Payshootings - Auch für Minderjährige möglich? 110

Hallo,

Ich bin zwar noch nicht lange hier, würde mich aber auch nicht als kompletten Neuling bezeichnen (4 MK Shootings schon gehabt und auch ein paar Monate hier).
Mich interessiert, ob es eigentlich die Möglichkeit gibt, auch als unter 18 Jährige als Model auch mal ein Payshooting zu machen.

Mein Vater hatte zu einem zugesagt, den Vertrag zu unterschreiben bei einem Payshooting in die Richtung Fetish (komplett Catsuit, also nichts Akt/nackte Haut), dies wurde jedoch abgelehnt vom Fotografen, als sich zwei andere noch gemeldet hatten, die älter als ich sind.

Ich möchte halt gerne mit dem Hobby Modeln vielleicht auch mal ein bisschen Geld dazu verdienen, da ich dank Schule nebenbei keine Jobs annehmen kann und für ein Shooting weiter weg erstattet auch nicht jeder Fotograf die Fahrtkosten.
Ich würde auch keine großartigen Preise verlangen, mich interessiert nur, ob das überhaupt geht. Meine Eltern unterschreiben immer Verträge (sie würden es zwar nicht bei Dingen wie Akt/Teilakt machen, würde ich aber auch nicht, noch nicht mal für Geld).

Wäre nett, wenn ich darauf eine Antwort bekomme. >.<

Alex
24.10.2011
So lange deine Eltern unterschreiben (die Meinungen gehen aus einander ob es beide machen müssen oder eine(r) reicht). Sogar Akt geht; muss dann allerdings deutlich als Kunst durchgehen können. Pornografie geht nicht.
Das wird hier sicherlich möglich sein und auch rechtlich gesehen gäbe es keine Probleme, nur darfst du dir von solchen Shootings im Regelfall keine wirklich vorzeigbaren Bilder erhoffen - eher das Gegenteil.
24.10.2011
Oh, was ich noch vergessen hatte zu erwähnen: Viele Fotografen haben kein Bock sich mit den Eltern rum zu schlagen. Dies gilt zum Beispiel auch für mich.
Rein rechtlich kannst du auch für modeln bezahlt werden.

Du kannst ja auch fürs Zeitungsaustragen bezahlt werden.

Auch für Inventuren oder Kurierfahrten (mit dem Fahrad) kannst du ganz offiziell auch als Schüler angestellt und bezahlt werden.

Da gibt es keinen so großen Unterschied.

Die Hauptsache ist, dass die Bilder bzw die Aufnahmebereiche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen liegen und auch in keinem Sinne veröffentlicht werden, die gesetzlichen Regelungen widersprechen.
[gone] maischie
24.10.2011
hey :)


also ich mach das seit fast 8 monaten, die ersten 5 monate hab ich nur freetest gemacht um mein book zu bauen und jetzt mache ich viele pays und natürlich immernoch tests. aber man hört automatisch auf test zu machen(mit ausnahmen is ja klar) wenn man merkt 'solche bilder hab ich schon' oder 'der fotograf macht jetzt nicht so geile bilder, aber wenn er mich bezahlt dann ok ' oder 'meine festplatte quillt über '


so seh ichs

:D

x
M
[gone] maischie
24.10.2011
aaaaaaaaaaai
ich hab wd die frage zu spät verstandn

:D
24.10.2011
Möglich ist es sicherlich. Aber sieh mal deine SC an. Bist du wirklich Erfahren genug, hast du die Ausdrucksstärke das ein Fotograf für dich zahlt? 4 Shootings sind nun wirklich nicht viel an Erfahrung, die Bilder deiner SC sind nicht sooo überwäligend das ich sagen würde " Wow die MUSS ich einfach shooten" und die meisten Fotografen zahlen erst Ab Akt / Fetisch etc.
Das stimmt natürlich auch vollkommen. Das entspricht ungefähr 12 Stunden Shootingerfahrung. Wenn man das auf eine normale Job-Ausbildung ummünzen würde, würde ICH mich nach ganzen 12 Stunden Arbeitserfahrung (=1,5 Arbeitstage) auf jeden Fall noch als Neuling bezeichnen. :-)

Original von Rip van Winkle
4 Shootings sind nun wirklich nicht viel an Erfahrung...
Original von Patrick Michael Weber
Das stimmt natürlich auch vollkommen. Das entspricht ungefähr 12 Stunden Shootingerfahrung. Wenn man das auf eine normale Job-Ausbildung ummünzen würde, würde ICH mich nach ganzen 12 Stunden Arbeitserfahrung (=1,5 Arbeitstage) auf jeden Fall noch als Neuling bezeichnen. :-)

Ich erwarte jetzt auch noch nicht, dass ich sofort jetzt in diesem Moment ein Payshooting machen kann. Meine Frage ist ja, ob es überhaupt möglich für mich wäre. >_<


[quote]Original von Rip van Winkle
4 Shootings sind nun wirklich nicht viel an Erfahrung...
[/quote]
Übung macht bekanntlich den Meister. v.v
Und Üben will ich auch viel, denn es macht mir sehr viel Spaß!
Erstmal die "Probezeit" überstehen, anschließend die "Ausbildung" absolvieren und DANN kannste die Meisterprüfung in Angriff nehmen. ;-)


Original von Njordvind
Übung macht bekanntlich den Meister. v.v
Und Üben will ich auch viel, denn es macht mir sehr viel Spaß!
Original von Patrick Michael Weber
Erstmal die "Probezeit" überstehen, anschließend die "Ausbildung" absolvieren und DANN kannste die Meisterprüfung in Angriff nehmen. ;-)


Dann hätte ich noch 'ne Frage. Deine 12 stunden à 1 1/2 Tage Probezeit sind umgerechnet wie viele Shootings? Weil die können immer unterschiedlich lang sein.
24.10.2011
Original von Njordvind
Ich bin zwar noch nicht lange hier, würde mich aber auch nicht als kompletten Neuling bezeichnen (4 MK Shootings schon gehabt und auch ein paar Monate hier).
Mich interessiert, ob es eigentlich die Möglichkeit gibt, auch als unter 18 Jährige als Model auch mal ein Payshooting zu machen.

Ja, sicher. Wenn außer Dir auch die "Sorgeberechtigten" zustimmen, sprich: mit unterschreiben. Es müssen, sagt das BGB, übrigens ggf. beide Eltern sein. Es sei denn, nur ein Elternteil hat allein das Sorgerecht.

Darüber gibt es, entgegen mancher Legenden, auch keine unterschiedlichen Rechtsauffassungen, das BGB ist da völlig klar und eindeutig:

§ 1629 BGB Vertretung des Kindes

(1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.


Gibt's nix dran zu deuteln oder zu interpretieren.

Mein Vater hatte zu einem zugesagt, den Vertrag zu unterschreiben bei einem Payshooting in die Richtung Fetish (komplett Catsuit, also nichts Akt/nackte Haut), dies wurde jedoch abgelehnt vom Fotografen, als sich zwei andere noch gemeldet hatten, die älter als ich sind.

Was Du rein rechtlich machen könntest und was Deine Eltern Dir erlauben - das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ich möchte halt gerne mit dem Hobby Modeln vielleicht auch mal ein bisschen Geld dazu verdienen.

Mit Modeln Geld verdienen ist in Deutschland ein Gewerbe - und da wird's dann leider noch komplizierter.

Wenn Du für Geld modeln willst, mußt Du ein Gewerbe anmelden, das kannst Du als Minderjähriger aber nur, wenn Du neben der Einwilligung der Sorgeberechtigten auch zusätzlich noch die Einwilligung des Vormundschaftsgerichts hast. Liegt beides vor, bist Du dafür aber dann auch für alles, das dieses Gewerbe betrifft, voll geschäftsfähig.

Dann könntest Du Dir sogar die Unterschrift der Eltern auf dem Modelrelease sparen - musst das aber natürlich den Fotografen erstmal erklären.

Grundsätzlich halte ich es übrigens durchaus für denkbar, daß Vormundschaftsgerichte der Errichtung eines Gewerbebetriebs "Modeln" bei einem Minderjährigen zustimmen, zumal wenn der schon über 16 ist. Unter 18jährige Models sind schließlich nicht so selten.

mich interessiert nur, ob das überhaupt geht. Meine Eltern unterschreiben immer Verträge (sie würden es zwar nicht bei Dingen wie Akt/Teilakt machen, würde ich aber auch nicht, noch nicht mal für Geld).

Grundsätzlich: absolut. In der Praxis wirst Du allerdings auf so manche Schwierigkeiten stoßen, die erstmal überwunden werden wollen.
Ich bin dabei von einem gesunden Durchschnitt von 3 Stunden pro Shooting ausgegangen.


Original von Njordvind
Dann hätte ich noch 'ne Frage. Deine 12 stunden à 1 1/2 Tage Probezeit sind umgerechnet wie viele Shootings? Weil die können immer unterschiedlich lang sein.
... ohne zu lesen ...
das ist gar kein problem wenn ein elternteil "mitspielt" !!!!
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immer geradeaus ... !
24.10.2011
Original von willow2063
Die Hauptsache ist, dass die Bilder bzw die Aufnahmebereiche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen liegen und auch in keinem Sinne veröffentlicht werden, die gesetzlichen Regelungen widersprechen.

Das ist für das minderjährige Model völlig egal, das kann mit seinem Modeln grundsätzlich nicht gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, das können höchstens Fotografen, Produzenten usw.

Die Rechtslage ist an dieser Stelle übrigens geradezu pikant... ;-)))

Das Jugendschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz verbieten zwar die Beschäftigung von Minderjährigen an Orten, bei Veranstaltungen oder in Betrieben, die das Wohl des minderjährigen Jugendlichen "sittlich gefährden" können usw.

Aber: das gilt ausschließlich für die Beschäftigung des Minderjährigen als Arbeitnehmer, in der Ausbildung oder bei einer einem Arbeitsverhältnis vergleichbaren Dienstleistung.

All das trifft aber auf das "Modeln für Geld" ja eindeutig nicht zu. Das ist nun mal, ohne wenn und aber, eine selbständige gewerbliche Tätigkeit.

Und der Selbständige unterliegt nicht den Arbeitsschutzgesetzen*, und der jugendliche Selbständige unterliegt auch nicht den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - weil seine Tätigkeit eben gar keine Tätigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist.

Insofern könnte man höchstens noch indirekt argumentieren, daß sich ein minderjähriger Jugendlicher, der z.B. für Pornofotos modelt, sich gemäß §8 JuSchG an einem "jugendgefährdenden Ort" aufhält und von dem notfalls durch die Jugendschutzbehörde entfernt werden muß.

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*) Anders als der Arbeitnehmer darf der Selbständige z.B. so lange arbeiten wie er will, er unterliegt nicht den Vorschriften über die Höchstarbeitszeit, die für jeden Arbeitnehmer gilt.
[quote]Original von Patrick Michael Weber
Ich bin dabei von einem gesunden Durchschnitt von 3 Stunden pro Shooting ausgegangen.

Dann habe ich die schon locker zusammen, weil alle meine bisherigen MK Shootings + 2 die hier nicht mit vermerkt worden sind mehr als 12 Stunden ergeben.
Aber üben muss ich trotzdem, besonders Mimik... <.<


Zu TomRohwer:

Das ist mir auch schon bekannt ~ ^^ Aber es wäre dann auch wieder Selbstständig, Gewerbe wäre nur mit Agenturvertretung wie ich das verstanden habe - und die habe ich nicht.

Und wie gesagt, sämtliches in Richtung Akt/Teilakt oder Pornografie kommt mir sowieso nicht in die Tüte. Ist einfach nicht mein Fall.
24.10.2011
ähmmm, wenn das Model 18 wird hat es Anspruch auf Löschung der Bilder. Vorsicht! Oder hab ich da was falsch verstanden?
Ich selbst mache daher mit Minderjährigen nur ganz harmlose Sachen und nur TFP.

LG Rüdiger
24.10.2011
Original von Njordvind
[quote]Original von Patrick Michael Weber
Ich bin dabei von einem gesunden Durchschnitt von 3 Stunden pro Shooting ausgegangen.

Dann habe ich die schon locker zusammen, weil alle meine bisherigen MK Shootings + 2 die hier nicht mit vermerkt worden sind mehr als 12 Stunden ergeben.
Aber üben muss ich trotzdem, besonders Mimik... <.<
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[/quote]

Öhm. Das hat Michael aus _deinen_ 4 Shootings hochgerechnet. 3*4 = 12.
Er wollte damit ausdrücken, dass das eventuell noch nicht reicht. um als "erfahren" durchzugehen. Guck dich mal in der MK um, was es da an tollen Models gibt, auch mit 15 schon, die sehr gute Sedcards haben. Ich würde halt die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Wenn dir bei deinem derzeitigen Stand jemand Geld bietet, ist eventuell nicht das Ergebnis drin, was du dir erwartest.

k|d
24.10.2011
Da die meisten Fotografen nur für nackte Brüste zahlen sind die Möglichkeiten für Payshootings doch eher gering, also steck deine Erwartungen besser nicht zu hoch. Ansonsten viel Erfolg und natürlich Spaß =)

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