Bildbearbeitung und Facebook 16

21.11.2012
Hallo liebe Mk-ianer =)

Darf man bearbeitete Fotos bei Facebook hochladen? (unter Genehmigung bzw Nennung der Teilnehmer)

Liebe grüße

Edit: Wie handhabt ihr das?
21.11.2012
Kann man so pauschal nicht beantworten... am bessten fragst du den Urhber der Bilder ;)
21.11.2012
Nein.

LG Annelie
21.11.2012
Wenn der Urheber zustimmt nein? Hä?


Original von annelie_bayer
Nein.

LG Annelie
21.11.2012
Ich lade bei FB hoch was ich lustig bin.
,Kommt darauf an was im Vertrag steht.
Wenn der Uhrheber zustimmt kein Problem aber warum fragst du dann.
Ansonsten verlinke ich einfach das geht immer.
21.11.2012
Darf ich Nachbars Auto verkaufen wenn ich es umlackiert habe?
Ich sag dem Käufer auch wo ich es geklaut habe...;)

Gruss
Benjamin
[gone] Fotograf Christian Weber - V4
21.11.2012
Was steht im Vertrag? - that´s all

Stehts drin? Nein, dann nein.
Wenn ja, dann ja.


Alles andere, spricht man einfach mit dem entsprechenden Menschen ab.



God save the communication!
Hm, hier scheint es deutliche Unsicherheiten zu geben, was den Begriff 'Urheber' angeht :D

Es geht um Bearbeitungen. Urheber der Bearbeitung ist der Bearbeiter. Sonst niemand.

Allerdings ist die Bearbeiterurheberschaft etwas kniffliger, solange die Bearbeitung keine Neugestaltung des ursprünglichen Werkes ist (das ist bei Bildbearbeitungen aber meist nicht der Fall). Dann besitzt der Bearbeiter nämlich nicht automatisch Nutzungsrechte, wie das sonst bei einer Urheberschaft gilt. Vielmehr müssen sich Bearbeiter und Urheber des ursprünglichen Werkes *gegenseitig* Nutzungsrechte einräumen. (Der Urheber des ursprünglichen Werks hat auch keine Nutzungsrechte an der Bearbeitung ohne Zustimmung des Bearbeiters.)

Und da wäre jetzt die Frage, wie Du das im jeweiligen Fall geregelt hast. Ich bearbeite immer kostenfrei und will als 'Gegenleistung' dann natürlich auch die Nutzungsrechte. Dem Fotografen räume ich die dann auch ein.
Und in dem Fall darf ich die aber selbstverständlich bei Facebook hochladen.

Aber, wie gesagt, ich weiss nicht, wie Du das jeweils geregelt hast.
Original von Benjamin Krenzke
Darf ich Nachbars Auto verkaufen wenn ich es umlackiert habe?
Ich sag dem Käufer auch wo ich es geklaut habe...;)

Gruss
Benjamin


Doch nochmal was... wollte ich ja eigentlich einfach ignorieren. Aber es ist doch zu unverschämt.
Bearbeiter mal eben als Räuberbande hinzustellen, darfst Du ja gerne machen, wenn Dir langweilig ist.
Nur: es ist dann nicht mehr das Auto des Nachbarn. Es ist dann *mein* Auto. Ich muss mir erst noch eine Zulassung und Nummernschild holen. Aber es ist meins. Der Nachbar darf natürlich auch mal mit fahren. Aber nur wenn er fragt.

-.-
21.11.2012
Für Facebook reichen Nutzungsrechte alleine nicht aus - man sollte sich ggf. als Bearbeiter (nur um auf der sicheren Seite zu sein) auch das Recht einräumen lassen, weitere Nutzungsrechte zu vergeben. Das geht nämlich über ein eigenes, einfaches Nutzungsrecht weit hinaus ...

Auch wenn die breite Masse der Facebook-Nutzer das nicht wahrnehmen möchte, ist es nämlich genau das, was man macht, wenn man bei Facebook Bilder hoch lädt. Da war nämlich dieser kleine Absatz zum Thema Nutzungsrechte in den AGB:

" Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, („IP-Inhalte“) erteilst du uns, sofern du in deinen Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen nichts anderes einstellst, die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht. "
22.11.2012
Robert, du triffst den Nagel auf den Kopf! Präzise und prägnant erklärt.

Original von monochromatic
Für Facebook reichen Nutzungsrechte alleine nicht aus - man sollte sich ggf. als Bearbeiter (nur um auf der sicheren Seite zu sein) auch das Recht einräumen lassen, weitere Nutzungsrechte zu vergeben. Das geht nämlich über ein eigenes, einfaches Nutzungsrecht weit hinaus ...

Auch wenn die breite Masse der Facebook-Nutzer das nicht wahrnehmen möchte, ist es nämlich genau das, was man macht, wenn man bei Facebook Bilder hoch lädt. Da war nämlich dieser kleine Absatz zum Thema Nutzungsrechte in den AGB:
22.11.2012
Ok dann hat sich Facebook für mich vorerst erledigt. Die AGBs sind ja grauenhaft.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.11.2012
Das würde dann heißen, dass tausende Models ihre Bilder von Facebook nehmen müssten, da sie nicht über das Recht verfügen, Nutzungsrechte an andere zu vergeben. Das kann nehmlich nur der Urheber, oder wenn das explizit im Vetrag vereinbart wurde. Was wohl selten der Fall sein dürfte....
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.11.2012
Original von Nexure R&C
Ok dann hat sich Facebook für mich vorerst erledigt. Die AGBs sind ja grauenhaft.


Ohne solche AGBs hat kein soziales Netzwerk die Chance auf ein legales Bilderteilen der User untereinander. Es müsste sonst für jeden Klick auf einen "Teilen"-Link ein eigener Lizenzvertrag unterschrieben werden.
22.11.2012
Kann sein Jan, jedenfalls bedarf es dem Einverständnis des Fotografen/Urhebers. Gilt auch vice versa.

Original von jan wischnewski photography | danke fuer 20.000
Das würde dann heißen, dass tausende Models ihre Bilder von Facebook nehmen müssten, da sie nicht über das Recht verfügen, Nutzungsrechte an andere zu vergeben. Das kann nehmlich nur der Urheber, oder wenn das explizit im Vetrag vereinbart wurde. Was wohl selten der Fall sein dürfte....
Original von jan wischnewski photography | danke fuer 20.000
[quote]Original von Nexure R&C
Ok dann hat sich Facebook für mich vorerst erledigt. Die AGBs sind ja grauenhaft.


Ohne solche AGBs hat kein soziales Netzwerk die Chance auf ein legales Bilderteilen der User untereinander. Es müsste sonst für jeden Klick auf einen "Teilen"-Link ein eigener Lizenzvertrag unterschrieben werden.[/quote]

Eben. Das trifft recht viele Seiten.

Mal abgesehen davon, dass dieser Passus recht heftig umstritten ist - insbesondere inwieweit er überhaupt mit deutschem Recht in Übereinstimmung steht und wirksam ist - wurde der für deutsche Benutzer ja immerhin bereits soweit eingeschränkt, dass die Verwendung nur auf Facebook-Land beschränkt ist (da gibt es extra einen Anhang der Benutzungsbedingungen für deutsche User).

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