Titelbild Zeitungscover: redaktionell oder kommerziell? 7
18.11.2011
Meines Erachtens (!) ist ein Titelbild einer Zeitschrift, die Gewinnerzielungsabsicht hat, als kommerziell zu werten.
Aber wie bei allen anderen Threads, die solche Fragen stellen: vor Gericht, beim Finanzamt und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
Das heißt, wenn ihr ein Bild nutzt, an dem ihr keine kommerziellen Rechte habt, und es zu einer Auseinandersetzung kommt, die vor Gericht endet, dann kann der eine Richter euch Recht geben, der andere nicht.
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen und nur Bilder verwenden, an denen ihr auch kommerzielle Rechte habt.
Aber wie bei allen anderen Threads, die solche Fragen stellen: vor Gericht, beim Finanzamt und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
Das heißt, wenn ihr ein Bild nutzt, an dem ihr keine kommerziellen Rechte habt, und es zu einer Auseinandersetzung kommt, die vor Gericht endet, dann kann der eine Richter euch Recht geben, der andere nicht.
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen und nur Bilder verwenden, an denen ihr auch kommerzielle Rechte habt.
#2Report
18.11.2011
1. Wer ne Zeitschrift zu Anzeigenvermarktung macht sollte eigentlich in der Lage sein dass differenzieren zu können.
2. Legt ihr, wenn ihr das vermarktet doch fest, was es einen Kunden kostet, wenn er das Cover bekommt, also ihr bestimmt die Spielregeln, durch die Preisgestaltung, und die redaktionelle Arbeit.
Manchmal kratze ich mich echt am Kopf,....
2. Legt ihr, wenn ihr das vermarktet doch fest, was es einen Kunden kostet, wenn er das Cover bekommt, also ihr bestimmt die Spielregeln, durch die Preisgestaltung, und die redaktionelle Arbeit.
Manchmal kratze ich mich echt am Kopf,....
#4Report
18.11.2011
Ich geh jetzt mal davon aus das auf dem Bild eine Person zu sehen ist und der Knackpunktdie PErsönlichkeitsrechte sind. Wenn das nicht der Fal l ist, muss gar nicht weitergelesen werden :)
Meines Wissens kommt es dann darauf an ob zu dem Titelbild in der Zeitschrift auch noch ein entprechend ausreichender redaktioneller Beitrag ist, oder ob das Titelbild nur der "Verkaufsförderung" dient mit wenig/keinem Zusammenhang mit dem Inhalt.
Warum?
Gab da mal was ähnliches mit Jauch und einer Zeitschrift
Siehe Link
lg sören
Meines Wissens kommt es dann darauf an ob zu dem Titelbild in der Zeitschrift auch noch ein entprechend ausreichender redaktioneller Beitrag ist, oder ob das Titelbild nur der "Verkaufsförderung" dient mit wenig/keinem Zusammenhang mit dem Inhalt.
Warum?
Gab da mal was ähnliches mit Jauch und einer Zeitschrift
Siehe Link
lg sören
#5Report
18.11.2011
Eine Gewinnerzielungsabsicht hat doch jeder Verlag, der irgendeine Zeitung produziert und am Kiosk verkauf. Sonst könnte er sie ja auch verschenken.
Bezogen auf Deine Frage: Redaktionelle Nutzung!
Bezogen auf Deine Frage: Redaktionelle Nutzung!
#6Report
[gone] User_6449
18.11.2011
Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
Wie verhält es sich mit dem Titelbild auf dem Cover? Ist das noch redaktionelle Nutzung oder bereits kommerzielle?
Das Titelbild auf einem Anzeigenblatt stellt ohne jeden Zweifel eine kommerzielle Nutzung dar.
Also einfach den Fotografen fragen, was er dafür haben will. Vielleicht freut er sich ja auch
über eine Veröffentlichung und macht es kostenlos ...
Viele Grüße
Peter
#7Report
Topic has been closed
aktuell sind wir in der Erstellung eines "Guide", eine 16-seitige Zeitschrift mit Schwerpunkt der Anzeigenvermarktung.
Konkret: von den 16 Seiten sind 3-4 Seiten für eigene Artikel vorgesehen, die restlichen Seiten werden extern vermietet und als Anzeigenfläche genutzt.
Also die Gewinnerzielungsabsicht der Zeitung ist schon ersichtlich.
Wie verhält es sich mit dem Titelbild auf dem Cover? Ist das noch redaktionelle Nutzung oder bereits kommerzielle?
Habt Ihr Erfahrungsberichte bzw. weiß jemand, wo man entsprechendes Nachlesen kann?
Viele Grüße
Mathias