Gewonnen ohne teilzunehmen? 31

Paul Starck
20.05.2011
hehe ja..ich freu mich auch! es war mir nur alles etwas suspekt
#21Report
20.05.2011
informit.de und addison-wesley.de haben ein identisches impressum, das auf die pearson gmbh (also den paket-absender) verweist ^^
recherche-dauer ca. 1 minute ;)
recherche-dauer ca. 1 minute ;)
#22Report
20.05.2011
Liest sich komisch, denn entweder bist du ein Gewinner (sie gratulieren dir ja) oder du bist ein Schreiber/Journalist, der Bücher bespricht (oder testet in anderen Worten). Wenn du etwas testest, möchte der Verlag gerne wissen was und ob er das für seine eigene Werbung nutzen kann. Das nennt sich dann "Besprechungsbeleg" oder "Belegexemplar".
In deinem Fall ganz klarer Rat: Schriftlicher Kontakt mit dem Verlag. Frage, wie sie dazu kommen, dir etwas zu schicken. Frage, welches Gewinnspiel und woher sie deine Adresse haben. Frage, wie das mit dem Besprechungsbeleg gemeint ist.
Grüße
Markus
In deinem Fall ganz klarer Rat: Schriftlicher Kontakt mit dem Verlag. Frage, wie sie dazu kommen, dir etwas zu schicken. Frage, welches Gewinnspiel und woher sie deine Adresse haben. Frage, wie das mit dem Besprechungsbeleg gemeint ist.
Grüße
Markus
#23Report
20.05.2011
so werde ich dat tun!
ich geb dann nochmal bescheid, wenns neuigkeiten gibt ;)
ich geb dann nochmal bescheid, wenns neuigkeiten gibt ;)
#24Report
20.05.2011
Mh ... Pawel hat doch per Facebook vor 1 oder 2 Wochen so eine Umfrager wegen einem Bild gemacht. Kann es sein, dass Du daran teilgenommen hast und dabei das Buch gewonnen hast?
lg
Birgit
lg
Birgit
#25Report
20.05.2011
Original von Wer ist eigentlich Paul?
[quote]Original von EKK ART, Ost-CH
Hintergrund: Du bist beim Verlag als SCHREIBERLING für Buchrezensionen bekannt, oder als Fotograf, dem man lesbare Texte zutraut UND der Kontakte zur Presse hat, um dort ne Besprechung über das Werk abzuliefern.
also um das mal klarzustellen - wenns ums thema texte verfassen/formulieren geht, dann bin ich eine absolte NULL! zudem habe ich keine kontakte zur presse, also KANN das gar nicht sein ^^
außerdem würden sie ja dann nicht "Lieber Gewinner" schreiben ^^[/quote]
..ja, auch *gratuliere*, Du hast ein Besprechungsexemplar gewonnen. Nun musst Du dem Absender nur noch den Link zu diesem Fred hier senden, und alles ist in Butter... oder so :o)
-ekk-
#26Report
21.05.2011
Kann Dir doch letztlich völlig egal sein (es sei denn, Du hättest unabsichtlich irgendwo was bestellt, aber danach klingt es nicht, und dann läge wohl auch eine Rechnung bei).
Rezensionsexemplare gehen in das Eigentum des Empfängers über, er kann mit ihnen machen, was ihm beliebt.
Achtung dabei (!): wer sich Rezensionsexemplare offenkundig nur zu dem Zweck liefern lässt, um sie ungelesen bei Ebay weiterzuversteigern, der darf das zwar, muß sich aber dann an die gesetzliche Buchpreisbindung halten und darf das Buch nicht unter dem vom Verlag festgelegten Preis verkaufen. (Die Buchpreisbindung gilt nämlich nicht nur für gewerbliche Wiederverkäufer, sondern grundsätzlich für jedermann. Nur sind gebrauchte Bücher von ihr eben ausgenommen.)
Wer's gelesen hat, kann's als gebraucht weiterverkaufen. Und niemand ist verpflichtet, tatsächlich auch eine Rezension zu schreiben oder gar zu veröffentlichen. (Es sei denn, er würde sich ausdrücklich vertraglich dazu verpflichten.)
Wie Du an ein Rezensionsexemplar gekommen bist, kann ich Dir auch nicht sagen - wenn Du es unbedingt wissen willst, kannst Du ja beim Verlag nachfragen.
Ich würd's nicht tun... [IMG]
Keine Presseabteilung, kein Verlag prüft gezielt nach, ob tatsächlich eine Rezension erschienen ist. Klar: wenn ich als PR-Mensch Rezensionsexemplare an die FAZ schicke, checke ich den Literaturteil der FAZ danach - weil ich den sowieso immer gründlich checke...
Und wenn ich als PR-Mensch einer Redaktion ständig Rezensionsexemplare schicke, und es erscheint nie eine Rezension... dann werde ich die irgendwann vom Verteiler streichen. Es sei denn, es gehört zum PR-Konzept "Alle ... Tageszeitungen erhalten automatisch ein Rezensionsexemplar".
Aber ansonsten freut man sich über Rezensionsbelege, denn auch wenn man wie üblich einen "Ausschnittsdienst" beauftragt hat, wo fleißige Leute den ganzen Tag Tonnen von Zeitungen und Zeitschriften nach bestimmten Veröffentlichungen durchsuchen und einem entsprechende Veröffentlichungen zusammensammeln, entgeht einem ja doch immer mal was. Gerade in Zeiten des http://WWW. Und Presseabteilungen und PR-Firmen stehen unter Erfolgsdruck, und der Erfolg wird nicht zuletzt in Veröffentlichungen gemessen.
Rezensionsexemplare sind Werbung. Und wenn es nicht gerade sauteure Bildbände zum Ladenpreis von 149,- Euro sind, ist die Auflage von vornherein so großzügig, daß man eine großzügige Zahl von Rezensionsexemplaren verschicken kann.
Ich meine... ob ich 10.000 Stück oder 10.500 Stück von einem Softcover-Buch drucken lasse... das macht auf der Druckerei-Rechnung den reinen Materialpreis plus USt als Unterschied - wenn überhaupt. An den Maschinenlaufzeiten (den eigentlichen Kostenfaktoren) ändert es so gut wie nichts. Und manchmal jagen Verlage auch einfach noch mal einen ordentlichen Stapel Rezensionsexemplare raus, wenn sie merken, daß der Absatz schleppender verläuft als geplant. Niemand hat was davon, wenn ein größerer Teil der Auflage im Keller vor sich hin gammelt.
Rezensionsexemplare gehen in das Eigentum des Empfängers über, er kann mit ihnen machen, was ihm beliebt.
Achtung dabei (!): wer sich Rezensionsexemplare offenkundig nur zu dem Zweck liefern lässt, um sie ungelesen bei Ebay weiterzuversteigern, der darf das zwar, muß sich aber dann an die gesetzliche Buchpreisbindung halten und darf das Buch nicht unter dem vom Verlag festgelegten Preis verkaufen. (Die Buchpreisbindung gilt nämlich nicht nur für gewerbliche Wiederverkäufer, sondern grundsätzlich für jedermann. Nur sind gebrauchte Bücher von ihr eben ausgenommen.)
Wer's gelesen hat, kann's als gebraucht weiterverkaufen. Und niemand ist verpflichtet, tatsächlich auch eine Rezension zu schreiben oder gar zu veröffentlichen. (Es sei denn, er würde sich ausdrücklich vertraglich dazu verpflichten.)
Wie Du an ein Rezensionsexemplar gekommen bist, kann ich Dir auch nicht sagen - wenn Du es unbedingt wissen willst, kannst Du ja beim Verlag nachfragen.
Ich würd's nicht tun... [IMG]
Keine Presseabteilung, kein Verlag prüft gezielt nach, ob tatsächlich eine Rezension erschienen ist. Klar: wenn ich als PR-Mensch Rezensionsexemplare an die FAZ schicke, checke ich den Literaturteil der FAZ danach - weil ich den sowieso immer gründlich checke...
Und wenn ich als PR-Mensch einer Redaktion ständig Rezensionsexemplare schicke, und es erscheint nie eine Rezension... dann werde ich die irgendwann vom Verteiler streichen. Es sei denn, es gehört zum PR-Konzept "Alle ... Tageszeitungen erhalten automatisch ein Rezensionsexemplar".
Aber ansonsten freut man sich über Rezensionsbelege, denn auch wenn man wie üblich einen "Ausschnittsdienst" beauftragt hat, wo fleißige Leute den ganzen Tag Tonnen von Zeitungen und Zeitschriften nach bestimmten Veröffentlichungen durchsuchen und einem entsprechende Veröffentlichungen zusammensammeln, entgeht einem ja doch immer mal was. Gerade in Zeiten des http://WWW. Und Presseabteilungen und PR-Firmen stehen unter Erfolgsdruck, und der Erfolg wird nicht zuletzt in Veröffentlichungen gemessen.
Rezensionsexemplare sind Werbung. Und wenn es nicht gerade sauteure Bildbände zum Ladenpreis von 149,- Euro sind, ist die Auflage von vornherein so großzügig, daß man eine großzügige Zahl von Rezensionsexemplaren verschicken kann.
Ich meine... ob ich 10.000 Stück oder 10.500 Stück von einem Softcover-Buch drucken lasse... das macht auf der Druckerei-Rechnung den reinen Materialpreis plus USt als Unterschied - wenn überhaupt. An den Maschinenlaufzeiten (den eigentlichen Kostenfaktoren) ändert es so gut wie nichts. Und manchmal jagen Verlage auch einfach noch mal einen ordentlichen Stapel Rezensionsexemplare raus, wenn sie merken, daß der Absatz schleppender verläuft als geplant. Niemand hat was davon, wenn ein größerer Teil der Auflage im Keller vor sich hin gammelt.
#27Report
21.05.2011
Original von MISS LONELINESS
rechtlich ist es mal so gewesen das man ohne Verlangen zugesendete Sachen behalten darf ( Ohne BezahlunG)
Man muß sie - in gewissen Grenzen - eine Zeitlang zur Abholung aufbewahren. Man muß sie aber weder zurückschicken, noch muß man den Absender informieren, daß man sie gar nicht haben will.
#28Report
21.05.2011
ok..dann wunderts mich, wie sie auf mich gekommen sind ;)
aber wieso steht dann im Kopf "Lieber Gewinner" ??
aber wieso steht dann im Kopf "Lieber Gewinner" ??
#29Report
21.05.2011
Original von Wer ist eigentlich Paul?
ok..dann wunderts mich, wie sie auf mich gekommen sind ;)
aber wieso steht dann im Kopf "Lieber Gewinner" ??
Falscher Textbaustein?
#30Report
23.05.2011
ok, es hat sich aufgelöst - das buch kam von der DOCMA!
Tatsächlich habe ich an dem Rätsel teilgenommen, allerdings war's für mich so unwahrscheinlich dort zu gewinnen, dass ich das leicht verdrängt habe ^^
kann geschlossen werden! :)
Tatsächlich habe ich an dem Rätsel teilgenommen, allerdings war's für mich so unwahrscheinlich dort zu gewinnen, dass ich das leicht verdrängt habe ^^
kann geschlossen werden! :)
#31Report
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