Keine Gewährleistungspflicht trotz gewerbl. Verkauf? 16
06.08.2011
Trotz eigentlich gewerblichem Account?
Den Artikel in der Beschreibung als Privatverkauf anbieten und Gewährleistung und Rücknahme auschließen.
Man kann ja, auch wenn der Account (überwiegend) überwiegend gewerblich genutzt wird auch mal einen privaten Kauf oder so auch Verkauf tätigen.
Den Artikel in der Beschreibung als Privatverkauf anbieten und Gewährleistung und Rücknahme auschließen.
Man kann ja, auch wenn der Account (überwiegend) überwiegend gewerblich genutzt wird auch mal einen privaten Kauf oder so auch Verkauf tätigen.
#2Report
[gone] Ralf Röhrig
06.08.2011
Erst vor Kurzem wurde ein Urteil veröffentlicht, das einen Gewerbetreibenden zur Gewährleistung einer des gewerbefremden Sache verpflichtete.
Insoweit würde ich deine Fragen mit
Ja, nein
beantworten.
Ein Gewährleistungsausschluss gegenüber eines Endverbrauchers ist nicht möglich.
Als Alternative bliebe also der Verkauf, mit Ausschluss der Gewährleistung, an einen Gewerbetreibenden.
Insoweit würde ich deine Fragen mit
Ja, nein
beantworten.
Ein Gewährleistungsausschluss gegenüber eines Endverbrauchers ist nicht möglich.
Als Alternative bliebe also der Verkauf, mit Ausschluss der Gewährleistung, an einen Gewerbetreibenden.
#3Report
[gone] User_28381
06.08.2011
Das sehe ich nicht ganz so. Grundsätzlich kann auch ein Gewerbetreibender eine Privatperson mit den gleichen Rechten und Pflichten sein, nur nicht im gleichen Bereich. Wenn die Privatperson A zweimal das gleiche Weihnachtsgeschenk bekommt kann A es auch im Rahmen eines Privatverkauf wieder an den Mann bringen und hierbei die Gewährleistung wuirksam ausschließen.
Im vorliegenden Beispiel dürfte dies jedoch schwierig sein, da A ja den Bodenbelag nicht als Privatperson gekauft hat sondern als Gewerbetreibender. Hier ist meines Erachtens dadurch ein Privatverkauf ausgeschlossen. Somit wird bei einem Verkauf an Endverbraucher im Zweifelsfall auch die Gewährleistung greifen, unabhängig davon ob der Verkauf von Fußböden zum eigentlichen Gewerbe von A zählt. Jedoch kann auch hier die Gewährleistung eingeschränkt / ausgeschlossen werden, wenn es sich um einen gebrauchten Artikel handelt. Eine Ausschreibung als gebraucht und ungeprüft dürfte jedoch auch den Kaufpreis deutlich mindern.
Gruß Ralf
Im vorliegenden Beispiel dürfte dies jedoch schwierig sein, da A ja den Bodenbelag nicht als Privatperson gekauft hat sondern als Gewerbetreibender. Hier ist meines Erachtens dadurch ein Privatverkauf ausgeschlossen. Somit wird bei einem Verkauf an Endverbraucher im Zweifelsfall auch die Gewährleistung greifen, unabhängig davon ob der Verkauf von Fußböden zum eigentlichen Gewerbe von A zählt. Jedoch kann auch hier die Gewährleistung eingeschränkt / ausgeschlossen werden, wenn es sich um einen gebrauchten Artikel handelt. Eine Ausschreibung als gebraucht und ungeprüft dürfte jedoch auch den Kaufpreis deutlich mindern.
Gruß Ralf
Original von Ralf Röhrig
Ein Gewährleistungsausschluss gegenüber eines Endverbrauchers ist nicht möglich.
Als Alternative bliebe also der Verkauf, mit Ausschluss der Gewährleistung, an einen Gewerbetreibenden.
#4Report
06.08.2011
nimm es als Privatentnahme aus dem Betriebsvermögen raus, lasse eine Anstandsfrist verstreichen und verkaufe es dann über deinen NEUEN PRIVATaccount bei ebay.
Das sollte gehen. Vermischung von privat und geschäftlich ist nicht gut und sollte weitgehendst vermieden werden. Bringt nur Chaos und unter Umständen Ärger und Kosten mit sich.
Das sollte gehen. Vermischung von privat und geschäftlich ist nicht gut und sollte weitgehendst vermieden werden. Bringt nur Chaos und unter Umständen Ärger und Kosten mit sich.
#5Report
07.08.2011
so wie du den fall schilderst, ist ein ausschluss nicht möglich.... mindestens 1 jahr gewährleistungsfrist!
aber umgehen kann man das auf vielfältige weise.... auch gewerbetreibende sind privatpersonen...
die landgerichtlichen entscheidungen sind hierzu mannigfaltig, aber auch unser lieber bgh hat die gewährleistungspflicht erst vor kurzem bestätigt, entgegen fast aller regeln der kunst...
insofern werden auch im ernstfall sich viele untere gerichte dieser ansicht anschliesen...
mein tip: umgeh es, ist stressfreier...
aber umgehen kann man das auf vielfältige weise.... auch gewerbetreibende sind privatpersonen...
die landgerichtlichen entscheidungen sind hierzu mannigfaltig, aber auch unser lieber bgh hat die gewährleistungspflicht erst vor kurzem bestätigt, entgegen fast aller regeln der kunst...
insofern werden auch im ernstfall sich viele untere gerichte dieser ansicht anschliesen...
mein tip: umgeh es, ist stressfreier...
#6Report
[gone] HeavenandHell *Model m/w für Composing gesucht*
07.08.2011
Original von Ralf Röhrig
Erst vor Kurzem wurde ein Urteil veröffentlicht, das einen Gewerbetreibenden zur Gewährleistung einer des gewerbefremden Sache verpflichtete.
Insoweit würde ich deine Fragen mit
Ja, nein
beantworten.
Ein Gewährleistungsausschluss gegenüber eines Endverbrauchers ist nicht möglich.
Als Alternative bliebe also der Verkauf, mit Ausschluss der Gewährleistung, an einen Gewerbetreibenden.
genau so ist es.....
#7Report
[gone] Java89
07.08.2011
Na der Fotograph ist doch kein Handwerker. Er kann nicht sehen und wissen, ob der Boden beschädigt ist oder ob er 50 Jahre überlebt.
Wenn der Fotograph also nicht zufällig ausgebildeter Bodenleger oder Fliesenhersteller ist oder Fachverkäufer im Baummarkt bei den Fliesen war, kann er das gar nicht.
Von daher ist der Fotograph überhaupt nicht in der Lage diese Fliesen "gewerblich" zu verkaufen. Er kennt sich damit nicht aus und weiß nicht, was er verkauft.
Wenn der Fotograph also nicht zufällig ausgebildeter Bodenleger oder Fliesenhersteller ist oder Fachverkäufer im Baummarkt bei den Fliesen war, kann er das gar nicht.
Von daher ist der Fotograph überhaupt nicht in der Lage diese Fliesen "gewerblich" zu verkaufen. Er kennt sich damit nicht aus und weiß nicht, was er verkauft.
#8Report
07.08.2011
Original von Java89
Von daher ist der Fotograph überhaupt nicht in der Lage diese Fliesen "gewerblich" zu verkaufen. Er kennt sich damit nicht aus und weiß nicht, was er verkauft.
Das ist nun kein Argument... dann bräuchten die meisten Läden keine Gewährleistung zu geben, weil sich ihre Verkäufer nicht auskennen und nicht wissen was sie verkaufen ;-)
Wenn der TO die Fliesen ohne Gewährleistung verkaufen will, müssen sie aus der Firma raus, dann kann er sie als Privatperson ohne Gewährleistung verkaufen...
Oder sie bleiben in der Firma, dann kann er sie ohne Gewährleistung an eine andere Firma verkaufen...
#9Report
[gone] User_6449
07.08.2011
Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
Welche Optionen stehen A zur Verfügung, wenn er sich ohne Gewährleistungsansprüche von besagtem Bodenbelag trennen möchte?
Er könnte den Bodenbelag an einen Bekannten oder Verwandten
verschenken, der verkauft den dann über ebay und gibt ihm den
Erlös in bar ...
Damit wäre übrigens auch das Problem mit dem Finanzamt gelöst,
denn die sehen es nicht gern, wenn man Dinge für seinen Betrieb
kauft und dann privat wieder verkauft.
Über einen gewerblichen Account sollte man private Verkäufe bei
ebay vorsichtshalber nicht durchführen um Ärger zu vermeiden.
Viele Grüße
Peter
#10Report
[gone] User_6449
07.08.2011
Original von DIRK LORENZ
Wenn der TO die Fliesen ohne Gewährleistung verkaufen will, müssen sie aus der Firma raus, dann kann er sie als Privatperson ohne Gewährleistung verkaufen...
So ist es ...
Mein Vorschlag war "verschenken", er kann die Fliesen aber auch seiner
eigenen Firma abkaufen, damit sie aus den Büchern verschwinden und
dann sind es seine privaten.
Der Verkauf über ebay sollte dann allerdings auch über einen privaten
Account laufen und nicht über den der Firma.
Viele Grüße
Peter
#11Report
[gone] Hermann Klecker
07.08.2011
Original von Ralf Röhrig
Erst vor Kurzem wurde ein Urteil veröffentlicht, das einen Gewerbetreibenden zur Gewährleistung einer des gewerbefremden Sache verpflichtete.
Insoweit würde ich deine Fragen mit
Ja, nein
beantworten.
Ein Gewährleistungsausschluss gegenüber eines Endverbrauchers ist nicht möglich.
Als Alternative bliebe also der Verkauf, mit Ausschluss der Gewährleistung, an einen Gewerbetreibenden.
Das sehe ich auch so und deckt sich mit meiner beruflichen Erfahrung.
#12Report
[gone] jgobond
08.08.2011
Original von Java89
Von daher ist der Fotograph überhaupt nicht in der Lage diese Fliesen "gewerblich" zu verkaufen. Er kennt sich damit nicht aus und weiß nicht, was er verkauft.
LOL, dann muß Mediamarkt morgen für immer schließen, denn da kennt sich auch niemand aus LOL
shoot on :)
jgobond
#13Report
08.08.2011
Ich habe auch mal gewerblich bei Ebay verkauft.
Wenn du etwas über deinen gewerblichen Account verkaufst, musst du dem Käufer ein Rückgaberecht und Garantie (1 Jahr bei gebrauchten Artikeln) einräumen.
Ich hatte zu dieser Zeit 2 Accounts.
Einen für den Privaten und einen für den gewerblichen Account.
Du kannst dir ja zusätzlichen privaten Account bei Ebay anmelden, um deinen Artikel zu verkaufen
Gruss: Horst
Wenn du etwas über deinen gewerblichen Account verkaufst, musst du dem Käufer ein Rückgaberecht und Garantie (1 Jahr bei gebrauchten Artikeln) einräumen.
Ich hatte zu dieser Zeit 2 Accounts.
Einen für den Privaten und einen für den gewerblichen Account.
Du kannst dir ja zusätzlichen privaten Account bei Ebay anmelden, um deinen Artikel zu verkaufen
Gruss: Horst
#14Report
08.08.2011
Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
A ist als Fotograf selbstständig und kauft für sein Studio für ca. 2500 € brutto 100m² Bodenbelag (Fliesen).
Also für's Betriebsvermögen...
Folgende Fragen stellen sich jetzt für A:
Muss A, wenn er über seinen gewerblichen Account besagten Bodenbelag verkaufen will, Gewährleistung für diesen bei dem potentiellen Käufer übernehmen
Ja, wenn er an einen Verbraucher verkauft..
oder kann A den Bodenbelag auch ohne Gewährleistungsübernahme anbieten?
Nein, wenn er an einen Verbraucher verkauft.
Welche Optionen stehen A zur Verfügung, wenn er sich ohne Gewährleistungsansprüche von besagtem Bodenbelag trennen möchte?
Ihn zunächst aus dem Betriebsvermögen herausnehmen, also z.B. pro Forma einem Kumpel verkaufen, der ihn dann weiterverkauft. Oder ihn von privat an privat an den Fotografen zurückverkauft...
In der Praxis würde ich von letzterem Abstand nehmen, denn es besteht immer ein Restrisiko, daß im Streitfall jemand auf der Gewerbeeigenschaft des Fotografen als Verkäufer herumreitet.
#15Report
08.08.2011
Original von Java89
Na der Fotograph ist doch kein Handwerker. Er kann nicht sehen und wissen, ob der Boden beschädigt ist oder ob er 50 Jahre überlebt.
Wenn der Fotograph also nicht zufällig ausgebildeter Bodenleger oder Fliesenhersteller ist oder Fachverkäufer im Baummarkt bei den Fliesen war, kann er das gar nicht.
Das ist aber rechtlich völlig unerheblich.
Von daher ist der Fotograph überhaupt nicht in der Lage diese Fliesen "gewerblich" zu verkaufen. Er kennt sich damit nicht aus und weiß nicht, was er verkauft.
Wenn ein Gewerbetreibender nix von einer Sache versteht, darf er sie eben nicht machen.
#16Report
Topic has been closed
kurze Frage(n) in die Runde, in der Hoffnung, dass jemand sachdienliche Hinweise geben kann.
Folgendes Szenario:
A ist als Fotograf selbstständig und kauft für sein Studio für ca. 2500 € brutto 100m² Bodenbelag (Fliesen).
A stellte nach Kauf und vor der Verlegung fest, dass er besagten Bodenbelag nicht mehr verwenden möchte und entschließt sich diesen zu verkaufen. (Rückgabe beim Verkäufer auf Grund Zeitverzug ausgeschlossen)
Als Verkaufsplattform wählt A die Bucht, da er da ein Konto (Gewerbe) besitzt.
Folgende Fragen stellen sich jetzt für A:
Muss A, wenn er über seinen gewerblichen Account besagten Bodenbelag verkaufen will, Gewährleistung für diesen bei dem potentiellen Käufer übernehmen oder kann A den Bodenbelag auch ohne Gewährleistungsübernahme anbieten?
A hat Bedenken, dass er der Gewährleistungspflicht unterliegt, da er es als Gewerbetreibender verkauft.
Welche Optionen stehen A zur Verfügung, wenn er sich ohne Gewährleistungsansprüche von besagtem Bodenbelag trennen möchte?
Vielen Dank für Eure Mühe und Hinweise.
Mathias