Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ? 378

16.06.2011
Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ?

Bei einem Shooting hat mein Bekannter gestern mehrere Hundert Bilder von zwei 16-jährigen voll bekleideten Mädchen angefertigt.
Dieses Shooting wurde eigentlich nur von dem einen Mädchen und meinem Bekannten geplant. Die Begleitperson des Models war ebenfalls 16 Jahre und im Verlaufe des Shootings entstanden auch Bilder von ihr. Teils alleine, teils zusammen mit dem Model. Es wurde kein Honorar gezahlt. Hinzukommende Polizei beschlagnahmte die Speicherkarten und will nun die die Bilder begutachten und eventuell sogar lassen, obwohl die Aufnahmen in keiner Art und Weise gegen Gesetze verstoßen haben und das Model selbst die Bilder haben will.
Die Mutter der Begleitperson möchte nun aber nicht, dass der Fotograf die Bilder ihrer Tochter bekommt, obwohl er sie selbst mit Zustimmung des Mädchens angefertigt hat.
Keine Dekolleté-Fotos, keine Bilder mit hochfliegendem Kleid, - nichts !
Wie kann er weiter vorgehen ? Schadensersatz fordern ?

Mit freundlichen Grüße Frank Liedtke

Achtung : Ergänzt !
16.06.2011
Sollte das um sich greifen,
könnte ja die Polizei in jedes Fotostudio gehen
und pauschal alle Bilder beschlagnahmen und mitnehmen,
auch wenn es keinen Anhaltspunkt einer unerlaubten Tätigkeit vorliegen ?

Was macht so ein Passbildfotograf, wenn ein U18 Kunde kommt ?
Dürfen die Bilder, die für die Beantragung des Reisepasses
bzw. Personalauswweises vom Gesetzgeber von jedem 16-jährigen
Deutschen gefordert werden,
dann ausschließlich im Beisein der Sorgeberechtigten gemacht werden ?
16.06.2011
Wo kam denn die Polizei überhaupt so plötzlich her?
Die kommen eher selten von selbst.

Wenn sie eine Straftat vermuten, können sie die Karten erstmal sicherstellen, bis sich das aufgeklärt hat. Beschlagnahme ist dann quasi nochmal eine Stufe mehr. Da muss dann aber schon was vorliegen.

Und was die Mutter will oder nicht will, ist Zivilrecht. Das hat mit der Polizei nichts zu tun. Obowhl so manche Kollegen vom Innenministerium das nicht wahrhaben wollen und glauben: "Der deutsche Polizist kann und weiß alles!" Da muss man manchmal halt auch mal seine Rechte kennen und sich nicht alles aufschwatzen lassen.
16.06.2011
Original von Fotocowboy
Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ?

Nein.

Die Polizei kann höchstens, wenn "Gefahr im Verzug" ist, Speicherkarten beschlagnahmen und auf diese Weise sicherstellen, und dann können sich die Beteiligten anschließend in aller Ruhe auf dem Rechtsweg darüber streiten, wer was darf oder nicht.
[gone] janine h*
16.06.2011
die Polizei kommt auch wenn ein Verdacht besteht zum Beispiel Verdacht Verbreitung pornographischer Schriften da wird dann erstmal der PC durchsucht und die Wohnung. Natürlich darf die das wenn ein VERDACHT vorliegt ( was es bei euch für Verdachtsfall war keine Ahnung vielleicht haben die nach sowas wie Akt gesucht.
[gone] LaDiva Foto Bremen
16.06.2011
Original von Fotocowboy

Die Mutter der Begleitperson möchte nun aber nicht, dass der Fotograf die Bilder ihrer Tochter bekommt, obwohl er sie selbst mit Zustimmung des Mädchens angefertigt hat.

Mit freundlichen Grüße Frank Liedtke

Achtung : Ergänzt !


Ich halte es immer so das ich generell kein Foto mache wenn nicht ein Vertrag da ist.
Bei Begleitpersonen ist das genau das gleiche .
Ist die Begleitperson noch keine 18 so verlange ich genauso die Unterschrift der Erziehungsberechtigten sonst gibts auch keine Fotos.
Das kläre ich meist im Vorfeld schon ab.
Da bin ich hart.
16.06.2011
nach angaben des hausanwalts der mk ist für das shooting selbst keine einwilligung der eltern des models erforderlich, jedoch für die veröffentlichung der bilder: *klick*

die polizei wird die bilder auch sicher nicht löschen. allerdings wird dein bekannter wohl einen anwalt bemühen müssen.

"hinzukommende polizei" klingt nicht gerade zufällig...
16.06.2011
Die Polizei kam nicht einfach so, sondern weil spielende Kinder
gesehen haben, wie ein Fotoshooting stattfindet.
Die heutige aufgeweckte Jugend weiß natürlich genau,
dass so ein Fotoshooting (10x harmloser als jedes GNTM-Event)
sehr verdächtig ist und schnell die Polizei gerufen werden muss.

Verschärfend kommt ja aus meiner Sicht dazu,
dass die Polizei ja alle angefertigten Bilder auf ihrem Polizei PC
bereits gesichtet hat und danach dann entschieden hat,
dass die Bilder nochmals begutachtet werden müssen
und nicht ausgehändigt werden. Weder dem Model, noch dem begleitenden Mädchen
und auch nicht dem Fotografen.

Trotz keinerlei gefundenen Hinweise auf den Fotos,
die auch nur annähernd ins Erotische hätten gedeutet werden können.
#10
Klingt spannend und merkwürdig ;-) Woher kam die Polizei und warum wollten die die Speicherkarten?

Ich hab noch nie gehört das Polizeibeamte durch den Park laufen und schauen wer da Fotos macht damit sie die Karten beschlagnahmen können. Da muß doch mehr dahinter stecken als Du hier schreibst???
16.06.2011
Klingt jedenfalls spannend...;)

Mich würde schon mal interessieren, was vor Ort von den Jungs in Blau bzw. Grün vermutet wurde...und hattest du dermaßen viele Fotos geschossen, dass man das vor Ort nicht ansehen und klären konnte!?

Warum wurde es so kompliziert gehandhabt?

Eventuell nochmal Gesprächsbedarf an der Dienststelle und dem Vorgesetzten anmelden...:)

----Edit-----

...durch die Überschneidungen (oder ich schreib zu langsam) wurden einige meiner Fragen schon von dir beantwortet....;)
16.06.2011
Dann hätte dein Bekannter mal nachfragen sollen, warum die Speicherkarten weiterhin einbehalten werden, welcher (Straftat)Verdacht besteht ...
So lange man das nicht weiß, sind das hier Schüsse ins Blaue.
16.06.2011
Original von Mirko Christmann
[quote]Original von Fotocowboy
Ich halte es immer so das ich generell kein Foto mache wenn nicht ein Vertrag da ist.
Bei Begleitpersonen ist das genau das gleiche .
Ist die Begleitperson noch keine 18 so verlange ich genauso die Unterschrift der Erziehungsberechtigten sonst gibts auch keine Fotos.
Das kläre ich meist im Vorfeld schon ab.
Da bin ich hart.


Hast Du ja völlig recht. Mach ich ja auch so.
Aber wir dürfen hier wohl 2 Dinge nicht verwechseln.
Einmal eine beabsichtigte und geplante Veröffentlichung,
wo ein Vertrag die Zustimmung der Sorgeberecvhtigten belegt
oder eben das Erstellen von Fotos allein für die private Nutzung des Models.
16.06.2011
Original von EP-SHOOTINGS [DödelDiDum]
Niemal ein Shooting mit U18 Models !!!
Ich weis schon warum ich SO denke !!!

Deinem Kumpel viel Glück :-)

Frohes Schaffen
EP-SHOOTINGS


Ja. Ich wünsche meinem Bekannten auch viel Glück, aber im ernst mal.
Würdest Du dnen auch nie wieder Ü18 topless shooten, wenn Du
einmal Ärger deswegen bekommen würdest ?
Verzichtest Du dann nach und nach auf alles, was eigentlich erlaubt ist ?
[gone] Steffi Manthey
16.06.2011
Wieso wundert es mich nicht, das das thema von dir eröffnet wurde...
16.06.2011
Original von MISS LONELINESS
die Polizei kommt auch wenn ein Verdacht besteht zum Beispiel Verdacht Verbreitung pornographischer Schriften da wird dann erstmal der PC durchsucht und die Wohnung.

Nachdem die Staatsanwaltschaft beim Gericht einen Durchsuchungsbeschluss beantragt und bekommen hat...

Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbeschluss wegen "Gefahr im Verzug" sind in Deutschland äußerst selten und werden von der Staatsanwaltschaft veranlasst, nicht von der Polizei. (Was nicht zuletzt daran liegt, daß es Bereitschaftsrichter gibt, und ein Staatsanwalt bei Bedarf recht zügig einen Durchsuchungsbeschluss bekommt, wenn er den ausreichend begründen kann.)

Ersatzweise können dafür auch "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" tätig werden (früher hießen die "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft").

Das sind besonders ermächtigte Ermittlungsbeamte. Feld-, Wald- und Wiesenpolizisten sind das nicht, und Feld-, Wald- und Wiesenpolizisten können auch nicht Maßnahmen, die an sich eines richterlichen Beschlusses bedürfen, bei "Gefahr im Verzug" selbst anordnen.

Natürlich darf die das wenn ein VERDACHT vorliegt ( was es bei euch für Verdachtsfall war keine Ahnung vielleicht haben die nach sowas wie Akt gesucht.

Jedes polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermitteln setzt immer einen "hinreichenden Anfangsverdacht" voraus, daß eine Straftat begangen wurde.

Ermittlungsbehörde ist in Deutschland übrigens grundsätzlich die zuständige Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei.
Persönlich hätte ich doch gerne mal gesehen, wie die Polizei mir meine Speicherkarten beschlagnahmen will... Das Spiel hätte ich bis zur Festnahme getrieben um auch mal ein wenig die Eskalation voran zu treiben.
16.06.2011
Original von miffi *wer kommt mit ins mohnfeld?*
Wieso wundert es mich nicht, das das thema von dir eröffnet wurde...


Weil ich eine Großschnauze bin.

...und weil es mich ankotzt, wie hier im "freien" Land
soviele Rechte einfach klanglos hinweggewischt werden.

...und weil es mich ankotzt, dass ich mich dann auch auf
ähnliche Unannehmlichkeiten einstellen muss, wenn sich so
ein Verhalten der Polizei durchsetzt.
*bookmark*

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