Vertrag für Location 17
20.11.2012
Hi Ufuk,
ich lasse mir sowas immer kurz schriftlich geben. Hier gilt aber auch, wie bei allen anderen Dingen, ein bischen aufeinander zugehen und schon läuft das. Ich biete immer die Bilder hinterher zu zeigen und ein Werberecht könnte man auch vereinbaren.
Finde immer, eine Hand wäscht die andere.
cheers, Stefan
ich lasse mir sowas immer kurz schriftlich geben. Hier gilt aber auch, wie bei allen anderen Dingen, ein bischen aufeinander zugehen und schon läuft das. Ich biete immer die Bilder hinterher zu zeigen und ein Werberecht könnte man auch vereinbaren.
Finde immer, eine Hand wäscht die andere.
cheers, Stefan
#2Report
20.11.2012
.... bookmarked .......
#3Report
20.11.2012
siehe Thread zu dem Thema
#4Report
20.11.2012
Da die Location vom Veranstalter (mit einem "L") A als Fotolocation angemietet wurde, sehe ich da überhaupt keine Schwierigkeiten.
Würde Bar-Betreiber B nachträglich Einwände gegen die Veröffentlichung von dort gemachten Fotos erheben, wird man das als Verstoß gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" ansehen können.
Etwas anderes wäre es, wenn von vornherein in der Vereinbarung zwischen Veranstalter A und den Teilnehmern eine Einschränkung in dieser Richtung vereinbart würde.
Am Rande angemerkt - wenn Ihr Euch jetzt so richtig lustvoll in die Sache reinknien und philosophieren möchtet, dann fangt als allererstes einmal an, darüber nachzudenken, welche Rechte denn eigentlich der "Besitzer" (Mieter) der Bar hat, und welche Rechte der Eigentümer der Bar?
Eigentumsrechte an der Bar kann der "Besitzer" nämlich unter Umständen gar nicht geltend machen, weil er nicht der Eigentümer ist. Sondern - im Regelfall - nur der Mieter. Oder noch besser: der Untermieter. Denn viele Gastronomie-Objekte haben einen Immobilieneigentümer als Eigentümer, eine Brauerei als Mieter und einen Gastronomen als Pächter bei der Brauerei...
Würde Bar-Betreiber B nachträglich Einwände gegen die Veröffentlichung von dort gemachten Fotos erheben, wird man das als Verstoß gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" ansehen können.
Etwas anderes wäre es, wenn von vornherein in der Vereinbarung zwischen Veranstalter A und den Teilnehmern eine Einschränkung in dieser Richtung vereinbart würde.
Am Rande angemerkt - wenn Ihr Euch jetzt so richtig lustvoll in die Sache reinknien und philosophieren möchtet, dann fangt als allererstes einmal an, darüber nachzudenken, welche Rechte denn eigentlich der "Besitzer" (Mieter) der Bar hat, und welche Rechte der Eigentümer der Bar?
Eigentumsrechte an der Bar kann der "Besitzer" nämlich unter Umständen gar nicht geltend machen, weil er nicht der Eigentümer ist. Sondern - im Regelfall - nur der Mieter. Oder noch besser: der Untermieter. Denn viele Gastronomie-Objekte haben einen Immobilieneigentümer als Eigentümer, eine Brauerei als Mieter und einen Gastronomen als Pächter bei der Brauerei...
#5Report
20.11.2012
was sagt denn der veranstlter zu deiner frage?
der muss doch einen mietvertrag haben, in dem das u.a. geregelt ist.
der muss doch einen mietvertrag haben, in dem das u.a. geregelt ist.
#6Report
#7
21.11.2012
Worum geht es denn dabei ? Ist das ganze ein WS oder eine gemeinschaftliche Veranstaltung ? Und ob du die Bilder kom. verwerten darfst, kann dir wirklich nur der Veranstalter sagen.
So weiß ja keiner was der Veranstalter mit dem Besitzer abgesprochen hat.
lg Angie
So weiß ja keiner was der Veranstalter mit dem Besitzer abgesprochen hat.
lg Angie
#8Report
21.11.2012
Dieser Sachverhalt entsteht auch schon bei einem simplen Hotelshooting - ich sehe dabei immer zu, dass ich vom Besitzer, oder leitenden Angestallten eine Veröffentlichungsfreigabe bekomme. Meistens passiert das per e-mail.
#9Report
21.11.2012
Dieser Sachverhalt entsteht nur dann, wenn du den Geschäftsführer oder demn Empfangschef überhaupt erst danach fragst... Ich würde erst garnicht danach fragen, ob ich in dem Hotelzimmer shooten darf. Was machst du, wenn man Dir dann ein "nein" gibt?
Meinst du, dass Hotelmanager oder Empfangschef wirklich immer wissen möchten, was in den Zimmern ihrer Häuser so alles passiert?
Meinst du, dass Hotelmanager oder Empfangschef wirklich immer wissen möchten, was in den Zimmern ihrer Häuser so alles passiert?
#10Report
21.11.2012
Darum geht es nicht.
Es geht darum, die Bilder eines Shootings rechtlich unachtfechtbar verwerten zu können, oder zumindest etwas in der Hand zu haben, falls es zum Streitfall wird.
Wenn Dir das egal ist - mir ist es das nicht.
Und wenn ein Verantwortlicher nein sagt, suche ich halt die nächste Location.
Es geht darum, die Bilder eines Shootings rechtlich unachtfechtbar verwerten zu können, oder zumindest etwas in der Hand zu haben, falls es zum Streitfall wird.
Wenn Dir das egal ist - mir ist es das nicht.
Und wenn ein Verantwortlicher nein sagt, suche ich halt die nächste Location.
Original von Lutz·B·erlin *Sucht Models f. div. TfP-Projekte
Dieser Sachverhalt entsteht nur dann, wenn du den Geschäftsführer oder demn Empfangschef überhaupt erst danach fragst... Ich würde erst garnicht danach fragen, ob ich in dem Hotelzimmer shooten darf. Was machst du, wenn man Dir dann ein "nein" gibt?
Meinst du, dass Hotelmanager oder Empfangschef wirklich immer wissen möchten, was in den Zimmern ihrer Häuser so alles passiert?
#11Report
21.11.2012
Ich würde auch denken, das hier solche Dinge wie Hausrecht o.ä. greifen, ein Hotelier kann meiner Meinug nach durchaus die Verbreitung der Bilder untersagen, wenn diese ohne seine Gnehmigung entstanden sind.
Ich frage grundsätzlich nach und lasse mir das Einverständnis schriftlich meist per mail bestätigen und oft kommen dann vom Locationinhaber auch Einschränkungen wie z.B. keine Pornografischen Inhalte oder Entfernung aller Bildteile bei denen der Betreiber zu erkennen ist oder ähnliches.
Ich finde das sauber so und ich habe ein ruhiges Gefühl, wenn ich Bilder veröffentlichen möchte.
Ich frage grundsätzlich nach und lasse mir das Einverständnis schriftlich meist per mail bestätigen und oft kommen dann vom Locationinhaber auch Einschränkungen wie z.B. keine Pornografischen Inhalte oder Entfernung aller Bildteile bei denen der Betreiber zu erkennen ist oder ähnliches.
Ich finde das sauber so und ich habe ein ruhiges Gefühl, wenn ich Bilder veröffentlichen möchte.
#12Report
21.11.2012
Original von Toben Twiggs
Dieser Sachverhalt entsteht auch schon bei einem simplen Hotelshooting - ich sehe dabei immer zu, dass ich vom Besitzer, oder leitenden Angestallten eine Veröffentlichungsfreigabe bekomme. Meistens passiert das per e-mail.
Im Hotelzimmer hat der Mieter das Hausrecht, und es ist kein Grund erkennbar, warum er in dem gemieteten Raum keine Fotos machen dürfen sollte.
Oder lässt Du Dir auch vom Vermieter Deiner Wohnung eine Erlaubnis geben, damit Du Fotos in Deiner Wohnung machen und veröffentlichen darfst?
;-))
#13Report
21.11.2012
Original von Michael_1703
Ich würde auch denken, das hier solche Dinge wie Hausrecht o.ä. greifen, ein Hotelier kann meiner Meinug nach durchaus die Verbreitung der Bilder untersagen, wenn diese ohne seine Gnehmigung entstanden sind.
Siehe oben - das Hausrecht im Hotelzimmer hat der Gast, nicht das Hotel.
#14Report
21.11.2012
Ich bin kein Rechtsexperte, aber so einfach, wie Du es hier hinstellst ist es mit Sicherheit nicht.
Ich nenne mal nur das Beispiel, von Bildern in denen Zeichen des Hotels im Bild erkennbar sind (und die gibt es viele in ordentlichen Hotel-Location) - da greifen spezielle Sachverhalte, die sich um Image und Werbung drehen. Manchmal bedarf es auch garkeiner Zeichen - der Stil des Ambientes identifiert mitunter schon eine Hotelkette.
Und den Faden für den Fall, dass Du die Bilder vielleicht noch kommerziell verwendest und irgendwem Verantwortlichen gefällt Dein Stil nicht garnicht erst weiterspinnen ...
Im Hotelzimmer hat der Mieter das Hausrecht, und es ist kein Grund erkennbar, warum er in dem gemieteten Raum keine Fotos machen dürfen sollte.
Oder lässt Du Dir auch vom Vermieter Deiner Wohnung eine Erlaubnis geben, damit Du Fotos in Deiner Wohnung machen und veröffentlichen darfst?
;-))[/quote]
Ich nenne mal nur das Beispiel, von Bildern in denen Zeichen des Hotels im Bild erkennbar sind (und die gibt es viele in ordentlichen Hotel-Location) - da greifen spezielle Sachverhalte, die sich um Image und Werbung drehen. Manchmal bedarf es auch garkeiner Zeichen - der Stil des Ambientes identifiert mitunter schon eine Hotelkette.
Und den Faden für den Fall, dass Du die Bilder vielleicht noch kommerziell verwendest und irgendwem Verantwortlichen gefällt Dein Stil nicht garnicht erst weiterspinnen ...
Original von TomRohwer
[quote]Original von Toben Twiggs
Dieser Sachverhalt entsteht auch schon bei einem simplen Hotelshooting - ich sehe dabei immer zu, dass ich vom Besitzer, oder leitenden Angestallten eine Veröffentlichungsfreigabe bekomme. Meistens passiert das per e-mail.
Im Hotelzimmer hat der Mieter das Hausrecht, und es ist kein Grund erkennbar, warum er in dem gemieteten Raum keine Fotos machen dürfen sollte.
Oder lässt Du Dir auch vom Vermieter Deiner Wohnung eine Erlaubnis geben, damit Du Fotos in Deiner Wohnung machen und veröffentlichen darfst?
;-))[/quote]
#15Report
22.11.2012
Mag sein das hier das Hausrecht im speziellen nicht berührt sein mag. Ich will auch nicht über juristische Spitzfindigkeiten diskutieren.
Dennoch würde ich jeglichen Auseinandersetzungen mit den Betreiben/Besitzern von locations durch freundliches Fragen und eine kurze Bestätigung aus dem Weg gehen. Und wenn derjenige nicht will, suche ich mir was anderes. So ist es für mich streßfrei.
Dennoch würde ich jeglichen Auseinandersetzungen mit den Betreiben/Besitzern von locations durch freundliches Fragen und eine kurze Bestätigung aus dem Weg gehen. Und wenn derjenige nicht will, suche ich mir was anderes. So ist es für mich streßfrei.
#16Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.11.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Michael_1703
Ich würde auch denken, das hier solche Dinge wie Hausrecht o.ä. greifen, ein Hotelier kann meiner Meinug nach durchaus die Verbreitung der Bilder untersagen, wenn diese ohne seine Gnehmigung entstanden sind.
Siehe oben - das Hausrecht im Hotelzimmer hat der Gast, nicht das Hotel.[/quote]
Auch in Hotels gibt es eine Hausordnung, an die der Gast sich halten muss. Dort - oder in den AGBs des Hotels steht ganz genau, wofür der Gast das Zimmer nutzen kann. Hätte er das uneingeschränkte Hausrecht, könnte er dort auch einfach 5 Personen, statt einer gebuchten Person schlafen, oder einen Pornofilm drehen lassen. Ganz so einfach ist es nicht!
Nein, es ist kein Mietvertrag auf Zeit. Es ist eine Spezialform, nämlich ein Beherbergungsvertrag. Und hier verliert der Hotelbesitzer nicht das Hausrecht über das vermietete Zimmer, auch wenn ansonsten vor Allem die Regelungen für Mietverhältnisse Anwendung finden.
Ich habe bisher immer explizit vor der Anmietung nach einer Fotoerlaubnis gefragt. Verboten wurde es nie - die einzige Auflage war bisher, dass man das Hotel nicht erkennen sollte. Ansonsten habe ich Hotelzimmer für Shootings sogar billiger bekommen, da ja niemand dort schlafen, bzw. duschen oder Handtücher/Betten schmutzig machen wollte.
#17Report
Topic has been closed
ich werde wohl am Wochenende an einer Shootingveranstaltung teilnehmen.
Das ganze läuft wie folgt ab.
Veranstallter A habt eine Location bei Inhaber B gebucht.
A lädt Modelle und Fotografen ein, die in der Location B shooten sollen.
Location ist eine größere Bar.
Alle sollen sich an den Bildern erfreuen.
Was ich mich frage ist folgendes.
Darf ich Bilder, die ich da mit den "Modellen" da machen verwerten wie ich will?
Oder muss ich mit dem Inhaber der Location einen gesonderten Nutzungsvertrag abschliessen?
Sprich ich möchte mir das Verwertungs- und Veröffentlichungsrecht an den gemachten Bilder bei der Veranstaltung mit den Modellen haben ohne das ich Probleme mit den Lcoationinhaber bekomme.
Jemand Ideen, wie das handzuhaben wäre?
Danke