Markenschutz 9

Kennt sich jemand aus?

Man fotografiert irgendwelche Situationen, z.B. Menschen bei der Arbeit im Büro, Sportler beim Training etc.
Die Auftraggeber sind die Firmen, Sportler etc.
Nun sind auf den Fotos Gebrauchsprodukte zu sehen, deren Marken unverkennbar sind. Evtl. ist ein Logo auf
dem T-Shirt zu sehen oder die Form eines Handys ist klar erkennbar.
Theoretisch könnte man ja konstruieren, dass der Auftraggeber seine Produkte aus Marketinggründen im Zusammenhang mit den erfolgreichen Marken bewirbt.
Andererseits könnte man ja nahezu gar keine Fotos veröffentlichen oder gar gewerblich nutzen, weil ja auch den Fotos fast immer irgendein Fremdlabel mit erscheint.

Meine Frage: Gibt es hierzu Rechtssprechung?
ja... 1000fach ;)

fremdlogos wegmachen, sonst droht mittwlfristig aerger
17.12.2012
tja, so isses nun mal.

markenrechte sind zu beachten wenn man keinen ärger haben will.
Danke für die Info.
Gibt es Beiträge zu dem Thema, wo das Ganze juristisch unter die Lupe genommen wird?

Ich meine ja, dass man die meisten Marken auch am Design erkennt. Das ist ja schließlich auch die Absicht der Firmen.
Kann es dann nicht auch ein Problem sein, das Logo zu entfernen?
[gone] User_6449
17.12.2012
@ Thomas Fröhlich

Wenn es sich um inszenierte Fotos handelt (also keine
Reportage), würde ich Markennamen im Bild vermeiden.

Siehe Markenschutzgesezt:

http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/

Viele Grüße
Peter
17.12.2012
Ich würde bei gewerblichen Bildern alles unterlassen, was auf eine Marke schließen lässt.
Wenn die Marke auch ohne Logo erkennbar ist, bleibt noch das "Geschmacksmuster", in der Weise ist z.B. das Design eines iPhone geschützt.

Allerdings ist die Abgrenzung nicht gar so einfach. Das hatte ich mal unter meinen Favs gespeichert:
http://www.rechtambild.de/2011/04/zur-verletzung-von-markenrechten-durch-die-verwendung-von-fotografien/

Hier gibt es auch einen Fred zu diesem Thema, glaube ich mich zu erinnern...
[gone] PantauPictures
17.12.2012
Auf den Stock-Portalen habe ich zu dem Thema auch schon einiges gelesen...

OffTopic: Lol ..."Geschmacksmuster" sry, stell mir gerade vor wie ein Richter auf einem I Phone rumbeist und die Geschmacksrichtung Apfel feststellt ;-)
[gone] User_6449
17.12.2012
Für Geschmacksmuster (z.B. die äußere Erscheinungsform eines
Produktes) gibt es das Geschmacksmustergesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/index.html

Viele Grüße
Peter
#9

Topic has been closed