Buchkritik zu "Honorare & Recht für Models" 11
28.03.2011
Original von becker
Der Untertitel "KÖGA-LISTE 2011/2012 verrät die Intention der Autoren: Einen Standard möchte man setzen für die Fachgerichte, ähnlich dem bei den Gerichten fest etablierten Standardwerk "Bildhonorare" der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing.
"Das Berufungsgericht hat die danach gezogenen Grenzen seines Schätzungsermessens überschritten. Mangels entsprechender Darlegung in den Entscheidungsgründen kann revisionsrechtlich nicht davon ausgegangen werden, dass das Berufungsgericht über eine hinreichende eigene Sachkunde verfügte und beurteilen konnte, dass die MFM-Empfehlungen der Jahre 1995 bis 1998 marktübliche, auch unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles heranzuziehende Honorarsätze enthielten.
(...)
Die Revision rügt zudem mit Erfolg, dass sich das Berufungsgericht ohne Begründung über die Bedenken hinweggesetzt hat, die nach Ansicht der Beklagten gerade auch im vorliegenden Fall gegen den Rückgriff auf die Honorarsätze der MFM-Empfehlungen sprechen.
(...)Ohne Erhebung der von den Beklagten angebotenen Gegenbeweise konnte das Berufungsgericht aber nicht davon ausgehen, dass sich aus den Sätzen der MFM-Empfehlungen für die Jahre 1995 bis 1998 für den vorliegenden Fall ohne weiteres die angemessene und übliche Lizenzgebühr ergebe."
Urteil des Bundesgerichtshof, Az I ZR 266/02 vom 06.10.2005
Die Honorsätze aus der "MfM-Liste" können NICHT einfach ungeprüft herangezogen werden, um das "marktübliche Honorar" zu ermitteln. Und sie entsprechen auch im Regelfall nicht den marktüblichen Honoraren. Auch wenn wir Fotografen und die Agenturen das verständlicherweise gern hätten.
Das bringt für den Autor Ehre und Kohle ohne Ende durch verkaufte Bücher, Vorträge und vor allem durch Rechtsvertretung vor Gericht.
Wenn es klapp mit dem Standard.
Aber genau genommen auch ohne. Denn das Teil wird, durch eine Verlosung in der MK werbewirksam angepriesen, den gesamten Markt durchmischen.
Das interessiert Gerichte zum Glück herzlich wenig.
Juristen halten sich an anerkannte juristische Kommentare, aber nicht an "populär-juristische Handbücher für Laien".
Für ein "Laienmodel", welches, ZITAT: "...Noch wenig Erfahrung im Model (hat)...Überwiegend im Bereich TFP tätig (ist) setzen diese Witzbolde eine Tagesgabe von 400 Euro an!
Hinzu kommt in jedem Falle noch das sogenannte "Buyout", also die Vergütung für die Nutzung der Fotos: Grob so zwischen 50 - 200% noch drauf!
Der Trick dabei ist, dass Buyout nach Spielart der Autoren immer von der Tagesgage aus gerechnet werden sollte, egal, ob das Honorar nur für eien halben Tag gezahlt werden muss.
Und, so schreiben sie auf Seite 62, die Grenzen zwischen Laienmodel und einem smiprofessionellen Model wäre fliessend. Und dassl ein Semi nach Vorstellung der Autoren 800 Euro/Tag Honoraranspruch hat.
Die Gewinner dieser Chose stehen oben und das sind zum einen die, die diese Prozesslawine lostreten, denn die verkaufen ja ihr Buch wie warme Semmel und kassieren noch durch anwaltliche Vertretung vor Gericht. Und sie kassieren immer, ob der Prozess gewonnen oder verloren wird.
Und da sind ja noch die Kollegen, die jetzt so herrlich beflügelt Honorare einklagen können und natürlich auf die KÖGA-LISTE verweisen und auf diese Weise zur Geldvermehrung der Buchautoren beitragen.
Und helfen, einen Standard bei Gericht durchzusetzen.
Fotografieren wird also teurer, wenn jede Mickymaus eine Tagesgabe von mind. 400 Euro zuzügl. Buyout auch noch nachträglich per Anwalt einfordern kann.
Es gibt überhaupt keinen Rechtsanspruch eines Models auf ein Honorar (es sei denn, das Honorar sei vorher vertraglich vereinbart worden). Das unterscheidet Models von Fotografen, die haben anders als Models einen gesetzlichen Anspruch auf eine "angemessene Vergütung" für die Nutzung ihrer Werke.
Für Models ist das vollkommen irrelevant.
"Marktübliche Modelhonorare" werden erst dann interessant, wenn Modelfotos widerrechtlich, also ohne Modelrelease, genutzt werden, und man anschließend ein Schmerzensgeld für die unerlaubte Nutzung ermitteln muß.
Ein Model-Release kann auch ein Modelhonorar von 25 Euro für einen Tag Modeln vorsehen, das ist absolut möglich, wenn denn die Vertragspartner sich auf dieses Honorar einigen.
Pay-Models sind Gewerbetreibende, mit denen kann man Preise vollkommen nach Belieben festlegen.
#2Report
28.03.2011
Ein interessanter Gedanke, dass die Autoren als Anwälte die Honorare absichtlich unrealistisch hoch ansetzen, um über Klagen Einnahmen zu generieren... :-)
Aber es ist natürlich klar, dass ein Buch, welches sich an Models richtet, die Model-Honorare eher über dem Durchschnitt ansetzen wird.
In meinem Buch "Stockfotografie" sind die Model-Honorare deutlich unter den Honoraren angesiedelt, aber bei mir basieren sie auch auf Praxiswerten.
Lg, Robert
Aber es ist natürlich klar, dass ein Buch, welches sich an Models richtet, die Model-Honorare eher über dem Durchschnitt ansetzen wird.
In meinem Buch "Stockfotografie" sind die Model-Honorare deutlich unter den Honoraren angesiedelt, aber bei mir basieren sie auch auf Praxiswerten.
Lg, Robert
#3Report
28.03.2011
Original von Robert Kneschke
Ein interessanter Gedanke, dass die Autoren als Anwälte die Honorare absichtlich unrealistisch hoch ansetzen, um über Klagen Einnahmen zu generieren... :-)
Das halte ich für sehr weit hergeholt.
Aber es ist natürlich klar, dass ein Buch, welches sich an Models richtet, die Model-Honorare eher über dem Durchschnitt ansetzen wird.
Was ist daran bitteschön klar?
Ein Buch, das sich an Models richtet, sollte die tatsächlichen Gegebenheiten auf dem "Markt" möglichst zutreffend und vollständig beschreiben.
Dazu gehört dann z.B., daß man sich die Mühe macht, die tatsächlich gezahlten Model-Honorare sowohl im Bereich des Profi-Business als auch im Bereich MK & Co. einmal zu recherchieren. Und dann kann man den Lesern wirklich wertvolle Informationen an die Hand geben.
Andersrum tut man den Models überhaupt keinen Gefallen.
In meinem Buch "Stockfotografie" sind die Model-Honorare deutlich unter den Honoraren angesiedelt, aber bei mir basieren sie auch auf Praxiswerten.
Eben. Und wer mit Mondpreisen aufläuft, der schießt sich selbst in kürzester Zeit aus dem Markt.
#4Report
29.03.2011
Original von TomRohwer
Ein Model-Release kann auch ein Modelhonorar von 25 Euro für einen Tag Modeln vorsehen, das ist absolut möglich, wenn denn die Vertragspartner sich auf dieses Honorar einigen.
Pay-Models sind Gewerbetreibende, mit denen kann man Preise vollkommen nach Belieben festlegen.
Nicht mal das, es reichen auch Fotos, also ein Gegenwert für die erbrachte Leistung...
Und ohne Release ist ohnehin riskannt, mache ich nur mit mir bekannten Agenturen, das sind dann reine Tests mit gleich verteileten Nutzungsrechten, ohne kommerzielle Nutzung. Kommerziell meint die Veräusserung an Dritte...
Alles schreit nach TFP, aber irgendwo muß die Kohle ja auch herkommen, Stocks sind diesbezüglich ein interessanter Ansatz...
Oder man zahlt einfach den Fotografen und der formuliert eben die Nutzungsrechte auf der Rechnung entsprechend, auch ganz einfach...
Sollen sie ihre Bücher verkaufen bis der Arzt kommt. Ein unterschriebenes Release bleibt auch eins, bis zur nächsten Eiszeit...
#6Report
30.03.2011
"Dem Autor", der das Wort "ich" nicht kennt, sei zu seiner Buchkritik einiges mitgeteilt:
1. Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, daß auch uns als Autoren bekannt ist, daß die MFM-Honorare vielfältiger Kritik begegnen. Sie haben aber - wie jede Pauschalisierung - den Vorteil, daß sich Gegner und Parteien den Gutachter sparen können. So kann ein Gutachten o.w. € 1000,00 kosten - Geld, das besser beim Beklagten geblieben oder zum Kläger geflossen wäre.
2. "Der Autor" mag als Journalist tätig sein, Buchhonorare sind ihm aber unbekannt. Die Grenze zum echten Verdienen wird mit Fachbüchern - gleich ob an Fachleute oder Laien gerichtet - praktisch nie überschritten, wenn man die geleistete Arbeit dazu ins Verhältnis setzt. Das dann eine "Gelddruckmaschine" zu nennen beweist seine mangelnden Kenntnisse umso mehr.
3. "Der Autor" hat auch nicht verstanden bzw. nicht gelesen, daß selbstverständlich der Vertrag vorgeht - ggf. auch wenn in diesem der totale Buyout für 1 Euro geregelt ist. Er kann - wie auf seinem Profil ersichtlich - also weiterhin fast ausschließlich TFP-Shootings und "Modeltrainings" anbieten. Seine Angst, daß er so billig nicht mehr an Models kommt ist daher wohl unbegründet.
4. Daß "der Autor" eine Prozeßlawine auf das Fotografengewerbe zukommen sieht, hat mich immerhin zum Schmunzeln gebracht. Auch Models wissen: Vertrag ist Vertrag. Anwälte auch. Nachträglich geht nichts, was nicht im Vertrag geregelt ist.
5. Im Buch sind mehrere Vertragsmuster enthalten. Auch diese hält "der Autor" für nicht hilfreich - das verwundert nach seiner sonstigen Kritik ein wenig.
6. Die Honorare sind mit zahlreichen Agenturen besprochen und es ist im Buch zu lesen, daß diese voneinander abweichen können (das gilt auch für das Kneschke-Buch).
Einer inhaltlichen Kritik werden wir uns als Autoren nicht verchließen, zumal es in dieser Form tatsächlich ein sehr neues Werk ist. Wenn die Kritik aber erkennen läßt, daß "der Autor" den Inhalt nicht verstanden hat und auch im übrigen nicht weiß, wovon er redet, ist das bedauerlich.
Wer Amateurmodels als MickyMäuse beleidigt, braucht vielleicht auch nicht ganz ernst genommen zu werden.
Viele Grüße!
Dr. Daniel Kötz
1. Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, daß auch uns als Autoren bekannt ist, daß die MFM-Honorare vielfältiger Kritik begegnen. Sie haben aber - wie jede Pauschalisierung - den Vorteil, daß sich Gegner und Parteien den Gutachter sparen können. So kann ein Gutachten o.w. € 1000,00 kosten - Geld, das besser beim Beklagten geblieben oder zum Kläger geflossen wäre.
2. "Der Autor" mag als Journalist tätig sein, Buchhonorare sind ihm aber unbekannt. Die Grenze zum echten Verdienen wird mit Fachbüchern - gleich ob an Fachleute oder Laien gerichtet - praktisch nie überschritten, wenn man die geleistete Arbeit dazu ins Verhältnis setzt. Das dann eine "Gelddruckmaschine" zu nennen beweist seine mangelnden Kenntnisse umso mehr.
3. "Der Autor" hat auch nicht verstanden bzw. nicht gelesen, daß selbstverständlich der Vertrag vorgeht - ggf. auch wenn in diesem der totale Buyout für 1 Euro geregelt ist. Er kann - wie auf seinem Profil ersichtlich - also weiterhin fast ausschließlich TFP-Shootings und "Modeltrainings" anbieten. Seine Angst, daß er so billig nicht mehr an Models kommt ist daher wohl unbegründet.
4. Daß "der Autor" eine Prozeßlawine auf das Fotografengewerbe zukommen sieht, hat mich immerhin zum Schmunzeln gebracht. Auch Models wissen: Vertrag ist Vertrag. Anwälte auch. Nachträglich geht nichts, was nicht im Vertrag geregelt ist.
5. Im Buch sind mehrere Vertragsmuster enthalten. Auch diese hält "der Autor" für nicht hilfreich - das verwundert nach seiner sonstigen Kritik ein wenig.
6. Die Honorare sind mit zahlreichen Agenturen besprochen und es ist im Buch zu lesen, daß diese voneinander abweichen können (das gilt auch für das Kneschke-Buch).
Einer inhaltlichen Kritik werden wir uns als Autoren nicht verchließen, zumal es in dieser Form tatsächlich ein sehr neues Werk ist. Wenn die Kritik aber erkennen läßt, daß "der Autor" den Inhalt nicht verstanden hat und auch im übrigen nicht weiß, wovon er redet, ist das bedauerlich.
Wer Amateurmodels als MickyMäuse beleidigt, braucht vielleicht auch nicht ganz ernst genommen zu werden.
Viele Grüße!
Dr. Daniel Kötz
#7Report
30.03.2011
"Der Autor" schreibt auf seiner Seite http://www.modelcast.carl-von-york.de/html/anmeldung.php :
"Wir gehen grundsätzlich davon aus, daß die Bewerberinnen als Model ordentliches Geld verdienen möchten und entsprechendes professionelles Handeln
an den Tag legen."
Trotzdem wird überwiegend für TFP gesucht. Das mal als Ergänzung...
"Wir gehen grundsätzlich davon aus, daß die Bewerberinnen als Model ordentliches Geld verdienen möchten und entsprechendes professionelles Handeln
an den Tag legen."
Trotzdem wird überwiegend für TFP gesucht. Das mal als Ergänzung...
#8Report
20.08.2012
Hallo Herr Kötz,
ich habe nun auch ihr 2. Buch zum Thema gelesen und bin ein wenig entäuscht. Für mich sieht es so aus, als wenn mal eben ganz schnell ein paar Daten zusammengetragen und diese dann in ein wenig Begleittext gepackt wurden. Sonst inhaltlich eigentlich eher mau.
Bezüglich zur KöGa-Liste, abgeleitet vom Namen der Autoren, sieht es für mich aber auch aus, als ob da versucht wurde, einen Standard zu etablieren. Allerdings halte ich es eben nur für einen Versuch. Dieser wird sich m.E. nicht durchsetzen, da völlig unrealistisch. Ein Laienmodel (Amateur, ich möchte noch gar nicht vom Model sprechen), soll 400 EUR bekommen, zzgl. Bayout? Ich habe selbst mal ein wenig herumgefragt bei einer Hamburger Agentur, einer aus Berlin und einer aus Shanghai (die von einem Deutschen betrieben wird). Alle meinen, dass für Laien Pauschalen angesetzt werden, die weit unter 400 EUR/Tag liegen und vielmehr bei 7-10 EUR/Std. angesiedelt sind. Nun ist das sicher nicht repräsentativ, gibt mir aber einen ersten Hinweis.
Der nächste Punkt ist, dass viele Laienmodels nicht wissen (und es damit auch nicht machen), dass sie ihre Model-Einnahmen beim FA angeben und versteuern müssen. Für uns Fotografen sind es ja Betriebsausgaben.
Dann würde mich mal interessieren, welcher Fotograf, der ausschließlich für (Microstock-)Bildagenturen arbeitet, Honorare in Höhe von 800-1200 EUR an Non-Profis zahlt, wenn doch die Einnahmen pro Bild im ct-Bereich liegen? Klingt für mich irgendwie realitätsfern.
Ich denke, das, was jetzt passieren dürfte - je nachdem wie populär das Büchlein (unter Models) wird, dass viele denken, sie können tatsächlich das schnelle Geld machen. Das echtes Modeln wirklich harte Arbeit ist, wird ja nirgends erwähnt.
Schade, insgesamt hätte ich mir von Ihrem Büchlein etwas mehr versprochen. Wolfgang Rau hat es vorgemacht - ein rundum gelungenes Buch, übrigens auch mit vielen Beispielen und Vertragsmuster darin.
ich habe nun auch ihr 2. Buch zum Thema gelesen und bin ein wenig entäuscht. Für mich sieht es so aus, als wenn mal eben ganz schnell ein paar Daten zusammengetragen und diese dann in ein wenig Begleittext gepackt wurden. Sonst inhaltlich eigentlich eher mau.
Bezüglich zur KöGa-Liste, abgeleitet vom Namen der Autoren, sieht es für mich aber auch aus, als ob da versucht wurde, einen Standard zu etablieren. Allerdings halte ich es eben nur für einen Versuch. Dieser wird sich m.E. nicht durchsetzen, da völlig unrealistisch. Ein Laienmodel (Amateur, ich möchte noch gar nicht vom Model sprechen), soll 400 EUR bekommen, zzgl. Bayout? Ich habe selbst mal ein wenig herumgefragt bei einer Hamburger Agentur, einer aus Berlin und einer aus Shanghai (die von einem Deutschen betrieben wird). Alle meinen, dass für Laien Pauschalen angesetzt werden, die weit unter 400 EUR/Tag liegen und vielmehr bei 7-10 EUR/Std. angesiedelt sind. Nun ist das sicher nicht repräsentativ, gibt mir aber einen ersten Hinweis.
Der nächste Punkt ist, dass viele Laienmodels nicht wissen (und es damit auch nicht machen), dass sie ihre Model-Einnahmen beim FA angeben und versteuern müssen. Für uns Fotografen sind es ja Betriebsausgaben.
Dann würde mich mal interessieren, welcher Fotograf, der ausschließlich für (Microstock-)Bildagenturen arbeitet, Honorare in Höhe von 800-1200 EUR an Non-Profis zahlt, wenn doch die Einnahmen pro Bild im ct-Bereich liegen? Klingt für mich irgendwie realitätsfern.
Ich denke, das, was jetzt passieren dürfte - je nachdem wie populär das Büchlein (unter Models) wird, dass viele denken, sie können tatsächlich das schnelle Geld machen. Das echtes Modeln wirklich harte Arbeit ist, wird ja nirgends erwähnt.
Schade, insgesamt hätte ich mir von Ihrem Büchlein etwas mehr versprochen. Wolfgang Rau hat es vorgemacht - ein rundum gelungenes Buch, übrigens auch mit vielen Beispielen und Vertragsmuster darin.
#9Report
[gone] Der Hosenknopf
20.08.2012
***bookmark***
#10Report
20.08.2012
* bookmark * ^^
#11Report
Topic has been closed
Das bringt für den Autor Ehre und Kohle ohne Ende durch verkaufte Bücher, Vorträge und vor allem durch Rechtsvertretung vor Gericht.
Wenn es klapp mit dem Standard.
Aber genau genommen auch ohne. Denn das Teil wird, durch eine Verlosung in der MK werbewirksam angepriesen, den gesamten Markt durchmischen.
Clever eingefädelt haben die beiden Anwälte diese Gelddruckmaschine, denn mit dem Kapitel 3, der Honorarliste, gelingt es auf eine simple Weise, eine Prozesslawine loszutreten, die den grössten Teil der z. B. bei der MK gelisteten Fotografen unter sich begraben kann!
Und natürlich Models, die durch die dargestellten aberwitzigen und völlig überzogenen Honoravorstellungen vor Gericht an den Baum fahren.
Für ein "Laienmodel", welches, ZITAT: "...Noch wenig Erfahrung im Model (hat)...Überwiegend im Bereich TFP tätig (ist) setzen diese Witzbolde eine Tagesgabe von 400 Euro an!
Hinzu kommt in jedem Falle noch das sogenannte "Buyout", also die Vergütung für die Nutzung der Fotos: Grob so zwischen 50 - 200% noch drauf!
Der Trick dabei ist, dass Buyout nach Spielart der Autoren immer von der Tagesgage aus gerechnet werden sollte, egal, ob das Honorar nur für eien halben Tag gezahlt werden muss.
Und, so schreiben sie auf Seite 62, die Grenzen zwischen Laienmodel und einem smiprofessionellen Model wäre fliessend. Und dassl ein Semi nach Vorstellung der Autoren 800 Euro/Tag Honoraranspruch hat.
Die Gewinner dieser Chose stehen oben und das sind zum einen die, die diese Prozesslawine lostreten, denn die verkaufen ja ihr Buch wie warme Semmel und kassieren noch durch anwaltliche Vertretung vor Gericht. Und sie kassieren immer, ob der Prozess gewonnen oder verloren wird.
Und da sind ja noch die Kollegen, die jetzt so herrlich beflügelt Honorare einklagen können und natürlich auf die KÖGA-LISTE verweisen und auf diese Weise zur Geldvermehrung der Buchautoren beitragen.
Und helfen, einen Standard bei Gericht durchzusetzen.
Fotografieren wird also teurer, wenn jede Mickymaus eine Tagesgabe von mind. 400 Euro zuzügl. Buyout auch noch nachträglich per Anwalt einfordern kann.
Fazit:
Ohne diese völlig überzogene Honorarhöhe könnte man dieses Buch als nützliches Handbuch für Mädels empfehlen, die sich als Amateurmodel umtuen wollen. Hilfreich für ein gepflegtes Miteinander von Fotograf und Model ist dieses Druckwerk nach meiner Ansicht keinesfalls.
Und ebensowenig geeignet als Standardwerk vor Gericht!
Der Autor arbeitet hauptberuflich als Journalist.