Was ist "Kommerzielle" Benutzen? 29

[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
03.03.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von jan.w / Job in Paris zu vergeben
Leute, ich verstehe nicht, warum sich so viel Fotografen hier in der Nutzung Ihrer Werke selbst beschneiden.


Das sehe ich auch so :-)


...
Jetzt wird noch Porno & Co ausgeschlossen und alles ist schick.


Warum beschneidest Du Dich hier so unnötig?

Oder anders gesagt - wenn Du eine wirklich gute Definition für "& Co" kennst, dann würde ich sie glatt übernehmen und ggf. wieder eine solche Beschränkung in meinem Vertrag aufnehmen.

Es ist nur so, daß die mir bisher bekannten so viel Auslegungsspielraum gestatten, daß eine Nutzung selbst in der MK fragwürdig wäre.[/quote]

"Ausgeschlossen ist eine Verwendung der Bilder in diffamierender Art und Weise und die veröffentlichung in pornografischen Medien".

Klartext.
Diffamierende Art & Weise = z. b. Werbung für Rehabilitation von Drogenabhängigen Ladendieben mit den Foto des Models als Beispielbild.
Pornografische Medien = Medien, in denen der Geschlechtsakt als solches zum Hauptbestandteil des Mediums wird.

Ich persönlich habe keine Angst vor evtl. grenzwertigen Medien, da ich keine Aktbilder mache, soll aber die Models dahin gehend beruhigen, dass ich nicht ihre Köpfe auf den Körper eines Pornosternchens montiere. :)
[gone] User_6449
03.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de - Bock zum Shooten ...
Ich bin die Beklagte wohlgemerkt ... das Modell verklagte mich weil sie der Ansicht ist, dass ihre seinerzeit auf meiner gewerbsmäßigen Homepage veröffentlichen Bilder eine gewerbliche = kommerzielle Nutzung darstellten, die im TFP-Vertrag aber ausgeschlossen ist.

Wenn Du eine Hompage zu gewerbsmäßigen Zwecken betreibst, ist
es sehr riskant dort Bilder auszustellen, bei denen eine komerzielle
vertraglich ausgeschlossen ist.

Denn ein Richter könnte es durchaus so auslegen, daß Werbung für
gewerbsmäßige Fotoaufträge eine kommerzielle Nutzung ist (und so
sehe ich das übrigens auch).

Auf das Einzelurteil bei Deinem Rechtsstreit sollte man sich also nicht
verlassen, denn der nächste Richter beruft sich vielleicht nicht mehr
auf einen Einzelnachweis zum Vorteil aus einem ganz bestimmten Bild,
sondern könnte auch den Einsatz von Bildern zur Werbung für Foto-
aufträge gegen Honorar pauschal als kommerzielle Nutzung sehen.

Nach meiner Einschätzung hast Du also erstmal Glück gehabt, der
nächste Fall oder die nächste Instanz könnte aber für Dich voll "in
die Hose gehen".

Wenn man Fotografie tatsächlich nur als Hobby betreibt geht die
Klausel der "nicht kommerziellen Nutzung" im Fotovertrag, sobald
es aber in den professionellen Bereich und ums Geld geht, ist es
ein schwerer Fehler so eine Klausel in seinen Vertrag einzufügen.


Viele Grüße
Peter
[gone] www.trash-pixel.de
03.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de - Bock zum Shooten ...
§ 31 UrhG

(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.


Siehe Unterstreichung...

Original von Hermann Klecker
Dein Problem dabei, Du darfst der MK keine Nutzungsrechte einräumen, könntest sie also hier nicht hochladen.
Das Modell auch nicht, wenn Du die Karte ziehst, daß eine Nutzung durch andere nicht möglich sein soll bzw. daß Du das im Einzelfall gestatten mußt.

Unterm Strich bleibe ich also dabei, daß es nicht geschickt ist, im Vertrag ein ausschließliches Nutzungsrecht einzuräumen. Denn dann müsstest Du schon genau dazu schreiben, ob und ggf. welche Nutzung Du Dir vorbehältst, denn einen Automatismus gibt es ja nicht.


Somit kann der MK ein Nutzungsrecht eingeräumt werden zu dem angegebenen Zweck - Eigenwerbung!
[gone] www.trash-pixel.de
03.03.2011
Original von Peter Herhold
Wenn Du eine Hompage zu gewerbsmäßigen Zwecken betreibst (...)


Danke für deine Ausführungen - sind ein echter Denkanstoss.

Doch, wenn du mal einen Schritt zurück gehst und "das Ganze" mal anschaust, dann dürfte jeder der eine HP in der gewerblichen Art betreibt wie die meine - mit einem Bein im durchgebrochenen Eis stehen, wenn er im Vertrag stehen hat keine kommerzielle Nutzung !! und das dürften nicht wenige sein - vor allem die "Berufler" mit Homepage wo sie auch ihre "Dienste" anbieten

(...) ein "kommerzielle Nutzung" würde von dem Beklagten im vorliegenden Fall erst dann vorliegen, wenn er explizit mit den Aufnahmen der Klägerin einen wirtschftlichen Erlös erzielt, bspw durch vergabe von Lizenzen oder direkten verkauf der Aufnahmen (...) Eine bloße Veröffentlichung auf einer gewerbsmäßigen Webseite in einer Galerie oder Album alleine genügt noch nicht, um die Ansprüche der Klägerin zu begründen.
03.03.2011
Original von Images NRC
Was ist kommerzielles Benutzen?

Damit Geld verdienen wollen, oder damit Geld verdienen.
03.03.2011
Original von jan.w / Job in Paris zu vergeben
Leute, ich verstehe nicht, warum sich so viel Fotografen hier in der Nutzung Ihrer Werke selbst beschneiden.

Weil die Fotografen glauben, daß die Models sonst nicht für lau modeln...

Da seien wir doch einfach mal ganz ehrlich... [IMG]

Ist der Fotograf allerdings in seinem Metier gut genug und ist es für Models erstrebenswert, für ihn zu modeln, dann relativiert sich das schlagartig.

Dann unterschreiben Models sehr viel, nur damit der Meister sie ablichtet.
03.03.2011
Original von jan.w / Job in Paris zu vergeben
"Ausgeschlossen ist eine Verwendung der Bilder in diffamierender Art und Weise und die veröffentlichung in pornografischen Medien".

Klartext.
Diffamierende Art & Weise = z. b. Werbung für Rehabilitation von Drogenabhängigen

Was bitte ist denn an der Rehabilitierung von Drogenabhängigen "diffamierend"?

Pornografische Medien = Medien, in denen der Geschlechtsakt als solches zum Hauptbestandteil des Mediums wird.

Das ist aber nicht die rechtliche Definition von "Pornographie", sondern Deine ganz persönliche...
[gone] User_6449
03.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de - Bock zum Shooten ...
Doch, wenn du mal einen Schritt zurück gehst und "das Ganze" mal anschaust, dann dürfte jeder der eine HP in der gewerblichen Art betreibt wie die meine - mit einem Bein im durchgebrochenen Eis stehen, wenn er im Vertrag stehen hat keine kommerzielle Nutzung !! und das dürften nicht wenige sein - vor allem die "Berufler" mit Homepage wo sie auch ihre "Dienste" anbieten

Genau so ist es ...

Daher stelle ich selbst niemals Fotos aus, bei denen eine kommerzielle Verwendung bereits
im Vertrag ausgeschlossen ist. Denn ich mache ja sogar hier in der "Model Kartei" Werbung
und meine gesamte Sedcard ist kommerziell, auch wenn ich nebenbei noch Fotografie zum
reinen Privatvergnügen betreibe.

Genau so wie Du ...

Original von http://www.trash-pixel.de - Bock zum Shooten ...
(...) ein "kommerzielle Nutzung" würde von dem Beklagten im vorliegenden Fall erst dann vorliegen, wenn er explizit mit den Aufnahmen der Klägerin einen wirtschftlichen Erlös erzielt, bspw durch vergabe von Lizenzen oder direkten verkauf der Aufnahmen (...) Eine bloße Veröffentlichung auf einer gewerbsmäßigen Webseite in einer Galerie oder Album alleine genügt noch nicht, um die Ansprüche der Klägerin zu begründen.


Ich glaube mit dem Nachweis des "expliziten wirtschaftlichen Erlöses" wollte sich der Richter
nur aus der Affaire ziehen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.

Falls sich aber ein Richter findet der mehr "Arsch in der Hose hat", keinen Rückzieher macht
und Werbefotos tatsächlich als kommerziell einstuft, wird die Luft für Dich extrem dünn ...


Es ist keine Rechtsberatung, sonder nur ein gut gemeinter Tip:

Niemals Bilder auf kommerziellen Websites oder sonst irgendwie zum Gelderwerb veröffent-
lichen, wenn der Fotovertrag sowas ausschließt. Das könnte ganz leicht "schwer ins Auge
gehen" ...

Viele Grüße
Peter
[gone] www.trash-pixel.de
03.03.2011
Original von Peter Herhold
[Niemals Bilder auf kommerziellen Websites oder sonst irgendwie zum Gelderwerb veröffentlichen, wenn der Fotovertrag sowas ausschließt. Das könnte ganz leicht "schwer ins Auge gehen" ...


Jepp... und seit dem hab ich es so im Vertrag:

Gegen eine Vergütung in Form von Aufnahmen und durch Unterzeichnung dieser Freigabeerklärung (Model-Release) erteile ich dem Fotografen das uneingeschränkte und unbefristete Recht, das Aufnahmematerial zu nutzen,
zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verwerten, insbesondere es zu lizenzieren und in beliebigen Medien für Zwecke der Eigenwerbung, Referenzierung und eigene Dienstleistung zu verwenden, ausgenommen zu
pornografischen oder diffamierende Zwecken.

Eine darüber hinaus weiterführende gewerbliche Nutzung durch den Fotografen wird nicht ausgeschlossen, im Falle dessen wird zuvor eine weitere Honorarvereinbarung mit dem Modell getroffen. Eine weiterführende gewerbliche
Nutzung begründet sich erst, wenn explizit mit den Aufnahmen des Modells ein wirtschaftlicher Erlös erzielt wird, bspw. durch den Verkauf- oder Vergrabe von
Nutzungslizenzen.

Ich erhalte dafür bis auf Widerruf das ausschließliche Nutzungsrecht zur
Veröffentlichung der mir ausgehändigten Aufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung auf Online- Sedcards u. Datenbanken so wie privaten
Webseiten unter Beachtung der Shootingbedingungen.

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