Online Bilder verwalten 13

05.03.2011
Hallo!

Dem Vorstand von unserem Verein werden häufiger Fotos zugesteckt. Meistens hat der Fotograf ein Event fotografiert, manchmal aber auch z.B. das Vereinshaus. In der Regel läuft das mit einem feuchten Händedruck problemlos.

Aber leider kommt auch die volle Bandbreite von Stress vor, dass einer nicht in die Zeitung will, der nächste seinen Namen sehen will, ein anderer Kohle will und der letzte gar nicht weiß, was er will.

Ich habe mir überlegt, dass eine Freigabe vom Fotografen besser wäre als ein Vertrag. Erstens ist eine Freigabe viel weniger Aufwand, immerhin geschieht die rein einseitig ohne unser Zutun. Und zweitens gilt eine Freigabe auch für Dritte, z.B. die Zeitung, ohne dass wir mit der wiederum einen Vertrag machen müssen. Drittens wurden Freigaben bereits von diversen Gerichten akzeptiert, Verträge ohne Gegenleistung allerdings als nichtig erklärt.

Nun sollen die Fotografen also die Fotos ganz alleine irgendwo hochladen und sie unter CreativeCommons BY-SA stellen. Wie kann man das am besten lösen? Flickr macht eigentlich genau das, was wir brauchen. Die Fotografen müssen nur die Bilder mit dem Namen des Vereins taggen, und schon haben wir ein wunderbares Archiv von Fotos.

Habt ihr eine bessere Idee? Eventuell eine Alternative zu Flickr?

Viele Grüße aus Berlin
Thomas
Original von netAction
Nun sollen die Fotografen also die Fotos ganz alleine irgendwo hochladen und sie unter CreativeCommons BY-SA stellen. Wie kann man das am besten lösen? Flickr macht eigentlich genau das, was wir brauchen. Die Fotografen müssen nur die Bilder mit dem Namen des Vereins taggen, und schon haben wir ein wunderbares Archiv von Fotos.

Habt ihr eine bessere Idee? Eventuell eine Alternative zu Flickr?

Wie wärs mit eigenem WebSpace und passenden Scripten?
In der einfachsten Form z.B.:
fotopholder

LG
Andreas
05.03.2011
Ich weiß. Eine minimale Userverwaltung, Galerien. Sache von zwei Tagen. Aber ich habe keine Lust, das dem Verein umsonst in den Arsch zu schieben und anschließend für die Administration und Moderation verantwortlich gemacht zu werden.

Außerdem hat es auch etwas von Unabhängigkeit, wenn wir keinen Einfluss auf die Bilder haben, sondern sie sich im Web 2.0 von alleine sammeln.
05.03.2011
Mach doch für den Verein eine Facebookseite und und lass die Leute dann einfach entsprechend die Bilder markieren. Fertig ist die Laube!
05.03.2011
Original von netAction
Ich habe mir überlegt, dass eine Freigabe vom Fotografen besser wäre als ein Vertrag.

Eine Freigabe ist ein Vertrag...

Erstens ist eine Freigabe viel weniger Aufwand, immerhin geschieht die rein einseitig ohne unser Zutun.

Nicht wirklich, wenn Ihr dran beteiligt seid.

Und zweitens gilt eine Freigabe auch für Dritte, z.B. die Zeitung, ohne dass wir mit der wiederum einen Vertrag machen müssen. Drittens wurden Freigaben bereits von diversen Gerichten akzeptiert, Verträge ohne Gegenleistung allerdings als nichtig erklärt.

Das ist ein Widerspruch in sich. (Und so auch sehr ungenau formuliert.)

Richtig ist: es gelten die Bestimmungen des §32a UrhG:

§ 32a UrhG Weitere Beteiligung des Urhebers

(1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird. Ob die Vertragspartner die Höhe der erzielten Erträge oder Vorteile vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen können, ist unerheblich.
(2) Hat der andere das Nutzungsrecht übertragen oder weitere Nutzungsrechte eingeräumt und ergibt sich das auffällige Missverhältnis aus den Erträgnissen oder Vorteilen eines Dritten, so haftet dieser dem Urheber unmittelbar nach Maßgabe des Absatzes 1 unter Berücksichtigung der vertraglichen Beziehungen in der Lizenzkette. Die Haftung des anderen entfällt.
(3) Auf die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 kann im Voraus nicht verzichtet werden. Die Anwartschaft hierauf unterliegt nicht der Zwangsvollstreckung; eine Verfügung über die Anwartschaft ist unwirksam. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.
(4) Der Urheber hat keinen Anspruch nach Absatz 1, soweit die Vergütung nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) oder tarifvertraglich bestimmt worden ist und ausdrücklich eine weitere angemessene Beteiligung für den Fall des Absatzes 1 vorsieht.


Nun sollen die Fotografen also die Fotos ganz alleine irgendwo hochladen und sie unter CreativeCommons BY-SA stellen. Wie kann man das am besten lösen? Flickr macht eigentlich genau das, was wir brauchen.

Flickr lässt den Fotografen die Wahl, welche Lizenz sie Dritten für ihre Fotos einräumen wollen - oder auch nicht.

Auf US-amerikanischem Recht beruhenden CC/GPL etc.pp.-Lizenzen zu benutzen, kann sich in Deutschland nach wie vor zu einem Spiel mit dem Feuer entwickeln.

Die Fotografen müssen nur die Bilder mit dem Namen des Vereins taggen, und schon haben wir ein wunderbares Archiv von Fotos.

Habt ihr eine bessere Idee? Eventuell eine Alternative zu Flickr?

Wenn Ihr die Fotografen davon überzeugen könnt, ihre Fotos bei Flickr hochzuladen und eine entsprechende Lizenz einzuräumen...

Ich wäre da allerdings vorsichtig.

Aus dem Bauch heraus möchte ich nämlich mal spontan sagen: es macht rechtlich einen erheblichen Unterschied, ob ein Fotograf von sich aus ein Foto bei Flickr hochlädt und für dieses Foto eine Lizenz XYZ einräumt - oder ob der Verein Rumpelstilz e.V. im Kontakt mit Fotografen sagt "Lade Dein Fotodoch bitte bei Flickr hoch und räume die Lizenz XYZ ein".

In letzterem Fall entsteht nämlich unter Umständen eine Vertragsbeziehung zwischen Fotograf und Verein, weil der Fotograf etwas aufgrund einer Aufforderung des Vereins macht.

Das gilt umso mehr, als Amateurfotografen Verbraucher sind und daher jenen sehr umfangreichen Schutz durch Gesetz und Rechtsprechung vor "Übervorteilung" genießen, den Verbraucher nun mal haben. Wohingegen ein Verein zwar nicht unbedingt Unternehmer ist, aber auf jeden Fall nie "Verbraucher". Und sich daher gegenüber dem Verbraucher schon mal per se in einer ungünstigeren Rechtsposition befindet.

Wenn ein Verein ernsthaft vorhat, sowas in größerem Umfang zu machen, dann sollte er sich vorher einfach mal die gründliche Beratung durch einen Anwalt gönnen. Das erspart eventuelles Gejammer hinterher.
06.03.2011
Facebook kommt wegen der Bildqualität, der Usability und vor allem der völlig bekloppten Lizenz nicht in Frage.

TomRohwer: Danke für die Anstöße.

Es ist also nicht möglich, Erwin zu fragen, ob er das Sommerfest fotografieren und die Bilder freigeben will? Ich verstehe schon, dass Erwins Zustimmung ein Vertrag wäre. Dem Fotografieren und der Freigabe steht keine angemessene Bezahlung gegenüber.

Wie wäre es, wenn ich aus Spaß an der Freude ein Buch über das Sommerfest unter CreativeCommons herausgebe und dafür die Fotos von Erwin brauche? Erwin macht die Bilder dann nach Absprache mit mir und stellt sie unter CC. Kohle kriegt er von mir genau so wenig wie ich von ihm. Ist das für Erwin bindend oder nach §32a UrhG Abs. 1 kündbar? Dann ließe sich ja überhaupt nie eine Gemeinschaftsproduktion unter CreativeCommons durchführen.

Meine zweite Frage ist, was dem Fotografen bezüglich Freigabe gesagt werden muss, so dass es definitiv unter die Linux-Klausel §32a UrhG Abs. 3 fällt. So etwas wie das hier? "Wenn wir deine Bilder verwenden sollen, musst du sie unter CreativeCommons veröffentlichen."

> Wenn ein Verein ernsthaft vorhat, sowas in größerem Umfang zu machen

Ich sehe nicht, wo wir etwas Besonderes sind. Jeder mir bekannte Verein druckt die Fotos seiner Mitglieder in seine Flyer, ohne etwas dafür zu bezahlen.
06.03.2011
Meine Frage (als Fotograf und Vereinsmensch): Bist du auf die Fotos der Extrawurst-Heinis angewiesen?
Wenn ich einem Verein Fotos überlasse (komtm oft vor, fotografiere für die Zeitung. Da brauche ich von 20 - 30 Fotos max. 3), dann überlasse ich sie dem Verein mit allen Rechten außer "Weitergabe an Dritte", also zur "vollumfänglichen Eigenwerbung" in Printmedien und Online, nur weiterverkaufen oder weitergeben is nicht erlaubt.
So dürften es auch die meisten anderen machen, die Fotos an Vereine geben ...
Wenn jetzt einer kommt mit Extrawürsten, würde ich sagen: "Behalt dein' Kram! Entweder so wie alle oder gar net!"
Oder bist du echt so angewiesen auf die Extrawurst-Heinis? Wäre mir als Vereinsmensch einfach zu viel Aufwand.
06.03.2011
Dass die kostenlose Überlassung von Fotos die gängige Praxis ist, ist mir schon klar.

Nur scheint das der Gesetzgeber wenig lustig zu finden und gibt dem Urheber weitreichende Rechte. Du könntest plötzlich verlangen, dass deine Bilder nirgends mehr auftauchen.

Ich habe es nicht unbedingt mit dummen Heinis zu tun, die rummeckern. Sondern wollte einfach nur eine rechtlich nachvollziehbare Grundlage für die Bilder schaffen.

Oder besteht dieses Risiko gar nicht, weil der Verein eh kein Geld verdient und damit auch keine Bezahlung eine angemessene Bezahlung ist? Das wäre natürlich prima, dann könnten wir einfach von allen Fotografen die Erlaubnis holen, die Bilder unter CreativeCommons zu stellen.
06.03.2011
Ich denke, diese "rechtliche Grundlage" wirst du halt ohne großen Aufwand nicht hinkriegen.
Wenn ich einem Verein "den Gefallen tue" und ihm kostenlos Bilder überlasse und dieser zu mir sagt, jetzt musst du aber noch den Vertrag unterschreiben, dann würde ich sagen: "Ups, Bilder schon gelöscht, schade."
Dass ich meinerseits natürlich nie unterbinden kann, dass vielleicht irgendein Verein die Bilder doch weitergibt ... damit muss ich halt leben.
Ich denke, ohne ein gewisses Restrisiko oder viel (im Vereinsleben unnötigen) Aufwand wirds nicht gehen.

Mh, nein eine Forderung geltend zu machen hat nix damit zu tun, ob der andere Geld hat *g*
Also isses beim Urheberrecht und Namensnennung egal, ob der Verein nichts damit verdient oder eine Firma viel Geld schäffelt. Das wäre später bei den Verwertungsrechten und Schadensersatz oder wie auch immer interessant.

Wer dir wissentlich und absichtlich Bilder für die Vereinsarbeit überlässt, der muss auch von einer vereinsinternen Nutzung ausgehen - unterstelle ich jetzt. Da Namensnennung die Regel sein sollte, würde ich das auch einfach so machen. Das würde ich jedem mitteilen und wer damit nicht leben kann, soll seine Fotos behalten.
06.03.2011
Original von netAction
Facebook kommt wegen der Bildqualität, der Usability und vor allem der völlig bekloppten Lizenz nicht in Frage.

TomRohwer: Danke für die Anstöße.

Es ist also nicht möglich, Erwin zu fragen, ob er das Sommerfest fotografieren und die Bilder freigeben will? Ich verstehe schon, dass Erwins Zustimmung ein Vertrag wäre. Dem Fotografieren und der Freigabe steht keine angemessene Bezahlung gegenüber.

Es könnte sich im Nachhinein als problematisch erweisen, wenn die Bestimmungen des §32a UrhG greifen. Von den sonstigen unverzichtbaren Rechten des Urhebers mal ganz zu schweigen.

Das UrhG kennt eine ganze Reihe von Vorschriften, die die "Übervorteilung" des Urhebers verhindern und ihm eine angemessene Vergütung für die Verwertung seiner Werke garantieren sollen und die nicht wirksam durch Vertragsvereinbarungen ausgehebelt werden können. Wo man da nachher im Streitfall landet, sieht man dann im jeweiligen Einzelfall.

Wie wäre es, wenn ich aus Spaß an der Freude ein Buch über das Sommerfest unter CreativeCommons herausgebe und dafür die Fotos von Erwin brauche? Erwin macht die Bilder dann nach Absprache mit mir und stellt sie unter CC. Kohle kriegt er von mir genau so wenig wie ich von ihm. Ist das für Erwin bindend oder nach §32a UrhG Abs. 1 kündbar?

§32a UrhG begründet keine "Kündigungsmöglichkeit", sondern einen nachträglichen Honoraranspruch.

Wenn "Erwin" jedermann ein unentgeltliches Nutzungsrecht einräumt, mag das - in Hinsicht - auf das Honorar angehen. Aber dann muß man "Erwin" davon überzeugen, daß er um dem Verein ohne viel Umstand ein Nutzungsrecht einzuräumen, jedem anderem auch ein solches Nutzungsrecht einräumen muß.

Und damit ist die Frage, ob sich Ansprüche nach §32a UrhG nicht auch gegen CC-Lizenzen richten, ist m.W. eh noch unbeantwortet. Spätestens wenn jemand mit solchen CC-lizensierten Werken Geld verdient, müsste aller Logik nach ein Honoraranspruch nach §32a UrhG entstehen. Denn dann entsteht ein "auffallendes Mißverhältnis" zwischen dem gezahlten Honorar (0 Euro) und dem Ertrag für jenen Nutzer (X Euro).

Dann ließe sich ja überhaupt nie eine Gemeinschaftsproduktion unter CreativeCommons durchführen.


> Wenn ein Verein ernsthaft vorhat, sowas in größerem Umfang zu machen

Ich sehe nicht, wo wir etwas Besonderes sind. Jeder mir bekannte Verein druckt die Fotos seiner Mitglieder in seine Flyer, ohne etwas dafür zu bezahlen.

Es steht jedem Fotografen ja auch frei, seinem Verein explizit für ein bestimmtes Foto ein Nutzungsrecht zu schenken...
06.03.2011
Original von Marc Stephan
Meine Frage (als Fotograf und Vereinsmensch): Bist du auf die Fotos der Extrawurst-Heinis angewiesen?
Wenn ich einem Verein Fotos überlasse (komtm oft vor, fotografiere für die Zeitung. Da brauche ich von 20 - 30 Fotos max. 3), dann überlasse ich sie dem Verein mit allen Rechten außer "Weitergabe an Dritte", also zur "vollumfänglichen Eigenwerbung" in Printmedien und Online, nur weiterverkaufen oder weitergeben is nicht erlaubt.
So dürften es auch die meisten anderen machen, die Fotos an Vereine geben ...
Wenn jetzt einer kommt mit Extrawürsten, würde ich sagen: "Behalt dein' Kram! Entweder so wie alle oder gar net!"

Die "Extrawürste" ergeben sich nur eben durch das Gesetz...

Die lassen sich gar nicht ausschließen.
06.03.2011
Original von Marc Stephan
Wer dir wissentlich und absichtlich Bilder für die Vereinsarbeit überlässt, der muss auch von einer vereinsinternen Nutzung ausgehen - unterstelle ich jetzt.

Von einer "vereinsinternen Nutzung" vielleicht. Wobei aber auch da schon mal zu klären wäre, was das eigentlich ist...

Manch ein Verein hat schon Bauklötze gestaunt, als aus der "freiwilligen Mitarbeit" eines Mitgliedes plötzlich eine sozialversicherungspflichtige angestellte Beschäftigung wurde...
06.03.2011
@tom
sehe trotzdem keine Extrawürste, die man fressen müsste.

Müssen wir aber auch nicht diskutieren.

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