Fotos in Polizeiuniform rechtswidrig? 333

20.06.2011
Aufgrund eines anderen 'Polizei'-Themas in diesem Forum fiel mir just folgender Sachverhalt ein, der mir hier vor einiger Zeit in der MK passiert ist:

Ich hatte einst ein SW-Studio-Foto auf meiner SC, welches eine junge Dame zeigte, die lediglich mit einem Uniformhemd (offen) bekleidet war und dazu eine Polizeimütze auf dem Kopf trug.

Es waren die Ansätze ihrer Brust zu erkennen.

Nach einer Weile erhielt ich diverse PNs eines vermeintlichen Polizeibeamten hier aus der MK, dass ich das Foto sofort zu entfernen habe - ansonsten bekäme ich eine Strafanzeige wegen § 132a StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen)

Ich würde gern andere Meinungen dazu hören!

Feuer frei! :)
20.06.2011
hmm und was ist mit den ganzen Strippern in Polizeiuniformen?
Denke, das bezieht sich auf das tragen der Uniform in der Öffentlichkeit.

lg Micha
20.06.2011
Der Knackpunkt sind Dienstgrad- und Hoheitsabzeichen an den Uniformen ...
[gone] akigrafie fotodesign
20.06.2011
Also mein Dad war bei der KriPo.
Man nennt sowas "Amtsanmaßung". Wenn du in der ÖFFENTLICHKEIT ohne tatsächlich ein Polizeibeamter zu sein, Tätigkeiten ausübst (auch mit einer Uniform), die du nicht ausüben darfst (Verwarnungen ausprechen, kassieren, ect.).

Das Tragen einer sexy Uniform ist daher sicherlich KEINE Amtsanmaßung.
20.06.2011
Ich befürchte, mann muss unterscheiden, ob die Person zum Tragen der Uniform berechtigt war oder nicht...

...und man müsste unterscheiden, ob es sich um eine Pseudo-uniform oder um eine echte handelt.

Just meine Vermutung.

Chr
Es ist wahr, unberechtigte Personen dürfen keine Uniformen, Uniformteile, Orden, Ehren-
zeichen oder Auszeichnungen tragen, sofern es sich um echte Uniformen handelt.
Die Stripper /-innen tragen meist keine echten Uniformen.
[gone] Norbert K
20.06.2011
Ich denke, das ist eine Grauzone.Rein rechtlich ist es wohl wirklich so, dass das Tragen einer (deutschen) Polizeiuniform für nicht-Polizisiten verboten ist. Die angesprochnen Stripper tragen deshalb auch im allgemeinen keine deutschen Uniformen.
Andereseits ist man in Deutschland im täglichen Leben ziemlich liberal, so dass dieses Verbot nicht unbedingt durchgesetzt wird, sofern das Tragen der Uniform nicht für irgendwelche Straftaten verwednet wird.

Norbert.
[gone] akigrafie fotodesign
20.06.2011
Da solltest du ergänzen, dass das eine KOMPLETTE Uniform sein muss.



Original von Christoph-Damian
Ich befürchte, mann muss unterscheiden, ob die Person zum Tragen der Uniform berechtigt war oder nicht...

...und man müsste unterscheiden, ob es sich um eine Pseudo-uniform oder um eine echte handelt.

Just meine Vermutung.

Chr
[gone] arb
20.06.2011
Er kann dich ja gerne anzeigen,aber du hast ja keine Uniform getragen...von Beihilfe steht im angesprochenen Paragraphen nix
20.06.2011
strafbar nach §132a stgb ist das tragen von uniformteilen nur wenn dadurch der eindruck einer amtsausübung/amtsanmaßung erweckt wird

ich hab ja auch mal so bildchen mit polizei-t-shirt gemacht ... als satire ... np
20.06.2011
also ich habe mich da auch schon erkundigt und es darf nur kein abzeichen/dienstgrand zu sehen sein... also auf "meiner" weißen kappe war ein roter punkt - der musste weg, auf dem hemd war das landesabzeichen - das musste weg, und wen wunderts auf der lederjacke steht polizei und das musste auch wech... aber wenn man das weiß kann man das bild ja so aufbauen das alles nur angedeutet wird!

aber wenn Du z.B. einen Edkakittel einer jungen nackten damen umwirfst findet das edeka auch doof... also das hat mit dem berufsfeld bullizei nicht viel zu tun, ist inzwischen halt auch nur eine xy-firma.
20.06.2011
Original von Bates
Aufgrund eines anderen 'Polizei'-Themas in diesem Forum fiel mir just folgender Sachverhalt ein, der mir hier vor einiger Zeit in der MK passiert ist:

Ich hatte einst ein SW-Studio-Foto auf meiner SC, welches eine junge Dame zeigte, die lediglich mit einem Uniformhemd (offen) bekleidet war und dazu eine Polizeimütze auf dem Kopf trug.

Es waren die Ansätze ihrer Brust zu erkennen.

Nach einer Weile erhielt ich diverse PNs eines vermeintlichen Polizeibeamten hier aus der MK, dass ich das Foto sofort zu entfernen habe - ansonsten bekäme ich eine Strafanzeige wegen § 132a StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen)

Ich würde gern andere Meinungen dazu hören!

Feuer frei! :)


Einfach den Blockwart ignorieren und abwarten..

Solange Du in Polizeiuniform keine Bilder von fahrenden Autos machst und sie dem Fahrer dann für €50 anbietest wg "zu schnell" wird das keine Sau interessieren.
Ok-abgesehen vom Blockwart vllt.
20.06.2011
das ist wie überall im leben ...

versuch macht klug

nur weil der knipser oder ein model etwas schön findet ist es noch lange nicht erlaubt oder "kunst" ... man muss die grenzen kennen und wissen wie man es "verkauft"

wer natürlich erst mal macht und dann auf ersten zuruf "den schwanz einzieht", der wird keine verläßliche auskunft darüber bekommen wie das im konkreten fall die zuständigen richter sehen
20.06.2011
Hmm, was ist denn dann eigentlich mit Schauspielern die uniformierte Polizisten in Filmen darstellen ?
Müsste doch das gleiche sein wie ein Fotomodell in Polizeiuniform. Ich glaube, man darf das im Rahmen des künstlerischen Schaffens solange man sich nicht wirklich als Polizist ausgibt. Natürlich bin ich kein Anwalt und kann diesbezüglich nur vermuten.

Viele Gruesse
Der Fotoknecht
20.06.2011
Original von Bates
Nach einer Weile erhielt ich diverse PNs eines vermeintlichen Polizeibeamten hier aus der MK, dass ich das Foto sofort zu entfernen habe - ansonsten bekäme ich eine Strafanzeige wegen § 132a StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen)

Ich würde gern andere Meinungen dazu hören!
'
Du solltest nicht jeden Schwachsinn glauben, der Dir im MK-Forum erzählt wird.

Für Fotos kannst Du Polizeiuniformen so lange verwenden wie Du magst, und diese Fotos auch veröffentlichen.

Oder meinst Du, all die Fernsehsender und Krimiproduzenten, die von morgens bis abends Schauspieler in Polizeiuniformen herumlaufen und Polizisten spielen lassen, sitzen alle im Gefängnis?
20.06.2011
Original von Norbert
Ich denke, das ist eine Grauzone.Rein rechtlich ist es wohl wirklich so, dass das Tragen einer (deutschen) Polizeiuniform für nicht-Polizisiten verboten ist.

Nein. Ist es nicht.

Guten Morgen, liebe Vogelspinne...
20.06.2011
Original von Bernd Saller
strafbar nach §132a stgb ist das tragen von uniformteilen nur wenn dadurch der eindruck einer amtsausübung/amtsanmaßung erweckt wird

Und auch das nur "in der Wirklichkeit", gegenüber Dritten, die nicht wissen, daß es gespielt ist - im Film, auf einem Foto darf dieser Eindruck ja durchaus erweckt werden. Versucht jeder Krimi, und daß Krimischauspieler oftmals sehr realitätsfremde Polizisten geben, ist nicht einer Gesetzeslage geschuldet, sondern ausschließlich den lausigen Drehbüchern und dämlichen Regisseuren.
20.06.2011
Moin Moin

Ich/Wir haben öffentlich auf einer Messe Models in einer Polizeiuniform fotografiert und auch später die Bilder öffentlich präsentiert.
Es gab keinerlei Ärger deswegen.

Wir haben vorab nachgefragt, der Stern auf der Mütze musste weg und das Landeswappen auf dem Jackenärmel, also Hoheitsabzeichen der Bundesländer mussten weg.

DAs Namensschild des einstigen Besitzer durfte natürlich auch nicht dran sein.

Alles andere war dann unbedenklich und hat keinen gestört.

Gruss
20.06.2011
Original von ksm-tec

Alles andere war dann unbedenklich und hat keinen gestört.

Gruss


Soweit ich weiß, ist auch der Begriff "Pozelei" nicht geschützt ...
20.06.2011
trotzdem solltest du hier nicht jeden hobbyknipser und jedes hobbymodel mit einer filmproduktion und schauspielern/darstellern daraus vergleichen ... nach dem motto: nur weil ich das grottig finde was die machen darf ich es besser und schöner machen und das dann öffentlich zur schau stellen ... z.b. der ganze schweinkram, den die meisten hier gerne machen ...

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