Dürfen verkaufte Werke nachbearbeitet werden? 18

[gone] ~*~ Nadja H. ~*~
05.08.2011
Hallo, ich habe eine Frage.

Ich bin selbständig als Fotkünstlerin / Fotodesignerin.
Vor ca. 4 Wochen durfte ich eine Hochzeit fotografieren.
Meine Kunden bekommen dann immer bearbeitete Bilder auf CD.

Nun hab ich festgestellt, dass eine Kundin ein Foto nachträglich bearbeitet hat. (ins Gruppendoto Luftballons eingefügt) und diese bei facebook hochgestellt hat.

Ich bin total geschockt, denn es sieht sch... aus und sie "verschandelt" ja somit mein Werk.

Nun meine Frage: Darf sie das??? Das Bildrecht liegt doch immernoch bei mir, oder?

Ich wär euch verdammt dankbar wenn ihr mir weiterhelft.
Falls du im Vertrag diese Rechte nicht eingeräumt hast, darf sie das nicht.
[gone] ~*~ Nadja H. ~*~
05.08.2011
was heißt das??? was muss da explizit im vertrag stehen??? :-(
[gone] User_3308
05.08.2011
Sie hat doch die Bildrechte erworben, wenn sie dich dafür bezahlt hat. Faktisch ist das dann ihr Bild und da kann sie doch rumdocktern, wie es ihr gefällt. Zumal sie doch deinen Namen nicht drunter geschrieben hat, oder? dann ist es nicht einmal Rufschädigung!
[gone] ~*~ Nadja H. ~*~
05.08.2011
Hm, kann ich mir gar nicht vorstellen denn auch wenn sie die Bilder gekauft hat, so liegt doch das Urheberrecht immernoch bei mir. Kann man das vertraglich festhalten mit einem Satz wie z.B.: Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder ist nicht gestattet.
05.08.2011
Original von Onna Sakura (Shooting gegen Latexoutfit!)
Sie hat doch die Bildrechte erworben, wenn sie dich dafür bezahlt hat. Faktisch ist das dann ihr Bild und da kann sie doch rumdocktern, wie es ihr gefällt. Zumal sie doch deinen Namen nicht drunter geschrieben hat, oder? dann ist es nicht einmal Rufschädigung!


Sorry, das ist Unfug.

Das Urhberrecht kann man nicht erwerben, das bleibt für immer und ewig beim Fotografen.
Sie kann an den Bildern rumbasteln wie sie will, aber veröffentlichen ohne Erlaubnis des Fotografen ist nicht.
05.08.2011
Hast du ihr das Im Vertrag erlaubt? Wenn ja, dann darf sie das. Wenn nein, dann nicht. Wenn nichts drin steht, darf sie es auch nicht.
[gone] ~*~ Nadja H. ~*~
05.08.2011
ja, das denke ich auch. Für private Zwecke doch gerne aber nich bei facebook und studivz hochstellen... Zumal die Mutter der Braut die Bilder "verschandelt" und ins Internet gestellt hat... Oh man, ich könnt ausrasten. Hab ihr schon geschrieben dass das nicht erlaubt ist...
[gone] ~*~ Nadja H. ~*~
05.08.2011
@arnie: Nichts von beiden hab ich im Vertrag stehen, ich hab nur drin stehen: Nichtkommerzielles Nutzungsrecht an den Hochzeitsbildern für das Brautpaar.
05.08.2011
Original von ~*~ Nadja H. ~*~
Hm, kann ich mir gar nicht vorstellen denn auch wenn sie die Bilder gekauft hat, so liegt doch das Urheberrecht immernoch bei mir. Kann man das vertraglich festhalten mit einem Satz wie z.B.: Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder ist nicht gestattet.


eigentlich unnötig:

§12 UrhG

"Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist."

§14 UrhG:

"Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden."
05.08.2011
Original von ~*~ Nadja H. ~*~
was heißt das??? was muss da explizit im vertrag stehen??? :-(


Da muss nix stehen...wenn da nichts steht, darf sie das auch nicht!

So einfach ist das...
[gone] User_16736
05.08.2011
Die Frage ist die, ob du dir mit deinem Verhalten wirklich so einen großen Gefallen tust. (ist nicht so dass ich dich nicht verstehen kann)

Du sorgst dich um deinen Ruf als Fotografin...
ABER: Bedenke bitte auch, dass so etwas wie Kundenzufriedenheit mindestens genauso viel zählt. Und rate mal wann der Kunde zufriedener ist. Wenn der Fotograf rumnervt, weil man ein Bild auf FB (keiner künstlerischen Homepage oder sowas wie MK) hochgeladen hat. FB gilt meiner Meinung immer noch als privat. (jaja ich weiß :D)

Stell dir mal vor jemand von deren Bekanntenkreis heiratet demnächst. Sie wird dich empfehlen, wenn ihr deine Bilder gefallen haben und sie auch sonst mit der Abwicklung und dem Rest zufrieden war. So kann es aber sein, dass sie bisschen sauer ist und von dir abrät.

Von daher meine rein persönliche Meinung:
Weise sie höflich darauf hin, erklär ihr den Umstand (ohne die Worte hässlich sondern lieber: mein Stil ist etwas anderes und das ist mir wichtig...) aber besteh nicht drauf oder bring hier Praragraphen oder Klagedrohungen rein. Oder biete ihr doch an, das professionell noch zu machen.

Immer auf sein recht beharren bringt einen auch nicht wirklich weiter.

So und jetzt viel Spaß beim zerreissen des Post. Ist meine persönliche Meinung jedem Künstler (oder wer sich für einen hält) steht es frei eine andere zu haben.
[gone] ~*~ Nadja H. ~*~
05.08.2011
Recht hast du ja Stefan... Danke für die Antwort :-)

Habe sie auch höflich darauf hingewiesen ;-) Mal schaun, noch hat sich noch nicht geantwortet.
[gone] User_6449
05.08.2011
@ ~*~ Nadja H. ~*~

Theoretisch dürfen die Bilder nicht bearbeitet werden, praktisch
gesehen wird man aber kaum etwas dagegen tun können, weil
Hochzeitsfotos üblicherweise zu solchen Zwecken verwurstet
werden.

Gruselige Danksagungskarten, verkitschte Bilder für Hochzeits-
zeitungen, retuschierte Schwiegermütter welche man nicht mag
und ähnliches ist eben gang und gäbe.


Meine persönliche Meinung:

Ich würde den Leuten ihren Spaß lassen, solange der Name des
Fotografen bei den Verunstaltungen nicht gennannt wird.

Denn wenn man in solchen Fällen Ärger macht, kann man Folge-
aufträge auf Empfehlung natürlich vergessen ...


Viele Grüße
Peter
[gone] User_28381
05.08.2011
Du hast schon das Kleingedruckte bei FB gelesen? Mit dem Hochladen räumst Du FB für diese Bilder kommerzielle Nutzungsrechte ein. Wenn das für Dich privat ist weiß ich auch nicht...

Gruß Ralf


Original von Model Stefan
... FB gilt meiner Meinung immer noch als privat. (jaja ich weiß :D)...
05.08.2011
Original von Onna Sakura (Shooting gegen Latexoutfit!)
Sie hat doch die Bildrechte erworben, wenn sie dich dafür bezahlt hat. Faktisch ist das dann ihr Bild und da kann sie doch rumdocktern, wie es ihr gefällt.

Nein. Darf sie nicht.
Zumal sie doch deinen Namen nicht drunter geschrieben hat, oder? dann ist es nicht einmal Rufschädigung!

Darf sie trotzdem nicht.
05.08.2011
Original von ~*~ Nadja H. ~*~

Ich bin selbständig als Fotkünstlerin / Fotodesignerin.

Wenn man das macht, hat man klare AGB/Vertragsbedingungen und kennt sich mit den rechtlichen Basics der eigenen Branche ausreichend aus.
05.08.2011
Original von digitalfineart
Du hast schon das Kleingedruckte bei FB gelesen? Mit dem Hochladen räumst Du FB für diese Bilder kommerzielle Nutzungsrechte ein. Wenn das für Dich privat ist weiß ich auch nicht...

Fotos ohne ausdrückliche Erlaubnis des Fotografen bei Facebook hochzuladen ist angesichts der FB-Nutzungsbedingungen ohnehin unzulässig.

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