epetition GEMA-Vermutung im Bundestag mitzeichen 3
28.09.2012
Original von JBFoto
Begründung
Die GEMA umschließt ca. 57.000 Künstler, was nur noch einen geringen Bruchteil, der internationalen und vor allem im Internet vertretenen Künstler, ausmacht.
Das ist so schlicht falsch.
Davon abgesehen daß es ungefähr 64.700 Mitglieder sind, vertritt die GEMA in Deutschland auch die Wahrnehmungs- und Verwertungsgesellschaften aus 73 anderen Staaten - und damit auch deren Mitglieder.
Allein die US-amerikanische Wahrnehmungsgesellschaft BMI, ein entsprechender Partner der GEMA, vertritt über 500.000 Urheber mit Wohnsitz in den USA.
Alles zusammen dürfte die GEMA schätzungsweise 1,5 bis 2 Millionen Urheber in Deutschland vertreten.
#2Report
28.09.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von JBFoto
Begründung
Die GEMA umschließt ca. 57.000 Künstler, was nur noch einen geringen Bruchteil, der internationalen und vor allem im Internet vertretenen Künstler, ausmacht.
Das ist so schlicht falsch.
Davon abgesehen daß es ungefähr 64.700 Mitglieder sind, vertritt die GEMA in Deutschland auch die Wahrnehmungs- und Verwertungsgesellschaften aus 73 anderen Staaten - und damit auch deren Mitglieder.
Allein die US-amerikanische Wahrnehmungsgesellschaft BMI, ein entsprechender Partner der GEMA, vertritt über 500.000 Urheber mit Wohnsitz in den USA.
Alles zusammen dürfte die GEMA schätzungsweise 1,5 bis 2 Millionen Urheber in Deutschland vertreten.[/quote]
Das kann sein, daß es falsch ist, ich habe es wie schon geschrieben aus einem Forum und so steht es im Petitionstext.
Ich denke es kann nicht schaden der GEMA mal etwas auf die Finger zu hauen, darum habe ich es hier bekannt gemacht, alles weitere ergibt sich dann, wenn die 50.000 Mitzeichnungen erreicht sind.
Gruß Jens
#3Report
Topic has been closed
ich habe das in einem anderen Forum gefunden, da es aber hier sicher auch einige interessiert stelle ich es hier mal ein:
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die sogenannte GEMA-Vermutung (§13c UrhWahrnG) aufzuheben und somit die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären.
Begründung
Die GEMA umschließt ca. 57.000 Künstler, was nur noch einen geringen Bruchteil, der internationalen und vor allem im Internet vertretenen Künstler, ausmacht.
Durch die der Umkehr der Beweislast müssen Internetdienste, Konzerte, Clubs und Bars die GEMA-Vermutung widerlegen, um von jeglichen GEMA Gebühren befreit zu sein.
Dies erfordert einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand seitens der Veranstalter, da für jedes einzelne Lied alle beteiligten Urheber vorgelegt und auf GEMA-Mitgliedschaft überprüft werden müssen.
Zusätzlich wird aufgrund der GEMA-Vermutung in Streitfällen, wie z.B. unbekannten Urhebern, zugunsten der GEMA entschieden.
Die GEMA-Vermutung ist ein veraltetes Gesetz, das in dieser Form im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen hat.
Zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_28/Petition_35441/forum/Beitrag_254616.$$$.batchsize.10.html
Gruß Jens