TFP und Visagisten: Wer hat was Rechts? 9

[gone] It's what I do....
03.03.2011
Wann ein Visa arbeitet auf TFP hat sie rechts auf die Bilder? Ich bekomme ein Vertrag/Model-release von den Model und ich gebe "Rechts" an den Model. Aber was Rechts hat ein Visa? Kann sie sagen wo oder wie oder was ein Bild von den Shoot benutzt ist?

Brauche ich auch ein "release" zu ihr Arbeit auch benutzen?
[gone] Hermann Klecker
03.03.2011
Das ist nicht trivial.

Normalerweise hat eine Visa keine besonderen Rechte an ihrer Arbeit.

Sonst müsstest Du auch den Friseur um ein "Release" bitten oder die Maniküre, den plastischen Chirurgen, ...

Im Falle besonders kreativer Arbeiten wie z.B. Extreme-Makeup mag das anders sein. Besonders dann, wenn die Visa-Arbeit eigenständig war und nicht streng nach Anweisung erfolgt ist.

Das ist ja oft die Situation bei uns Hobbyisten. Eine junge Visa möchte für ihre Mappe ein paar zeitgemäße aussergewöhnliche Arbeiten und stellt ihre Arbeit für ein TfP zur Verfügung.


Bei normalen Aufträgen brauchst Du aber nicht unbedingt ein schriftliches Release. Die Visa wird bezahlt für ihre Dienste, sie kommt in ein Studio und erlebt hautnah mit, daß Fotografien angefertigt werden.


Sollte sie nachher behaupten wollen, sie habe angenommen, die Bilder würden anschließend im privaten Fotoalbum verschimmeln, dann muß sie schon sehr darauf hoffen, einen Richter ohne gesunden Menschenverstand zu erwischen.

Ich kenne ja nicht viele Richter. Aber die, die ich kenne, sind sehr vernünftige Menschen :-)
[gone] FITCH
03.03.2011
Die Fragestellung ist für mich etwas schwer zu verstehen.

Falls die Frage lauten sollte: Hat die VISA Anspruch auf die Bilder, wenn TFP vereinbart wurde? Dann ja! Sie hat einen Anspruch darauf, weil es so vereinbart wurde.

Falls die Frage lauten solltet: Hat die Visa Rechte (also Urheber/Verwertungsrechte) an den von dem Fotografen hergestellten Bildern, dann, sofern hier keine anderen vertraglichen Abreden getroffen wurden, nein.! Die Urheber/Verwertungsrechte liegen bei dem Fotografen.

Grd. sind aber auch die Persönlichkeitsrechte des Models zu beachten (Stichwort: Das Recht am eigenen Bild).

Somit ist es immer unerlässlich, Fotoshootings vertraglich zu regeln, so dass die Rechteverteilung sowie der Verwendungszweck entsprechend geregelt ist.
03.03.2011
Original von Images NRC
Wann ein Visa arbeitet auf TFP hat sie rechts auf die Bilder?

Nein.

Ich bekomme ein Vertrag/Model-release von den Model und ich gebe "Rechts" an den Model. Aber was Rechts hat ein Visa?

Im Normalfall: gar keine.

In sehr, sehr, sehr, sehr seltenen Fällen kann ein Makeup eine so hohe Schöpfungshöhe haben, daß es ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist.

Dann hat die Visa aber immer noch keinerlei Anspruch auf Bilder. Sondern nur in seltenen Fällen Anspruch darauf, als "Miturheber" des Werkes anerkannt zu werden.

Aber auch wenn mal ein Makeup soviel Schöpfungshöhe haben sollte, daß es selbst zum geschützten Werk wird, wird wiederum in den allermeisten Fällen ein Foto von dem so geschminkten Model eine "freie Benutzung" dieses Werkes sein, und das heißt dann wieder, daß die Visa keine Rechte an diesem Foto hat.
Brauche ich auch ein "release" zu ihr Arbeit auch benutzen?

Nein.
03.03.2011
Original von FITCH
Die Fragestellung ist für mich etwas schwer zu verstehen.

Falls die Frage lauten sollte: Hat die VISA Anspruch auf die Bilder, wenn TFP vereinbart wurde? Dann ja! Sie hat einen Anspruch darauf, weil es so vereinbart wurde.

Nicht "weil" - sondern wenn.

Wenn es vereinbart wurde, daß die Visa (oder der Visa) Bilder bekommt, dann hat sie (er) natürlich einen Anspruch auf diese Bilder. Weil es ja nun so vereinbart wurde...
[gone] User_6449
04.03.2011
Original von Images NRC
Kann sie sagen wo oder wie oder was ein Bild von den Shoot benutzt ist?
Brauche ich auch ein "release" zu ihr Arbeit auch benutzen?

Nur wenn die Arbeit der Visagistin ein selbständiges Kunstwerk darstellt,
also eine entsprechende "Schöpfungshöhe" hat, von der Tom sprach.

Bei einem sehr aufwändigen und extravaganten Styling wüde ich ein
Release mit der Visagistin abschließen, bei einem normalen Make Up
aber nicht.

Viele Grüße
Peter
04.03.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Images NRC
Kann sie sagen wo oder wie oder was ein Bild von den Shoot benutzt ist?
Brauche ich auch ein "release" zu ihr Arbeit auch benutzen?

Nur wenn die Arbeit der Visagistin ein selbständiges Kunstwerk darstellt,
also eine entsprechende "Schöpfungshöhe" hat, von der Tom sprach.[/quote]

U N D wenn das Foto dann auch noch eine "Vervielfältigung" des geschützten Werkes Make-up-Design ist ! ! ! !

Selbst wenn das Make-up so viel Schöpfungshöhe hat, daß es tatsächlich ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG ist, ist es ja trotzdem absolut erlaubt, dieses Werk zu benutzen, um damit ein neues eigenständiges Werk zu schaffen: nämlich das Foto.

De facto und de jure hat eine Visagistin/ein Visagist höchstens dann irgendwelche Ansprüche als "Miturheber" an einem gemeinsamen Werk, wenn das Foto eigentlich nichts anderes zeigt als das Make-up, das Make-up also klar im Vordergrund steht und alles andere in den Hintergrund tritt.

Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, dann können wir anfangen, über Urheberrechte der Visagistin/des Visagisten zu diskutieren.

Und fangen dann mal beim Punkt "Zweckbestimmungsregel" an - nämlich jenem schönen Grundsatz aus dem Urheberrecht, der besagt, daß im Zweifelsfall von einer dem Zweck entsprechenden Nutzungsrechteeinräumung auszugehen ist.

Oder mit anderen Worten: wenn eine Visagistin/ein Visagist im Auftrag eines Fotografen ein Make-up macht, das tatsächlich soviel Schöpfungshöhe hat, daß es urheberrechtlichen Schutz genießt, dann wird man davon ausgehen, daß dem Fotografen ein unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wird, wenn der Auftrag angenommen wird.

Denn der Fotograf lässt das Make-up ja zweifellos zu dem Zweck machen, das Model geschminkt fotografieren und diese Fotos auch verwerten zu können.

Selbst ohne ausdrücklichen Vertrag sehe ich da auch im schlimmsten aller denkbaren Fälle mithin überhaupt keine Probleme.

Für den Fotografen.

Falls ein Make-up-Design so viel Schöpfungshöhe hat, daß es urheberrechtlich geschützt ist, sollten andere Visagistin vielleicht zweimal überlegen, bevor sie das dann nachmachen. Da könnte es dann nämlich urheberrechtlich interessant werden.

Allerdings möchte ich vorher erstmal ein Make-up sehen, das soviel Schöpfungshöhe hat, daß es ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG ist...
04.03.2011
Ich glaube die Frage der TO ist viel simpler:

Ich mache eine Visa auf TfP, Time for Print.
Habe ich ein Recht auf Bilder für meine Mappe, SC in der MK etc.


Ein Recht vielleicht nicht, aber einen nonverbalen Anspruch.
Die Visa hat nämlich eine Leistung erbracht, eine zeitmässig
vergleichbare Leistung wie die des Models.
Wenn alle die Arbeit gratis jedoch nicht umsonst machten, wäre es auch
ohne Vertrag ein Akt der Normalität, der Visa einzelne Bilder, in denen
man die Visa gut erkennt für Eigenwerbung zu überlassen.

Ich löse das Problem wie folgt - und das ist recht praktikabel:

Habe ich eine Visa für lau oder fast gratis kriegt sie, die Visa, eine Auswahl
an Portraits, in denen man die Visa gut sieht.
Diese Portraits darf sie im Rahmen von Eigenwerbungen auf Print- und
onlinemedien frei zeitlich nicht beschränkt nutzen. Ein Verkauf an
Dritte ist ausgeschlossen.
Das ist im release mit dem Model so vereinbart - und ich lasse die Visa
den Vertrag mitunterzeichnen. Bisher musste ich noch nicht zum
Gericht deswegen.

So, dann warte ich mal, mit welche juristischen Winkelzügen der Tom
dieses Mal zu brillieren versucht.

Heiner
Original von TomRohwer
[quote]Original von Images NRC
Wann ein Visa arbeitet auf TFP hat sie rechts auf die Bilder?

Nein.[/quote]

Wieso nicht? Die Visa hat doch dann in diesem Fall ebenso auf der Basis "Zeit für Bilder" dafür bezahlt, nämlich mit ihrer Zeit, die sie für das Make Up aufgebracht hat. Oder nicht?

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