Stress mit Hochzeitspaar 34

02.11.2011
Original von eckisfotos
(...)Ich nehme an, dass Peter ganau das gleiche meinte, wie ich schon schrieb: Ausgestellte Bilder (in Idealfall mit Datum wie in der MK) ZEIGEN, dass der Auftraggeber längere Zeit mit der Ausstellung einverstanden war.(...)


"Herr Richter..... Das der Fotograf die Bilder unsere Hochzeit auf seiner HP veröffentlicht hat das habe ich erst vor kurzem festgestellt. Ich wusste bis vor kurzem noch nichtmal die Adresse seiner HP. Nachdem ich das bemerkte habe ich ihn direkt aufgefordert die Bilder zu entfernen aber leider......"
02.11.2011
Es gab Zeiten, da galt das gegebene Wort noch. Die Zeiten sind tot, das weiß ich.
Aber die Menschen tun sich nichts gutes, wenn alles nur noch über Gesetze, geschriebene Verträge mit möglichst viel Kleingedrucktem und Rechtsanwälte läuft.

Sein Freund ist in meinen Augen ein armseliges Würstchen. Gegebene Zusagen hält man ein, auch wenn die Freundschaft nicht mehr besteht. Er hat ja immerhin auch eine Gegenleistung dafür erhalten.

Aber das ist meine Anschauung. Ich weiß, daß ich da vielleicht altmodisch und entgegen dem Mainstream denke.


Original von BS
[quote]Original von Hadie
Was versprechen sich Menschen eigentlich davon, wenn alles nur noch über schriftliche Verträge, Rechtsanwälte usw. läuft?


Von einem schriftlichen Vertrag verspreche ich mir das da die Gefahr das was über einen Rechtsanwalt läuft...

1.) ....perse geringer ist,
2.).....ich beim Fall der Fälle was vorlegen kann. ^^[/quote]
tja, ich sehe schon ... die welt ist schlecht ... und das schlechte bekommt am ende wieder seinen willen. werde morgen mal sehen was meine rechtsschutz dazu sagt ... und dann entscheiden.

dank schonmal bis dahin!

:-)
[gone] User_6449
02.11.2011
Original von andreaslemke_photography
Geld habe ich von Ihm nicht genommen, regulär nehme ich für so einen Job 800 - 1000 Euro.

- Könntest Du im Ernsfall tatsächlich belegen, daß Du entsprechende Fotoaufträge
üblicherweise in diesem Kostenrahmen abwickelst?

- Könntest Du anhand Deiner Website belegen, daß die Bilder dort schon seit vielen
Monaten online sind und Dein "ehemaliger Freund" sich erst jetzt beschwert hat?

- Hast Du bereits überprüft, wo Dein "ehemaliger Freund" Deine Bilder ohne Deine
Genehmigung im Internet verwendet hat (facebook, Website, E-Mail usw.)?

- Hast Du E-Mails oder andere Belege, welche vom plötzlichen Sinneswandel Deines
"ehemaligen Freundes" zeugen?


Das alles würde für Dich sprechen, wenn Du es belegen kannst. Ein Rechtsanwalt
würde Dich nach sowas fragen um eine mündliche Absprache zu untermauern, die
für sich allein genommen kaum zu beweisen wäre.

Diese Mittel würde ich jedoch nur zur Verteidigung einsetzen und nicht präventiv,
da Dein "ehemaliger Freund" offensichtlich etwas von Dir will und nicht umgekehrt.


Und wie immer:

Keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung ...

Viele Grüße
Peter
[gone] Mr. Chris - Fotografie
02.11.2011
An der Stelle lasse ich den "übeltäter" gerne sein "Recht" und gebe nach.
hatte zwar noch keinen so großen Auftrag aber doch schon ein zwei Shootings wo ich danach der blöde war von wegen Bilder nicht verwenden können etc.

Beide male für mich sehr Ärgerlich weil in beiden Fällen extrem tolle Fotos herausgekommen sind die ich so bisher leider nicht wiederholen konnte.

Dennoch, ich lasse den Leuten ihren Willen, wie schon so oft gesagt, es spart Zeit/Geld/Nerven.
AUßerdem vertraue ich auf das Charma und bisher wurde ich noch nie enttäuscht. Alle die meinen sie müssen anders handeln als verabredet wurden Ignoriert und es hat sich bisher immer herausgestellt dass diese Nachteile daraus zogen ;-)

greetz
chris
02.11.2011
Wäre ich mit einem ehemaligen Freund verstritten, würde ich die Bilder löschen, noch bevor er mit der Bitte an mich herantritt.
Ich möchte auf meiner Homepage (oder sonstwo) keine Bilder von Menschen stehen haben, die ich nicht mag oder die mich nicht mögen.
So schön könnten die Bilder gar nicht sein. Daher vestehe ich das Problem nicht.
02.11.2011
bilder löschen, ihm keine geben. abhaken. freundschaft beenden.

-

jammerthread in mk öffnen. bringt nix. aber is nich schlimm. bisken vonner seele schreiben hilft oft.

-

gepflegt sich einen hinter die birne kippen. wenn kopfschmerzen am nächsten tag wieder weggehen, zur SELBSTerkenntnis kommen, dass man auch für den kaiser vom mond keine 15 stunden/1400 bilder ohne schriftlichen vertrag macht.

meine freunde haben noch nie n problem damit gehabt, n vertrag mit mir zu schliessen...

bei kleinen minishots oder so mach aber auch ich keinen vertrag. aber sobald da wirklich bisken mehr arbeit drin ist....auf alle fälle.


alles gute. und viel spass beim einenhinterdiebirnekibbn:)

lg
h
[gone] User_6449
02.11.2011
Original von BS
[quote]Original von eckisfotos
(...)Ich nehme an, dass Peter ganau das gleiche meinte, wie ich schon schrieb: Ausgestellte Bilder (in Idealfall mit Datum wie in der MK) ZEIGEN, dass der Auftraggeber längere Zeit mit der Ausstellung einverstanden war.(...)


"Herr Richter..... Das der Fotograf die Bilder unsere Hochzeit auf seiner HP veröffentlicht hat das habe ich erst vor kurzem festgestellt. Ich wusste bis vor kurzem noch nichtmal die Adresse seiner HP. Nachdem ich das bemerkte habe ich ihn direkt aufgefordert die Bilder zu entfernen aber leider......"[/quote]
Die Auftraggeber sind (oder waren) in diesem Fall mit dem Fotografen
befreundet und das wird sich im Zweifelsfall auch nachweisen lassen.

Richter sind vielleicht im Stress und überlastet, aber gewiß routiniert
genug, um nicht auf plumpe Ausreden reinzufallen ...

Es geht also tatsächlich darum das Veröffentlichungsdatum belegen
zu können und wenn man miteinander befreundet ist (oder war), läßt
sich sicher belegen, daß die Veröffentlichung dem Brautpaar bereits
seither bekannt war.

Das nennen Juristen "relationstechnisches Denken". Es ist hier also
eher eine Tatsachenfrage was beweisbar ist, als eine Rechtsfrage.


Und wie immer:

Keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung ...


Viele Grüße
Peter
[gone] Jan Wer?
02.11.2011
Original von Antek Pyra
Wäre ich mit einem ehemaligen Freund verstritten, würde ich die Bilder löschen, noch bevor er mit der Bitte an mich herantritt.
Ich möchte auf meiner Homepage (oder sonstwo) keine Bilder von Menschen stehen haben, die ich nicht mag oder die mich nicht mögen.
So schön könnten die Bilder gar nicht sein. Daher vestehe ich das Problem nicht.


Ich sehe es genau wie Antek, auch wenn's naiv sein mag.
Fotos gibt's auf der Welt eh genug, also wen kümmert's!? :)
02.11.2011
Original von andreaslemke_photography
Nun gab es Streit wegen einer ganz anderen Sache und der ehem. Freund versucht nun nachzutreten, indem er mir nachträglich die Nutzung der erwähnten Bilder untersagt.
Er behauptet, die Bilder wären einzig ein Geschenk, mehr wäre nicht vereinbart gewesen.

Das bestätigst Du ja selbst in Deinem Posting.
Zahlen wird er nicht, so wird das Ganze mit Mahnungen usw seinen Gang gehen.

Auf welcher Grundlage willst Du denn eine Mahnung schreiben, wenn gar keine Zahlung vereinbart worden ist.

Wer von Euch musste schon einmal ähnliche Erfahrungen machen und wie ging es aus?

Das man jemandem was schenkt, und der sich später als undankbar erweist?

Das gehört zur normalen Lebenserfahrung jedes Erwachsenen.


Lohnt sich ein Gang vor Gericht?

Wenn Du zwei Anwälte glücklich machen willst...

Und wenn ja, welcher Anwalt war schon einmal mit so einer Sachlage betraut?

Ich denke, jeder Anwalt hat schon mal Klienten mit einer aussichtslosen Rechtsposition gehabt.
02.11.2011
Original von andreaslemke_photography
Mir geht es hier in erster Linie ums Prinzip ... man kann solche Leute nicht immer mit ihrer ... wie sagte damals mein Physiklehrer ... "Hinterfotzigkeit" ... durchkommen lassen.

Wer mit Freunden Geschäfte macht und die noch nicht mal vertraglich absichert, der sollte nicht mit dem Wort "Hinterfotzigkeit" herumschmeißen...
02.11.2011
Original von Hadie
Was versprechen sich Menschen eigentlich davon, wenn alles nur noch über schriftliche Verträge, Rechtsanwälte usw. läuft?

Klare Verhältnisse.

Oder wie mein Vater - alter Fabrikant - einmal sagte: "Man macht nur Geschäfte mit Leuten, mit denen man auch ohne schriftliche Verträge Geschäfte machen würde, und ohne schriftliche Verträge macht man überhaupt keine Geschäfte."

Ein Grundsatz, mit dem ich immer gut gefahren bin.
02.11.2011
Original von BS
[quote]Original von eckisfotos
(...)Ich nehme an, dass Peter ganau das gleiche meinte, wie ich schon schrieb: Ausgestellte Bilder (in Idealfall mit Datum wie in der MK) ZEIGEN, dass der Auftraggeber längere Zeit mit der Ausstellung einverstanden war.(...)


"Herr Richter..... Das der Fotograf die Bilder unsere Hochzeit auf seiner HP veröffentlicht hat das habe ich erst vor kurzem festgestellt. Ich wusste bis vor kurzem noch nichtmal die Adresse seiner HP. Nachdem ich das bemerkte habe ich ihn direkt aufgefordert die Bilder zu entfernen aber leider......"[/quote]
Ungefähr so. Und das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild haben bei der Justiz schon einen recht hohen Stellenwert.

"Herr Beklagter ..... haben Sie sich das denn nicht schriftlich geben lassen?"
Der Sachverhalt lässt sich natürlich soooo einfach nicht bewerten. Grundsätzlich schließe ich mich dem Rat an "als Lehrgeld abhaken, nie mehr ohne Vertrag arbeiten".

Aber ich gehe mal davon aus, dass du bei den von dir genannten Preisen diese Tätigkeit gewerblich machst (wenn nicht, würde ich vor allem die Einnahmesituation "finanzamtfreundlicher" formulieren). Dann dürftest du auch AGB haben. Was steht da drin?

Denn offensichtlich hast du ja eine Dienstleistung erbracht. Und wenn diese entsprechend sind, brauchst du darüber hinaus keinen schriftlichen Vertrag. Hat der Fotografenmeister an der Ecke ja auch nicht. Soll natürlich nicht heißen, dass das besser ist, gerade bei Gefälligkeiten, da sollten die Vereinbarungen schriftlich formuliert werden. Aber wenn du etwas aus deinen AGB nutzen kannst und willst.... Und beim Bäcker der Hochzeitstorte wird auch keiner auf die Idee kommen, dass diese ein Geschenk sein sollte.

Letztlich weiß ich nicht, was du bezwecken willst. Du hast eine Vereinbarung getroffen und sie erfüllt. Damit ist die Sache für dich doch erledigt. Du würdest das Geschenk ja auch nicht zurückfordern, wenn du denen eine Mitropa-Duschhaube geschenkt hättest. Wenn dir als Gegenleistung die Werbung mit diesen Bildern (auf die wäre ich unter diesen Umständen nun wirklich nicht mehr stolz) wichtig ist: abhaken, die kannst du auch neu machen. Wenn´s dir drauf ankommt, dem Ex-Freund eins auszuwischen, wünsch ihm viel Freude an seinen Hochzeitsbildern, wann immer er sie betrachte, möge er dabei an dich denken, und eure Freundschaft möge das angemessene Glück in die Ehe bringen...

Bei solchen Fällen wundert es mich nebenbeibemerkt nicht, wenn Entgegenkommen und Gefälligkeiten immer seltener werden.

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