report
[gone] www.trash-pixel.de
02.03.2011
Ich deffiniere Eigenwerbung in meinen Verträgen so - Werbung für die eigene Person oder eigene Dienstleistungen, sprich ich als Knipser mache Werbung auf Online- Datenbanken, Online- Sedcards, Homepage und auf Medien in einer Galerie- Album oder ähnlichen für mich und meine Sache und das Modell darf dies ebenso - also ein ausschließliches Nutzungsrecht.
Ob ich oder das Modell dann daraus ("Eigenwerbung") einen "Auftrag gegen Bezahlung" generiere spielt dann keine Rolle - denn dann dürften 98% der TFP-Modelle hier keine Payshootings annehmen aufgrund ihrer unterschriebenen Verträge, wenn dem so wäre das Eigenwerbung schon kommerziell ist.
Bei mir gilt dies für alle Aufnahmen die ich aushändige von Anfang an - alles weiterführende muss schriftlich vereinbart werden, egal ob es TFP oder Pay war. Man kann es leider nicht oft genug wiederholen - wie Herr Klecker - TFP sagt nichts über die Nutzungsrechte aus - es ist nur eine Honorarform, aber keine Form aus dem sich Rechte ableiten lassen.
Von daher ist der vielbenutzte Vertrag des Herrn Stack...
(...) ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder und/oder die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien.
schwammiger als ein nasser Spülschwamm
Ob ich oder das Modell dann daraus ("Eigenwerbung") einen "Auftrag gegen Bezahlung" generiere spielt dann keine Rolle - denn dann dürften 98% der TFP-Modelle hier keine Payshootings annehmen aufgrund ihrer unterschriebenen Verträge, wenn dem so wäre das Eigenwerbung schon kommerziell ist.
Bei mir gilt dies für alle Aufnahmen die ich aushändige von Anfang an - alles weiterführende muss schriftlich vereinbart werden, egal ob es TFP oder Pay war. Man kann es leider nicht oft genug wiederholen - wie Herr Klecker - TFP sagt nichts über die Nutzungsrechte aus - es ist nur eine Honorarform, aber keine Form aus dem sich Rechte ableiten lassen.
Von daher ist der vielbenutzte Vertrag des Herrn Stack...
(...) ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder und/oder die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien.
schwammiger als ein nasser Spülschwamm
#10Report
[gone] www.trash-pixel.de
02.03.2011
Original von Hermann Klecker
Und Eigenwerbung ist klar kommerziell, wenn man eine Leistung bewirbt, mit der man eine Einnahme anstrebt.
Genau dies hat die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgericht Karlsruhe bei mir verneint - noch immer in der Berufung - in der bisherigen Begründung heißt es:
(...) es kann nicht eindeutig und klar nachvollzogen werden, ob genau die ausgestellten Aufnahmen der Klägerin zu weiterführenden Aufträgen des Beklagten durch Dritte geführt haben (...) die von der Klägerin behauptete gewerbliche Nutzung durch den Beklagten kann damit nicht hinreichend begründet werden.
#11Report
02.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de - Bock zum Shooten ...
[quote]Original von Hermann Klecker
Und Eigenwerbung ist klar kommerziell, wenn man eine Leistung bewirbt, mit der man eine Einnahme anstrebt.
Genau dies hat die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgericht Karlsruhe bei mir verneint - noch immer in der Berufung - in der bisherigen Begründung heißt es:
(...) es kann nicht eindeutig und klar nachvollzogen werden, ob genau die ausgestellten Aufnahmen der Klägerin zu weiterführenden Aufträgen des Beklagten durch Dritte geführt haben (...) die von der Klägerin behauptete gewerbliche Nutzung durch den Beklagten kann damit nicht hinreichend begründet werden.[/quote]
alßt Formulierungen wie kommerziell oder gewerblich sein und gut ist. räumt euch gegenseitig nutzungsrechte ein und ihr seid sauber., es gibt keinen streit. e erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgericht Karlsruhe ... Berufung, wenn man sowas ausschließen will, dann verzitet man auf unklare Formulierungen
lg
ralf
#12Report
[gone] www.trash-pixel.de
03.03.2011
Original von Ralf_Scholze
[alßt Formulierungen wie kommerziell oder gewerblich sein und gut ist. räumt euch gegenseitig nutzungsrechte ein und ihr seid sauber., es gibt keinen streit. e erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgericht Karlsruhe ... Berufung, wenn man sowas ausschließen will, dann verzitet man auf unklare Formulierungen
Ich bin die Beklagte wohlgemerkt ... das Modell verklagte mich weil sie der Ansicht ist, dass ihre seinerzeit auf meiner gewerbsmäßigen Homepage veröffentlichen Bilder eine gewerbliche = kommerzielle Nutzung darstellten, die im TFP-Vertrag aber ausgeschlossen ist.
#13Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
03.03.2011
Original von Ralf_Scholze
alßt Formulierungen wie kommerziell oder gewerblich sein und gut ist. räumt euch gegenseitig nutzungsrechte ein und ihr seid sauber., es gibt keinen streit. e erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgericht Karlsruhe ... Berufung, wenn man sowas ausschließen will, dann verzitet man auf unklare Formulierungen
lg
ralf
Alle Nutzungen offen lassen.
#14Report
[gone] Hermann Klecker
03.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de - Bock zum Shooten ...
[quote]Original von Hermann Klecker
Und Eigenwerbung ist klar kommerziell, wenn man eine Leistung bewirbt, mit der man eine Einnahme anstrebt.
Genau dies hat die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgericht Karlsruhe bei mir verneint - noch immer in der Berufung - in der bisherigen Begründung heißt es:
(...) es kann nicht eindeutig und klar nachvollzogen werden, ob genau die ausgestellten Aufnahmen der Klägerin zu weiterführenden Aufträgen des Beklagten durch Dritte geführt haben (...) die von der Klägerin behauptete gewerbliche Nutzung durch den Beklagten kann damit nicht hinreichend begründet werden.[/quote]
Aus dem Zusammenhang gegriffen ist das ein wenig dünn.
Zwischen den Zeilen steht aber, daß das Gericht den gewerblichen Nutzen nicht grundsätzlich verneint sondern davon abhängig macht, ob dadurch tatsächlich ein Geschäft zustande gekommen ist bzw. ob die Klägerin das darlegen kann.
Aber wie gesagt, so aus dem Zusammenhang gegriffen ist das müßig.
#15Report
[gone] Hermann Klecker
03.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de - Bock zum Shooten ...
Ich deffiniere Eigenwerbung in meinen Verträgen so - Werbung für die eigene Person oder eigene Dienstleistungen, sprich ich als Knipser mache Werbung auf Online- Datenbanken, Online- Sedcards, Homepage und auf Medien in einer Galerie- Album oder ähnlichen für mich und meine Sache und das Modell darf dies ebenso - also ein ausschließliches Nutzungsrecht.
LOL, Du räumst Deinen Modellen in TfP-Verträgen ein ausschließliches Nutzungsrecht ein?
Gleichzeitig beschreibst Du, daß Du selbst die Fotos noch nutzt, was der Ausschließlichkeit klar widerspricht.
Nee, vermutlich hast Du Dich nur im Wort vergriffen. Es ist ein beschränktes einfaches Nutzungsrecht.
#16Report
[gone] www.trash-pixel.de
03.03.2011
Original von Hermann Klecker
LOL, Du räumst Deinen Modellen in TfP-Verträgen ein ausschließliches Nutzungsrecht ein?
Gleichzeitig beschreibst Du, daß Du selbst die Fotos noch nutzt, was der Ausschließlichkeit klar widerspricht.
Nee, vermutlich hast Du Dich nur im Wort vergriffen. Es ist ein beschränktes einfaches Nutzungsrecht.
§ 31 UrhG
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
§ 35 UrhG
(1) Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann weitere Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht nur zur Wahrnehmung der Belange des Urhebers eingeräumt ist.
Ich hoffe du kannst folgen was der Unterschied zw einem einfachem und einem ausschließlichen Nutzungsrecht ist.
Nach § 31 Abs 2 - Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. würdest du dem Modell Tür und Tor öffnen.
Ich selbst brauche mir keine Rechte einräumen - ich entscheide, wer was damit machen darf ...
Salopp... Das Modell darf es einfach so nutzen oder sie darf es nur ausschließlich dazu nutzen ...
#17Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
03.03.2011
Leute, ich verstehe nicht, warum sich so viel Fotografen hier in der Nutzung Ihrer Werke selbst beschneiden.
Ein TFP Vertrag regelt zunächst mal nur die Gagenforderungen, die sich hierbei gegenseitig aufheben. Also niemand bekommt Geld vom anderen.
Dann sollte geregelt sein, was man anstelle von Geld bekommt. Ein Vertrag, in dem die Rechte des Fotografen durchgekaut werden, aber nicht einmal steht, wieviele Bilder das Model überhaupt für ihren Einsatz bekommt, ist sehr einseitig.
Außerdem sollten die Rechte des Models, die ja nicht Urheber ist, genau geregelt werden:
Das Model sollte die Bilder zur Eigenwerbung zeitlich und örtlich ungegrenzt für alle Medien nutzen können. Privat? Kommerziell? Geschäftlich? Nicht nötig, das zu beschreiben. Eigenwerbung reicht aus, um alles abzudecken.
Zum Fotografen: Hier sollten die Möglichkeiten für alle Nutzungsarten frei bleiben.
Also brauchen wir einen Zusatz, der Erklärt, wie der Gewinn bei Erlösen aus Verkäufen oder Weitergabe von Lizenzen aus diesem Shooting geregelt wird.
Jetzt wird noch Porno & Co ausgeschlossen und alles ist schick.
Ein TFP Vertrag regelt zunächst mal nur die Gagenforderungen, die sich hierbei gegenseitig aufheben. Also niemand bekommt Geld vom anderen.
Dann sollte geregelt sein, was man anstelle von Geld bekommt. Ein Vertrag, in dem die Rechte des Fotografen durchgekaut werden, aber nicht einmal steht, wieviele Bilder das Model überhaupt für ihren Einsatz bekommt, ist sehr einseitig.
Außerdem sollten die Rechte des Models, die ja nicht Urheber ist, genau geregelt werden:
Das Model sollte die Bilder zur Eigenwerbung zeitlich und örtlich ungegrenzt für alle Medien nutzen können. Privat? Kommerziell? Geschäftlich? Nicht nötig, das zu beschreiben. Eigenwerbung reicht aus, um alles abzudecken.
Zum Fotografen: Hier sollten die Möglichkeiten für alle Nutzungsarten frei bleiben.
Also brauchen wir einen Zusatz, der Erklärt, wie der Gewinn bei Erlösen aus Verkäufen oder Weitergabe von Lizenzen aus diesem Shooting geregelt wird.
Jetzt wird noch Porno & Co ausgeschlossen und alles ist schick.
#18Report
[gone] Hermann Klecker
03.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de - Bock zum Shooten ...
[quote]Original von Hermann Klecker
LOL, Du räumst Deinen Modellen in TfP-Verträgen ein ausschließliches Nutzungsrecht ein?
Gleichzeitig beschreibst Du, daß Du selbst die Fotos noch nutzt, was der Ausschließlichkeit klar widerspricht.
Nee, vermutlich hast Du Dich nur im Wort vergriffen. Es ist ein beschränktes einfaches Nutzungsrecht.
§ 31 UrhG
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
§ 35 UrhG
(1) Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann weitere Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht nur zur Wahrnehmung der Belange des Urhebers eingeräumt ist.
Ich hoffe du kannst folgen was der Unterschied zw einem einfachem und einem ausschließlichen Nutzungsrecht ist.
Nach § 31 Abs 2 - Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. würdest du dem Modell Tür und Tor öffnen.
Ich selbst brauche mir keine Rechte einräumen - ich entscheide, wer was damit machen darf ...
Salopp... Das Modell darf es einfach so nutzen oder sie darf es nur ausschließlich dazu nutzen ...[/quote]
OK, Du hast gewonnen. Ich hatte übersehen, daß Du als Urheber ja trotz der ausschließlichkeit das Werk weiter nutzen kannst - je nach Vereinbarung.
Dein Problem dabei, Du darfst der MK keine Nutzungsrechte einräumen, könntest sie also hier nicht hochladen.
Das Modell auch nicht, wenn Du die Karte ziehst, daß eine Nutzung durch andere nicht möglich sein soll bzw. daß Du das im Einzelfall gestatten mußt.
Unterm Strich bleibe ich also dabei, daß es nicht geschickt ist, im Vertrag ein ausschließliches Nutzungsrecht einzuräumen. Denn dann müsstest Du schon genau dazu schreiben, ob und ggf. welche Nutzung Du Dir vorbehältst, denn einen Automatismus gibt es ja nicht.
#19Report
[gone] Hermann Klecker
03.03.2011
Original von jan.w / Job in Paris zu vergeben
Leute, ich verstehe nicht, warum sich so viel Fotografen hier in der Nutzung Ihrer Werke selbst beschneiden.
Das sehe ich auch so :-)
...
Jetzt wird noch Porno & Co ausgeschlossen und alles ist schick.
Warum beschneidest Du Dich hier so unnötig?
Oder anders gesagt - wenn Du eine wirklich gute Definition für "& Co" kennst, dann würde ich sie glatt übernehmen und ggf. wieder eine solche Beschränkung in meinem Vertrag aufnehmen.
Es ist nur so, daß die mir bisher bekannten so viel Auslegungsspielraum gestatten, daß eine Nutzung selbst in der MK fragwürdig wäre.
#20Report
Topic has been closed
Wann ich mache ein TFP Shoot mit ein Model und ein Visa und wir benutzen die Bilder für unser Werbung ist das nicht ein kommerzielle benutzen? Und haben wir nicht nur gesagt das es ist ok für die andere Leute unser Arbeit zu benutzen ohne andere Kosten?
So was ist die Unterschied wann ein Schmuck oder Kleid Kunstler macht auch ein TFP mit uns und sagt, "du kannst mein schmuck oder Kleid auch benutzen wann ich kann ein paar Bilder auch haben." Kann das auch ein TFP Situationen sein?
Warum ist ein TFP nur zwischen ein Fotograph, Model und Visa?