TfP shooting 40

17.11.2012
Vielleicht ist ja auch folgender Fall für Euch interessant.

Ich habe ein tfp shooting veranstaltet. Bin also Fotograf. Vereinbart war, dass das Model als Gegenleistung eine bestimmte von mir auszusuchende Anzahl von Bildern für die Eigenwerbung und bzw. für nicht kommerzielle Zwecke erhält . Diese hat sie auch bekommen.
Frage:

Wenn ich nun aus diesem shooting weitere Bilder von einem Bildbearbeiter bearbeiten lassen. Dieser würde diese anschliessend gerne auf seiner Seite zur Eigenwerbung nutzen. Und würde auch meinen Namen nennen.
ich darf die Fotos ja auch nur zur Eigenwerbung und zu nicht komm. Zwecken nutzen.
Liegt dann für mich im weiteren Sinne hier auch eine Eigenwerbung vor?

Vorsichtshalber habe ich auch das Model nach ihrem Einverständnis gefragt.
Das Model möchte dies nicht. Kann Sie mir das verweigern? Muss ich Sie überhaupt fragen??

Grüsse
Clark
17.11.2012
Eigentlich ne einfache Frage:

Was steht im schriftlichen Vertrag? ;)
17.11.2012
Original von Tom *suche Model für Outdoor Shooting*
Eigentlich ne einfache Frage:

Was steht im schriftlichen Vertrag? ;)

Und alternativ: was wurde dazu mündlich vereinbart?
17.11.2012
also das steht im vertrag.

Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung, die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, auf den Fotografen übertragen werden und sich das Model mit der Veröffentlichung und Verbreitung ihres Bildnisses einverstanden erklärt. Der Fotograf hat insbesondere das Recht, die vorgenannten Fotografien zu nicht kommerziellen Zwecken und zum Zwecke der Eigenwerbung (Präsentationsmappen, Internet-Seiten,Homepage, Ausstellungen, etc.) zu nutzen.

zusatz
das model soll natürlich die entstehenden fotos ebenfall erhalten
[gone] Fotograf Lollar
17.11.2012
Ich würde sagen, in dem Moment, wo das Model seine Zustimmung verweigert ist die Sache erledigt. Da sie ja das Recht an eigenen Bild besitzt, darf der BEA die Bilder zwar bearbeiten aber nicht zur Eigenwerbung nutzen.

Dafür braucht er einen gültigen Vertrag mit dem Model.


So sehe ich das jedenfalls.
17.11.2012
ich hatte das auch schon befürchtet. vielen vielen dank. hatte jedoch irgendwie an ein wunder geglaubt.

man weiss ja nie.
17.11.2012
Also ohne mehreren Unabhängigen Zeugen und notarieller Beglaubigung is ein mündlicher Vertrag in der Praxis relativ wenig wert ;)

Original von TomRohwer
Und alternativ: was wurde dazu mündlich vereinbart?


@Clark Cent: Denke es sollte doch möglich sein, dass da einfach noch ein Vertrag zwischen Model und Bildbearbeiter gemacht hat - wenn die Fotos gut geworden sind und er sie noch besser nachbearbeitet hat (und Sie diese Fotos auch kriegt) sollte das doch kaum ein Problem sein :)
17.11.2012
Wie Arschig ist das den?

Erst Fragst du, was völlig ok ist, und dann als die Antwort nicht deinen Interessen entspricht suchst du Lücken im Vertrag die dir doch Recht geben.
Ich käme mir als dein Vertrags Partner völlig verrauscht vor.
17.11.2012
irgendwo hast du recht irgendwo auch nicht.

ich wollte nur den mühen des bildbearbeiters rechnung tragen.
werde ihn dann wohl für seine mühen bezahlen.

p.s. das model hatte von mir nach dem shooting sämtliche anziehsachen für mehrere hundert euro geschenkt bekommen. ich finde da wäre ein entgegenkommen fair gewesen.
#10
darumsteht in meine, vertrag : Urheber entscheidet ueber die weitere Gewaehrung von Nutzungsrechten.
Schaumal ob sowas bei dir steht.
17.11.2012
das ist cool. das werden ich auch machen. danke
[gone] JeanSchwarz
17.11.2012
Eigentlich ja, ABER das Model muss auch sein Einverständnis zur Bearbeitung geben. Indem sie sich von dir fotografieren lässt, gibt sie zumindest konkludent das Einverständnis zur Bearbeitung in deinem Stil (sie wird sich wohl deine Sedcard vorher angeschaut haben). Der andere Bearbeiter kann wiederum ganz anders, nicht im Geschmack des Models bearbeiten. Warum sollte sie dann ihr Gesicht für Sachen hergeben soll, die sie hässlich findet?
Vorschlag: Zeig ihr doch einfach die anscheinend schon fertig bearbeiteten Bilder. Vielleicht ändert sie ihre Meinung. Und weise sie nochmal auf die teuren Geschenke hin.


Original von robert.wendel
Das Modell hat dem Fotografen die Rechte auch für die Verbreitung und Zugänglichmachung erteilt. Das ist doch eindeutig genug?


[quote]Original von Clark Cent
also das steht im vertrag.

Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung, die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, auf den Fotografen übertragen werden und sich das Model mit der Veröffentlichung und Verbreitung ihres Bildnisses einverstanden erklärt. Der Fotograf hat insbesondere das Recht, die vorgenannten Fotografien zu nicht kommerziellen Zwecken und zum Zwecke der Eigenwerbung (Präsentationsmappen, Internet-Seiten,Homepage, Ausstellungen, etc.) zu nutzen.

zusatz
das model soll natürlich die entstehenden fotos ebenfall erhalten
[/quote]
17.11.2012
auch da nochmals danke.

ich denke die beste lösung ist ein eindeutiger vertrag und mit dem model zu reden.

ihr habt mich überzeugt. hat mir weitergeholfen.

grüsse
clark
[gone] Acidness Inc.
17.11.2012
Wenn du das dann weiter als TfP laufen lässt bist auch selber schuld!
Füpr mich klingt das nach TfC ;)

Original von Clark Cent
p.s. das model hatte von mir nach dem shooting sämtliche anziehsachen für mehrere hundert euro geschenkt bekommen. ich finde da wäre ein entgegenkommen fair gewesen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
17.11.2012
Das Model muss kein Einverständnis zur Bearbeitung geben, solange Du sie in Auftrag gibst und DU alleinen die bearbeiteten Bilder nutzt. Die Bearbeitung liegt im Ermessen des Urhebers, solange der Bildinhalt nicht dahingehend geändert wird, dass er das Model in einem anderen Zusammenhang darstellt. Z.B. mit nackten Männern im Hintergrund.
Das wäre ja noch schöner, wenn man als Fotograf jeden Farbklecks in der Nachbearbeitung mit dem Model absprechen müsste.
Das braucht man eben nicht, solange man die Bildaussage nicht dahin gehend ändert, dass sie für das Model komprimittierend wäre.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
17.11.2012
Original von Sid Marco B-Point | sb-photos.de
darumsteht in meine, vertrag : Urheber entscheidet ueber die weitere Gewaehrung von Nutzungsrechten.


Das klappt aber eben nur, wenn die Nutzungsrecht wieder "nicht kommerziell" sind.
@jan

das kommt wiederum auf die restliche Vertragsgestaltung an, pauschalisieren kannst du das nicht.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
17.11.2012
Original von Sid Marco B-Point | sb-photos.de
@jan

das kommt wiederum auf die restliche Vertragsgestaltung an, pauschalisieren kannst du das nicht.


Ich habe mich dabei auf den Auszug des Vertrages vom TO bezogen.
17.11.2012
Original von JeanSchwarz
Eigentlich ja, ABER das Model muss auch sein Einverständnis zur Bearbeitung geben.

Wieso sollte das erforderlich sein?

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