Frage zum Bildrecht bei Veranstaltungen 10

05.11.2012
Frage zum Bildrecht bei Veranstaltungen


Darf ich Bilder im Internet zeigen die ich auf Veranstaltungen gemacht habe?
Das fotografieren war ausdrücklich erlaubt und es wurde auch dazu aufgefordert.
Natürlich hat aber niemand einen Vertrag bekommen. Das fotografieren erlauben bedeutet ja nicht auch das die Veröffentlichung erlaubt ist.
Ich hab leider keine Erfahrung mit Bildrecht auf Messen oder ähnlichen.


Gruß Armin
[gone] JeanSchwarz
05.11.2012
Frag doch den Veranstalter.
Selbst wenn du die Erlaubnis vom Veranstalter hast, brauchst du noch die vom Hauseigentümer.
05.11.2012
am besten du strebst eine Positive Feststellungsklage an, nur so bist du wirklich sicher das du darfst.



mal im ernst,
was hast du mit den Bildern vor?
willst du sie für eine Weltweite Kampagne für zb ein Luxuslabel nutzen oder einfach auf deiner HP und co Zeigen?

also, ich würde sie, wenn der Veranstalter das Fotografieren erlaubt einfach Zeigen.
05.11.2012
am besten du strebst eine Positive Feststellungsklage an, nur so bist du wirklich sicher das du darfst.



mal im ernst,
was hast du mit den Bildern vor?
willst du sie für eine Weltweite Kampagne für zb ein Luxuslabel nutzen oder einfach auf deiner HP und co Zeigen?

also, ich würde sie, wenn der Veranstalter das Fotografieren erlaubt einfach Zeigen.
05.11.2012
Halt Stopp ich will niemand verklagen auch nichts besonderes mit dem Bildern machen.
Vielleicht bei Facebook zeigen das war es auch schon.
Die Veranstaltung ist halt schon mit fotografieren erlaubt beworben wurden.
Hunderte haben da fotografiert hab auch schon viel davon im Internet gesehen.
Aber das heißt ja nicht das es auch rechtens ist.
Aber ich hab auch keine große Lust mit bearbeiten anzufangen wenn ich sie nur auf der Festplatte lassen kann.
Vielleicht sollte ich dem Veranstalter mal eine Mail schreiben und nachfragen.
Von mir aus kann auch die Bilder für seine Seite haben seine sind nicht so toll.
[gone] www.trash-pixel.de
05.11.2012
§ 23 KunsturhG

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Original von http://www.trash-pixel.de
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;


Genau - solange die Person(en) auf der Bühne, auf dem Laufsteg oder anderer
Präsentationsebene aufteten, dürfen sie fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden.
kommt auch auf die Veranstaltung an

ob es "normale" Teilnehmer sind oder die Akteure (z.B. bei Konzert, Modenshow usw. )

ob einzelne Personen oder Gruppe

ob einer im Mittelpunkt steht oder teil einer Gruppe ist

ob es Presseveröffentlichung, Werbung oder sonst was ist

glaube, sowas kann man nicht pauschal beantworten
05.11.2012
Original von JeanSchwarz
Frag doch den Veranstalter.
Selbst wenn du die Erlaubnis vom Veranstalter hast, brauchst du noch die vom Hauseigentümer.

Wieso sollte man die Erlaubnis vom Hauseigentümer brauchen?

Wenn überhaupt, dann brauchst Du die Erlaubnis vom Veranstalter, der die Räume gemietet hat. Der hat das Hausrecht, nicht der Hauseigentümer.

Das Eigentumsrecht eines Immobilienbesitzers wiederum wird durch Fotos von Veranstaltungen, die in seiner Immobilie stattfinden, überhaupt nicht berührt.
06.11.2012
Original von JeanSchwarz
Frag doch den Veranstalter.
Selbst wenn du die Erlaubnis vom Veranstalter hast, brauchst du noch die vom Hauseigentümer.



Das halte ich für ein Gerücht ohne festen Wohnsitz

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