Bildklau durch Tageszeitungen 5

[gone] Abgemeldet
07.10.2011
Dies erlebte ein Bielefelder Blogger mit seiner Fotomontage - kommt so etwas öfter vor?
Das kommt wohl jeden Tag irgendwo in Deutschland vor und woanders auch.
Hauptsache der Fotomontierer bekommt jetzt nicht was von dem Grafiker auf die Mütze, der das Plakat für das "Deutsche Handwerk" gestaltet hat. Das ist nämlich so was von ähnlich..
07.10.2011
Ich schreib hier im Schnitt 4-5 mal REchnungen an einen grossen Verlag in der Schweiz, weil die Bilder von ir einfach so abgedruckt haben.

Ja, es kommt recht oft vor, dass sich Zeitungen wild bedienen.


Original von Dorfstudio
Dies erlebte ein Bielefelder Blogger mit seiner Fotomontage - kommt so etwas öfter vor?
07.10.2011
Die Zeitungen, besonders die aus dem Boulevardbereich, kalkulieren einfach so, dass sie am Ende max 2 von 10 Bildern honorieren müssen, weil es irgendwem auffällt. Das machen sie dann auch recht großzügig und ohne großes TamTam. Unterm Strich habe sie aber für mind. 8 andere Bilder in Summe mal eben zwischen 600,- und 1500,- € gespart. Ich würde sagen fast Tag für Tag und wenn man die Regionalausgaben und die Onlinevariante noch mitberücksichtigt, dann sparen die damit schon ein hübsches Sümmchen im Jahr.
[gone] www.trash-pixel.de
07.10.2011
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.

§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse

Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.


Das ist die "Legimination" dazu ...

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