Skandal um gefährliche Brustimplantate 11

23.12.2011
Die Meisten von euch werden es ja schon mitbekommen haben. Aber für alle anderen hier noch mal eine Kurzzusammenfassung:

Die Firma Poly Implants Prothèses (Hersteller von Brustimplantaten) hat für die Herstellung mancher Implantate billiges Industriesilikon verwendet statt medizinisch zugelassenes Silikon.
Durch Risse in den Implantanten kann es daher zu Entzündungen und evt sogar Krebserkrankungen kommen
Der Skandal hat sich bisher hauptsächlich auf den französischen Raum beschränkt jedoch empfehlen jetzt auch deutsche Behörden den Frauen einen Gang zum Arzt

Genaueres kann man hier nachlesen:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,805501,00.html

Sprich das ist eine knallharte Rückrufaktion für Brustimplantate. Wobei der Hersteller der Implantate mittlerweile in Konkurs gegangen ist. Das heißt Schadensersatz wird es hier nicht geben.

Dadurch tun sich eine Reihe interessanter Fragen auf:
- Würden betroffene Frauen sich die Implantate entfernen/austauschen lassen, auch wenn sie noch keine Beschwerden haben?
- Wer zahlt die Eingriffe? Die Ärzte, die Krankenkassen (und somit die Gesellschaft) oder die Betroffenen selbst, da es sich ja meist um eine freiwillige Schönheitsoperation gehandelt hat?
- Ist das Risiko eines Austausches durch die erneute OP höher einzustufen als das Risiko eines defekten Implantates? In dem Bericht steht, daß eines von 30 Implantaten gerissen ist. Eine erschreckend hohe Zahl
23.12.2011
Hmmm...
Die Unnotwendigkeit einer Schönheits-Brust-OP mal außen vorgelassen...

Recht großzügig gerundet:
1 von 30 Implantaten sind dann immer noch 3,3% der Implantate, wenn also die durchschnittliche Patientin 2 Implantate hat :p dann hat sie ein 6,6%iges Risiko. Umgekehrt ausgedrückt:
Mit einer Wahrscheinlichkeit von 93,4% reißt nichts. Ist natürlich trotzdem ein unnötiges Gesundheitsrisiko, die Dinger drinnen zu lassen.

Dagegen steht die 4-5%ige Wahrscheinlichkeit einer Kapselfibrose (habe jetzt mal den Wert für's EINpflanzen genommen) sowie allgemeines OP-Risiko.

Aber ganz ehrlich, da gehört wer in den Knast wegen fahrlässiger Körperverletzung in x Fällen.

PS: Karzinogenes Material gehört raus aus dem Körper...
Wer's zahlt: Hoffentlich irgendeine Versicherung. Ärzte haben ja (zumindest) ihre "Gewährleistungspflicht" und sind da ja auch versichert. Ob die Versicherung dann noch wen in Regress nimmt... versuchen werden sie's
Original von Exifoto
...
Wer's zahlt: Hoffentlich irgendeine Versicherung. Ärzte haben ja (zumindest) ihre "Gewährleistungspflicht" und sind da ja auch versichert. Ob die Versicherung dann noch wen in Regress nimmt... versuchen werden sie's


Wieso? Ist doch kein Kunstfehler. Insofern müssen die Ärzte auch nicht haften. Und beim eigentlichen Verursacher ist nichts mehr zu holen.

Wenn ich recht informiert bin, wollen das die Krankenkassen übernehmen - also: das Rausholen. Neues Reinpacken soll nur bei medizinischer Indikation übernommen werden.

Dass auch medizinisches Silikon nicht sonderlich gesundheitsfördernd ist, ist nun allerdings auch ein alter Hut. Und dass das in den meisten Fällen eine bizarre Operation ist, ja irgendwie auch. :D

Aber man die Betroffenen ja schlecht mit dem Müll in der Brust stehen lassen. Zumal es ja in der Tat auch Fälle gibt, wo solch ein Eingriff durchaus sinnvoll sein kann.
[gone] rs|f
23.12.2011
Zur Frage der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung gibt Paragraph 52 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V Auskunft.

Nur für die, die es interessiert...
23.12.2011
Original von r e n e | s
Zur Frage der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung gibt Paragraph 52 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V Auskunft.
Nur für die, die es interessiert...


Das heißt im Grunde genommen, daß die Betroffenen zur Zuzahlung oder zur Kostenübernahme aufgefordert werden könnten
23.12.2011
Original von r e n e | s
Zur Frage der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung gibt Paragraph 52 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V Auskunft.

Nur für die, die es interessiert...

es wäre ja nett gewesen, den text für die interessierten zu *verlinken* ^^
23.12.2011
Original von Pixelspalter
[quote]Original von r e n e | s
Zur Frage der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung gibt Paragraph 52 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V Auskunft.
Nur für die, die es interessiert...


Das heißt im Grunde genommen, daß die Betroffenen zur Zuzahlung oder zur Kostenübernahme aufgefordert werden könnten[/quote]
Nicht so einfach.

Ärzte dürfen medizinisch nicht indizierte Operationen nämlich eigentlich überhaupt nicht durchführen - und genau deshalb hat eigentlich jede "Schönheits-OP" immer auch eine medizinische Indikation. (Eine ärztliche Behandlung ohne medizinische Indikation ist, vereinfacht gesagt, berufsrechtswidrig.)

Medizinische Indikation ist im Zweifelsfall immer, daß der Patient psychisch unter seinem gegenwärtigen Aussehen leidet.

Ein echtes Problem macht der angesprochene §§ allerdings bei den Folgen von Piercings und Tattoos. Denn da sind keine Ärzte im Spiel, die eine ärztliche Indikation konstruieren können. Und deshalb gibt es auch kaum Ärzte, die piercen (außer zu medizinischen Zwecken; es gibt eine exotische ärztliche Schule, die meint, daß Brustwarzenpiercings bei bestimmten Problemen mit den Brustwarzen hilfreich sein können).
23.12.2011
Wenns wirklich eine vorsätzliche Panscherei war dann die Typen in der Pampe ersaufen lassen !
Der Arzt haftet schon fürs verwendete Material, zumindest in Deutschland.

Original von TomRohwer
es gibt eine exotische ärztliche Schule, die meint, daß Brustwarzenpiercings bei bestimmten Problemen mit den Brustwarzen hilfreich sein können).


yeah, Nippelringe für Alle !

:-)
23.12.2011
Original von plain
Wieso? Ist doch kein Kunstfehler. Insofern müssen die Ärzte auch nicht haften. Und beim eigentlichen Verursacher ist nichts mehr zu holen.

Naja, der Arzt hat ein Minderwertiges Produkt eingepflanzt. Frage ist, wer's gewusst hat und wer nicht. Aber dass die Kassen das übernehmen hab ich inzwischen auch gelesen...


Original von plain
Aber man die Betroffenen ja schlecht mit dem Müll in der Brust stehen lassen. Zumal es ja in der Tat auch Fälle gibt, wo solch ein Eingriff durchaus sinnvoll sein kann.


Naja, ich sag ja nix bei wiederherstellung nach Unfall, Brustkrebs o.Ä. aber die Anzahl solcher Patientinnen ist glaub ich vergleichsweise niedrig. Rausnehmen sollte man aber schon zahlen.

Vlt. kann man ja die Implantate Rausnehmen und dann auf Kasse eine Persönlichkeit einpflanzen :D
23.12.2011
Hier könnte man natürlich auch gut tricksen....

Entnahme des Implantats übernimmt die Kasse. Aber wenn gleichzeitig ein Ersatz gewünscht wird, dann muß dieser Posten (und die halbe OP) von der Patientin bezahlt werden
[gone] rs|f
23.12.2011
Original von Henning Zachow *was Weihnachtliches ;)*
[quote]Original von r e n e | s
Zur Frage der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung gibt Paragraph 52 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V Auskunft.

Nur für die, die es interessiert...

es wäre ja nett gewesen, den text für die interessierten zu *verlinken* ^^[/quote]

Hiermit möchte ich meinen Fehler wieder gutmachen:
Link

Topic has been closed